Rechtsprechung
EuGH, 19.06.2003 - C-410/01 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 - Personen, denen das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen muss - Begriff 'Interesse an einem öffentlichen Auftrag
- Europäischer Gerichtshof
Fritsch, Chiari & Partner u.a.
- EU-Kommission
Fritsch, Chiari & Partner, Ziviltechniker GmbH und andere gegen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (Asfinag).
- EU-Kommission
Fritsch, Chiari & Partner, Ziviltechniker GmbH und andere gegen Autobahnen- und Schnellstra&szli
Angleichung der Rechtsvorschriften
- Wolters Kluwer
Antragsberechtigung für ein Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge; Nichtberücksichtigung einer Bietergemeinschaft bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Zuge des Projektes "LKW Maut Österreich"; Interesse am Abschluss eines Vertrages ...
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: der Verzicht auf die Möglichkeit eines Verfahrens nach § 18 Abs. 2 VOB/A bzw. § 19 Abs. 1 VOL/A beinhaltet keinen Beweis für ein mangelndes Interesse am ausgeschriebenen Auftrag
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öf... fentlicher Liefer- und Bauaufträge Art. 1 Abs. 3; ; Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz) von 1997 (Österreich)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 - Personen, denen das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen muss - Begriff .Interesse an einem öffentlichen Auftrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zugang zum Nachprüfungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Schlichtung vor Vergabeprüfung
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Fritsch, Chiari & Partner u.a.
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts - Auslegung des Artikels 1 Absatz 3 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-410/01
- EuGH, 19.06.2003 - C-410/01
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3335 (Ls.)
- EuZW 2003, 638
- NZBau 2003, 515
- ZfBR 2003, 709
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 28.10.1999 - C-81/98
Alcatel Austria u.a.
Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-410/01
Zu Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 89/665 bemerkt das Bundesvergabeamt, der österreichische Verfassungsgerichtshof habe in seinem Erkenntnis vom 12. Juni 2001 (B 485/01-12, B 584/01-9, B 685/01-6) unter Bezugnahme auf sein Erkenntnis vom 8. März 2001 (B 707/00) die Auffassung vertreten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98, Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671, Randnrn.Zu diesem Zweck sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie verpflichtet, sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch nachgeprüft werden können (u. a. Urteile Alcatel Austria u. a., Randnrn.
- EuGH, 12.12.2002 - C-470/99
Universale-Bau u.a.
Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-410/01
33 und 34, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 74).Auch wenn im Übrigen Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 89/665 den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Festlegung der Bedingungen gestattet, nach denen sie jedem, der ein Interesse an einem bestimmten öffentlichen Auftrag hat oder hatte und dem durch einen behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht, die in der Richtlinie vorgesehenen Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stellen, so erlaubt das den Mitgliedstaaten doch nicht, den Begriff "Interesse an einem öffentlichen Auftrag" in einer Weise auszulegen, die die praktische Wirksamkeit der Richtlinie beeinträchtigen kann (in diesem Sinne Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 72).
- EuGH, 14.06.2001 - C-178/99
Salzmann
Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-410/01
Die Zulässigkeit der vom Bundesvergabeamt in der vorliegenden Rechtssache vorgelegten Fragen sei daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97 (Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99 (Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14), fraglich; nach dieser Rechtsprechung könnten die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig sei und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden hätten, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abziele. - EuGH, 12.11.1998 - C-134/97
Victoria Film
Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-410/01
Die Zulässigkeit der vom Bundesvergabeamt in der vorliegenden Rechtssache vorgelegten Fragen sei daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97 (Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99 (Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14), fraglich; nach dieser Rechtsprechung könnten die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig sei und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden hätten, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abziele.
- OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18
Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?
Eine Ausnahme mag gelten, wenn die Vergabestelle von vornherein jede Korrektur des Vergabeverfahrens ablehnt (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03, ZfBR 2003, 709 [Rn. 59]). - EuGH, 12.02.2004 - C-230/02
Grossmann Air Service
33 und 34, vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 74, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-410/01, Fritsch, Chiari & Partner u. a., Slg. 2003, I-6413, Randnr. 30). - Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
74 - Urteile vom 19. Juni 2003, Fritsch, Chiari & Partner u. a. (C-410/01, Slg. 2003, I-6413, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02
Rieser Internationale Transporte
18 - Vgl. Urteil vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-410/01 (Fritsch, Chiari & Partner/Asfinag, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) und meine Schlussanträge vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-421/01 (Traunfellner/Asfinag, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2005 - C-129/04
Espace Trianon und Sofibail
13 - Urteil vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-410/01 (Fritsch u. a., Slg. 2003, I-6413, Randnr. 34). - Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-230/02
Grossmann Air Service
5 - Urteil vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-410/01 (Fritsch u. a., Slg. 2003, I-0000).