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   EuGH, 19.04.2007 - C-295/05   

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https://dejure.org/2007,371
EuGH, 19.04.2007 - C-295/05 (https://dejure.org/2007,371)
EuGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - C-295/05 (https://dejure.org/2007,371)
EuGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - C-295/05 (https://dejure.org/2007,371)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine eigenständige Bedeutung - Angaben, die dem Gerichtshof eine zweckdienliche Beantwortung der Vorlagefragen ermöglichen - Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine eigenständige Bedeutung - Angaben, die dem Gerichtshof eine zweckdienliche Beantwortung der Vorlagefragen ermöglichen - Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, die ...

  • EU-Kommission PDF

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine eigenständige Bedeutung - Angaben, die dem Gerichtshof eine zweckdienliche Beantwortung der Vorlagefragen ermöglichen - Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, die ...

  • EU-Kommission

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Durchführung von Arbeiten durch ein öffentliches Unternehmen ohne Bindung an die allgemeinen Regeln über die Auftragsvergabe durch die Verwaltung im Wege der Ausschreibung; Vereinbarkeit der besonderen Rechtsstellung öffentlicher Unternehmen mit den Bestimmungen der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: Voraussetzungen eines in-house-Geschäfts (EuGH)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 86 Abs. 1; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 1; ; Richtlinie 93/36/EWG Art. 1; ; Richtlinie 93/37/EWG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit: Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine eigenständige Bedeutung - Angaben, die dem Gerichtshof eine zweckdienliche Beantwortung der Vorlagefragen ermöglichen - Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG - Nationale ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Quasi-In-House-Vergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine eigenständige Bedeutung - Angaben, die dem Gerichtshof eine zweckdienliche Beantwortung der Vorlagefragen ermöglichen - Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, die ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Staatsunternehmen und Ausschreibungspflicht

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Kooperation mehrerer öffentlicher Auftraggeber

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das sogenannte Inhousegeschäft - keine Ausschreibungspflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    In-House-Vergabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH zu den Voraussetzungen der In-House-Vergabe (IBR 2007, 1179)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Tribunal Supremo, Kammer für Verwaltungsrechtsstreitigkeiten, vom 1. April 2005 in dem Rechtsstreit Asociación Nacional de Empresas Forestales (ASEMFO) gegen Transformación Agraria SA (TRAGSA) und ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 86 Absatz 1 EG und der Richtlinien 93/36/EWG, 93/37/EWG, 97/52/EG, 2001/78/EG und 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer-, Bau und Dienstleistungsaufträge - Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die einem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2007, 416 (Ls.)
  • NZBau 2007, 381
  • BauR 2007, 1625
  • BauR 2007, 1944
  • VergabeR 2007, 487
  • ZfBR 2007, 491
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49, vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38, vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 33).

    Bezüglich der ersten Voraussetzung, d. h. der Kontrolle durch die öffentliche Stelle, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass der Umstand, dass der öffentliche Auftraggeber allein oder zusammen mit anderen öffentlichen Stellen das gesamte Kapital einer auftragnehmenden Gesellschaft hält, grundsätzlich darauf hindeutet, dass er über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt (Urteil Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 37).

    Hinsichtlich der zweiten Voraussetzung, dass die Tragsa ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten muss, die ihre Anteile innehaben, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Voraussetzung, wenn die Anteile an einem Unternehmen von mehreren Körperschaften gehalten werden, erfüllt sein kann, wenn dieses Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen nicht unbedingt für eine bestimmte dieser Körperschaften, sondern für diese Körperschaften insgesamt verrichtet (Urteil Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 70).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-349/97

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Unter Hinweis darauf, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission (C-349/97, Slg. 2003, I-3851), in Bezug auf die Tragsa entschieden habe, dass diese Gesellschaft als eine Form des unmittelbaren Handelns der Verwaltung anzusehen sei, führt das vorlegende Gericht weiter aus, dass in der bei ihm anhängigen Rechtssache tatsächliche Umstände vorlägen, die in diesem Urteil nicht berücksichtigt worden seien, wie z. B. die starke Beteiligung der öffentlichen Hand am Markt für Arbeiten in der Landwirtschaft, die auf diesem Markt zu einer erheblichen Verzerrung führe, selbst wenn dieses Unternehmen de iure außerhalb des Marktes tätig sei, weil rechtlich gesehen die Verwaltung handele.

    Sind die Feststellungen im Urteil Spanien/Kommission auch dann in jedem Fall auf die Tragsa und ihre Tochtergesellschaften anwendbar, wenn man die übrige Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt und in Erwägung zieht, dass die Verwaltung die Tragsa und ihre Tochtergesellschaften mit einer großen Zahl von Arbeiten beauftragt, die dem System des freien Wettbewerbs entzogen bleiben, und dieser Umstand auf eine erhebliche Verzerrung des Wettbewerbs auf dem betreffenden Markt schließen lassen könnte?.

  • EuGH, 09.11.2006 - C-205/05

    Nemec - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Artikel 42

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Wie der Gerichtshof weiter entschieden hat, muss, um zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegen oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutern, auf denen diese Fragen beruhen (Urteile vom 9. November 2006, Nemec, C-205/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 25, und Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, Randnr. 26 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Insoweit ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs unerlässlich, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften sieht (Urteile Nemec, Randnr. 26, und vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 38).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49, vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38, vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 33).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Sie verweist insoweit auf das Urteil vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a. (C-399/98, Slg. 2001, I-5409).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 234 EG zwar nicht Sache des Gerichtshofs ist, über die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden, weil deren Auslegung den nationalen Gerichten obliegt, dass der Gerichtshof jedoch befugt bleibt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit dieser Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (Urteil vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49, vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38, vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 33).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49, vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38, vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 33).
  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49, vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38, vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Sofern die von den nationalen Gerichten vorgelegten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof somit grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 1. April 2004, Bellio F.lli, C-286/02, Slg. 2004, I-3465, Randnr. 27, und vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

  • EuGH, 01.04.2004 - C-286/02

    Bellio F.lli

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    Das Königreich der Niederlande vertritt unter Hinweis auf das Urteil vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999), die Auffassung, dass die Bedingung bezüglich der Kontrollintensität auch dann erfüllt sein könne, wenn das Maß der von der Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgeübten Kontrolle im Vergleich zur Kontrolle über eigene Dienststellen eingeschränkter sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14

    Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

    vgl. insofern etwa EuGH, Urteile vom 19. April 2007 - C-295/05 (Asociación Nacional de Empresas Forestales) -, Slg. 2007, I-2999 Rn. 30, vom 6. Dezember 2005 - C-461/03 (Gaston Schul Douane-Expediteur) -, Slg. 2005 I-10513 Rn. 17 ff., und vom 22. Oktober 1987 - C-314/85 (Foto-Frost) -, Slg. 1987, 4199 Rn. 15.
  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 30).
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