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EuGH, 19.09.2000 - C-181/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Ampafrance
Steuerrecht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Erhebung einer Steuernacherhebung; Gewährung der Vorsteuerabzug bezüglich aller Gegenstände und Dienstleistungen, die von Dritten genutzt werden; Ausschluss von der Vorsteuerabzug bei Aufwendungen für Unterkunft, Bewirtung, Empfänge und Aufführungen auf ...
- Judicialis
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 17, EWGRL 388/77 Art 27, Richtlinie 77/388/EWG Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 27
Bewirtungskosten; Unterbringungskosten; Vorsteuerabzug
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-181/99
- EuGH, 19.09.2000 - C-181/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
Ampafrance
Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-181/99
In den verbundenen Rechtssachen C 177/99 und C 181/99 erlässt DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten D. A. O. Edward sowie der Richter L. Sevón, P. J. G. Kapteyn, H. Ragnemalm und M. Wathelet (Berichterstatter), Generalanwalt: G. Cosmas Kanzler: H. A. Rühl, Hauptverwaltungsrat unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen - von Ampafrance SA, vertreten durch die Rechtsanwälte J.-C. Bouchard und O. Cortez, Hauts-de-Seine, - von Sanofi Synthelabo, vertreten durch Finanzdirektor J.-C. Leroy, - der französischen Regierung, vertreten durch K. Rispal-Bellanger, Abteilungsleiterin in der Direktion für Rechtsfragen des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, und S. Seam, Sekretär für auswärtige Angelegenheiten in derselben Direktion, als Bevollmächtigte, - des Rates der Europäischen Union, vertreten durch J. Monteiro, Rechtsberater, und M.-J. Vernier, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, - der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch E. Traversa, Rechtsberater, und H. Michard, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, aufgrund des Sitzungsberichts, nach Anhörung der mündlichen Ausführungen von Ampafrance SA, vertreten durch die Rechtsanwälte J.-C. Bouchard und O. Cortez, von Sanofi Synthelabo, vertreten durch die Rechtsanwälte B. Geneste und O. Davidson, Hauts-de-Seine, der französischen Regierung, vertreten durch S. Seam, des Rates, vertreten durch J. Monteiro und M.-J. Vernier, und der Kommission, vertreten durch H. Michard, in der Sitzung vom 27. Januar 2000, nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 23. März 2000, folgendes Urteil.Volltext siehe unter: EuGH - 19.09.2000 - AZ: C 177/99.