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   EuGH, 19.07.2012 - C-48/11   

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https://dejure.org/2012,18475
EuGH, 19.07.2012 - C-48/11 (https://dejure.org/2012,18475)
EuGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - C-48/11 (https://dejure.org/2012,18475)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - C-48/11 (https://dejure.org/2012,18475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - EWR-Abkommen - Art. 31 und 40 - Richtlinie 2009/133/EG - Geltungsbereich - Austausch von Anteilen zwischen einer Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat und einer Gesellschaft mit Sitz in einem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    A

    Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - EWR-Abkommen - Art. 31 und 40 - Richtlinie 2009/133/EG - Geltungsbereich - Austausch von Anteilen zwischen einer Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat und einer Gesellschaft mit Sitz in einem ...

  • EU-Kommission

    A

    Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - EWR-Abkommen - Art. 31 und 40 - Richtlinie 2009/133/EG - Geltungsbereich - Austausch von Anteilen zwischen einer Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat und einer Gesellschaft mit Sitz in einem ...

  • Betriebs-Berater

    Kapitalverkehrsfreiheit bei Anteilstausch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht für Austausch von Anteilen zwischen Gesellschaften in Mitgliedstaaten und EWR-Drittstaaten; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Korkein hallinto-oikeus

  • datenbank.nwb.de

    Austausch von Anteilen zwischen einer Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat und einer Gesellschaft mit Sitz in einem dem EWR angehörenden Drittstaat - Versagung eines Steuervorteils - Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Kurzinformation)

    Steuerschädlichkeit des Anteilstauschs verstößt kann gegen EWR-Abkommen verstoßen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kapitalverkehrsfreiheit bei Anteilstausch

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 2. Februar 2011 - Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Korkein hallinto-oikeus - Art. 31 und 40 des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (ABl. 1994 L 1, S. 3) - Auslegung der Richtlinie 2009/133/EG des Rates vom 19. Oktober 2009 über das gemeinsame Steuersystem für ...

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
    In diesem Rahmen ist es Sache des Gerichtshofs, darüber zu wachen, dass die Vorschriften des EWR-Abkommens, die im Wesentlichen mit denen des AEU-Vertrags identisch sind, innerhalb der Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt werden (Urteile vom 19. November 2009, Kommission/Italien, C-540/07, Slg. 2009, I-10983, Randnr. 65, und vom 28. Oktober 2010, Établissements Rimbaud, C-72/09, Slg. 2010, I-10659, Randnr. 20).

    Desgleichen erlaubt diese Befugnis den Mitgliedstaaten nicht, Maßnahmen anzuwenden, die gegen die durch entsprechende Bestimmungen des EWR-Abkommens garantierten Verkehrsfreiheiten verstoßen (vgl. Urteil Établissements Rimbaud, Randnr. 23).

    Diese Rechtsprechung, die sich auf Beschränkungen der Ausübung der Verkehrsfreiheiten innerhalb der Union bezieht, kann aber nicht in vollem Umfang auf die vom EWR-Abkommen garantierten Freiheiten übertragen werden, da sich deren Ausübung in einen anderen rechtlichen Rahmen einfügt (vgl. in diesem Sinne Urteile A, Randnr. 60, und Établissements Rimbaud, Randnr. 40).

    Hierzu ist festzustellen, dass der Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, der durch die Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (ABl. L 336, S. 15) und die Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799 (ABl. L 64, S. 1) geschaffen wurde, zwischen ihnen und den zuständigen Behörden eines Drittstaats nicht besteht, wenn dieser keine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe eingegangen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Établissements Rimbaud, Randnr. 41).

    Insbesondere ist es in Bezug auf die dem EWR angehörenden Drittstaaten, wenn die Regelung eines Mitgliedstaats die Gewährung eines Steuervorteils von der Erfüllung von Bedingungen abhängig macht, deren Einhaltung nur in der Weise nachgeprüft werden kann, dass Auskünfte von den zuständigen Behörden eines dem EWR angehörenden Drittstaats eingeholt werden, grundsätzlich gerechtfertigt, dass dieser Mitgliedstaat die Gewährung des Vorteils verweigert, wenn es sich, insbesondere wegen des Fehlens einer vertraglichen Verpflichtung des Drittstaats zur Auskunftserteilung, als unmöglich erweist, die Auskünfte von diesem Staat zu erhalten (vgl. Urteil Établissements Rimbaud, Randnr. 44).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
    Darüber hinaus fallen nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Unionsrechts ausüben (vgl. u. a. Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19, vom 6. März 2007, Meilicke u. a., C-292/04, Slg. 2007, I-1835, Randnr. 19, vom 24. Mai 2007, Holböck, C-157/05, Slg. 2007, I-4051, Randnr. 21, und vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 68).

    Der Gerichtshof hat außerdem hervorgehoben, dass der Begriff der Niederlassung im Sinne des AEU-Vertrags sehr weit gefasst ist und die Möglichkeit für einen Unionsangehörigen impliziert, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als seines Herkunftsstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Union im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (vgl. Urteil ELISA, Randnr. 63).

    Unter diesen Umständen kann sich der betreffende Mitgliedstaat zur Rechtfertigung der in Randnr. 27 des vorliegenden Urteils festgestellten unterschiedlichen Behandlung nicht auf die Notwendigkeit berufen, die Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteil ELISA, Randnrn.

  • EuGH, 10.05.2007 - C-492/04

    Lasertec - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
    Hinsichtlich der Freiheit, an der die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rechtsvorschriften zu messen sind, ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass bei der Prüfung, ob nationale Rechtsvorschriften unter die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit oder über den freien Kapitalverkehr fallen, der Gegenstand der fraglichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen ist (Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So fallen nationale Vorschriften über eine Beteiligung, die es ermöglicht, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der betreffenden Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen, in den sachlichen Geltungsbereich der Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit (vgl. Beschluss Lasertec, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
    Im Hinblick darauf dienen mehrere Bestimmungen des EWR-Abkommens dazu, dessen möglichst einheitliche Auslegung im gesamten EWR sicherzustellen (vgl. Gutachten 1/92 vom 10. April 1992, Slg. 1992, I-2821).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
    Der bloße Umstand, dass im Rahmen eines Austauschs von Anteilen die erwerbende Gesellschaft ihren Sitz in einem dem EWR angehörenden Drittland hat, kann jedoch keine allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen und keine Maßnahme rechtfertigen, die die Ausübung einer durch das EWR-Abkommen garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Belgien, C-478/98, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 45, vom 21. November 2002, X und Y, C-436/00, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 62, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 27, und vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, Slg. 2011, I-12273, Randnr. 84).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
    Der bloße Umstand, dass im Rahmen eines Austauschs von Anteilen die erwerbende Gesellschaft ihren Sitz in einem dem EWR angehörenden Drittland hat, kann jedoch keine allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen und keine Maßnahme rechtfertigen, die die Ausübung einer durch das EWR-Abkommen garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Belgien, C-478/98, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 45, vom 21. November 2002, X und Y, C-436/00, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 62, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 27, und vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, Slg. 2011, I-12273, Randnr. 84).
  • EuGH, 04.03.2004 - C-334/02

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
    Der bloße Umstand, dass im Rahmen eines Austauschs von Anteilen die erwerbende Gesellschaft ihren Sitz in einem dem EWR angehörenden Drittland hat, kann jedoch keine allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen und keine Maßnahme rechtfertigen, die die Ausübung einer durch das EWR-Abkommen garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Belgien, C-478/98, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 45, vom 21. November 2002, X und Y, C-436/00, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 62, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 27, und vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, Slg. 2011, I-12273, Randnr. 84).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
    Darüber hinaus fallen nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Unionsrechts ausüben (vgl. u. a. Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19, vom 6. März 2007, Meilicke u. a., C-292/04, Slg. 2007, I-1835, Randnr. 19, vom 24. Mai 2007, Holböck, C-157/05, Slg. 2007, I-4051, Randnr. 21, und vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 68).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-471/04

    Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Bestimmungen des Art. 31 des EWR-Abkommens, die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit verbieten, mit denen des Art. 49 AEUV identisch sind (vgl. Urteile vom 23. Februar 2006, Keller Holding, C-471/04, Slg. 2006, I-2107, Randnr. 49, und vom 23. Oktober 2008, Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt, C-157/07, Slg. 2008, I-8061, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-170/05

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE DIE VON EINER GEBIETSFREMDEN MUTTERGESELLSCHAFT

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
    Mit der Niederlassungsfreiheit soll somit die Inländerbehandlung der Tochtergesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat sichergestellt werden, indem jede noch so geringfügige Diskriminierung verboten ist, die auf den Ort des Sitzes der Muttergesellschaft abstellt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006, Denkavit Internationaal und Denkavit France, C-170/05, Slg. 2006, I-11949, Randnr. 22).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-292/04

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER

  • EuGH, 24.05.2007 - C-157/05

    Holböck - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer -

  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS

  • EuGH, 26.06.2008 - C-284/06

    Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG -

  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 19.11.2009 - C-540/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

  • EuGH, 20.09.2018 - C-685/16

    EV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 bis 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr

    Dabei kann eine allgemeine Betrugs- und Missbrauchsvermutung keine Maßnahme rechtfertigen, die die Ausübung einer durch den Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt, und auch der bloße Umstand, dass die die Dividenden ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz in einem Drittstaat hat, kann keine allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2012, A, C-48/11, EU:C:2012:485, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es, wenn die Regelung eines Mitgliedstaats die Gewährung eines Steuervorteils von der Erfüllung von Bedingungen abhängig macht, deren Einhaltung nur in der Weise nachgeprüft werden kann, dass Auskünfte von den zuständigen Behörden eines Drittlands eingeholt werden, grundsätzlich gerechtfertigt, dass dieser Mitgliedstaat die Gewährung des Vorteils verweigert, wenn es sich, insbesondere wegen des Fehlens einer vertraglichen Verpflichtung des Drittlands zur Auskunftserteilung, als unmöglich erweist, die Auskünfte von diesem Staat zu erhalten (vgl. Urteile A, Randnr. 63, vom 28. Oktober 2010, Établissements Rimbaud, C-72/09, Slg. 2010, I-10659, Randnr. 44, und vom 19. Juli 2012, A, C-48/11, Randnr. 36).
  • EuGH, 24.11.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65

    60 Der bloße Umstand, dass die Gesellschaft, die die Dividenden ausschüttet, in einem Drittstaat ansässig ist, kann jedoch keine allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen und keine Maßnahme rechtfertigen, die die Ausübung einer durch den Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juli 2012 , A, C-48/11 , EU:C:2012:485 , Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-897/19

    Hat ein Mitgliedstaat über ein Auslieferungsersuchen eines Drittstaats zu

    In diesem Rahmen ist es Sache des Gerichtshofs, darüber zu wachen, dass die Vorschriften des EWR-Abkommens, die im Wesentlichen mit denen des AEU-Vertrags identisch sind, innerhalb der Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt werden (Urteile vom 23. September 2003, 0spelt und Schlössle Weissenberg, C-452/01, EU:C:2003:493, Rn. 29, vom 28. Oktober 2010, Établissements Rimbaud, C-72/09, EU:C:2010:645, Rn. 20, und vom 19. Juli 2012, A, C-48/11, EU:C:2012:485, Rn. 15).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-544/11

    Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Denn der Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, der durch die Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (ABl. L 336, S. 15) und die Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799 (ABl. L 64, S. 1) geschaffen wurde, besteht zwischen ihnen und den zuständigen Behörden eines Drittstaats nicht, wenn dieser keine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe eingegangen ist (Urteil vom 19. Juli 2012, A, C-48/11, Randnr. 35).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-261/11

    Kommission / Dänemark

    Toutefois, la jurisprudence de l'Union qui porte sur des restrictions à l'exercice des libertés de circulation au sein de l'Union ne saurait être intégralement transposée aux libertés garanties par l'accord EEE, dès lors que l'exercice de ces dernières s'inscrit dans un contexte juridique différent (voir, en ce sens, arrêt du 19 juillet 2012, A, C-48/11, non encore publié au Recueil, point 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-48/13

    Nordea Bank - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Ertragsteuer -

    3 - Vgl. Urteil A (C-48/11, EU:C:2012:485, Rn. 21) zu Art. 49 AEUV.
  • EuGH, 06.06.2013 - C-383/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV und

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, A, C-48/11, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-897/19

    Ruska Federacija

    Vgl. aus jüngerer Zeit z. B. Urteile vom 20. Oktober 2011, Kommission/Deutschland (C-284/09, EU:C:2011:670, Rn. 95), vom 19. Juli 2012, A (C-48/11, EU:C:2012:485, Rn. 22), und vom 11. September 2014, Essent Belgium (C-204/12 bis C-208/12, EU:C:2014:2192, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-172/13

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art.

    8 - Vgl. Urteil A (C-48/11, EU:C:2012:485, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-503/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-204/12

    Essent Belgium - Freier Warenverkehr - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22

    Cofidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 49 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-389/18

    Brussels Securities - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Steuersystem

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