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   EuGH, 19.09.1984 - 94/83   

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https://dejure.org/1984,1710
EuGH, 19.09.1984 - 94/83 (https://dejure.org/1984,1710)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.1984 - 94/83 (https://dejure.org/1984,1710)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 1984 - 94/83 (https://dejure.org/1984,1710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Heijn

    FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - GESUNDHEITSSCHUTZ - REGELUNG ÜBER RÜCKSTÄNDE VON SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTELN , DIE VOM GEMEINSCHAFTSRECHT NICHT ERFASST SIND - ZUSTÄNDIGKEIT DER MITGLIEDSTAATEN - EINFUHRVERBOT FÜR ÄPFEL - ZULÄSSIGER HÖCHSTGEHALT AN VINCHLOZOLIN

  • EU-Kommission

    Heijn

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Strafverfahrens wegen der Bereithaltung von Äpfeln mit einem Gehalt von 1,0 Milligramm des Schädlingsbekämpfungsmittels Vinchlozolin zum Verkauf bzw. zur Lieferung; Vereinbarkeit eines nationalen Einfuhrverbots für Äpfel mit einem höheren ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - GESUNDHEITSSCHUTZ - REGELUNG ÜBER RÜCKSTÄNDE VON SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTELN , DIE VOM GEMEINSCHAFTSRECHT NICHT ERFASST SIND - ZUSTÄNDIGKEIT DER MITGLIEDSTAATEN - EINFUHRVERBOT FÜR ÄPFEL - ZULÄSSIGER HÖCHSTGEHALT AN VINCHLOZOLIN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Verbot von Schädlingsbekämpfungsmitteln für Äpfel - Maßnahmen mit gleicher Wirkung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

    Auszug aus EuGH, 19.09.1984 - 94/83
    Sie macht jedoch geltend, der Gerichtshof habe in seinem Urteil in der Rechtssache Biologische Produkten (Urteil vom 17.12.1981 in der Rechtssache 272/80, Slg. 1981, 3277) im Rahmen der Auslegung der Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag eingeräumt, daß es einem Mitgliedstaat nicht untersagt sei, eine vorhergehende Genehmigung von Desinfektionsmitteln zu verlangen, selbst wenn diese Erzeugnisse bereits Gegenstand einer Genehmigung in einem.

    Diese letztgenannte Schlußfolgerung habe der Gerichtshof in dem bereits zitierten Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (Biologische Produkte) gezogen.

    Der Gerichtshof habe in der bereits genannten Rechtssache 272/80 anerkannt, daß es einem Mitgliedstaat nicht verboten sei, eine vorherige Genehmigung für Desinfektionsmittel zu verlangen, selbst wenn diese Mittel bereits Gegestand einer Genehmigung in einem anderen Mitgliedstaat gewesen seien.

  • EuGH, 14.07.1983 - 174/82

    Sandoz

    Auszug aus EuGH, 19.09.1984 - 94/83
    Heijn zitiert unter anderem das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82 (Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnummern 18 und 22 der Entscheidungsgründe), aus dem sich die Antwort auf die dritte Frage wie folgt ergebe : Ob die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften aufgrund von Artikel 36 gerechtfertigt sein könnten, sei in jedem Fall konkret zu beurteilen.

    Rechtssache 174/82 (Sandoz, Slg. 1983, 2445) ausgelegt.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 19.09.1984 - 94/83
    Die Kommission weist darauf hin, daß diese Frage eindeutig vom Urteil "Cassis de Dijon" (Urteil vom 20.2. 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649) beeinflußt sei, in dem der Gerichtshof für Recht erkannt habe, daß eine bestimmte rechtliche Regelung eines Mitgliedstaats als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen anzusehen sei, wenn es sich um die Einfuhr eines in einem anderen Mitgliedstaat ordnungsgemäß hergestellten und in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses handele.

    Die niederländische Regierung führt aus, die in Rede stehenden nationalen Maßnahmen seien gerechtfertigt entweder auf der Grundlage von Artikel 36 EWG-Vertrag oder in Anwendung der Rechtfertigungskriterien, die die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649; Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625; Rechtssache 6/81, Industrie Diensten Groep, Slg. 1982, 707) herausgearbeitet habe, da diese Maßnahmen unterschiedslos auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbar seien.

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 19.09.1984 - 94/83
    Nach dieser Rechtsprechung (Urteil vom 20.5. 1976 in der Rechtssache 104/75, De Peijper, Slg. 1976, 613, Randnummer 16 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 8.11.1976 in der Rechtssache 216/78, Denkavit, Slg. 1979, 3391, Randnummer 21 der Entscheidungsgründe) müsse die nationale Maßnahme zum Schutz des angeführten Interesses erforderlich sein.
  • EuGH, 02.03.1982 - 6/81

    BV Diensten Groep / Beele

    Auszug aus EuGH, 19.09.1984 - 94/83
    Die niederländische Regierung führt aus, die in Rede stehenden nationalen Maßnahmen seien gerechtfertigt entweder auf der Grundlage von Artikel 36 EWG-Vertrag oder in Anwendung der Rechtfertigungskriterien, die die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649; Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625; Rechtssache 6/81, Industrie Diensten Groep, Slg. 1982, 707) herausgearbeitet habe, da diese Maßnahmen unterschiedslos auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbar seien.
  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 19.09.1984 - 94/83
    Die niederländische Regierung führt aus, die in Rede stehenden nationalen Maßnahmen seien gerechtfertigt entweder auf der Grundlage von Artikel 36 EWG-Vertrag oder in Anwendung der Rechtfertigungskriterien, die die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649; Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625; Rechtssache 6/81, Industrie Diensten Groep, Slg. 1982, 707) herausgearbeitet habe, da diese Maßnahmen unterschiedslos auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbar seien.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Der Gerichtshof hat die rechtsstaatlichen Grundsätze des Übermaßverbots und der Verhältnismäßigkeit als allgemeine Rechtsgrundsätze bei der Abwägung zwischen den Gemeinwohlzielen der Gemeinschaftsrechtsordnung und der Wesensgehaltsgarantie der Grundrechte generell anerkannt und in ständiger Rechtsprechung gehandhabt (vgl. aus neuerer Zeit z. B. die Entscheidungen in den Fällen Internationale Handelsgesellschaft, a.a.O., S. 1137; Hauer, a.a.O.; Testa u. a., Urteil vom 19. August 1980, RS 41/79, 121/79 und 796/79, Slg. 1980, S. 1979 (1997); National Panasonic, Urteil vom 26. Juni 1980, RS 136/79, Slg. 1980, S. 2033 (2059 f.); Heijn, Urteil vom 19. September 1984, RS 94/83, Slg. 1984, S. 3263; Fearon, Urteil vom 6. November 1984, RS 182/83, Slg. 1984, S. 3677; Altöle, Urteil vom 7. Februar 1985, RS 240/83; vgl. dazu M. Hilf, EuGRZ 1985, S. 647 (649)).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-121/00

    Hahn

    Das Urteil Heijn bestätigt, dass den Mitgliedstaaten ein weiter Spielraum zusteht, wenn sie in Ermangelung einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung Maßnahmen treffen, die nachweislich notwendig zum Schutz der Gesundheit von Menschen im Sinne von Artikel 30 EG sind.

    Bereits im Urteil Heijn hat der Gerichtshof derartige Unterschiede zugelassen.

    18: - Angeführt in Fußnote 13.19: - Urteil vom 19. September 1984 in der Rechtssache 94/83 (Heijn, Slg. 1984, 3263).

    20: - Urteil Melkunie, zitiert in Fußnote 13, Randnr. 15.21: - Urteil Melkunie, zitiert in Fußnote 13, Randnr. 18.22: - Urteil Heijn, zitiert in Fußnote 19, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-398/03

    Gavrielides

    (26) In dem Urteil Heijn, das ebenfalls eine nationale Regelung über Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Lebensmitteln zum Gegenstand hatte, ging der Gerichtshof ebenfalls von einem weiten Ermessen aus und hat entschieden, dass eine nationale Regelung auch die klimatischen Verhältnisse, die Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung sowie deren Gesundheitszustand berücksichtigen darf.

    27 - Urteil vom 19. September 1984 in der Rechtssache 94/83 (Heijn, Slg. 1984, 3263, Randnr. 16).

    29 - Vgl. Urteil Heijn (zitiert in Fußnote 27, Randnr. 15) und Urteil vom 13. März 1986 in der Rechtssache 54/85 (Mirepoix, Slg. 1986, 1067, Randnr. 14).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02

    Kommission / Niederlande

    28 - So hat der Gerichtshof im Urteil vom 19. September 1984 in der Rechtssache 94/83 (Heijn, Slg. 1984, 3263) festgestellt: "Schädlingsbekämpfungsmittel stellen erhebliche Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt dar.

    48 - Die Pflicht der Mitgliedstaaten, ihr Recht aufgrund des Fortschritts der Wissenschaft zu überprüfen, ist in den Urteilen Heijn (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 18) und vom 19. Juni 2003 (Kommission/Italien, Randnr. 32) bestätigt worden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1985 - 247/84

    Strafverfahren gegen Léon Motte. - Maßnahme gleicher Wirkung - Richtlinie zur

    Vor diesem Hintergrund untersucht die Kommission den Standpunkt des Gerichtshofes in den genannten Urteilen Grunert, Kugelmann, Eyssen, Sandoz und in den Urteilen vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82 (van Bennekom, Slg. 1983, 3883) und vom 19. September 1984 in der Rechtssache 94/83 (Heijn, Slg. 1984, 3263).

    Der von Ihnen im Urteil Heijn aufgestellte Grundsatz ist für unsere Zwecke nicht weniger aufschlußreich: Die Mitgliedstaaten können hinsichtlich der Lebensmittel, die Zusatzstoffe enthalten, Regelungen treffen, die "je nach Land nach Maßgabe der klimatischen Verhältnisse, der Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung sowie deren Gesundheitszustand unterschiedlich sein mögen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association

    Vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil Heijn (94/83, EU:C:1984:285, Rn. 18).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-121/00

    Hahn

    In Bezug auf die Anwendung der Artikel 28 EG und 30 EG macht die österreichische Regierung unter Berufung auf die Urteile vom 6. Juni 1984 in der Rechtssache 97/83 (Melkunie, Slg. 1984, 2367) und vom 19. September 1984 in der Rechtssache 94/83 (Heijn, Slg. 1984, 3263) geltend, dass nationale Maßnahmen der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art den Anforderungen des Artikels 30 EG auch im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügten und daher nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen über den freien Warenverkehr stünden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    In der Rechtssache 94/83 (Heijn, Slg. 1984, 3263, 3279) wiederum ging der Gerichtshof von der Feststellung aus, daß Schädlingsbekämpfungsmittel erhebliche Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-78/16

    Pesce u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/29/EG - Schutz von

    52 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 1984, Heijn (94/83, EU:C:1984:285, Rn. 18), und vom 13. März 1986, Mirepoix (54/85, EU:C:1986:123, Rn. 16).
  • EuGH, 13.03.1986 - 54/85

    Ministère public / Mirepoix

    Deshalb sei die vom Gerichtshof im Urteil vom 19. September 1984 in der Rechtssache 94/83 (Albert Heijn, Slg. 1984, 3263) herausgearbeitete Lösung auch auf die von dem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage anzuwenden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-465/98

    Darbo

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior SA und Publivía SAE gegen Departamento de

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1986 - 54/85

    Strafverfahren gegen Xavier Mirepoix.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.1989 - 125/88

    Strafverfahren gegen H. F. M. Nijman. - Nationale Regelung über das Verbot der

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 176/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1996 - C-293/94

    Strafverfahren gegen Jacqueline Brandsma. - Freier Warenverkehr - Ausnahmen -

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