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   EuGH, 18.10.2018 - C-669/16   

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https://dejure.org/2018,33384
EuGH, 18.10.2018 - C-669/16 (https://dejure.org/2018,33384)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2018 - C-669/16 (https://dejure.org/2018,33384)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - C-669/16 (https://dejure.org/2018,33384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Art. 4 Abs. 1 - Anhänge II und III - Ausweisung der besonderen Schutzgebiete (BSG) - Gewöhnlicher Schweinswal

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 18. Oktober 2018. Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Art. 4 Abs. 1 - Anhänge II und III - Ausweisung der besonderen Schutzgebiete (BSG) - Gewöhnlicher Schweinswal

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 18.10.2018 - C-669/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage gemäß Art. 258 AEUV durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission festgelegt, so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie die mit Gründen versehene Stellungnahme (Urteile vom 8. Juli 2010, Kommission/Portugal, C-171/08, EU:C:2010:412, Rn. 25, und vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien, C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 37).

    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass spätere Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Griechenland, C-351/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2150, Rn. 20, und vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien, C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 40).

  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    First Corporate Shipping

    Auszug aus EuGH, 18.10.2018 - C-669/16
    Insoweit hat der Gerichtshof bereits mehrmals entscheiden, dass die Kommission, um einen Entwurf einer Liste der GGB zu erstellen, der zur Errichtung eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes von BSG führen kann, über ein umfassendes Verzeichnis der Gebiete verfügen muss, denen auf nationaler Ebene erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Sinne der Habitatrichtlinie zukommt (vgl. u. a. Urteile vom 7. November 2000, First Corporate Shipping, C-371/98, EU:C:2000:600, Rn. 22, und vom 11. September 2001, Kommission/Frankreich, C-220/99, EU:C:2001:434, Rn. 31).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-504/14

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zum

    Auszug aus EuGH, 18.10.2018 - C-669/16
    Jedenfalls wird der Gerichtshof den Vorschlag des Gebiets "Inner Hebrides and Minches" gemäß der oben in Rn. 40 dargestellten Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt, nicht berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. November 2016, Kommission/Griechenland, C-504/14, EU:C:2016:847, Rn. 69).
  • EuGH, 11.09.2001 - C-220/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 18.10.2018 - C-669/16
    Insoweit hat der Gerichtshof bereits mehrmals entscheiden, dass die Kommission, um einen Entwurf einer Liste der GGB zu erstellen, der zur Errichtung eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes von BSG führen kann, über ein umfassendes Verzeichnis der Gebiete verfügen muss, denen auf nationaler Ebene erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Sinne der Habitatrichtlinie zukommt (vgl. u. a. Urteile vom 7. November 2000, First Corporate Shipping, C-371/98, EU:C:2000:600, Rn. 22, und vom 11. September 2001, Kommission/Frankreich, C-220/99, EU:C:2001:434, Rn. 31).
  • EuGH, 11.09.2001 - C-71/99

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.10.2018 - C-669/16
    Wie sich nämlich aus Art. 1 Buchst. e und i in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Habitatrichtlinie ergibt, ist für die Beurteilung des Erhaltungszustands eines natürlichen Lebensraums oder einer Art auf das gesamte europäische Gebiet der Mitgliedstaaten, für das der Vertrag Geltung hat, abzustellen (Urteil vom 11. September 2001, Kommission/Deutschland, C-71/99, EU:C:2001:433, Rn. 28).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-171/08

    Das Halten von "golden shares" an Portugal Telecom durch den portugiesischen

    Auszug aus EuGH, 18.10.2018 - C-669/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage gemäß Art. 258 AEUV durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission festgelegt, so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie die mit Gründen versehene Stellungnahme (Urteile vom 8. Juli 2010, Kommission/Portugal, C-171/08, EU:C:2010:412, Rn. 25, und vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien, C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 37).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-351/13

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 18.10.2018 - C-669/16
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass spätere Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Griechenland, C-351/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2150, Rn. 20, und vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien, C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 40).
  • EuGH, 18.11.2020 - C-371/19

    Kommission/ Deutschland (Remboursement de TVA - Factures) - Vertragsverletzung

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass spätere Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteile vom 18. Oktober 2018, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-669/16, EU:C:2018:844, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. Mai 2020, Kommission/Bulgarien [Eisenbahnuntersuchungsstelle], C-33/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:405, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21

    Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über

    Vgl. Urteil vom 18. Oktober 2018, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-669/16, EU:C:2018:844, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.01.2020 - C-122/18

    Italien hätte sicherstellen müssen, dass öffentliche Stellen im Geschäftsverkehr

    Als Drittes ist in Bezug auf das Vorliegen der von der Kommission im Hinblick auf Art. 4 Abs. 3 und 4 der Richtlinie 2011/7 gerügten Vertragsverletzung darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (Urteil vom 18. Oktober 2018, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-669/16, EU:C:2018:844, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung), hier also am 16. April 2017.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-444/21

    Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) -

    32 Vgl. z. B. Urteile vom 11. September 2001, Kommission/Irland (C-67/99, EU:C:2001:432, Rn. 5), vom 18. Oktober 2018, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-669/16, EU:C:2018:844, Rn. 5 und 60), und vom 5. September 2019, Kommission/Portugal (Ausweisung und Schutz von besonderen Schutzgebieten) (C-290/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:669, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-400/19

    Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines

    15 Urteil vom 18. Oktober 2018, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-669/16, EU:C:2018:844, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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