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   EuGH, 19.06.1979 - 180/78   

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https://dejure.org/1979,1227
EuGH, 19.06.1979 - 180/78 (https://dejure.org/1979,1227)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.1979 - 180/78 (https://dejure.org/1979,1227)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - 180/78 (https://dejure.org/1979,1227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Brouwer-Kaune

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - INVALIDITÄTSVERSICHERUNG - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - ANALOGE ANWENDUNG DER FÜR DIE ALTERS- UND HINTERBLIEBENENRENTEN GELTENDEN BESTIMMUNGEN - UMFANG DER ANALOGEN ANWENDUNG

  • EU-Kommission

    Brouwer-Kaune

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren über die Auslegung der Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren innerhalb der Gemeinschaft zuwandernde und abwandernde Familien; Ausgangsverfahren zur Berechnung einer Invalidenrente bzw. ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 1408/71 Art. 40 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - INVALIDITÄTSVERSICHERUNG - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - ANALOGE ANWENDUNG DER FÜR DIE ALTERS- UND HINTERBLIEBENENRENTEN GELTENDEN BESTIMMUNGEN - UMFANG DER ANALOGEN ANWENDUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Feststellung von Leistungen aus der Invaliditätsversicherung

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.04.1979 - 176/78

    Schaap

    Auszug aus EuGH, 19.06.1979 - 180/78
    Hierbei gehe es um die Anwendung von Artikel 46 der Verordnung Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 (ABL. L 74 vom 27. März 1972, S. 1), um dessen Auslegung der Gerichtshof in der Rechtssache 176/78, Schaap gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Banken Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije Beroepen, ersucht worden sei.
  • EuGH, 14.03.1978 - 98/77

    Schaap

    Auszug aus EuGH, 19.06.1979 - 180/78
    6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, zuletzt bestätigt durch Urteil vom 14. März 1978 in der Rechtssache 98/77 (Schaap, Slg. 1978, 707, 714), hindert die Verordnung Nr. 1408/71 die vollständige Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften einschließlich der nationalen Antikumulierungsvorschriften nicht, wenn ein Arbeitnehmer eine Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften erhält; jedoch ist das System des Artikels 46 der Verordnung anzuwenden, wenn dessen Anwendung günstiger ist als die der nationalen Rechtsvorschriften.
  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 19.06.1979 - 180/78
    Im Hinblick auf Artikel 46 Absatz 3 hat der Gerichtshof allerdings in seinem Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149) entschieden, daß diese Bestimmung mit Artikel 51 des Vertrages unvereinbar ist, soweit sie vorschreibt, daß die Kumulierung zweier in verschiedenen Mitgliedstaaten erworbener Leistungen durch eine Kürzung der in einem Mitgliedstaat allein nach dessen Rechtsvorschriften erworbenen Leistung beschränkt wird.
  • EuGH, 15.10.1980 - 4/80

    D'Amico

    Das Amt vertritt die Auffassung, daß die vorgelegten Fragen zum großen Teil mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. Juni 1979 in der Rechtssache 180/78 (Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111) beantwortet seien.

    Die Ausführungen von Generalanwalt Capotorti in der zitierten Rechtssache 180/78 zeigten, daß man bei Sachverhalten wie dem vorliegenden den Umstand, daß die fraglichen Leistungen unterschiedlicher Art seien, nicht als maßgeblich für die Beschränkungen ansehen könne, die sich aus Artikel 46 der Verordnung Nr. 1408/71 für die Anwendung der innerstaatlichen Antikumulierungsbestimmungen ergäben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1992 - C-275/91

    Alfredo Iacobelli gegen Institut national d'assurance maladie-invalidité und

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Juni 1979 in der Rechtssache 180/78 (Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111, Randnrn. 6 und 7) in einem entsprechenden Fall ausgeführt hat, kann der erstgenannte Staat seine Antikumulierungsvorschriften nicht anwenden, es sei denn, daß diese zu einem zumindest ebenso günstigen Ergebnis wie die Anwendung der Regelung des Artikels 46 führen.

    Zwar setzt, wie der Gerichtshof in seinem Urteil Brouwer-Kaune (a. a. O., Randnr. 3) festgestellt hat, Artikel 43 Absatz 2 voraus, daß Leistungen bei Invalidität in zwei Mitgliedstaaten erworben wurden, bevor sie in einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 43 Absatz 1 in Leistungen bei Alter umgewandelt werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1999 - C-310/98

    Met-Trans

    7: - Zum Analogieschluß vgl. insbesondere Urteile vom 19. Juni 1979 in der Rechtssache 180/78 (Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111) und vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 165/84 (Krohn, Slg. 1985, 3997).
  • EuGH, 05.05.1983 - 238/81

    Van der Bunt-Craig

    Sowohl nach dem Sinn der gemeinschaftsrechtlichen Regelung als auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes seien die hier fraglichen Leistungen gleicher Art. Der Gerichshof habe sich im Urteil vom 19. Juni 1979 (Rechtssache 180/78, Brouwer-Kaune, Slg. S. 2111, und Schlußanträge des Generalanwalts Capotorti, S. 2127-2129) und im Urteil vom 15. Oktober 1980 (Rechtssache 4/80, Remo d'Amico, Sig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-5/91

    Antonietta Di Prinzio gegen Office national des pensions. - Soziale Sicherheit

    (20) - Urteil vom 19. Juni 1979 in der Rechtssache 180/78 (Slg. 1979, 2111); Schlussanträge vom 16. Mai 1979 (Slg. 1979, 2123).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1980 - 4/80

    Remo D'Amico gegen Office national des pensions pour travailleurs salariés. -

    Die meisten derjenigen, die Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben, haben mehr oder weniger nachdrücklich die Ansicht vertreten, daß dies zu bejahen sei, und uns in diesem Zusammenhang auf Artikel 43 der Verordnung Nr. 1408/71 sowie auf die Rechtssache 180/78, Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111, hingewiesen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1989 - 128/88

    Di Felice gegen Institut national d'assurances sociales pour travailleurs

    Darauf, daß kein solcher Unterschied besteht, deutet auch mittelbar die Ansicht des Gerichtshofes in bezug auf eine deutsche vorgezogene Altersrente in der Rechtssache 180/78 (Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111) hin.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1987 - 323/86

    Collini gegen Office national des pensions pour travailleurs salariés. - Soziale

    "Artikel 46 der Verordnung Nr. 1408/71 ist anwendbar, wenn der Betrag der nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschuldeten Leistungen von den zurückgelegten Versicherungszeiten unabhängig ist und die Mindestzeit zurückgelegt worden ist, von der der Erwerb des Anspruchs nach diesen Rechtsvorschriften abhängt..." 6.6 - Im gleichen Sinne besonders eindringlich das Urteil des Gerichtshofes vom 19. Juni 1979 in der Rechtssache 180/78, Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111, 2119, Randnr. 5. Siehe auch die Urteile in den Rechtssachen Mura, a. a. O., Slg. 1977, 1699, und Greco, 13. Oktober 1977, 37/77, Slg. 1977, 1711.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1983 - 238/81

    Raad van Arbeid gegen Frau Van der Bunt - Craig. - Soziale Sicherheit der

    Es steht jedoch im Einklang mit den allgemeinen Zielsetzungen der Verordnung Nr. 1408/71, insbesondere den in der 7. und 8. Begründungserwägung dargelegten, diese Formulierung nicht eng auszulegen, da sonst nationale Antikumulierungsvorschriften so streng oder häufig angewandt werden könnten, daß das von der Zu- und Abwanderung innerhalb der Gemeinschaft zu Beschäftigungszwecken abhalten könnte (siehe die Schlußanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 180/78, Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1982 - 79/81

    Margherita Baccini gegen Office national de l'emploi (ONEM).

    die Rechtssache Brouwer-Kaune (Rechtssache 180/78, Slg. 1979, 2111), die sich auf das Zusammentreffen einer in eine Invaliditätsrente umgewandelten Altersrente in einem Mitgliedstaat mit einer Invaliditätsrente in einem anderen Mitgliedstaat bezog, und.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 279/82

    Leo Jerzak gegen Bundesknappschaft - Verwaltungsstelle Aachen. - Finanzierung

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