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   EuGH, 18.10.2007 - C-355/06   

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EuGH, 18.10.2007 - C-355/06 (https://dejure.org/2007,3188)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2007 - C-355/06 (https://dejure.org/2007,3188)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - C-355/06 (https://dejure.org/2007,3188)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Ausführung der Tätigkeiten der Gesellschaft durch eine einzige natürliche Person, die Geschäftsführer, Gesellschafter und Arbeitnehmer ist

  • Europäischer Gerichtshof

    Van der Steen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Ausführung der Tätigkeiten der Gesellschaft durch eine einzige natürliche Person, die Geschäftsführer, Gesellschafter und Arbeitnehmer ist

  • EU-Kommission PDF

    Van der Steen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Ausführung der Tätigkeiten der Gesellschaft durch eine einzige natürliche Person, die Geschäftsführer, Gesellschafter und Arbeitnehmer ist

  • EU-Kommission

    Van der Steen

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerpflichtigkeit des Geschäftsführers und Angestellten einer Einmann-Gesellschaft; Ausübung einer Tätigkeit unter Tragung des wirtschaftlichen Risikos als Beschäftigung im Unterordnungsverhältnis; Vermietung eines unbeweglichen Gegenstandes an eine steuerpflichtige ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1
    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Ausführung der Tätigkeiten der Gesellschaft durch eine einzige natürliche Person, die Geschäftsführer, Gesellschafter und Arbeitnehmer ist; Steuerrecht

  • datenbank.nwb.de

    Begriff des Umsatzsteuerpflichtigen bei Ausführung der Tätigkeiten einer Gesellschaft durch eine einzige natürliche Person, die Geschäftsführer, Gesellschafter und Arbeitnehmer ist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesellschafter-Geschäftsführer ist für Umsatzsteuerzwecke selbst kein Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Van der Steen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Ausführung der Tätigkeiten der Gesellschaft durch eine einzige natürliche Person, die Geschäftsführer, Gesellschafter und Arbeitnehmer ist

  • IWW (Kurzinformation)

    Zur Unternehmereigenschaft des GGf einer GmbH

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführertätigkeiten mit Arbeitsvertrag nicht umsatzsteuerpflichtig

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechthof Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 30. August 2006 - J. A. van der Steen / Inspecteur van de Belastingdienst Utrecht-Gooi/kantoor Utrecht

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam (Niederlande) - Auslegung des Artikels 4 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2627
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.01.2000 - C-23/98

    Heerma

    Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-355/06
    Die Urteile vom 27. Juni 1996, Asscher (C-107/94, Slg. 1996, I-3089), und vom 27. Januar 2000, Heerma (C-23/98, Slg. 2000, I-419), sind nicht geeignet, zu einer anderen Auslegung dieser Bestimmung zu führen.

    Der Gerichtshof hat im Urteil Heerma im Anschluss an die Feststellung, dass die Vermietung einer Sache durch den Betroffenen an eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, gegen Zahlung eines Mietzinses eine Leistung gegen Entgelt im Sinne von Art. 2 der Sechsten Richtlinie darstellt, in Randnr. 17 erklärt, dass ein Gesellschafter, der einen unbeweglichen Gegenstand an eine Gesellschaft vermietet, die die Eigenschaft eines Steuerpflichtigen besitzt und an der er beteiligt ist, diese Tätigkeit selbständig im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie ausübt.

    Daraus folgt, dass Herr van der Steen sich nicht in einer Lage wie der im Urteil Heerma beschriebenen befand und somit, wie die Generalanwältin in Nr. 22 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, die Arbeiten, soweit er sie im Rahmen des Arbeitsvertrags für die Gesellschaft erbrachte, nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 4 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer ausgeschlossen waren.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-202/90

    Ayuntamiento de Sevilla / Recaudadores de las Zonas primera y segunda

    Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-355/06
    Drittens hat der Gerichtshof bezüglich der Modalitäten der Vergütung festgestellt, dass kein Unterordnungsverhältnis besteht, wenn die Betroffenen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit tragen (vgl. Urteil vom 25. Juli 1991, C-202/90, Ayuntamiento de Sevilla, Slg. 1991, I-4247, Randnr. 13).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-355/06
    Die Urteile vom 27. Juni 1996, Asscher (C-107/94, Slg. 1996, I-3089), und vom 27. Januar 2000, Heerma (C-23/98, Slg. 2000, I-419), sind nicht geeignet, zu einer anderen Auslegung dieser Bestimmung zu führen.
  • BFH, 11.12.2019 - XI R 16/18

    EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    Anstelle einer Rechtsfähigkeit ist zu prüfen, ob der Betroffene seine Tätigkeiten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausübt, und ob er das mit der Ausübung dieser Tätigkeiten einhergehende wirtschaftliche Risiko trägt (vgl. EuGH-Urteile Heerma vom 27.01.2000 - C-23/98, EU:C:2000:46, UR 2000, 121, Rz 18; van der Steen vom 18.10.2007 - C-355/06, EU:C:2007:615, BFH/NV 2008, Beilage 1, 48, Rz 23).

    b) Auch bei der Prüfung, ob eine natürliche Person selbständig i.S. des Art. 4 Abs. 1, Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG ist, geht es um eine "Unterordnung" (vgl. EuGH-Urteile Heerma, EU:C:2000:46, UR 2000, 121, Rz 18; van der Steen, EU:C:2007:615, BFH/NV 2008, Beilage 1, 48, Rz 18 ff.; IO vom 13.06.2019 - C-420/18, EU:C:2019:490, UR 2019, 576, Rz 32, 38 f.).

  • EuGH, 13.06.2019 - C-420/18

    IO (TVA - Activité de membre d'un conseil de surveillance)

    Bei einer Person, die kein derartiges wirtschaftliches Risiko trägt, kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 9 der Mehrwertsteuerrichtlinie selbständig ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. März 2006, FCE Bank, C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 35 bis 37, vom 18. Oktober 2007, van der Steen, C-355/06, EU:C:2007:615, Rn. 24 bis 26, und vom 24. Januar 2019, Morgan Stanley & Co International, C-165/17, EU:C:2019:58, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 03.03.2011 - V R 24/10

    Haftungsvergütung als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des

    Für die Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen, die Gesellschafter an ihre Gesellschaft gegen Entgelt erbringen, spricht insbesondere das EuGH-Urteil vom 18. Oktober 2007 C-355/06, van der Steen (Slg. 2007, I-8863, BFH/NV 2008, Beilage 1, 48 Rdnrn. 21 bis 24).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 43/08

    Zu den Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft

    c) Soweit die Klägerin darauf verweist, der EuGH habe in den Urteilen vom 25. Juli 1991 Rs. C-202/90 --Ayuntamiento de Sevilla-- (Slg. 1991, I-4247, Umsatzsteuer-Rundschau --UR--- 1993, 122, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 214, Rz 13) und vom 18. Oktober 2007 Rs. C-355/06 --van der Steen-- (Slg. 2007, I-8863, UR 2007, 889, HFR 2008, 87, Rz 24) ausgeführt, "dass ein Unterordnungsverhältnis dann nicht besteht, wenn die Betroffenen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit tragen", hat der EuGH dies entgegen der Darstellung der Klägerin nicht "für die Organgesellschaft" festgestellt.

    Die bezeichnete Aussage in den EuGH-Urteilen betrifft nicht die vorliegend relevanten Voraussetzungen einer Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Steuerpflichtigen i.S. von Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, sondern die --anderweitige--- Frage der Selbständigkeit (Verhältnis der Unterordnung i.S. des Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG) eines spanischen Steuereinnehmers (--Ayuntamiento de Sevilla-- in Slg. 1991, I-4247, UR 1993, 122, HFR 1993, 214) und eines Arbeitnehmers, der zugleich einziger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH war (--van der Steen-- in Slg. 2007, I-8863, UR 2007, 889, HFR 2008, 87).

  • BFH, 14.04.2010 - XI R 14/09

    Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

    Hierzu hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass ein geschäftsführender Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft nichtselbständig handelt, wenn ihm ein festes Monatsgehalt und ein jährliches Urlaubsgeld gezahlt und von dem Gehalt Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden, wenn er nicht im eigenen Namen, für eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung handelt, sondern auf Rechnung und Verantwortung der Gesellschaft, und wenn er nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit trägt (Urteil vom 18. Oktober 2007 Rs. C-355/06 --van der Steen--, Slg. 2007, I-8863, BFH/NV 2008, Beilage 1, 48, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-288/22

    Administration de l'Enregistrement, des Domaines und de la TVA (TVA - Membre d'un

    In dem Urteil vom 18. Oktober 2007, van der Steen (C-355/06, EU:C:2007:615), ging es um einen angestellten Geschäftsführer, der zugleich der alleinige Gesellschafter war.

    In dem Urteil vom 18. Oktober 2007, van der Steen (C-355/06, EU:C:2007:615), ging es um einen angestellten Geschäftsführer, der zugleich der alleinige Gesellschafter war.

    20 Für diesen hat der Gerichtshof eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit bereits verneint: Urteil vom 18. Oktober 2007, van der Steen (C-355/06, EU:C:2007:615, Tenor).

    21 Urteil vom 18. Oktober 2007, van der Steen (C-355/06, EU:C:2007:615, Rn. 22) - dies hat der Gerichtshof sogar bezüglich eines Geschäftsführers angenommen, der zugleich der alleinige Gesellschafter der Gesellschaft war.

    22 Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 18. Oktober 2007, van der Steen (C-355/06, EU:C:2007:615, Rn. 24).

  • BFH, 14.05.2008 - XI R 70/07

    Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands - Keine

    So können nach dem zu Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG ergangenem EuGH-Urteil vom 18. Oktober 2007 Rs. C-355/06 --van der Steen-- (BFH/NV 2008, Beilage 1, 48, Randnr. 21 ff.) auch Geschäftsführungsleistungen selbständig erbracht werden.
  • EuGH, 22.05.2008 - C-162/07

    Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Somit können, wenn ein Mitgliedstaat von dieser Bestimmung Gebrauch macht, die untergeordnete Person oder die untergeordneten Personen im Sinne dieser Vorschrift nicht als Steuerpflichtiger oder Steuerpflichtige im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2007, van der Steen, C-355/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-141/20

    Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    13 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 2000, Heerma (C-23/98, EU:C:2000:46, Rn. 18), und vom 18. Oktober 2007, van der Steen (C-355/06, EU:C:2007:615, Rn. 23).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt -

    Nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG liegt keine selbständige Tätigkeit vor, wenn ein festes Monatsgehalt und ein jährliches Urlaubsgeld gezahlt werden, von dem Gehalt weiter Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden, und wenn nicht für eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung gehandelt wird (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Oktober 2007 Rs. C-355/06, van der Steen, Slg. 2007, I-8863, BFH/NV Beilage 2008, 48 Rdnrn. 22 f.).
  • EuGH, 29.09.2015 - C-276/14

    Gmina Wroclaw - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • EuGH, 12.10.2016 - C-340/15

    Nigl u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14

    Gmina Wroclaw - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-312/19

    Valstybine mokescių inspekcija (Accord d'activité commune) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2016 - C-274/15

    Kommission / Luxemburg - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f

  • FG München, 28.05.2014 - 14 K 311/13

    Zur Organschaft bei einer GmbH & Co. KG

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-103/09

    Weald Leasing - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates -

  • FG Hamburg, 02.08.2013 - 5 K 52/10

    Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuerpflicht einer programmgestaltenden Mitarbeiterin

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