Rechtsprechung
EuGH, 18.12.2014 - C-87/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Einkommensteuer - Gebietsfremder Steuerpflichtiger - Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein vom Eigentümer bewohntes Denkmal - Nichtabzugsfähigkeit, nur weil das im Wohnstaat geschützte Denkmal ...
- Wolters Kluwer
Einkommensteuerabzug von Aufwendungen für inländische Denkmalgebäude zum Schutz des mitgliedstaatlichen kulturgeschichtlichen Erbes; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Einkommensteuer - Gebietsfremder Steuerpflichtiger - Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein vom Eigentümer bewohntes Denkmal - Nichtabzugsfähigkeit, nur weil das im Wohnstaat geschützte Denkmal ...
- rechtsportal.de
AEUV Art. 49 ; AEUV Art. 63 ; AEUV Art. 267
Einkommensteuerabzug von Aufwendungen für inländische Denkmalgebäude zum Schutz des mitgliedstaatlichen kulturgeschichtlichen Erbes; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (5)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EG Art 56, EG Art 43
Bewegliches Vermögen; Denkmal; Gebietsansässiger; Kapitalverkehrsfreiheit; Niederlassungsfreiheit; Schloss - Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
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- IWW (Verfahrensmitteilung)
EG Art 56, EG Art 43
Niederlassungsfreiheit, Freiheit des Kapitalverkehrs, Denkmal - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Art. 49 und 63 AEUV - Steuerrecht - Einkommensteuer - In Belgien ansässiger niederländischer Staatsangehöriger, der aber auf seinen Antrag hin in den Niederlanden als Gebietsansässiger besteuert wird - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
- EuGH, 18.12.2014 - C-87/13
Wird zitiert von ... (4)
- FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
EuGH-Vorlage zur sofortigen Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des …
Im Übrigen ist in den Fällen, in denen sowohl die Kapitalverkehrsfreiheit als auch die Niederlassungsfreiheit berührt sein könnten, zu berücksichtigen, dass unter den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit (und nicht in den der Kapitalverkehrsfreiheit) jeder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, fällt, der eine Beteiligung an einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft hält, die ihm, wie im Streitfall die 50 %-ige Beteiligung des Klägers an der GmbH, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft verleiht und es ihm ermöglicht, deren Tätigkeiten zu bestimmen (EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2014 C-87/13, EU:C:2014:2459, "X", IStR 2015, 70, mit weiteren Nachweisen). - EuGH, 09.02.2017 - C-283/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Einkommensteuer - Angehöriger …
Nach ständiger Rechtsprechung ist die einschlägige Freiheit für einen Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, der eine Beteiligung an einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft hält, die ihm einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft verleiht und es ihm ermöglicht, deren Tätigkeiten zu bestimmen, die Niederlassungsfreiheit (Urteil vom 18. Dezember 2014, X, C-87/13, EU:C:2014:2459, Rn. 21). - EuGH, 22.02.2018 - C-398/16
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV - Niederlassungsfreiheit …
Ob die grenzübergreifende und die interne Situation vergleichbar sind, ist unter Berücksichtigung des Zwecks und des Inhalts der fraglichen nationalen Vorschriften zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2014, X, C-87/13, EU:C:2014:2459, Rn. 27). - FG Düsseldorf, 04.04.2019 - 9 K 2480/17
Geltendmachung von Herstellungskosten von Baumaßnahmen bei einem im Inland …
Das Urteil des EuGH vom 18.12.2014 (C-87/13) könne für § 7i EStG nicht gelten, da diese Vorschrift nur Gebäude erfasse, die in Deutschland belegen seien.Der Senat stützt diese Ansicht maßgeblich auf das Urteil des EuGH vom 18.12.2014 (C-87/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2015, 205) zu einer dem § 7i EStG vergleichbaren niederländischen Bestimmung.