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   EuGH, 19.07.2017 - C-143/16   

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EuGH, 19.07.2017 - C-143/16 (https://dejure.org/2017,24987)
EuGH, Entscheidung vom 19.07.2017 - C-143/16 (https://dejure.org/2017,24987)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - C-143/16 (https://dejure.org/2017,24987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Abercrombie & Fitch Italia

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 1 - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Art. 6 Abs. 1 - Diskriminierung wegen des Alters -Gelegenheitsarbeitsverträge, die mit Personen geschlossen werden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Abercrombie & Fitch Italia

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 1 - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Art. 6 Abs. 1 - Diskriminierung wegen des Alters - Gelegenheitsarbeitsverträge, die mit Personen geschlossen ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Jüngere Arbeitnehmer mit geringerem Kündigungsschutz

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1247
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 11.11.2014 - C-530/13

    Schmitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-143/16
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 fallen, mit der für den Bereich der Beschäftigung und des Berufs das nunmehr in Art. 21 der Charta verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisiert wird, unter Beachtung dieser Richtlinie vorgehen müssen (Urteile vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 48, vom 11. November 2014, Schmitzer, C-530/13, EU:C:2014:2359, Rn. 23, und vom 21. Dezember 2016, Bowman, C-539/15, EU:C:2016:977, Rn. 19).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren sie im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der zu seiner Erreichung geeigneten Maßnahmen über ein weites Ermessen verfügen (Urteil vom 11. November 2014, Schmitzer, C-530/13, EU:C:2014:2359, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-143/16
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, EU:C:2004:172, Rn. 26, und vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 23).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-548/15

    de Lange - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-143/16
    Auch hat der Gerichtshof entschieden, dass das Ziel, die Situation jüngerer Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, um ihre berufliche Eingliederung zu fördern oder ihren Schutz sicherzustellen, als legitimes Ziel im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 angesehen werden kann (Urteil vom 10. November 2016, de Lange, C-548/15, EU:C:2016:850, Rn. 27).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-539/15

    Bowman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-143/16
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 fallen, mit der für den Bereich der Beschäftigung und des Berufs das nunmehr in Art. 21 der Charta verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisiert wird, unter Beachtung dieser Richtlinie vorgehen müssen (Urteile vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 48, vom 11. November 2014, Schmitzer, C-530/13, EU:C:2014:2359, Rn. 23, und vom 21. Dezember 2016, Bowman, C-539/15, EU:C:2016:977, Rn. 19).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-143/16
    Außerdem ist entschieden worden, dass insbesondere die Erleichterung der Anstellung jüngerer Arbeitnehmer durch Erhöhung der personalwirtschaftlichen Flexibilität ein legitimes Ziel darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci, C-555/07, EU:C:2010:21, Rn. 35 und 36).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-143/16
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, EU:C:2004:172, Rn. 26, und vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 23).
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-143/16
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 fallen, mit der für den Bereich der Beschäftigung und des Berufs das nunmehr in Art. 21 der Charta verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisiert wird, unter Beachtung dieser Richtlinie vorgehen müssen (Urteile vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 48, vom 11. November 2014, Schmitzer, C-530/13, EU:C:2014:2359, Rn. 23, und vom 21. Dezember 2016, Bowman, C-539/15, EU:C:2016:977, Rn. 19).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-143/16
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, EU:C:2004:172, Rn. 26, und vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 23).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-267/12

    Ein Arbeitnehmer, der einen zivilen Solidaritätspakt mit einem Partner gleichen

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-143/16
    Was das Erfordernis der Vergleichbarkeit der Sachverhalte angeht, ist klarzustellen, dass zum einen die Situationen nicht identisch, sondern nur vergleichbar sein müssen, und zum anderen die Prüfung dieser Vergleichbarkeit nicht allgemein und abstrakt sein darf, sondern spezifisch und konkret für die betreffende Leistung erfolgen muss (Urteil vom 12. Dezember 2013, Hay, C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-143/16
    Bei der Gesamtbewertung des Arbeitsverhältnisses von Herrn Bordonaro sind nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen, sondern auch solche wie etwaige Ansprüche auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag, die Zahlung von Beiträgen und gegebenenfalls die Art dieser Beiträge (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Februar 2010, Genc, C-14/09, EU:C:2010:57, Rn. 27).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

  • EuGH, 10.02.2022 - C-485/20

    Ein Arbeitnehmer mit Behinderung - und zwar auch derjenige, der nach seiner

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff "Arbeitnehmer" im Sinne von Art. 45 AEUV, der dem Arbeitnehmerbegriff der Richtlinie 2000/78 entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia, C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 19), auch Personen erfasst, die einen Vorbereitungsdienst ableisten oder in einem Beruf Ausbildungszeiten absolvieren, die als eine mit der eigentlichen Ausübung des betreffenden Berufs verbundene praktische Vorbereitung betrachtet werden können, wenn diese Zeiten unter den Bedingungen einer tatsächlichen und echten Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis für einen Arbeitgeber nach dessen Weisung absolviert werden (Urteil vom 9. Juli 2015, Balkaya, C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.01.2019 - C-193/17

    Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für

    Ferner ist klarzustellen, dass zum einen die Situationen nicht identisch, sondern nur vergleichbar sein müssen, und zum anderen die Prüfung dieser Vergleichbarkeit nicht allgemein und abstrakt sein darf, sondern spezifisch und konkret für die betreffende Leistung erfolgen muss (Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia, C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

    Diese Tätigkeiten waren nicht völlig untergeordnet und unwesentlich (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff: EuGH, Urteil vom 19.07.2017 - C-143/16, EU:C:2017:566 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20

    Kein Arbeitnehmerstatus bei 100 Euro Gehalt für zehn Stunden Arbeit pro Monat

    Für die Gesamtbewertung der Ausübung einer Tätigkeit als Beschäftigung und damit die Zuweisung des Arbeitnehmerstatus ist Bezug zu nehmen insbesondere auf die Arbeitszeit, den Inhalt der Tätigkeit, eine Weisungsgebundenheit, den wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung, die Vergütung als Gegenleistung für die Tätigkeit, den Arbeitsvertrag und dessen Regelungen sowie die Beschäftigungsdauer (EuGH, Urteile vom 19.07.2017 - C - 143/16 m.w.N. und vom 04.02.2010 - C-14/09; vgl. zusammenfassend: BSG, Urteile vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R und vom 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R).

    Der Senat kommt unter Abwägung der Gesamtumstände zum Ergebnis, dass der Kläger aufgrund des Arbeitsvertrages vom 24.01.2019 ab dem 25.01.2019 kein Arbeitnehmer i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff: EuGH, Urteil vom 19.07.2017 - C-143/16, m.w.N.) gewesen ist, weil es sich bei der ab dem 25.01.2019 ausgeübten geringfügigen Beschäftigung als Spülkraft mit einer monatlichen Bruttovergütung i.H.v. 100, 00 EUR für 10 Stunden monatlich um eine untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit gehandelt hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17

    Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in

    3 Zur Frage, ob eine Bestimmung des nationalen Rechts mit diesen oder jenen Merkmalen generell und im Wesentlichen unabhängig von der Natur des Rechtsverhältnisses, auf das sie auf nationaler Ebene angewandt wurde, mit dem Unionsrecht vereinbar ist, vgl. kürzlich z. B. Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia (C-143/16, EU:C:2017:566).

    12 Vgl. kürzlich z. B. Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia (C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 16 bis 18 und 47).

    14 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia (C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 25).

    Für eine ähnliche Herangehensweise, jedoch bei geringerer Sicherheit bezüglich der Frage, ob die gegenständliche Maßnahme für eine bestimmte Gruppe eigentlich (nur) günstig oder (nur) ungünstig ist, vgl. Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia (C-143/16, EU:C:2017:566).

    25 Vgl. z. B. Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia (C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 25 bis 28).

    32 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia (C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 25).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 19 AS 1608/18

    SGB II-Ausschluss von EU-Ausländern bei Minijob

    Für die Gesamtbewertung der Ausübung einer Tätigkeit als Beschäftigung und damit die Zuweisung des Arbeitnehmerstatus ist Bezug zu nehmen insbesondere auf die Arbeitszeit, den Inhalt der Tätigkeit, eine Weisungsgebundenheit, den wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung, die Vergütung als Gegenleistung für die Tätigkeit, den Arbeitsvertrag und dessen Regelungen sowie die Beschäftigungsdauer (EuGH, Urteile vom 19.07.2017 - C - 143/16 m.w.N. und vom 04.02.2010 - C-14/09 - ; vgl. zusammenfassend: BSG, Urteile vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R und vom 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R).

    Diese Tätigkeit ist als völlig untergeordnet und unwesentlich einzustufen (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff: EuGH, Urteil vom 19.07.2017 - C-143/16, m.w.N.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    15 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia (C-143/16, EU:C:2017:566" Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-914/19

    Ministero della Giustizia (Notaires) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Zudem stellt die Förderung von Einstellungen unbestreitbar ein legitimes Ziel der Sozial- oder Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten dar, zumal, wenn es darum geht, den Zugang jüngerer Menschen zur Ausübung eines Berufs zu fördern (Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia, C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-485/20

    Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Nach Auffassung von Generalanwalt

    14 Siehe Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia (C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 18 und 19).

    15 Siehe Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia (C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.06.2018 - C-451/16

    MB () und pension de retraite) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 79/7

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Erfordernis der Vergleichbarkeit der Situationen nicht bedeutet, dass sie identisch, sondern nur, dass sie ähnlich sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2011, Römer, C-147/08, EU:C:2011:286, Rn. 42, und vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia, C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-511/19

    Olympiako Athlitiko Kentro Athinon - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 17.03.2021 - C-652/19

    Consulmarketing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-24/17

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 25.10.2018 - C-260/17

    Anodiki Services EPE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-396/17

    Leitner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

  • EuGH, 07.02.2019 - C-49/18

    Escribano Vindel

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - L 19 AS 1540/17

    Grundsicherungsleistungen; EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz;

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Fusion

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-587/20

    HK/ Danmark und HK/Privat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1398/18

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-680/21

    Fußball: Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sind die

  • EuGH, 02.04.2020 - C-670/18

    Comune di Gesturi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20

    Anspruch bulgarischer Staatsangehöriger auf Gewährung vorläufiger Leistungen zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20

    INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale) - Vorlage zur

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