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   EuGH, 18.10.2018 - C-301/17   

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https://dejure.org/2018,33393
EuGH, 18.10.2018 - C-301/17 (https://dejure.org/2018,33393)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2018 - C-301/17 (https://dejure.org/2018,33393)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - C-301/17 (https://dejure.org/2018,33393)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kommission / Rumänien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beitrittsakte von 2005 - Pflichten der beigetretenen Staaten - Umwelt - Richtlinie 1999/31/EG - Art. 14 Buchst. b - Ablagerung von Abfällen auf Deponien - Stilllegung von Deponien, für deren Betrieb keine Genehmigung erteilt ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 14.12.2023 - C-109/22

    Kommission/ Rumänien (Désaffectation de décharges) - Umwelt - Richtlinie

    - festzustellen, dass Rumänien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen hat, dass es nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um dem Urteil vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien (C-301/17, im Folgenden: Urteil Kommission/Rumänien, EU:C:2018:846), nachzukommen,.

    Rumänien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass es nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien (C - 301/17, EU:C:2018:846), ergeben.

    Rumänien wird verurteilt, an die Europäische Kommission ein Zwangsgeld in Höhe von 600 Euro für jede Deponie und für jeden Tag zu zahlen, um den sich die Durchführung der Maßnahmen verzögert, die erforderlich sind, um dem Urteil vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien (C - 301/17, EU:C:2018:846), nachzukommen, beginnend mit dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils und bis zum Tag der vollständigen Durchführung des Urteils vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien (C - 301/17, EU:C:2018:846).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-549/18

    Kommission/ Rumänien (Lutte contre le blanchiment de capitaux) -

    21 Siehe Urteil vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien (C-301/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:846, Rn. 42).

    64 Siehe Urteil vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien (C-301/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:846, Rn. 32).

  • EuGH, 21.03.2019 - C-498/17

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Um eine Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Richtlinie festzustellen, ist deren Vorliegen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, so dass spätere Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien, C-301/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:846, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich ist zum Vorbringen der Italienischen Republik, weshalb sie ihre Verpflichtungen nach der Richtlinie 1999/31 nicht eingehalten hat, festzustellen, dass sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht auf Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der im Unionsrecht festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (Urteil vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien, C-301/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:846, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-549/18

    Rumänien und Irland werden verurteilt, an die Kommission einen Pauschalbetrag in

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung aufgrund der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und können spätere Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteile vom 30. Januar 2002, Kommission/Griechenland, C-103/00, EU:C:2002:60, Rn. 23, vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien, C-301/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:846, Rn. 42, und vom 8. Juli 2019, Kommission/Belgien [Art. 260 Abs. 3 AEUV - Hochgeschwindigkeitsnetze], C-543/17, EU:C:2019:573, Rn. 23).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-550/18

    Kommission/ Irland (Lutte contre le blanchiment de capitaux) - Vertragsverletzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung aufgrund der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und können spätere Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteile vom 30. Januar 2002, Kommission/Griechenland, C-103/00, EU:C:2002:60, Rn. 23, vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien, C-301/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:846, Rn. 42, und vom 8. Juli 2019, Kommission/Belgien [Art. 260 Abs. 3 AEUV - Hochgeschwindigkeitsnetze], C-543/17, EU:C:2019:573, Rn. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

    29 Vgl. u. a. Urteile vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg (C-33/04, EU:C:2005:750, Rn. 70), vom 31. Mai 2018, Kommission/Polen (C-526/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:356, Rn. 49), und vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien (C-301/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:846, Rn. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-543/17

    Kommission/ Belgien (Article 260, paragraphe 3, TFUE - Réseaux à haut débit) -

    11 Vgl. etwa Urteile vom 21. März 2019, Kommission/Italien (C-498/17, EU:C:2019:243, Rn. 29 und 30), vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien (C-301/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:846, Rn. 42 und 43), und vom 23. November 2016, Kommission/Frankreich (C-314/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:887, Rn. 28 und 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-75/22

    Kommission/ Tschechische Republik (Qualifications professionnelles)

    6 Vgl. u. a. Urteile vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg (C-33/04, EU:C:2005:750, Rn. 70), vom 31. Mai 2018, Kommission/Polen (C-526/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:356, Rn. 49), und vom 18. Oktober 2018, Kommission/Rumänien (C-301/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:846, Rn. 32).
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