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   EuGH, 19.06.2003 - C-410/01   

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https://dejure.org/2003,2846
EuGH, 19.06.2003 - C-410/01 (https://dejure.org/2003,2846)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2003 - C-410/01 (https://dejure.org/2003,2846)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - C-410/01 (https://dejure.org/2003,2846)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 - Personen, denen das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen muss - Begriff 'Interesse an einem öffentlichen Auftrag

  • Europäischer Gerichtshof

    Fritsch, Chiari & Partner u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Fritsch, Chiari & Partner, Ziviltechniker GmbH und andere gegen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (Asfinag).

  • EU-Kommission

    Fritsch, Chiari & Partner, Ziviltechniker GmbH und andere gegen Autobahnen- und Schnellstra&szli

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Antragsberechtigung für ein Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge; Nichtberücksichtigung einer Bietergemeinschaft bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Zuge des Projektes "LKW Maut Österreich"; Interesse am Abschluss eines Vertrages ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: der Verzicht auf die Möglichkeit eines Verfahrens nach § 18 Abs. 2 VOB/A bzw. § 19 Abs. 1 VOL/A beinhaltet keinen Beweis für ein mangelndes Interesse am ausgeschriebenen Auftrag

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öf... fentlicher Liefer- und Bauaufträge Art. 1 Abs. 3; ; Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz) von 1997 (Österreich)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 - Personen, denen das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen muss - Begriff .Interesse an einem öffentlichen Auftrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zugang zum Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts - Auslegung des Artikels 1 Absatz 3 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3335 (Ls.)
  • EuZW 2003, 638
  • NZBau 2003, 515
  • ZfBR 2003, 709
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-410/01
    Zu Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 89/665 bemerkt das Bundesvergabeamt, der österreichische Verfassungsgerichtshof habe in seinem Erkenntnis vom 12. Juni 2001 (B 485/01-12, B 584/01-9, B 685/01-6) unter Bezugnahme auf sein Erkenntnis vom 8. März 2001 (B 707/00) die Auffassung vertreten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98, Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671, Randnrn.

    Zu diesem Zweck sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie verpflichtet, sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch nachgeprüft werden können (u. a. Urteile Alcatel Austria u. a., Randnrn.

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-410/01
    33 und 34, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 74).

    Auch wenn im Übrigen Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 89/665 den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Festlegung der Bedingungen gestattet, nach denen sie jedem, der ein Interesse an einem bestimmten öffentlichen Auftrag hat oder hatte und dem durch einen behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht, die in der Richtlinie vorgesehenen Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stellen, so erlaubt das den Mitgliedstaaten doch nicht, den Begriff "Interesse an einem öffentlichen Auftrag" in einer Weise auszulegen, die die praktische Wirksamkeit der Richtlinie beeinträchtigen kann (in diesem Sinne Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 72).

  • EuGH, 14.06.2001 - C-178/99

    Salzmann

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-410/01
    Die Zulässigkeit der vom Bundesvergabeamt in der vorliegenden Rechtssache vorgelegten Fragen sei daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97 (Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99 (Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14), fraglich; nach dieser Rechtsprechung könnten die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig sei und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden hätten, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abziele.
  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-410/01
    Die Zulässigkeit der vom Bundesvergabeamt in der vorliegenden Rechtssache vorgelegten Fragen sei daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97 (Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99 (Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14), fraglich; nach dieser Rechtsprechung könnten die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig sei und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden hätten, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abziele.
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