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   EuGH, 19.06.2003 - C-110/01   

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https://dejure.org/2003,4652
EuGH, 19.06.2003 - C-110/01 (https://dejure.org/2003,4652)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2003 - C-110/01 (https://dejure.org/2003,4652)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - C-110/01 (https://dejure.org/2003,4652)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/16/EWG - Freizügigkeit für Ärzte und gegenseitige Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise - Artikel 23 Absatz 2 - Erforderliche Ausbildungsvoraussetzungen - Berücksichtigung von in einem Drittland verbrachten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Tennah-Durez

  • EU-Kommission

    Malika Tennah-Durez gegen Conseil national de l'ordre des médecins

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von in einem Drittland verbrachten Ausbildungszeiten im Rahmen der Freizügigkeit für Ärzte und der gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise; Erforderlichkeit einer Bescheinigung, wonach ein Diplom eine ...

  • Judicialis

    Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befä... higungsnachweise Art. 9 Abs. 5; ; Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise Art. 23 Abs. 2; ; Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen; ; Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG; ; Code de la santé publique (Gesetzbuch über das öffentliche Gesundheitswesen) (Frankreich) Art. L. 356

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/16/EWG - Freizügigkeit für Ärzte und gegenseitige Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise - Artikel 23 Absatz 2 - Erforderliche Ausbildungsvoraussetzungen - Berücksichtigung von in einem Drittland verbrachten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Richtlinie 93/16/EWG des Rates zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweisen - Anforderungen an die Ausbildung (Artikel 23 Absatz 2) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2003, 696
  • DVBl 2003, 1222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.09.2000 - C-238/98

    Hocsman

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-110/01
    Diese Anerkennung ist automatisch und unbedingt in dem Sinne, dass die Mitgliedstaaten die Gleichwertigkeit bestimmter Diplome anzuerkennen haben, ohne dass sie von den Betroffenen die Einhaltung anderer Bedingungen verlangen dürfen als die, die in den einschlägigen Richtlinien festgelegt sind (Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-238/98, Hocsman, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 33).

    Der Conseil national hält die Lage von Frau Tennah-Durez für völlig vergleichbar mit dem im Urteil Hocsman geprüften Fall.

    In logischer Konsequenz gälten daher für diese Diplome die im Urteil Hocsman enthaltenen Erwägungen zu Diplomen aus Drittländern.

    Jedoch obliege es nach dem Urteil Hocsman (Randnr. 21) dem Mitgliedstaat, bei dem die Zulassung zu einem reglementierten Beruf beantragt werde, die bescheinigten Fachkenntnisse einschließlich der in einem Drittland erworbenen Ausbildung mit den nach dem nationalen Recht vorgeschriebenen Qualifikationen zu vergleichen.

  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-110/01
    29 bis 31, und zu Bescheinigungen der sozialen Sicherheit Urteil vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-202/97, FTS, Slg. 2000, I-883, Randnr. 59).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-193/97

    de Castro Freitas

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-110/01
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muss nämlich, wenn die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats an der Echtheit oder Richtigkeit einer Urkunde ernsthafte, einen bloßen Verdacht übersteigende Zweifel hegt, die Behörde oder Einrichtung, die die Urkunde ausgestellt hat, auf Ersuchen der erstgenannten Behörde die Richtigkeit der Urkunde überprüfen und sie gegebenenfalls zurückziehen (vgl. zur Bescheinigung über die Ausübung bestimmter Berufstätigkeiten durch einen Wanderarbeitnehmer in dessen Herkunftsmitgliedstaat Urteil vom 29. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-193/97 und C-194/97, De Castro Freitas und Escallier, Slg. 1998, I-6747, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1995 - C-40/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-110/01
    Die mit der Richtlinie vorgenommene Harmonisierung der ärztlichen Ausbildung hat zur Folge, dass die Mitgliedstaaten keine Kategorie von ärztlichen Diplomen schaffen dürfen, die keiner der in der Richtlinie 93/16 aufgeführten Kategorien entspricht und deshalb in den übrigen Mitgliedstaaten nicht automatisch anerkannt werden kann (in diesem Sinne für zahnärztliche Diplome Urteil vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-40/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1319, Randnr. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - 13 A 1667/05

    Anerkennung eines außerhalb der Europäischen Union erworbenen Zahnarztdiploms

    EuGH, Urteile vom 9.2.1994 - Rechtssache C-154/93 (Tawil-Albertini), Slg. 1994, S. 1-451; - Rechtssache C-319/92 (Haim) -, Slg. 1994, S. 1-425; vom 14.9.2000 - Rechtssache C-238/98 (Hocsman) -, Slg. 2000, S. 1-6623; und vom 19.6.2003 - Rechtssache C-110/01 (Tennah-Durez) -, Slg. 2003, S. 1-6258, und die zugehörigen Schlussanträge des Generalanwalts F. G. Jacobs, Slg. 2003, S. 1-6241 (die beiden letzten Entscheidungen zu der vergleichbaren "Arzt"-Richtlinie 93/16/EWG).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-102/02

    Beuttenmüller

    Auf die Unterschiede zwischen beiden Systemen (sektorale Richtlinien und allgemeine Richtlinien) wies der Gerichtshof kürzlich in dem Urteil vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-110/01 (Tennah-Durez, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 30 bis 34 und 65) hin.
  • VG Minden, 07.04.2005 - 7 K 2736/03
    In seinem Urteil vom 19.06.2003 - C-110/01 - (Tennah-Durez) hat der EuGH zur Richtlinie 93/16/EWG entschieden, dass es nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines EU-Diploms sei, dass der überwiegende Teil der Ausbildung in einem Mitgliedstaat absolviert worden sei, sofern die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, die das Diplom erteile, in der Lage sei, diese Ausbildung anzuerkennen und dementsprechend festzustellen, dass sie tatsächlich zur Erfüllung der in der Richtlinie 93/16/EWG normierten Anforderungen an die ärztliche Ausbildung beitrage.
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