Rechtsprechung
   EuGH, 18.11.1999 - C-151/98 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2048
EuGH, 18.11.1999 - C-151/98 P (https://dejure.org/1999,2048)
EuGH, Entscheidung vom 18.11.1999 - C-151/98 P (https://dejure.org/1999,2048)
EuGH, Entscheidung vom 18. November 1999 - C-151/98 P (https://dejure.org/1999,2048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Tierarzneimittel - Somatosalm - Verfahren zur Festsetzung von Höchstmengen an Rückständen - Regelungsausschuß - Fehlende Stellungnahme - Frist für die Befassung des Rates

  • Europäischer Gerichtshof

    Pharos / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Pharos / Kommission

    Verordnung Nr. 2377/90 des Rates, Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b
    Landwirtschaft - Einheitliche Rechtsvorschriften - Hoechstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs - Festsetzungsverfahren - Verordnung Nr. 2377/90 - Verpflichtungen der Kommission - Umfang

  • EU-Kommission

    Pharos / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs; Aufnahme von Somatosalm in das Verzeichnis der Stoffe, für die keine Höchstmengen für Rückstände gelten; Frist für die ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2377/90/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 2377/90/EWG
    Landwirtschaft - Einheitliche Rechtsvorschriften - Hoechstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs - Festsetzungsverfahren - Verordnung Nr. 2377/90 - Verpflichtungen der Kommission - Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) in der Rechtssache T-105/96, Pharos SA/Kommission, mit dem das Gericht 1. feststellte, daß sich der Antrag auf Feststellung einer Untätigkeit erledigt habe, und 2. den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2000, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 17.02.1998 - T-105/96

    Pharos / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-151/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285) wegen Teilaufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch M. Nolin, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Pharos SA (Klägerin und Rechtsmittelführerin) hat mit Schriftsatz, der am 17. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

  • EuGH, 21.02.1984 - 337/82

    St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-151/98
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts sowohl der Wortlaut als auch der Kontext und die Ziele dieser Vorschrift zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10, und vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 11).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-151/98
    Zu der Rüge der Rechtsmittelführerin, das Gericht habe zu Unrecht angenommen, daß sich die zusätzliche Stellungnahme des Ausschusses für Tierarzneimittel auf den Standpunkt der Mitgliedstaaten im Rat ausgewirkt habe, genügt die Feststellung, daß mit dieser Rüge die Würdigung der Tatsachen durch das Gericht in Frage gestellt wird, zu deren Nachprüfung der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels nicht befugt ist (vgl. Urteil vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 21).
  • EuG, 25.06.1998 - T-120/96

    UMWELT UND VERBRAUCHER

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-151/98
    Die Streithelferin trägt außerdem vor, aus dem Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache T-120/96 (Lilly Industries/Kommission, Slg. 1998, II-2571, Randnr. 90) ergebe sich, daß die Kommission ihre ablehnende Entscheidung über den Antrag auf Aufnahme des Stoffes in Anhang II nicht rechtmäßig auf das Bestehen des Moratoriums für Rindersomatotropin habe stützen können.
  • EuGH, 30.07.1996 - C-84/95

    Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-151/98
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts sowohl der Wortlaut als auch der Kontext und die Ziele dieser Vorschrift zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10, und vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 11).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Pfizer beruft sich zur Stützung ihrer Auffassung auch zu Unrecht auf die Urteile Pharos/Kommission (zitiert oben in Randnr. 249), bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P (Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157) und Bergaderm und Goupil/Kommission (zitiert oben in Randnr. 115).
  • EuGH, 12.07.2005 - C-198/03

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF, MIT DEM EINE RECHTSWIDRIGE

    83 Unter diesen Umständen hatte die Kommission das Recht, eine zusätzliche Stellungnahme des Ausschusses für Tierarzneimittel einzuholen (Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 26), wie das Gericht im Übrigen in Randnummer 99 des angefochtenen Urteils anerkannt hat.
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Zum zweiten Teil des Rechtsmittelgrundes und zur angeblichen Verpflichtung der Kommission, mangels Stellungnahme dem Rat einen Vorschlag zu unterbreiten, ist festzustellen, daß der Gerichtshof in bezug auf ein Rechtsetzungsverfahren, das dem von der Kosmetikrichtlinie vorgesehenen Verfahren entsprach, entschieden hat, daß die Kommission, wenn die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen nicht der Stellungnahme des Regelungsausschusses entsprechen oder wenn keine Stellungnahme vorliegt, nicht verpflichtet ist, dieselben Maßnahmen ohne Änderung dem Rat vorzuschlagen (Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 23).
  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

    Was den zweiten Klagegrund angeht, die Kommission könne den Verordnungsvorschlag, den sie dem Rat im Rahmen des in Artikel 16 des Protokolls vorgesehenen Verfahrens unterbreitet habe, nicht nachträglich ändern, so hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit einem "Regelungsausschussverfahren" der vorliegenden Art bereits entschieden, dass die Kommission über einen gewissen Ermessensspielraum zur Änderung ihres dem Rat unterbreiteten Vorschlags der zu treffenden Maßnahmen verfügt (vgl. dazu Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-244/95, Moskof, Slg. 1997, I-6441, Randnr. 39, vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 23, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2001 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

    36: - Zitiert in Fußnote 7.37: - Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P (Slg. 1999, I-8157).

    39: - Englische Fassung des 6. Erwägungsgrundes, dem entspricht die französische Fassung, die deutsche Fassung lautet: "Daher muss ein Verfahren für die gemeinschaftliche Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände geschaffen werden, das einheitlich die bestmögliche Unbedenklichkeitsprüfung beinhaltet." 40: - Schlussanträge vom 20. Mai 1999 in der Rechtssache C-151/98 P (Slg. 1999, I-8157, Nr. 69).

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE

    58 Die Kommission trägt vor, dass das Gericht bei der Auslegung einer Durchführungsentscheidung zu Artikel 81 EG verpflichtet sei, im Einklang mit dem Grundsatz der praktischen Wirksamkeit den Wortlaut der Entscheidung, aber auch ihren Kontext und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10, vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 11, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, I-8157, Randnr. 19).
  • EuG, 30.04.2014 - T-17/12

    Hagenmeyer und Hahn / Kommission - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr.

    Nach ständiger Rechtsprechung sind nämlich bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Kontext und ihre Ziele zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Pharos/Kommission, C-151/98 P, Slg. 1999, I-8157, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2011 - T-475/07

    Dow AgroSciences u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Trifluralin

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in einem Urteil vom 18. November 1999, Pharos/Kommission (C-151/98 P, Slg. 1999, I-8157), bestätigt hat, dass Art. 8 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 224, S. 1) nicht genau festlegt, innerhalb welcher Frist die Kommission dem Rat die zu treffenden Maßnahmen vorschlagen muss, und dass vielmehr der Gemeinschaftsgesetzgeber mit der Verwendung des Ausdrucks "unverzüglich" der Kommission zwar ein zügiges Handeln gebietet, ihr jedoch einen gewissen Spielraum lässt (Randnr. 25 des oben angeführten Urteils).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-389/99

    Rundgren

    Da die Verordnung Nr. 1408/71 keine Definition des Ausdrucks "Rente geschuldet wird" enthält, sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts sowohl der Wortlaut als auch der Kontext und die Ziele dieser Vorschrift zu berücksichtigen (vgl. Urteile vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 11, vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-223/98, Adidas, Slg. 1999, I-7081, Randnr. 23, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 19).
  • EuG, 13.12.2013 - T-240/10

    Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission über die Zulassung des

    Überdies ist der zur Stützung dieses Arguments vorgebrachte Hinweis der Kommission auf das Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Pharos/Kommission (C-151/98 P, Slg. 1999, I-8157), im vorliegenden Fall unerheblich.
  • EuG, 26.02.2003 - T-344/00

    CEVA / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 20.10.2005 - C-511/03

    Ten Kate Holding Musselkanaal u.a. - Tierseuchenrecht - Schutzmaßnahmen in Bezug

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00

    GENERALANWALT JEAN MISCHO SCHLÄGT DIE NICHTIGERKLÄRUNG EINIGER VORSCHRIFTEN DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03

    Kommission / CEVA und Pfizer

  • EuG, 28.01.2016 - T-274/15

    Alcogroup und Alcodis / Kommission

  • EuG, 22.11.2018 - T-603/16

    Brahma / Gerichtshof der Europäischen Union - Öffentlicher Dienst - Beamte auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht