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   EuGH, 19.10.1995 - C-111/94   

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https://dejure.org/1995,177
EuGH, 19.10.1995 - C-111/94 (https://dejure.org/1995,177)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.1995 - C-111/94 (https://dejure.org/1995,177)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - C-111/94 (https://dejure.org/1995,177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Job Centre

    EG-Vertrag, Artikel 177
    Vorabentscheidungsverfahren; Anrufung des Gerichtshofes; Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 des Vertrages; Begriff; Gericht, das im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entscheidet; Ausschluß

  • EU-Kommission

    Job Centre

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Genehmigung von Gründerurkunden einer Gesellschaft; Verbot der privaten Stellenvermittlung; Verstoß der Zurverfügungstellung von Zeitarbeitskräften gegen das Gemeinschaftsrecht; Voraussetzungen für das Anrufen des Gerichtshofes nach Art. 177 EG-Vertrag

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzuständigkeit des EuGH bei Vorlagefragen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 66; ; EWG-Vertrag Art. 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 des Vertrages - Begriff - Gericht, das im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entscheidet - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 421
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.03.1986 - 318/85

    Greis Unterweger

    Auszug aus EuGH, 19.10.1995 - C-111/94
    9 Zwar hängt die Anrufung des Gerichtshofes nach dieser Vorschrift nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem das nationale Gericht eine Vorabentscheidungsfrage stellt, streitigen Charakter hat (vgl. zuletzt Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 12); aus Artikel 177 geht jedoch hervor, daß die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1980 in der Rechtssache 138/80, Borker, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, und vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4).
  • EuGH, 12.11.1974 - 32/74

    Haaga GmbH

    Auszug aus EuGH, 19.10.1995 - C-111/94
    Nur wenn die Person, die nach nationalem Recht ermächtigt ist, die Genehmigung zu beantragen, einen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Genehmigung und damit der Eintragung einlegt, kann davon ausgegangen werden, daß das angerufene Gericht eine Rechtsprechungstätigkeit im Sinne des Artikels 177 ausübt, die die Aufhebung eines Rechtsakts, der ein Recht des Antragstellers verletzt, bezweckt (vgl. Urteil vom 12. November 1974 in der Rechtssache 32/74, Haaga, Slg. 1974, 1201).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

    Auszug aus EuGH, 19.10.1995 - C-111/94
    9 Zwar hängt die Anrufung des Gerichtshofes nach dieser Vorschrift nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem das nationale Gericht eine Vorabentscheidungsfrage stellt, streitigen Charakter hat (vgl. zuletzt Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 12); aus Artikel 177 geht jedoch hervor, daß die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1980 in der Rechtssache 138/80, Borker, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, und vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4).
  • EuGH, 18.06.1980 - 138/80

    Borker

    Auszug aus EuGH, 19.10.1995 - C-111/94
    9 Zwar hängt die Anrufung des Gerichtshofes nach dieser Vorschrift nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem das nationale Gericht eine Vorabentscheidungsfrage stellt, streitigen Charakter hat (vgl. zuletzt Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 12); aus Artikel 177 geht jedoch hervor, daß die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1980 in der Rechtssache 138/80, Borker, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, und vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08

    Roda Golf & Beach Resort - Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht,

    Folglich ist das Urteil Job Centre(4) zu untersuchen und entsprechend den Umständen des Falls heranzuziehen.

    Im Urteil Job Centre(58) wurde zurückhaltend angedeutet, dass das nationale Gericht richterliche Aufgaben im eigentlichen Sinne ausüben muss.

    Für Fälle, in denen die Voraussetzungen für die Feststellung des Rechtsprechungscharakters nicht vorliegen, wurde durch das Urteil Job Centre eine besondere Ausnahme eingeführt, denn nachdem der Gerichtshof die Zuständigkeit des Tribunale di Milano verneint hatte, da sie rein verwaltungsrechtlichen Charakters war, ergänzte er: "Nur wenn die Person, die nach nationalem Recht ermächtigt ist, die Genehmigung zu beantragen, einen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Genehmigung und damit der Eintragung einlegt, kann davon ausgegangen werden, dass das angerufene Gericht eine Rechtsprechungstätigkeit im Sinne des Artikels [234] ausübt, die die Aufhebung eines Rechtsakts, der ein Recht des Antragstellers verletzt, bezweckt."(68) Diese Änderung der Rechtsprechung verfolgt einen begrüßenswerten Zweck, denn wenn das Vorabentscheidungsersuchen für quasi-gerichtliche Verfahren ausgeschlossen wird, besteht die Gefahr, dass das System der Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts ebenso atypische Merkmale aufweist.

    Obwohl das Verfahren in der ersten Instanz weder streitigen Charakter hatte noch durch eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abgeschlossen wurde, kam der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass das Berufungsverfahren trotz der prozessualen Besonderheiten genügend Ansatzpunkte aufwies, um die Ausnahme nach dem Urteil Job Centre anzuwenden.

    Darüber hinaus würde dem Urteil Job Centre zuwidergehandelt, wenn das Vorabentscheidungsersuchen seinen Ursprung in einem Rechtsstreit hätte, dessen einziges Ziel in der Zustellung von Schriftstücken gemäß der Verordnung Nr. 1348/2000 liegt, denn die Instrumente, die diese Verordnung vorsieht, dienen der Kontrolle eines geregelten Ablaufs eines Zivilverfahrens, aber nicht eines Verfahrens als solches.

    Im vorliegenden Fall jedoch ist Platz für die durch das Urteil Job Centre eingeführte Ausnahme, nach der die Vorlagefrage zulässig ist, wenn es zwar ursprünglich an einer richterlichen Zuständigkeit fehlt, das Vorabentscheidungsersuchen aber im Rahmen eines späteren Rechtsmittels vorgelegt wird.

    4 - Urteil vom 19. Oktober 1995, Job Centre (C-111/94, Slg. 1995, I-3361).

    51 - Urteil Job Centre, oben in Fn. 4 angeführt.

    68 - Urteil Job Centre, oben in Fn. 4 angeführt, Randnr. 11.

    71 - Urteil Job Centre, oben in Fn. 4 angeführt, Randnr. 11.

  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    7 und 8, vom 27. April 1994 in der Rechtssache C-393/92, Almelo u. a., Slg. 1994, I-1477, und vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-178/99

    Salzmann

    Entsprechend dem Urteil Job Centre sei das Bezirksgericht Bregenz aus diesen Gründen in der vorliegenden Angelegenheit nicht befugt, dem Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.

    Die Anhaltspunkte hierfür sind dem Urteil Job Centre zu entnehmen.

    Viertens hat der Gerichtshof im Urteil Job Centre dem Umstand Bedeutung beigemessen, dass der Antragsteller einen Rechtsbehelf einlegen kann, wenn der Antrag auf Eintragung abgelehnt wird.

    8: - Urteil vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94 (Job Centre, Slg. 1995, I-3361).

    Dieses Gericht legte dem Gerichtshof anschließend Fragen zur Vorabentscheidung vor, siehe Urteil vom 11. Dezember 1997 in der Rechtssache C-55/96 (Job Centre, Slg. 1997, I-7119).

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