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   EuGH, 19.10.2017 - C-556/16   

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https://dejure.org/2017,39526
EuGH, 19.10.2017 - C-556/16 (https://dejure.org/2017,39526)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2017 - C-556/16 (https://dejure.org/2017,39526)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - C-556/16 (https://dejure.org/2017,39526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lutz

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Unterposition 6212 20 00 (Miederhosen) - Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur - Erläuterungen zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EWG) Nr. 2658/87
    Vorlage zur Vorabentscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Lutz

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Unterposition 6212 20 00 (Miederhosen) - Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur - Erläuterungen zum ...

Sonstiges (4)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 08.12.2016 - C-600/15

    Lemnis Lighting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-556/16
    Nach Teil 1 ("Einführende Vorschriften") Titel 1 ("Allgemeine Vorschriften") Abschnitt A ("Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur") der KN ist für die Einreihung von Waren der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln maßgebend, da die Überschriften der Abschnitte, Kapitel oder Teilkapitel nur als Hinweise gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 35).

    Im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren daher allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 36, und vom 16. Februar 2017, Aramex Nederland, C-145/16, EU:C:2017:130, Rn. 22).

  • EuGH, 26.04.2017 - C-51/16

    Stryker EMEA Supply Chain Services

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-556/16
    Außerdem ist der Verwendungszweck der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Ware zu berücksichtigen, da dieser ein objektives Tarifierungskriterium sein kann, sofern er dieser Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2017, Stryker EMEA Supply Chain Services, C-51/16, EU:C:2017:298, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-145/16

    Aramex Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-556/16
    Im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren daher allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 36, und vom 16. Februar 2017, Aramex Nederland, C-145/16, EU:C:2017:130, Rn. 22).
  • EuGH, 09.06.2016 - C-288/15

    MIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-556/16
    Die Erläuterungen zur KN und die Erläuterungen zum HS tragen erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, MIS, C-288/15, EU:C:2016:424, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-84/15

    Sonos Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-556/16
    Die Erläuterungen zum HS sind zwar nicht verbindlich, stellen aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs dar und liefern als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung (Urteil vom 17. März 2016, Sonos Europe, C 84/15, EU:C:2016:184, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-134/13

    Raytek und Fluke Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-556/16
    Die Befugnis der Kommission zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a, b, d und e der Verordnung Nr. 2658/87 wie etwa die Erstellung Zusätzlicher Anmerkungen gibt der Kommission jedoch nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Internationale Übereinkommen über das HS eingeführten HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich gemäß Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (Urteil vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 14.09.2018 - 4 K 261/17

    Gemeinsamer Zolltarif: Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für

    Der Europäische Gerichtshof hat auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats mit Urteil vom 19.10.2017 (C-556/16) erkannt:.

    In Bezug auf die vorstehend genannten Erläuterungen zur KN hat der Europäische Gerichtshof auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats mit Urteil vom 19.10.2017 (C-556/16) erkannt, dass aus den in Position 6212 bzw. in Unterposition 6212 2000 verwendeten Gattungsbegriffen "Hüftgürtel", "Miederhose" und "Korsett" und den die Position 6212 betreffenden Erläuterungen zum HS hervorgehe, dass die entsprechenden Waren eine stützende und formende Wirkung auf den menschlichen Körper hätten, die durch eine Versteifung erreicht werde, und diese Wirkung nur möglich sei, wenn die Querelastizität dieser Waren erheblich geringer sei.

    Zur Auslegung der nach Auffassung des erkennenden Senats von ihrem Aussagegehalt unklaren Erläuterung in Buchstabe b) hat der Europäische Gerichtshof auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats mit Urteil vom 19.10.2017 (C-556/16) verbindlich festgestellt, dass es für die Wareneigenschaft einer Miederhose zwar erforderlich ist, die Querelastizität erheblich zu begrenzen, aber es (wohl) nicht zwingend erforderlich ist, dass die Miederhose aus nicht dehnbaren Materialien oder Elementen besteht, sondern es technisch möglich scheint, dass bei schlauchförmig gestrickten Miederhosen während des Strickens schlankmachende Bereiche eingearbeitet werden.

    Gleichwohl ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2017 (C-556/16) eine Einreihung als Miederhose möglich, wenn die Querelastizität trotz fehlender in Querrichtung eingearbeiteter nicht dehnbarer Elemente nachweislich erheblich geringer ist, um so den menschlichen Körper zu stützen und eine die Figur schlanker machende Wirkung zu erzielen.

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.10.2017 (C-556/16) ausdrücklich an der Erläuterung zur KN, die eine Begrenzung der Querelastizität fordert, festgehalten und bei Fehlen von in Querrichtung eingearbeiteten nicht dehnbaren Elementen auf das Erfordernis einer nachweislich erheblich geringeren Querelastizität verweisen.

  • EuGH, 06.09.2018 - C-471/17

    Kreyenhop & Kluge - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer

    Schließlich sollte, wie die Kommission geltend macht, auch im Interesse der Rechtssicherheit und der leichteren Nachprüfbarkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) die Tragweite der Unterposition 1902 30 10 der KN nicht allein auf Teigwaren beschränkt werden, die durch Verfahren getrocknet wurden, die ausschließlich ihrer Haltbarmachung dienen und die ihnen nur Wasser entziehen, ohne sie in anderer Weise zu verändern.
  • EuGH, 16.05.2019 - C-138/18

    Estron

    Zum anderen umfasst eine vierstellige Position innerhalb der KN sechs- und achtstellige Unterpositionen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2016, MIS, C-288/15, EU:C:2016:424, Rn. 30, vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 39, vom 22. Februar 2018, SAKSA, C-185/17, EU:C:2018:108, Rn. 32, vom 12. April 2018, Medtronic, C-227/17, EU:C:2018:247, Rn. 39 und 44, sowie vom 6. September 2018, Kreyenhop & Kluge, C-471/17, EU:C:2018:681, Rn. 8 und 45).
  • EuGH, 27.02.2020 - C-670/19

    Gardinia Home Decor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

    Schließlich hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (vgl. u. a. Urteile vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 40, vom 15. November 2018, Baby Dan, C-592/17, EU:C:2018:913, Rn. 55, sowie vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 35).
  • FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 816/17

    Nacherhebung von Zöllen durch Anwendung eines höheren Zollsatzes für Waren aus

    Das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -, Urteil vom 19. Oktober 2017 Rs. C-556/16, ECLI:EU:C:2017:777 Randnr. 37).

    Die Erläuterungen (Erl) zum Harmonisierten System (HS) und zur KN sind als wichtige, wenn auch nicht verbindliche Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs für dessen Auslegung heranzuziehen (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 Rs. C-556/16, ECLI:EU:C:2017:777 Randnr. 40).

  • FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 119/15

    Zollrecht: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH - Anwendung Art. 212a ZK -

    Mit Urteil vom 12.10.2017 (C-556/16) habe der EuGH entschieden, dass eine Handelsrechnung zur Erlangung eines unternehmensspezifischen Antidumpingzollsatzes auch nach der Zollanmeldung vorgelegt werden könne.
  • EuGH, 22.02.2018 - C-185/17

    SAKSA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.06.2020 - C-340/19

    Hydro Energo

    Des Weiteren hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 40, vom 15. November 2018, Baby Dan, C-592/17, EU:C:2018:913, Rn. 55, sowie vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 35).
  • EuGH, 15.06.2023 - C-292/22

    Nova Targovska Kompania 2004 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion -

    Nach alledem ist davon auszugehen, dass ein Erzeugnis mit objektiven Merkmalen und Eigenschaften wie denen des in Rede stehenden Erzeugnisses vorbehaltlich der Prüfungen, die das vorlegende Gericht hinsichtlich der physischen Merkmale dieses Erzeugnisses im Licht insbesondere des entsprechenden Vorbringens der Parteien des Ausgangsverfahrens vorzunehmen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 53) unter die Position 1517 fallen kann.
  • EuGH, 15.04.2021 - C-62/20

    Vogel Import Export

    Somit stellen die Erläuterungen zum HS wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs dar und liefern als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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