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   EuGH, 18.12.2007 - C-137/05   

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https://dejure.org/2007,14972
EuGH, 18.12.2007 - C-137/05 (https://dejure.org/2007,14972)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - C-137/05 (https://dejure.org/2007,14972)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - C-137/05 (https://dejure.org/2007,14972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 - Von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten Gültigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 - Von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente - Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten - Gültigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 - Von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente - Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten - Gültigkeit

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich / Rat

    VISA

  • Wolters Kluwer

    Verwehrung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs an der Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands; Sicherheitsmerkmale und Biometrie in Pässen der EU-Bürger; Wahrung der Kohärenz und der Integrität des Schengen-Besitzstands

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 2252/2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG) Nr. 2252/2004
    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Verordnung [EG] Nr. 2252/2004 - Von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente - Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten - Gültigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 - Von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente - Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten - Gültigkeit

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 24. März 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (ABl. L 385, S. 1)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-137/05
    In Anbetracht dieser Feststellung ist analog zu den für die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Gemeinschaft geltenden Grundsätzen davon auszugehen, dass sich in einer Situation wie der hier vorliegenden die Einstufung eines Rechtsakts der Gemeinschaft, der einen Vorschlag oder eine Initiative auf der Grundlage des Schengen-Besitzstands im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 des Schengen-Protokolls enthält, auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen muss, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. Urteile vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat, "Titandioxid", C-300/89, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, vom 13. September 2005, Kommission/Rat, C-176/03, Slg. 2005, I-7879, Randnr. 45, und vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 61).
  • EuGH, 13.09.2005 - C-176/03

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN,

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-137/05
    In Anbetracht dieser Feststellung ist analog zu den für die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Gemeinschaft geltenden Grundsätzen davon auszugehen, dass sich in einer Situation wie der hier vorliegenden die Einstufung eines Rechtsakts der Gemeinschaft, der einen Vorschlag oder eine Initiative auf der Grundlage des Schengen-Besitzstands im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 des Schengen-Protokolls enthält, auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen muss, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. Urteile vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat, "Titandioxid", C-300/89, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, vom 13. September 2005, Kommission/Rat, C-176/03, Slg. 2005, I-7879, Randnr. 45, und vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 61).
  • EuGH, 23.10.2007 - C-440/05

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN, GEMEINSAME

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-137/05
    In Anbetracht dieser Feststellung ist analog zu den für die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Gemeinschaft geltenden Grundsätzen davon auszugehen, dass sich in einer Situation wie der hier vorliegenden die Einstufung eines Rechtsakts der Gemeinschaft, der einen Vorschlag oder eine Initiative auf der Grundlage des Schengen-Besitzstands im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 des Schengen-Protokolls enthält, auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen muss, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. Urteile vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat, "Titandioxid", C-300/89, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, vom 13. September 2005, Kommission/Rat, C-176/03, Slg. 2005, I-7879, Randnr. 45, und vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 61).
  • VG Gelsenkirchen, 15.05.2012 - 17 K 3382/07

    Verwaltungsgericht lässt Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses vom

    Insbesondere ist durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft vom 18. Dezember 2007 - Vereinigtes Königreich/Rat, Aktenzeichen C-137/05 - (Slg. 2007, I-11593) die Vorlagefrage noch nicht abschließend geklärt.

    vgl. näher Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 10. Juli 2007 im Verfahren C-137/05, I-Einleitung (Slg. 2007, I-11593).

    16 Dass mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Dezember 2007 (C-137/05) die Frage, ob Art. 62 Nr. 2a) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) eine hinreichende Kompetenzvorschrift zum Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 ist, bereits abschließend beantwortet wurde, kann nicht festgestellt werden.

    18 Auch die in der Lehre als zweifelhaft angesehene Frage, ob das Europäische Parlament vor Erlass der streitigen Verordnung nach dem damals anwendbaren Art. 67 Abs. 1 EGV ordnungsgemäß angehört worden ist, beantwortet das Urteil vom 10. Juli 2007 im Verfahren C-137/05 nicht.

    Die Generalanwältin U. hat in ihrem Schlussantrag vom 10. Juli 2007 im Verfahren Vereinigtes Königreich/Rat C-137/05 darauf hingewiesen, dass diese Verordnung zu Problemen unter dem Gesichtspunkt der Grundrechte führen könne.

    vgl. Randnr. 126 des vorgenannten Schlussantrages vom 10. Juli 2007 im Verfahren C-137/05.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-291/12

    Schwarz - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Normen für

    7 - Vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Vereinigtes Königreich/Rat (C-137/05, Slg. 2007, I-11593).

    8 - Urteil Vereinigtes Königreich/Rat (Randnrn. 54 und 56).

    11 - Urteil Vereinigtes Königreich/Rat (Randnr. 58).

    16 - Urteil Vereinigtes Königreich/Rat (Randnr. 67).

    20 - Urteil Vereinigtes Königreich/Rat (Randnr. 59).

  • EuGH, 08.09.2015 - C-44/14

    Spanien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 -

    Diese Regelung sei daher unvereinbar mit der Lösung, zu denen der Gerichtshof in den Urteilen Vereinigtes Königreich/Rat (C-77/05, EU:C:2007:803) und Vereinigtes Königreich/Rat (C-137/05, EU:C:2007:805) gelangt sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-44/14

    Spanien / Parlament und Rat - Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 - Errichtung des

    6 - Vgl. Urteile Vereinigtes Königreich/Rat (C-77/05, EU:C:2007:803, Rn. 54 bis 71) und Vereinigtes Königreich/Rat (C-137/05, EU:C:2007:805, Rn. 49 und 50).
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