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   EuGH, 18.11.2021 - C-413/20   

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https://dejure.org/2021,46664
EuGH, 18.11.2021 - C-413/20 (https://dejure.org/2021,46664)
EuGH, Entscheidung vom 18.11.2021 - C-413/20 (https://dejure.org/2021,46664)
EuGH, Entscheidung vom 18. November 2021 - C-413/20 (https://dejure.org/2021,46664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgischer Staat (Formation de pilotes)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 - Technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt - Anhang I Anlage 3 Teil A Nrn. 9 und 10 - Ausbildungslehrgänge für die Erteilung ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Luftverkehr; Verordnung (EU) Nr. 1178/2011; Technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt; Anhang I Anlage 3 Teil A Nrn. 9 und 10; Ausbildungslehrgänge für die Erteilung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 - Technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt - Anhang I Anlage 3 Teil A Nrn. 9 und 10 - Ausbildungslehrgänge für die Erteilung ...

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus EuGH, 18.11.2021 - C-413/20
    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse anwenden können und müssen, die vor dem Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung der Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-752/18

    Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München

    Auszug aus EuGH, 18.11.2021 - C-413/20
    Überdies ist, um dem vorlegenden Gericht eine vollständige Antwort zu geben, zu ergänzen, dass die volle Wirksamkeit des Unionsrechts und der wirksame Schutz der dem Einzelnen nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte gegebenenfalls durch den dem System der Verträge, auf denen die Union beruht, innewohnenden Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, gewährleistet werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 20, 39 und 52, und vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe, C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 54).
  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand

    Auszug aus EuGH, 18.11.2021 - C-413/20
    Durch die Beachtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit lässt sich verhindern, dass Handlungen der Verwaltung, die Rechtswirkungen entfalten, unbegrenzt in Frage gestellt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2004, Kühne & Heitz, C-453/00, EU:C:2004:17, Rn. 22 und 24, und vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti F?'igazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 186 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 18.11.2021 - C-413/20
    Durch die Beachtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit lässt sich verhindern, dass Handlungen der Verwaltung, die Rechtswirkungen entfalten, unbegrenzt in Frage gestellt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2004, Kühne & Heitz, C-453/00, EU:C:2004:17, Rn. 22 und 24, und vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti F?'igazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 186 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.10.2017 - C-156/16

    Tigers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Durchführungsverordnung (EU) Nr.

    Auszug aus EuGH, 18.11.2021 - C-413/20
    Bei der Auslegung einer Unionsvorschrift sind nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. Oktober 2017, Tigers, C-156/16, EU:C:2017:754, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 18.11.2021 - C-413/20
    Überdies ist, um dem vorlegenden Gericht eine vollständige Antwort zu geben, zu ergänzen, dass die volle Wirksamkeit des Unionsrechts und der wirksame Schutz der dem Einzelnen nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte gegebenenfalls durch den dem System der Verträge, auf denen die Union beruht, innewohnenden Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, gewährleistet werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 20, 39 und 52, und vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe, C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 54).
  • EuGH, 22.02.2022 - C-430/21

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen

    Zudem ist, da durch die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts, die der Gerichtshof in Ausübung seiner Befugnisse aus Art. 267 AEUV vornimmt, soweit erforderlich erläutert und verdeutlicht wird, in welchem Sinne und mit welcher Tragweite diese Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 1980, Denkavit italiana, 61/79, EU:C:1980:100, Rn. 16, und vom 18. November 2021, État belge [Ausbildung von Piloten], C-413/20, EU:C:2021:938, Rn. 53), davon auszugehen, dass ein ordentliches Gericht, um die volle Wirksamkeit der unionsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten, verpflichtet ist, in einem bei ihm anhängigen Rechtsstreit die Beurteilung eines nationalen Verfassungsgerichts, das es ablehnt, einem in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteil des Gerichtshofs nachzukommen, unangewendet zu lassen, und zwar selbst dann, wenn dieses Urteil nicht auf einem von diesem ordentlichen Gericht in Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit eingereichten Vorabentscheidungsersuchen beruht.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2022 - 3 S 1907/21

    Zwangsgeldandrohung wegen Nichterfüllung einer bau- und wasserrechtlichen Auflage

    Schließlich gebietet es auch der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, dass Handlungen der Verwaltung, die Rechtswirkungen entfalten, nicht unbegrenzt in Frage gestellt werden können (vgl. EuGH, Urt. v. 18.11.2021 - C-413/20 -, juris Rn. 57).
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