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   EuGH, 19.10.2017 - C-198/16 P   

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https://dejure.org/2017,39535
EuGH, 19.10.2017 - C-198/16 P (https://dejure.org/2017,39535)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2017 - C-198/16 P (https://dejure.org/2017,39535)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - C-198/16 P (https://dejure.org/2017,39535)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Agriconsulting Europe / Kommission

    Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Union - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - Operative technische Unterstützung beim Aufbau und bei der Verwaltung eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität ...

  • ams-rae.de

    "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Union - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - Operative technische Unterstützung beim Aufbau und bei der Verwaltung eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • kanzlei.biz

    Der Verbraucherbegriff und die gerichtliche Zuständigkeit

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Union - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - Operative technische Unterstützung beim Aufbau und bei der Verwaltung eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungewöhnlich niedriges Angebot? Vergleich mit veranschlagtem Budget möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Agriconsulting Europe / Kommission

    Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Union - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - Operative technische Unterstützung beim Aufbau und bei der Verwaltung eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität ...

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zu ungewöhnlich niedrigen Angeboten

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ein ungewöhnlich niedriges Angebot vor?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ungewöhnlich niedriges Angebot? Vergleich mit veranschlagtem Budget möglich! (VPR 2018, 51)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot ungewöhnlich niedrig? Vergleich mit veranschlagtem Budget möglich! (IBR 2018, 88)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2018, 32
  • NZBau 2018, 111
  • ZfBR 2018, 176
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 18.12.2014 - C-568/13

    Data Medical Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-198/16
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in Rn. 55 des angefochtenen Urteils auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs verwiesen hat, nach der die Frage, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, im Verhältnis zu den Einzelposten des Angebots und im Verhältnis zu der fraglichen Leistung zu beurteilen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 50).

    Was den von der Rechtsmittelführerin geltend gemachten Begründungsmangel betrifft, ergibt sich aus den Erwägungen in den Rn. 57 bis 61 des angefochtenen Urteils, die in Rn. 29 des vorliegenden Urteils wiedergegeben werden, dass das Gericht die Schlussfolgerung in Rn. 62 des angefochtenen Urteils rechtlich hinreichend begründet hat, dass der Bewertungsausschuss im Einklang mit der sich aus dem Urteil vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service (C-568/13, EU:C:2014:2466), ergebenden Rechtsprechung entschieden habe.

    Insoweit ist es mangels einer Definition des Begriffs "ungewöhnlich niedriges Angebot" oder Regeln zur Identifizierung eines solchen Angebots in Art. 139 Abs. 1 oder Art. 146 Abs. 4 der Verordnung Nr. 2342/2002 Sache des öffentlichen Auftraggebers, die für die Identifizierung der ungewöhnlich niedrigen Angebote verwendete Methode festzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung), vorausgesetzt, dass diese Methode sachlich und nicht diskriminierend ist (vgl. entsprechend Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 68 und 69).

  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-198/16
    Der öffentliche Auftraggeber ist aufgrund dieser Bestimmung daher verpflichtet, erstens die zweifelhaften Angebote zu identifizieren, zweitens den betroffenen Bietern zu ermöglichen, ihre Seriosität zu beweisen, indem er von ihnen Aufklärung verlangt, wo er dies für angezeigt hält, drittens die Stichhaltigkeit der von den Betroffenen eingereichten Erklärungen zu beurteilen und viertens über die Zulassung oder Ablehnung dieser Angebote zu entscheiden (vgl. entsprechend Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 55).

    Insoweit ist es mangels einer Definition des Begriffs "ungewöhnlich niedriges Angebot" oder Regeln zur Identifizierung eines solchen Angebots in Art. 139 Abs. 1 oder Art. 146 Abs. 4 der Verordnung Nr. 2342/2002 Sache des öffentlichen Auftraggebers, die für die Identifizierung der ungewöhnlich niedrigen Angebote verwendete Methode festzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung), vorausgesetzt, dass diese Methode sachlich und nicht diskriminierend ist (vgl. entsprechend Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 68 und 69).

  • EuGH, 14.10.2014 - C-611/12

    Die Kommission hat nicht rechtswidrig gehandelt, als sie den französischen

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-198/16
    Da die Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV kumulativer Art sind, genügen die Ausführungen in den Rn. 74 bis 76 des vorliegenden Urteils, um das Rechtsmittel von Agriconsulting zurückzuweisen, ohne dass über den vierten Rechtsmittelgrund entschieden zu werden braucht, der die Prüfung des Schadens in Form des ihr entgangenen Gewinns infolge der Zurückweisung ihres Angebots durch das Gericht zum Gegenstand hat (vgl. entsprechend Urteile vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, EU:C:2007:226, Rn. 57, und vom 14. Oktober 2014, Giordano/Kommission, C-611/12 P, EU:C:2014:2282, Rn. 54).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-198/16
    Da die Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV kumulativer Art sind, genügen die Ausführungen in den Rn. 74 bis 76 des vorliegenden Urteils, um das Rechtsmittel von Agriconsulting zurückzuweisen, ohne dass über den vierten Rechtsmittelgrund entschieden zu werden braucht, der die Prüfung des Schadens in Form des ihr entgangenen Gewinns infolge der Zurückweisung ihres Angebots durch das Gericht zum Gegenstand hat (vgl. entsprechend Urteile vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, EU:C:2007:226, Rn. 57, und vom 14. Oktober 2014, Giordano/Kommission, C-611/12 P, EU:C:2014:2282, Rn. 54).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-162/16

    Spinosa Costruzioni Generali und Melfi

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-198/16
    Zum dritten Teil dieses Rechtsmittelgrundes, mit dem ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung geltend gemacht wird, ist darauf hinzuweisen, dass nach diesem Grundsatz die Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben müssen, was voraussetzt, dass die Angebote aller Bieter den gleichen Bedingungen unterworfen sein müssen (Beschluss vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi, C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870, Rn. 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2016 - T-570/13

    Agriconsulting Europe / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-198/16
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Agriconsulting Europe SA (im Folgenden: Agriconsulting) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 28. Januar 2016, Agriconsulting Europe/Kommission (T-570/13, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:40), mit dem ihre Klage auf Verurteilung der Europäischen Union zum Ersatz des Schadens, der ihr aufgrund von Unregelmäßigkeiten der Europäischen Kommission im Rahmen der Ausschreibung "Aufbau eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit"" (AGRI-2012-PEI-01) entstanden sein soll, abgewiesen wurde.
  • EuGH, 26.10.2016 - C-482/15

    Westermann Lernspielverlage / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarkenanmeldung -

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-198/16
    Erstens ist daher, was eine mögliche Verfälschung der Beweismittel durch das Gericht betrifft, darauf hinzuweisen, dass eine solche Verfälschung sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteile vom 20. November 2014, 1ntra-Presse/Golden Balls, C-581/13 P und C-582/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2387, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.03.2015 - C-182/14

    MEGA Brands International / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-198/16
    Im vorliegenden Fall will Agriconsulting jedoch unter dem Deckmantel einer Verfälschung der Beweismittel in Wirklichkeit eine neue Tatsachenwürdigung erreichen, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels fällt (vgl. entsprechend Urteile vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, EU:C:2010:488, Rn. 49, sowie vom 19. März 2015, MEGA Brands International/HABM, C-182/14 P, EU:C:2015:187, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.11.2014 - C-581/13

    Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts über die Eintragung des Zeichens

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-198/16
    Erstens ist daher, was eine mögliche Verfälschung der Beweismittel durch das Gericht betrifft, darauf hinzuweisen, dass eine solche Verfälschung sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteile vom 20. November 2014, 1ntra-Presse/Golden Balls, C-581/13 P und C-582/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2387, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-198/16
    Im vorliegenden Fall will Agriconsulting jedoch unter dem Deckmantel einer Verfälschung der Beweismittel in Wirklichkeit eine neue Tatsachenwürdigung erreichen, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels fällt (vgl. entsprechend Urteile vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, EU:C:2010:488, Rn. 49, sowie vom 19. März 2015, MEGA Brands International/HABM, C-182/14 P, EU:C:2015:187, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuGH, 15.09.2022 - C-669/20

    Veridos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/81/EG - Koordinierung

    Jedoch nur, wenn von vornherein zweifelhaft ist, ob ein Angebot verlässlich ist, gelten für den öffentlichen Auftraggeber die in diesen Artikeln vorgesehenen Verpflichtungen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Oktober 2017, AgriConsulting Europe/Kommission, C-198/16 P, EU:C:2017:784, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VK Sachsen, 14.06.2022 - 1/SVK/006-22

    Preis angemessen: Aufklärungsverlangen rechtswidrig!

    In einem vierten Schritt hat er seine Entscheidung über die Zulassung oder Ablehnung dieser Angebote zu treffen, (Steinicke/Vesterdorf, Brussels Commentary on EU Public Procurement Law, 1. Auflage 2018, Rnr. 26 zu Artikel 69 RL 2014/24/EU; Lausen, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 2019, Rnr. 13, 17 ff zu § 60 VgV; ähnl. EuGH, Urt. v. 19.10.2017 - Rs. C-198/16).

    Deutlich wird dies in einer anderen Entscheidung des EuGH (Urt. v. 19.10.2017 - Rs. C-198/16).

  • EuG, 20.03.2024 - T-640/22

    Westpole Belgium/ Parlament

    À cet égard, en l'absence d'une définition de cette notion ou de règles permettant l'identification d'une telle offre, il appartient au pouvoir adjudicateur de déterminer la méthode utilisée pour identifier les offres anormalement basses, sous réserve que cette méthode soit objective et non discriminatoire (voir arrêt du 19 octobre 2017, Agriconsulting Europe/Commission, C-198/16 P, EU:C:2017:784, point 55 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 03.10.2018 - C-411/18

    Romantik Hotels & Restaurants/ EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der

    Daher ist, sofern keine Verfälschung von Tatsachen oder Beweismitteln vorliegt, allein das Gericht für die Feststellung und Bewertung der rechtserheblichen Tatsachen und die Bewertung der ihm vorgelegten Beweismittel zuständig (Urteil vom 19. Oktober 2017, Agriconsulting Europe/Kommission, C-198/16 P, EU:C:2017:784, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.09.2020 - C-121/19

    Edison/ EUIPO

    Daher ist, sofern keine Verfälschung von Tatsachen oder Beweismitteln vorliegt, allein das Gericht für die Feststellung und Würdigung der rechtserheblichen Tatsachen sowie die Beurteilung des Wertes, der den ihm vorgelegten Beweismittel beizumessen ist, zuständig (Urteil vom 19. Oktober 2017, Agriconsulting Europe/Kommission, C-198/16 P, EU:C:2017:784, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-669/20

    Veridos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe bestimmter

    15 Diese Kontinuität lässt sich insbesondere in den Urteilen vom 22. Juni 1989, Fratelli Costanzo (103/88, EU:C:1989:256, im Folgenden: Urteil Fratelli Costanzo), vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani (C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, im Folgenden: Urteil Lombardini und Mantovani), vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, EU:C:2012:191), vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service (C-568/13, EU:C:2014:2466), vom 19. Oktober 2017, Agriconsulting Europe/Kommission (C-198/16 P, EU:C:2017:784), und vom 10. September 2020, Tax-Fin-Lex (C-367/19, EU:C:2020:685, im Folgenden: Urteil Tax-Fin-Lex), beobachten.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - Verg 37/19

    Voraussetzungen der Aufklärungspflicht des öffentlichen Auftraggebers wegen eines

    Hierzu war der Antragsgegner aus Gründen der Preisprüfung auch nicht verpflichtet (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2017, C-198/16 - juris, Rn. 55; Horn in Müller-Wrede, VgV/UVgO Kommentar, § 60 VgV Rn. 17).
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