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   EuGH, 18.12.2014 - C-551/13   

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https://dejure.org/2014,40427
EuGH, 18.12.2014 - C-551/13 (https://dejure.org/2014,40427)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - C-551/13 (https://dejure.org/2014,40427)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - C-551/13 (https://dejure.org/2014,40427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    SETAR

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/98/EG - Art. 15 - Abfallbewirtschaftung - Möglichkeit für den Abfallerzeuger die Abfallbehandlung selbst durchzuführen - Nationales Umsetzungsgesetz, das bereits erlassen, aber noch nicht in Kraft getreten ist - Ablauf der ...

  • Wolters Kluwer

    Gebührenpflicht bei eigener Durchführung der Abfallbeseitigung; Umsetzung einer Abfallrichtlinie durch mitgliedstaatliche Regelung zum Inkrafttreten einer Bestimmung nach Ablauf der Umsetzungsfrist; Vorabentscheidungsersuchen der italienischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/98/EG - Art. 15 - Abfallbewirtschaftung - Möglichkeit für den Abfallerzeuger die Abfallbehandlung selbst durchzuführen - Nationales Umsetzungsgesetz, das bereits erlassen, aber noch nicht in Kraft getreten ist - Ablauf der ...

  • rechtsportal.de

    Gebührenpflicht bei eigener Durchführung der Abfallbeseitigung; unionsrechtswidrige Umsetzung einer Abfallrichtlinie durch mitgliedstaatliche Regelung zum Inkrafttreten einer Bestimmung nach Ablauf der Umsetzungsfrist; Vorabentscheidungsersuchen der italienischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SETAR

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Commissione Tributaria Provinciale di Cagliari - Auslegung der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312, S. 3) - Verantwortung für ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.07.2009 - C-254/08

    Futura Immobiliare u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2006/12/EG -

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-551/13
    Dieser Artikel, der im Wesentlichen mit Art. 15 der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle (ABl. L 114, S. 9), den er ersetzt hat, übereinstimmt, verpflichtet die Mitgliedstaaten, vorzusehen, dass die Kosten der Abfallbewirtschaftung von den Abfallerzeugern und den Abfallbesitzern zu tragen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Futura Immobiliare u. a., C-254/08, EU:C:2009:479, Rn. 46).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass in Ermangelung einer unionsrechtlichen Regelung nach der den Mitgliedstaaten eine konkrete Methode zur Finanzierung der Kosten der Abfallbewirtschaftung vorgeschrieben wäre, diese Finanzierung somit nach Wahl des betreffenden Mitgliedstaats sowohl durch eine Abgabe als auch durch eine Gebühr oder in anderer Weise sichergestellt werden kann und dass eine innerstaatliche Regelung, die zur Finanzierung des Betriebs eines solchen Systems beispielsweise eine Abgabe vorsieht, die auf der Grundlage der geschätzten Menge anfallender Abfälle und nicht auf der Grundlage der Menge der tatsächlich erzeugten und zur Sammlung gegebenen Abfälle berechnet wird, nicht als Verstoß gegen die Richtlinie 2008/98 angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Richtlinie 2006/12, Urteil Futura Immobiliare u. a., EU:C:2009:479, Rn. 52 bis 54).

    Richtig ist zwar jedoch, dass die auf diesem Gebiet zuständigen nationalen Behörden demnach hinsichtlich der Festlegung der Mode die Modalitäten der Berechnung einer solchen Abgabe wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden über ein weites Ermessen verfügen, doch darf die so festgelegte Abgabe nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Futura Immobiliare u. a., EU:C:2009:479, Rn. 55).

  • EuGH, 18.09.2014 - C-487/12

    Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-551/13
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung diesem nicht obliegt, sich im Rahmen eines gemäß Art. 267 AEUV eingeleiteten Verfahrens zur Vereinbarkeit von Vorschriften des innerstaatlichen Rechts mit denen des Gemeinschaftsrechts zu äußern oder nationale Rechtsvorschriften auszulegen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-551/13
    Diese Pflicht, alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, obliegt allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten einschließlich der Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (vgl. u. a. Urteil Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, C-127/02, EU:C:2004:482, Rn. 65).
  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-551/13
    Dagegen ist er befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteil Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.09.1976 - 10/76

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-551/13
    Aus der Rechtsprechung geht auch hervor, dass selbst in den Fällen, in denen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer Richtlinie über einen weiten Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Mittel verfügen, diese Staaten verpflichtet sind, die volle Wirksamkeit der Richtlinie zu gewährleisten und die darin festgelegten Fristen einzuhalten, damit sie in der gesamten Union einheitlich umgesetzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, 10/76, EU:C:1976:125, Rn. 12).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-305/18

    Associazione "Verdi Ambiente e Società - Aps Onlus" u.a. - Vorlage zur

    Die Abfallbeseitigung steht in dieser Hierarchie nämlich erst an letzter Stelle (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2014, SETAR, C-551/13, EU:C:2014:2467, Rn. 44).
  • EuGH, 06.05.2015 - C-37/15

    Giacomo Bolasco

    Par lettre du 24 février 2015, 1e greffe de la Cour a transmis à la juridiction de renvoi l'arrêt rendu le 18 décembre 2014 dans l'affaire C-551/13, SETAR (EU:C:2014:2467), en l'invitant à bien vouloir lui indiquer si, à la lumière de cet arrêt, elle souhaitait maintenir son renvoi préjudiciel.
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