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   EuGH, 19.01.2023 - C-147/21   

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https://dejure.org/2023,599
EuGH, 19.01.2023 - C-147/21 (https://dejure.org/2023,599)
EuGH, Entscheidung vom 19.01.2023 - C-147/21 (https://dejure.org/2023,599)
EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - C-147/21 (https://dejure.org/2023,599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    CIHEF u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Finanzierung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 - Investitionsförderung - Nationale Regelung, die die Gewährung der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Rechtsangleichung â€" Biozidprodukte â€" Verordnung (EU) Nr. 528/2012 â€" Art. 72 â€" Freier Warenverkehr â€" Art. 34 AEUV â€" Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, im Bereich der Geschäftspraktiken und der Werbung einschränkende Maßnahmen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Biozidprodukte - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 72 - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, im Bereich der Geschäftspraktiken und der Werbung einschränkende Maßnahmen zu erlassen - ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Arzneimittelrecht: CIHEF u.a./Ministre de la Transition écologique u.a.

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der in der Union durch die Verordnung über Biozidprodukte erreichte Harmonisierungsgrad hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, im Bereich der Absatzförderung restriktive Vorschriften zu erlassen

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Auszug aus EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
    Die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, müssen daher von einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 53 und 54).

    Daraus folgt, dass ein nationales Gericht, wenn es eine nationale Regelung darauf prüft, ob sie zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt ist, objektiv prüfen muss, ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 59).

  • EuGH, 02.12.2010 - C-108/09

    Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet

    Auszug aus EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Anwendung derartiger Regelungen auf den Verkauf von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat, die den von diesem Staat aufgestellten Bestimmungen entsprechen, nämlich nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern, als sie dies für inländische Erzeugnisse tut (Urteile vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 36, vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika, C-108/09, EU:C:2010:725, Rn. 51, und vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt, C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 35).

    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika, C-108/09, EU:C:2010:725, Rn. 58).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-190/20

    DocMorris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verschreibungspflichtige

    Auszug aus EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
    Insoweit hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass eine nationale Regelung, die bestimmte Formen der Werbung für bestimmte Erzeugnisse einschränkt oder verbietet, geeignet sein kann, deren Umsatzvolumen zu beschränken, und deshalb stärkere Auswirkungen auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten haben kann; er hat diese Feststellung jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass sich eine spezifische, den Markt für ein bestimmtes Erzeugnis kennzeichnende Schwierigkeit feststellen lässt, mit denen sich ein Wirtschaftsteilnehmer beim Zugang zum nationalen Markt konfrontiert sieht, wie z. B. die Existenz herkömmlicher gesellschaftlicher Übungen sowie örtlicher Sitten und Gebräuche oder der Umstand, dass die von dem Verbot betroffene Verkaufsmethode möglicherweise die einzige ist, um Zugang zum betreffenden nationalen Markt zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2001, Gourmet International Products, C-405/98, EU:C:2001:135, Rn. 19 und 21, vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 25, und vom 15. Juli 2021, DocMorris, C-190/20, EU:C:2021:609, Rn. 41).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-405/98

    Gourmet International Products

    Auszug aus EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
    Insoweit hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass eine nationale Regelung, die bestimmte Formen der Werbung für bestimmte Erzeugnisse einschränkt oder verbietet, geeignet sein kann, deren Umsatzvolumen zu beschränken, und deshalb stärkere Auswirkungen auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten haben kann; er hat diese Feststellung jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass sich eine spezifische, den Markt für ein bestimmtes Erzeugnis kennzeichnende Schwierigkeit feststellen lässt, mit denen sich ein Wirtschaftsteilnehmer beim Zugang zum nationalen Markt konfrontiert sieht, wie z. B. die Existenz herkömmlicher gesellschaftlicher Übungen sowie örtlicher Sitten und Gebräuche oder der Umstand, dass die von dem Verbot betroffene Verkaufsmethode möglicherweise die einzige ist, um Zugang zum betreffenden nationalen Markt zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2001, Gourmet International Products, C-405/98, EU:C:2001:135, Rn. 19 und 21, vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 25, und vom 15. Juli 2021, DocMorris, C-190/20, EU:C:2021:609, Rn. 41).
  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
    Insoweit hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass eine nationale Regelung, die bestimmte Formen der Werbung für bestimmte Erzeugnisse einschränkt oder verbietet, geeignet sein kann, deren Umsatzvolumen zu beschränken, und deshalb stärkere Auswirkungen auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten haben kann; er hat diese Feststellung jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass sich eine spezifische, den Markt für ein bestimmtes Erzeugnis kennzeichnende Schwierigkeit feststellen lässt, mit denen sich ein Wirtschaftsteilnehmer beim Zugang zum nationalen Markt konfrontiert sieht, wie z. B. die Existenz herkömmlicher gesellschaftlicher Übungen sowie örtlicher Sitten und Gebräuche oder der Umstand, dass die von dem Verbot betroffene Verkaufsmethode möglicherweise die einzige ist, um Zugang zum betreffenden nationalen Markt zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2001, Gourmet International Products, C-405/98, EU:C:2001:135, Rn. 19 und 21, vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 25, und vom 15. Juli 2021, DocMorris, C-190/20, EU:C:2021:609, Rn. 41).
  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Anwendung derartiger Regelungen auf den Verkauf von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat, die den von diesem Staat aufgestellten Bestimmungen entsprechen, nämlich nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern, als sie dies für inländische Erzeugnisse tut (Urteile vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 36, vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika, C-108/09, EU:C:2010:725, Rn. 51, und vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt, C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 35).
  • EuGH, 21.09.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Anwendung derartiger Regelungen auf den Verkauf von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat, die den von diesem Staat aufgestellten Bestimmungen entsprechen, nämlich nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern, als sie dies für inländische Erzeugnisse tut (Urteile vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 36, vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika, C-108/09, EU:C:2010:725, Rn. 51, und vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt, C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 35).
  • EuGH, 03.07.2019 - C-387/18

    Delfarma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier

    Auszug aus EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Maßnahme eines Mitgliedstaats, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne von Art. 34 AEUV anzusehen (vgl. Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5, und vom 3. Juli 2019, Delfarma, C-387/18, EU:C:2019:556, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Maßnahme eines Mitgliedstaats, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne von Art. 34 AEUV anzusehen (vgl. Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5, und vom 3. Juli 2019, Delfarma, C-387/18, EU:C:2019:556, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-441/04

    A-Punkt Schmuckhandel - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Maßnahmen

    Auszug aus EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
    Dies kann jedoch nicht ausreichen, um diese Regelung als Maßnahme gleicher Wirkung einzustufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 2006, A-Punkt Schmuckhandel, C-441/04, EU:C:2006:141, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-257/20

    "Viva Telecom Bulgaria" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

  • EuGH, 06.10.2015 - C-354/14

    Capoda Import-Export

  • EuGH, 16.05.2019 - C-509/17

    Plessers

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-128/22

    NORDIC INFO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Nationale Maßnahmen

    115 Vgl. u. a. Urteil vom 19. Januar 2023, CIHEF u. a. (C-147/21, EU:C:2023:31, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    122 Vgl. u. a. Urteil vom 19. Januar 2023, CIHEF u. a. (C-147/21, EU:C:2023:31, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es genügt, dass sie hierzu einen beachtlichen Beitrag leisten kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 2023, CIHEF u. a., C-147/21, EU:C:2023:31, Rn. 56).

  • BGH, 20.04.2023 - I ZR 108/22

    Hautfreundliches Desinfektionsmittel

    Eine am Wortlaut orientierte Auslegung von Art. 72 in Verbindung mit den Erwägungsgründen 1 und 3 Biozid-VO ergibt, dass der Bereich der Angaben über die mit der Verwendung von Biozidprodukten verbundenen Risiken, die in der Werbung für diese Erzeugnisse verwendet werden dürfen, vom Unionsgesetzgeber vollständig harmonisiert wurde (EuGH, Urteil vom 19. Januar 2023 - C-147/21, GRUR 2023, 354 [juris Rn. 64 f.] - CIHEF u.a.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-86/22

    Papier Mettler Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/34/EG -

    39 Urteile vom 24. Februar 2022, Viva Telecom Bulgaria (C-257/20, EU:C:2022:125, Rn. 23), und vom 19. Januar 2023, CIHEF u. a. (C-147/21, EU:C:2023:31, Rn. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22

    BP France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2018/2001 - Förderung

    38 Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville (8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5), vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 31), und vom 9. Januar 2023, CIHEF u. a. (C-147/21, EU:C:2023:31, Rn. 37).
  • VG Braunschweig, 16.03.2023 - 1 B 263/22

    ChemBiozidDV; Chemikalienrecht; Pflichten bei der Abgabe von Biozidprodukten

    Dabei ist insbesondere das Urteil des EuGH vom 19. Januar 2023 (C-147/21 , juris) zu beachten.
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