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   EuGH, 18.11.2020 - C-463/19   

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https://dejure.org/2020,36045
EuGH, 18.11.2020 - C-463/19 (https://dejure.org/2020,36045)
EuGH, Entscheidung vom 18.11.2020 - C-463/19 (https://dejure.org/2020,36045)
EuGH, Entscheidung vom 18. November 2020 - C-463/19 (https://dejure.org/2020,36045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Syndicat CFTC

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen - Art. 14 und 28 - Nationaler Tarifvertrag, der den Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind selbst erziehen, ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim sog. Mutterschaftsurlaub

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zusätzlicher Mutterschaftsurlaub darf Müttern vorbehalten werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SOPO - In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub ausschließlich Müttern vorbehalten werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Vätern: Mutterschaftsurlaub nur für Mütter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusätzlicher Mutterschaftsurlaub darf tarifvertraglich Müttern vorbehalten sein ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Extra-Urlaub für Mütter diskriminiert Väter (nicht)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Diskriminiert ein tariflicher Zusatzurlaub nach der Geburt (nur) für Mütter die Väter?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zusatzurlaub nach der Geburt darf Müttern vorbehalten sein

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mutterschaftsurlaub ist nicht für Väter

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Syndicat CFTC du personnel de la Caisse primaire d'assurance maladie de la Moselle

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Syndicat CFTC du personnel de la Caisse primaire d'assurance maladie de la Moselle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 762
  • EuZW 2021, 176
  • FamRZ 2021, 155
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 02.04.2020 - C-500/18

    Reliantco Investments und Reliantco Investments Limassol Sucursala Bucuresti -

    Auszug aus EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festlegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteil vom 2. April 2020, Reliantco Investments und Reliantco Investments Limassol Sucursala Bucure?Ÿti, C-500/18, EU:C:2020:264, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedoch kann zum einen der Gerichtshof, wenn die erbetene Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind, das Vorabentscheidungsersuchen als unzulässig zurückweisen (Urteil vom 2. April 2020, Reliantco Investments und Reliantco Investments Limassol Sucursala Bucure?Ÿti, C-500/18, EU:C:2020:264, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen führt im Hinblick auf den Geist der Zusammenarbeit, der das Verhältnis zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens bestimmt, das Fehlen bestimmter vorheriger Feststellungen durch das vorlegende Gericht nicht zwingend zur Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens, wenn sich der Gerichtshof anhand der in der Akte enthaltenen Angaben trotz dieser Unzulänglichkeiten in der Lage sieht, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben (Urteil vom 2. April 2020, Reliantco Investments und Reliantco Investments Limassol Sucursala Bucure?Ÿti, C-500/18, EU:C:2020:264, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
    Dieser Mutterschaftsurlaub soll zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit nach der Schwangerschaft und Entbindung dienen, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung infolge der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird (Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, EU:C:1984:273, Rn. 25, und vom 4. Oktober 2018, Dicu, C-12/17, EU:C:2018:799, Rn. 34).

    Unter diesem Gesichtspunkt kann ein derartiger Urlaub zulässigerweise unter Ausschluss aller anderen Personen der Mutter vorbehalten werden, da allein die Mutter dem unerwünschten Druck ausgesetzt sein kann, ihre Arbeit verfrüht wieder aufnehmen zu müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, EU:C:1984:273, Rn. 26).

  • EuGH, 30.04.2020 - C-661/18

    CTT - Correios de Portugal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
    Dagegen ist der Gerichtshof befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem Gericht ermöglichen, die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht zu beurteilen (Urteil vom 30. April 2020, CTT - Correios de Portugal, C-661/18, EU:C:2020:335, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit die Vorlagefrage die Auslegung des Unionsrechts betrifft, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, über sie zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 2020, CTT - Correios de Portugal, C-661/18, EU:C:2020:335, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
    Zur Eigenschaft als Elternteil hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Lage eines männlichen Arbeitnehmers und die einer Arbeitnehmerin, die beide diese Eigenschaft besitzen, vergleichbar ist, soweit es um die Kindererziehung geht (Urteile vom 25. Oktober 1988, Kommission/Frankreich, 312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14, sowie vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social [Rentenzulage für Mütter], C-450/18, EU:C:2019:1075, Rn. 51).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-136/95

    Thibault

    Auszug aus EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
    Drittens beruft sich die französische Regierung auf das Urteil vom 30. April 1998, Thibault (C-136/95, EU:C:1998:178), in dem der Gerichtshof anerkannt habe, dass Art. 46 des Tarifvertrags einen Mutterschaftsurlaub darstelle.
  • EuGH, 12.12.2019 - C-450/18

    Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente

    Auszug aus EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
    Zur Eigenschaft als Elternteil hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Lage eines männlichen Arbeitnehmers und die einer Arbeitnehmerin, die beide diese Eigenschaft besitzen, vergleichbar ist, soweit es um die Kindererziehung geht (Urteile vom 25. Oktober 1988, Kommission/Frankreich, 312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14, sowie vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social [Rentenzulage für Mütter], C-450/18, EU:C:2019:1075, Rn. 51).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-335/15

    Ornano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 119 EG-Vertrag

    Auszug aus EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
    Außerdem schließt die Richtlinie 92/85, die Mindestvorschriften enthält, keineswegs die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten aus, den schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen einen weiter gehenden Schutz zu gewähren, indem sie Schutzmaßnahmen beibehalten oder treffen, die für diese günstiger sind, sofern diese Maßnahmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind (Urteile vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 37, sowie vom 14. Juli 2016, Ornano, C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 35).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-512/11

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
    Außerdem schließt die Richtlinie 92/85, die Mindestvorschriften enthält, keineswegs die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten aus, den schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen einen weiter gehenden Schutz zu gewähren, indem sie Schutzmaßnahmen beibehalten oder treffen, die für diese günstiger sind, sofern diese Maßnahmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind (Urteile vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 37, sowie vom 14. Juli 2016, Ornano, C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 35).
  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN

    Auszug aus EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
    Daher können Maßnahmen, die den Schutz von Frauen in ihrer Eigenschaft als Elternteil bezwecken, nicht durch Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54 gerechtfertigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2001, Griesmar, C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 44).
  • EuGH, 18.03.2014 - C-167/12

    Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer

    Auszug aus EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
    Es besteht nämlich, wie der Unionsgesetzgeber im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 92/85 anerkannt hat, bei der schwangeren Arbeitnehmerin, der Wöchnerin oder der stillenden Arbeitnehmerin eine besondere Situation der Verletzlichkeit, die einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erforderlich macht, aber, speziell während dieses Urlaubs, nicht der Lage eines Mannes oder einer Frau im Krankheitsurlaub gleichgesetzt werden kann (Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 40, und vom 18. März 2014, D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 33).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

  • EuGH, 04.10.2018 - C-12/17

    Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem

  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/02

    Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG -

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

  • EuGH, 21.05.2015 - C-65/14

    Rosselle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG -

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Diese Bestimmung steht im Einklang mit Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/54/EG, wonach eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, eine unmittelbare Diskriminierung darstellt (vgl. auch EuGH 18. November 2020 - C-463/19 - [Syndicat CFTC] Rn. 49) .
  • BVerfG, 24.05.2022 - 1 BvR 2342/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen

    Insbesondere entscheidet er nicht über die Auslegung nationaler Vorschriften und ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht (vgl. EuGH, Urteil vom 18. November 2020, Syndicat CFTC, C-463/19, EU:C:2020:932, Rn. 29 m.w.N.; stRspr).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-98/21

    Finanzamt R (Déduction de TVA liée à une contribution d'associé) - Vorlage zur

    6 Vgl. zuletzt Urteil vom 18. November 2020, Syndicat CFTC, C-463/19, EU:C:2020:932, Rn. 29 und 67. Vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. Januar 2015, Gimnasio Deportivo San Andrés, C-688/13, EU:C:2015:46, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 3. Oktober 2019, Fonds du Logement de la Région de Bruxelles Capitale, C-632/18, EU:C:2019:833, Rn. 48.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-184/22

    KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - Vorlage zur

    13 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erstreckt sich im Kontext der Richtlinie 2006/54 das Verbot der Diskriminierung zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern auf alle Vereinbarungen, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln (vgl. Urteil vom 18. November 2020, Syndicat CFTC, C-463/19, EU:C:2020:932, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.03.2022 - C-247/20

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Assurance maladie complète)

    Dagegen ist der Gerichtshof befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem Gericht ermöglichen, die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht zu beurteilen (Urteil vom 18. November 2020, Syndicat CFTC, C-463/19, EU:C:2020:932, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur

    103 So z. B. jüngst das Urteil vom 18. November 2020, Syndicat CFTC (C-463/19, EU:C:2020:932), in Bezug auf das Urteil (des Plenums) vom 12. Juli 1984, Hofmann (184/83, EU:C:1984:273).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-162/20

    WV/ EAD - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamter - Statut der Beamten der

    21 Vgl. insbesondere Urteil vom 18. November 2020, Syndicat CFTC (C-463/19, EU:C:2020:932, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19

    Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de transfert) - Vorlage zur

    37 Urteil vom 18. November 2020, Syndicat CFTC (C-463/19, EU:C:2020:932, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-237/20

    Federatie Nederlandse Vakbeweging (Procédure de pre-pack)

    50 Vgl. u. a. Urteil vom 18. November 2020, Syndicat CFTC (C-463/19, EU:C:2020:932, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-247/20

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Assurance maladie complète)

    5 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2020, Syndicat CFTC (C-463/19, EU:C:2020:932, Rn. 29).
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