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   EuGH, 19.06.2008 - C-454/06   

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https://dejure.org/2008,381
EuGH, 19.06.2008 - C-454/06 (https://dejure.org/2008,381)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2008 - C-454/06 (https://dejure.org/2008,381)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - C-454/06 (https://dejure.org/2008,381)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Begriff der 'Vergabe eines Auftrags'

  • Europäischer Gerichtshof

    Pressetext Nachrichtenagentur

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Begriff der "Vergabe eines Auftrags"

  • EU-Kommission PDF

    Pressetext Nachrichtenagentur

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Begriff der "Vergabe eines Auftrags"

  • EU-Kommission

    Pressetext Nachrichtenagentur

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Begriff der ‚Vergabe eines Auftrags‘“

  • Deutsches Notarinstitut

    GWB §§ 97 ff.; RL 92/50/EWG Art. 3, 8, 9; EG Art. 234
    Keine Ausschreibungspflicht für konzerninterne Übertragung der Leistungserbringung an weisungsgebundene 100%-Tochtergesellschaft unter Fortbestand der Haftung des ursprünglichen Dienstleistungsempfängers

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Vergabe" gem. Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 92/50/Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (RL 92/50/EWG); Begriff der "Vergabe" in Art. 3 Abs. 1 RL 92/50 und der Begriff "vergeben" in Art. 8 und Art. 9 RL 92/50/EWG; Koordinierung der Verfahren zur Vergabe ...

  • forum-vergabe.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 8; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 9; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 10; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 11 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzen der Anwendbarkeit des Vergaberecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Pressetext Nachrichtenagentur

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Begriff der "Vergabe eines Auftrags"

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verlängerung eines Dienstleistungsauftrags

  • heuking.de PDF, S. 14 (Kurzinformation)

    Unzulässige vertragliche Änderungen bei Dauerschuldverhältnissen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Änderungen bei vergaberechtlichen Dauerschuldverhältnissen

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Vertragsanpassung oder Neuvergabe?

Besprechungen u.ä. (2)

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Langfristige Verträge sind zulässig und dürfen während der Vertragslaufzeit unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden (RA Dr. Ute Jasper und RA Dr. Hans Arnold; Newsletter Vergaberecht 4/2008, S. 15)

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Auftrag darf auf eine Konzerngesellschaft übertragen werden

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts (Österreich) eingereicht am 13. November 2006 - pressetext Nachrichtenagentur GmbH gegen 1. Republik Österreich (Bund), 2. APA-OTS Originaltext-Service GmbH, 3. APA AUSTRIA PRESSE AGENTUR registrierte Genossenschaft mit ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts - Auslegung von Art. 82 EG sowie der Art. 3 Abs. 1, 8, 9 und 11 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3341
  • NVwZ 2008, 865
  • EuZW 2008, 465
  • NZBau 2008, 518
  • BauR 2008, 1943
  • VergabeR 2008, 758
  • ZfBR 2008, 607
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
    60 und 61, und vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, Slg. 2004, I-3801, Randnrn.

    Es liegt auf der Hand, dass der Preis eine wesentliche Bedingung eines öffentlichen Auftrags ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/CAS Succhi di Frutta, Randnr. 117).

    Die Änderung einer solchen Bedingung während der Laufzeit des Auftrags birgt, wenn sie nach den Bestimmungen des ursprünglichen Auftrags nicht ausdrücklich erlaubt ist, die Gefahr eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bieter in sich (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/CAS Succhi di Frutta, Randnr. 121).

  • EuGH, 05.10.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
    Um die Transparenz der Verfahren und die Gleichbehandlung der Bieter sicherzustellen, sind Änderungen der Bestimmungen eines öffentlichen Auftrags während seiner Geltungsdauer als Neuvergabe des Auftrags im Sinne der Richtlinie 92/50 anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich, C-337/98, Slg. 2000, I-8377, Randnrn.

    Wie aus Randnr. 34 des vorliegenden Urteils hervorgeht, ist für die Beurteilung, ob eine solche Klausel eine neue Auftragsvergabe darstellt, entscheidend, ob diese Klausel als eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Vertrags anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
    Eine entsprechende Überlegung gilt, wenn die Abtretung der Gesellschaftsanteile an der Tochtergesellschaft an einen Dritten zum Zeitpunkt der fraglichen Übertragung der Tätigkeiten auf diese bereits vorgesehen war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnrn.
  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
    Vorab ist festzustellen, dass der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vertrag zwar geschlossen wurde, bevor die Republik Österreich der Europäischen Union beigetreten ist, die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften aber ab dem Beitritt dieses Staates auf einen solchen Auftrag anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 14).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass das Hauptziel der Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen die Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs und die Öffnung für einen unverfälschten Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten ist (vgl. Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 44).
  • EuGH, 13.11.2007 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
    Für die von der Richtlinie erfassten Aufträge, deren Gegenstand ausschließlich oder hauptsächlich Dienstleistungen des Anhangs I B der Richtlinie sind, sieht die Richtlinie nicht dieselben Regeln für die Vergabeverfahren vor, doch bleibt auch diese Kategorie öffentlicher Aufträge den Grundregeln des Gemeinschaftsrechts und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz unterworfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2007, Kommission/Irland, C-507/03, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-275/98

    Unitron Scandinavia und 3-S

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
    Dieses doppelte Ziel verfolgt das Gemeinschaftsrecht insbesondere durch die Anwendung des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3-S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31, vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnrn.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
    Dieses doppelte Ziel verfolgt das Gemeinschaftsrecht insbesondere durch die Anwendung des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3-S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31, vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnrn.
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Jedenfalls geben, was die Dauer der Konzessionen anbelangt, gewichtige Gründe, zu denen insbesondere die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs gehört, Grund zur Annahme, dass die unbefristete Erteilung von Konzessionen entsprechend den Ausführungen des Generalanwalts in den Nrn. 96 und 97 seiner Schlussanträge gegen die Rechtsordnung der Union verstoßen würde (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, Slg. 2008, I-4401, Randnr. 73).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Ob eine Ausnahme davon zuzulassen ist, wenn es sich dabei um einen unbedeutenden Nachtrag handelt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. EuGH, VergabeR 2008, 758 - pressetext Nachrichtenagentur; VergabeR 2010, 643, insbesondere Rn. 36 Satz 1 - Wall AG).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Dieses doppelte Ziel verfolgt das Gemeinschaftsrecht unter anderem durch die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, "pressetext", NZBau 2008, 518 = VergabeR 2008, 758 = ZfBR 2008, 607; vgl. auch Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, ABl.

    Sie verweist insoweit auf die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Juni 2008, C-454/06 (aaO) und vom 29. April 2004, C-496/99 P (aaO) und sieht die Einheit der Rechtsordnung gefährdet.

    Diese Lösung steht auch in Übereinstimmung zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Fällen, in denen die Parteien den Vertrag nachträglich ändern (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, aaO; vgl. auch EuGH, Urteil vom 29. April 2004, C-496/99 P, aaO).

    Desgleichen kann eine Änderung des ursprünglichen Auftrags als wesentlich angesehen werden, wenn sie den Auftrag in großem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert, und auch dann, wenn sie das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages in einer im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zugunsten des Auftragnehmers ändert (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, aaO Rdn. 34-37; vgl. auch EuGH, Urteil vom 29. April 2004, C-496/99 P, aaO Rdn. 117 und 118).

    Vielmehr müssen jedenfalls geringfügige Preisanpassungen aufgrund veränderter Umstände keine wesentlichen Änderungen sein (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, aaO Rdn. 59 ff.).

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