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   EuGH, 19.09.2000 - C-177/99, C-181/99   

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EuGH, 19.09.2000 - C-177/99, C-181/99 (https://dejure.org/2000,765)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.2000 - C-177/99, C-181/99 (https://dejure.org/2000,765)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2000 - C-177/99, C-181/99 (https://dejure.org/2000,765)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Ausschluss des Rechts auf Vorsteuerabzug - Repräsentationsaufwendungen - Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Ampafrance

  • EU-Kommission PDF

    Ampafrance und Sanofi

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 27; Entscheidung 89/487 des Rates
    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Einführung abweichender Sondermaßnahmen - Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder -umgehung - Entscheidung 89/487 - Ausschluss des Rechts auf Vorsteuerabzug bei ...

  • EU-Kommission

    Ampafrance und Sanofi

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung einer Steuernacherhebung; Gewährung der Vorsteuerabzug bezüglich aller Gegenstände und Dienstleistungen, die von Dritten genutzt werden; Ausschluss von der Vorsteuerabzug bei Aufwendungen für Unterkunft, Bewirtung, Empfänge und Aufführungen auf ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beibehaltung des Ausschlusses von »Repräsentationsaufwendungen« vom Vorsteuerabzug unverhältnismäßig

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Einführung abweichender Sondermaßnahmen - Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder -umgehung - Entscheidung 89/487 - Ausschluss des Rechts auf Vorsteuerabzug bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Kosten der Unterbringung und Bewirtung von Geschäftsfreunden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermächtigung Frankreichs, in Abweichung von der 6. EG-Richtlinie einen generellen Ausschluss des Vorsteuerabzugs für bestimmte Ausgaben vorzusehen, ist nichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 17, EWGRL 388/77 Art 27, Richtlinie 77/388/EWG Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 27
    Bewirtungskosten; Unterbringungskosten; Vorsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif Nantes - Gültigkeit der Entscheidung 89/487/EWG des Rates zur Ermächtigung der Französischen Republik, eine von Artikel 17 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG) abweichende ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 315
  • DB 2000, 2203
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
    Nach dem Grundprinzip des Mehrwertsteuersystems, das sich aus Artikel 2 der Ersten und Artikel 2 der Sechsten Richtlinie ergibt, wird die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- oder Vertriebsvorgang erhoben, wobei die Mehrwertsteuer abgezogen wird, mit der die zuvor getätigten Umsätze unmittelbar belastet worden sind (Urteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 16).

    Dieses Recht kann für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden (vgl. insbesondere Urteile BP Soupergaz, Randnr. 18, und vom 21. März 2000 in der Rechtssache C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 43).

    Ausnahmen sind daher nur in den in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig (Urteil BP Soupergaz, Randnr. 18).

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21).
  • EuGH, 10.04.1984 - 324/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
    Der Gerichtshof hat insbesondere bereits entschieden, dass eine auf Artikel 27 der Sechsten Richtlinie gestützte Maßnahme zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen von einem Grundsatz der Sechsten Richtlinie nur insoweit abweichen darf, als dies für die Erreichung dieses Zieles unbedingt erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82, Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861, Randnr. 29), und somit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muss.
  • EuGH, 05.07.1977 - 114/76

    Bela Mühle / Grows Farm

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
    Auch wenn die Kommission und der Rat im vorliegenden Fall den Antrag der französischen Stellen auf Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 17 der Sechsten Richtlinie aus Gründen der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung gebilligt haben, so muss abgeleitetes Recht nach der klaren Rechtsprechung des Gerichtshofes doch die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts und vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 1977 in der Rechtssache 114/76, Bela-Mühle, Slg. 1977, 1211, Randnr. 7, und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-361/96, Grandes sources d'eaux minérales françaises, Slg. 1998, I-3495, Randnr. 30).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-63/96

    Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
    Die Klägerin Ampafrance macht ferner geltend, dass der Rat gemäß dem Urteil vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-63/96 (Skripalle, Slg. 1997, I-2847, Randnr. 30) die Einführung von nationalen Abweichungen nicht zur Verwirklichung von anderen als den in Artikel 27 der Sechsten Richtlinie abschließend genannten Zielen habe gestatten können.
  • EuGH, 15.04.1997 - C-27/95

    Woodspring District Council / Bakers of Nailsea

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
    Daher kann die Gültigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane an diesem allgemeinen Rechtsgrundsatz gemessen werden (Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-27/95, Bakers of Nailsea, Slg. 1997, I-1847, Randnr. 17).
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
    Bei der Entscheidung darüber, ob die Tragweite eines Urteils zeitlich zu begrenzen ist, muss berücksichtigt werden, dass zwar bei allen gerichtlichen Entscheidungen deren praktische Auswirkungen sorgfältig zu erwägen sind, dass dies aber nicht so weit gehen darf, dass die Objektivität des Rechts gebeugtund seine zukünftige Anwendung unterbunden wird, nur weil eine Gerichtsentscheidung für die Vergangenheit gewisse Auswirkungen haben kann (Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86, Blaizot, Slg. 1988, 379, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.2000 - C-107/97

    Rombi und Arkopharma

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
    Dieser Grundsatz, der zwingend aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgt (Urteile vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-107/97, Rombi und Arkopharma, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 66), wird in der Regel von Privatpersonen (Wirtschaftsteilnehmern) geltend gemacht, die sich auf von staatlichen Stellen gewecktes Vertrauen berufen (vgl. z. B. Urteil Duff, Randnr. 22, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-361/96

    'Grandes sources d''eaux minérales françaises'

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
    Auch wenn die Kommission und der Rat im vorliegenden Fall den Antrag der französischen Stellen auf Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 17 der Sechsten Richtlinie aus Gründen der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung gebilligt haben, so muss abgeleitetes Recht nach der klaren Rechtsprechung des Gerichtshofes doch die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts und vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 1977 in der Rechtssache 114/76, Bela-Mühle, Slg. 1977, 1211, Randnr. 7, und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-361/96, Grandes sources d'eaux minérales françaises, Slg. 1998, I-3495, Randnr. 30).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
    28 und 30, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

  • BFH, 21.05.2014 - V R 34/13

    Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Yachten - Innergemeinschaftliches

    Bei Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG, also zum 1. Januar 1979 (vgl. EuGH-Urteile vom 19. September 2000 C-177/99 und C-181/99, Ampafrance und Sanofi, Slg. 2000, I-7013 Rdnr. 5), war der Vorsteuerabzug für die Aufwendungen für Segelyachten zwar nicht unmittelbar durch das UStG 1973 ausgeschlossen, wenn ansonsten die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG 1973 erfüllt waren.
  • BFH, 10.02.2005 - V R 76/03

    Keine Einschränkung des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des Bundesfinanzhofs (BFH) kann das Recht auf Vorsteuerabzug wegen seiner Bedeutung für das System der Mehrwertsteuer grundsätzlich nicht eingeschränkt werden (EuGH-Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-177/99 --Ampafrance--, Rs. C-181/99 --Sanofi Synthelabo--, Slg. 2000, I-7013, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 474 Rdnr. 61, 62).

    Dementsprechend geht auch der EuGH in seinem Urteil Ampafrance und Sanofi Synthelabo in Slg. 2000, I-7013, UR 2000, 474 davon aus, dass Ausgaben für Bewirtung unter den allgemeinen Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zum Vorsteuerabzug berechtigen, obwohl sie keinen streng geschäftlichen Charakter i.S. des Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG haben, und dass der Vorsteuerabzug für sie nur dann gemäß Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG eingeschränkt werden kann, wenn das Recht des betroffenen Mitgliedstaates bei In-Kraft-Treten der Richtlinie 77/388/EWG den Vorsteuerabzug ausschloss.

  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer

    Nach diesem Grundsatz ist zu prüfen, ob eine Regelung zur Verwirklichung des mit ihr verfolgten konkreten Ziels erforderlich und geeignet ist und die Ziele und Grundsätze der Richtlinie 77/388/EWG nicht mehr als erforderlich beeinträchtigt (vgl. EuGH-Urteile vom 19. September 2000 Rs. C-177/99 und C-181/99 --Ampafrance und Sanofi--, Slg. 2000, I-7013, BFH/NV Beilage 2001, 116, Randnrn.
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

    Hierbei ist zu prüfen, ob eine Regelung zur Verwirklichung des mit ihr verfolgten konkreten Ziels erforderlich und geeignet ist und die Ziele und Grundsätze der Richtlinie 77/388/EWG nicht mehr als erforderlich beeinträchtigt (vgl. EuGH-Urteile vom 19. September 2000 Rs. C-177/99 und C-181/99 --Ampafrance und Sanofi--, Slg. 2000, I-7013, Randnrn. 42 f., und vom 21. Februar 2008 Rs. C-271/06 --Netto Supermarkt--, HFR 2008, 408, Randnrn. 18 f.).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-371/07

    Danfoss und AstraZeneca - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 2 -

    Es ist zunächst daran zu erinnern, dass die Sechste Richtlinie am 1. Januar 1979 in Dänemark in Kraft trat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Ampafrance und Sanofi, C-177/99 und C-181/99, Slg. 2000, I-7013, Randnrn.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-17/01

    Sudholz

    46 Hierbei ist zu prüfen, ob die pauschale Begrenzung des zugelassenen Abzugs auf 50 % der entrichteten Vorsteuer als zur Verwirklichung der Ziele der Entscheidung 2000/186 erforderlich und geeignet angesehen werden konnte und ob davon ausgegangen werden konnte, dass sie geeignet ist, die Ziele und Grundsätze der Sechsten Richtlinie geringstmöglich zu beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 19. September 2000 in den Rechtssachen C-177/99 und C-181/99, Ampafrance und Sanofi, Slg. 2000, I-7013, Randnr. 43).

    51 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung, um die es im Urteil Ampafrance und Sanofi ging, anders als die im Ausgangsverfahren strittige Entscheidung einen vollständigen Ausschluss des Abzugsrechts und nicht dessen pauschale Begrenzung betraf.

  • BFH, 30.11.2000 - V R 30/00

    Halbierung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge

    Ausnahmen sind nur zugelassen, wenn sie in der Richtlinie 77/388/EWG selbst vorgesehen sind (vgl. EuGH-Urteile vom 19. September 2000 Rs. C-177/99, C-181/99, Ampafrance SA und Sanofi Synthelabo, Rdnr. 34, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 474, und vom 6. Juli 1995 Rs. C-62/93 BP Soupergaz, Rdnr. 18, Slg. 1995, I-1883, UR 1995, 404).

    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH gehört der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts (vgl. insbesondere zuletzt EuGH-Urteil vom 19. September 2000 Ampafrance SA, Sanofi Synthelabo, IStR 2000, 655, m.w.N.).

  • BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10

    Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche

    Hierbei ist zu prüfen, ob eine Regelung zur Verwirklichung des mit ihr verfolgten konkreten Ziels erforderlich und geeignet ist und die Ziele und Grundsätze der Richtlinie 77/388/EWG bzw. nunmehr der ihr nachfolgenden MwStSystRL nicht mehr als erforderlich beeinträchtigt (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 19. September 2000 C-177/99 und C-181/99 --Ampafrance und Sanofi--, Slg. 2000, I-7013, UR 2000, 474, Rz 42 f.; vom 21. Februar 2008 C-271/06 --Netto Supermarkt--, Slg. 2008, I-771, HFR 2008, 408, Rz 18 f.; Senatsurteil vom 23. September 2009 XI R 14/08, BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243, unter II.2.b bb).
  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

    Andererseits gilt auch gemeinschaftsrechtlich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 18. Dezember 1997 Rs. C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Slg. I 1997, 7281, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 470; vom 11. Juni 1998 Rs. C-361/96, Slg. I 1998, 3495, UR 1998, 309; vom 19. September 2000 Rs. C-177/99 und C 181/99, Slg. I 2000, 7013, UR 2000, 474).
  • EuGH, 02.05.2019 - C-225/18

    Grupa Lotos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Dem vorlegenden Gericht sei zwar insbesondere das Urteil vom 19. September 2000, Ampafrance und Sanofi (C-177/99 und C-181/99, EU:C:2000:470" Rn. 56 und 61), bekannt, aus dem sich ergebe, dass eine Maßnahme, mit der grundsätzlich alle Ausgaben für Unterkunft und Bewirtung vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen würden, vor allem dann nicht erforderlich sei, um Steuerhinterziehungen und -umgehungen zu bekämpfen, wenn sich aus objektiven Umständen ergebe, dass diese Aufwendungen zu streng geschäftlichen Zwecken getätigt worden seien.

    Zweitens ist der Rechtsprechung auch zu entnehmen, dass Ausnahmen vom Recht auf Vorsteuerabzug nur in den in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Ampafrance und Sanofi, C-177/99 und C-181/99, EU:C:2000:470" Rn. 34, und vom 8. Januar 2002, Metropol und Stadler, C-409/99, EU:C:2002:2" Rn. 42, 44 und 58) und eng auszulegen sind (Urteil vom 22. Dezember 2008, Magoora, C-414/07, EU:C:2008:766" Rn. 28).

    Diese Auslegung des Art. 176 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie wird nicht durch das vom vorlegenden Gericht angeführte Urteil vom 19. September 2000, Ampafrance und Sanofi (C-177/99 und C-181/99, EU:C:2000:470), in Frage gestellt.

    Auch wenn der Gerichtshof in den Rn. 58 und 61 des Urteils vom 19. September 2000, Ampafrance und Sanofi (C-177/99 und C-181/99, EU:C:2000:470), festgestellt hat, dass die Entscheidung des Rates u. a. deshalb ungültig war, weil sie gegen die Grundsätze der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit verstieß, hat er in Rn. 39 des Urteils ohne weitere Prüfung festgestellt, dass die übrigen Ausschlüsse vom Recht auf Vorsteuerabzug, die vor Inkrafttreten der Sechsten Richtlinie bestanden und später im betreffenden nationalen Recht unverändert beibehalten wurden, von der Stillhalteklausel des Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie gedeckt waren.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-17/01

    Sudholz

  • BFH, 15.07.2004 - V R 30/00

    Voller Vorsteuerabzug für teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch

  • BFH, 23.11.2000 - V R 49/00

    Kein Vorsteuerausschluss bei Übernachtungskosten

  • BFH, 02.07.2008 - XI R 60/06

    Segeljachtvercharterung: Besteuerung des Aufwendungseigenverbrauchs bis zum 31.

  • EuGH, 08.01.2002 - C-409/99

    Metropol und Stadler

  • BFH, 02.07.2008 - XI R 61/06

    Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht - unternehmerische

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-305/16

    Avon Cosmetics

  • EuGH, 22.12.2008 - C-414/07

    Magoora - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - Nationale

  • FG Hamburg, 04.04.2006 - III 105/05

    Vorsteuer für Umzugskosten

  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 18.07.2013 - C-124/12

    AES-3C Maritza East 1 - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-101/16

    Paper Consult

  • EuGH, 14.12.2017 - C-305/16

    Avon Cosmetics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

  • EuGH, 10.07.2008 - C-25/07

    Sosnowska - Mehrwertsteuer - Richtlinien 67/227/EWG und 77/388/EWG - Nationale

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.998

    Satzung der Stadt Bayreuth vom 26. September 2003 über die Erhebung von Gebühren

  • BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06

    Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht - unternehmerische

  • EuGH, 23.04.2009 - C-74/08

    PARAT Automotive Cabrio - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Beitritt eines neuen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2008 - C-371/07

    Danfoss und AstraZeneca - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Entnahmen -

  • BFH, 02.07.2008 - XI R 70/06

    Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht: unternehmerische

  • FG Köln, 04.07.2019 - 10 K 1962/15

    Rechtsstreit um die Bewertung des Betriebs einer Flugzeug-Vercharterung als vGA

  • FG München, 13.11.2003 - 14 K 3488/02

    Ausschluss des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04

    FRAU GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, DIE WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER

  • EuGH, 19.09.2000 - C-181/99

    Ampafrance - Steuerrecht

  • EuGH, 15.06.2006 - C-494/04

    Heintz van Landewijck - Steuerrecht - Harmonisierung - Richtlinie 92/12/EWG -

  • EuGH, 27.01.2011 - C-489/09

    Vandoorne - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil C Abs. 1 und Art. 27

  • EuGH, 18.12.2007 - C-368/06

    Cedilac - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht zum Vorsteuerabzug -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-453/99

    Courage

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-345/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2005 - C-435/03

    British American Tobacco und Newman Shipping - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02

    Ausschluss einer Vorsteuervergütung nach Versäumung der Frist des § 18 Abs. 9

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.2285

    Fleischhygiene-Gebührensatzungen der Stadt Ansbach vom 4. Dezember 2002, 9. Mai

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-169/00

    Kommission / Finnland

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2008 - C-25/07

    Sosnowska - Festsetzung - Mehrwertsteuer - Richtlinien 67/227/EWG und 77/388/EWG

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