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   EuGH, 19.06.2008 - C-454/06   

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https://dejure.org/2008,381
EuGH, 19.06.2008 - C-454/06 (https://dejure.org/2008,381)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2008 - C-454/06 (https://dejure.org/2008,381)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - C-454/06 (https://dejure.org/2008,381)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Begriff der 'Vergabe eines Auftrags'

  • Europäischer Gerichtshof

    Pressetext Nachrichtenagentur

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Begriff der "Vergabe eines Auftrags"

  • EU-Kommission PDF

    Pressetext Nachrichtenagentur

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Begriff der "Vergabe eines Auftrags"

  • EU-Kommission

    Pressetext Nachrichtenagentur

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Begriff der ‚Vergabe eines Auftrags‘“

  • Deutsches Notarinstitut

    GWB §§ 97 ff.; RL 92/50/EWG Art. 3, 8, 9; EG Art. 234
    Keine Ausschreibungspflicht für konzerninterne Übertragung der Leistungserbringung an weisungsgebundene 100%-Tochtergesellschaft unter Fortbestand der Haftung des ursprünglichen Dienstleistungsempfängers

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Vergabe" gem. Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 92/50/Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (RL 92/50/EWG); Begriff der "Vergabe" in Art. 3 Abs. 1 RL 92/50 und der Begriff "vergeben" in Art. 8 und Art. 9 RL 92/50/EWG; Koordinierung der Verfahren zur Vergabe ...

  • forum-vergabe.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 8; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 9; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 10; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 11 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzen der Anwendbarkeit des Vergaberecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Pressetext Nachrichtenagentur

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Begriff der "Vergabe eines Auftrags"

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verlängerung eines Dienstleistungsauftrags

  • heuking.de PDF, S. 14 (Kurzinformation)

    Unzulässige vertragliche Änderungen bei Dauerschuldverhältnissen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Änderungen bei vergaberechtlichen Dauerschuldverhältnissen

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Vertragsanpassung oder Neuvergabe?

Besprechungen u.ä. (2)

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Langfristige Verträge sind zulässig und dürfen während der Vertragslaufzeit unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden (RA Dr. Ute Jasper und RA Dr. Hans Arnold; Newsletter Vergaberecht 4/2008, S. 15)

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Auftrag darf auf eine Konzerngesellschaft übertragen werden

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts (Österreich) eingereicht am 13. November 2006 - pressetext Nachrichtenagentur GmbH gegen 1. Republik Österreich (Bund), 2. APA-OTS Originaltext-Service GmbH, 3. APA AUSTRIA PRESSE AGENTUR registrierte Genossenschaft mit ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts - Auslegung von Art. 82 EG sowie der Art. 3 Abs. 1, 8, 9 und 11 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3341
  • NVwZ 2008, 865
  • EuZW 2008, 465
  • NZBau 2008, 518
  • BauR 2008, 1943
  • VergabeR 2008, 758
  • ZfBR 2008, 607
 
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Wird zitiert von ... (104)

  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Jedenfalls geben, was die Dauer der Konzessionen anbelangt, gewichtige Gründe, zu denen insbesondere die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs gehört, Grund zur Annahme, dass die unbefristete Erteilung von Konzessionen entsprechend den Ausführungen des Generalanwalts in den Nrn. 96 und 97 seiner Schlussanträge gegen die Rechtsordnung der Union verstoßen würde (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, Slg. 2008, I-4401, Randnr. 73).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Ob eine Ausnahme davon zuzulassen ist, wenn es sich dabei um einen unbedeutenden Nachtrag handelt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. EuGH, VergabeR 2008, 758 - pressetext Nachrichtenagentur; VergabeR 2010, 643, insbesondere Rn. 36 Satz 1 - Wall AG).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Dieses doppelte Ziel verfolgt das Gemeinschaftsrecht unter anderem durch die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, "pressetext", NZBau 2008, 518 = VergabeR 2008, 758 = ZfBR 2008, 607; vgl. auch Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, ABl.

    Sie verweist insoweit auf die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Juni 2008, C-454/06 (aaO) und vom 29. April 2004, C-496/99 P (aaO) und sieht die Einheit der Rechtsordnung gefährdet.

    Diese Lösung steht auch in Übereinstimmung zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Fällen, in denen die Parteien den Vertrag nachträglich ändern (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, aaO; vgl. auch EuGH, Urteil vom 29. April 2004, C-496/99 P, aaO).

    Desgleichen kann eine Änderung des ursprünglichen Auftrags als wesentlich angesehen werden, wenn sie den Auftrag in großem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert, und auch dann, wenn sie das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages in einer im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zugunsten des Auftragnehmers ändert (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, aaO Rdn. 34-37; vgl. auch EuGH, Urteil vom 29. April 2004, C-496/99 P, aaO Rdn. 117 und 118).

    Vielmehr müssen jedenfalls geringfügige Preisanpassungen aufgrund veränderter Umstände keine wesentlichen Änderungen sein (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, aaO Rdn. 59 ff.).

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