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   EuGH, 19.10.2018 - C-621/18   

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https://dejure.org/2018,34636
EuGH, 19.10.2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,34636)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,34636)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,34636)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.09.2018 - C-522/18

    Zaklad Ubezpieczen Spolecznych

    Auszug aus EuGH, 19.10.2018 - C-621/18
    Nach der Rechtsprechung kann es, wenn eine Rechtssache große Ungewissheit hervorruft, die Grundfragen des nationalen Verfassungsrechts und des Unionsrechts berührt, in Anbetracht der besonderen Umstände einer solchen Rechtssache erforderlich sein, sie im Einklang mit Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung rasch zu erledigen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. Februar 2017, M.A.S. und M.B., C-42/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:168, Rn. 7 bis 9, und vom 26. September 2018, Zak?‚ad Ubezpiecze?" Spo?‚ecznych, C-522/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:786, Rn. 14 bis 16).
  • EuGH, 28.02.2017 - C-42/17

    M.A.S. und M.B.

    Auszug aus EuGH, 19.10.2018 - C-621/18
    Nach der Rechtsprechung kann es, wenn eine Rechtssache große Ungewissheit hervorruft, die Grundfragen des nationalen Verfassungsrechts und des Unionsrechts berührt, in Anbetracht der besonderen Umstände einer solchen Rechtssache erforderlich sein, sie im Einklang mit Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung rasch zu erledigen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. Februar 2017, M.A.S. und M.B., C-42/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:168, Rn. 7 bis 9, und vom 26. September 2018, Zak?‚ad Ubezpiecze?" Spo?‚ecznych, C-522/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:786, Rn. 14 bis 16).
  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Mit Beschluss vom 19. Oktober 2018, Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:851), hat der Präsident des Gerichtshofs diesem Antrag stattgegeben.
  • EuGH, 22.02.2022 - C-430/21

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen

    Wenn eine Rechtssache große Ungewissheit hervorruft, die Grundfragen des nationalen Verfassungsrechts und des Unionsrechts berührt, kann es nämlich in Anbetracht der besonderen Umstände einer solchen Rechtssache erforderlich sein, sie im Einklang mit Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung rasch zu erledigen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2018, Wightman u. a., C-621/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:851, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18

    Brexit: Einseitige Rücknahme möglich

    18 Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2018, Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:851, Rn. 9 und 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-430/21

    Generalanwalt Collins: Das Unionsrecht steht einer nationalen Bestimmung oder

    9 Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2018, Wightman u. a. (C-621/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:851, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.03.2022 - C-590/20

    Presidenza del Consiglio dei Ministri u.a. (Médecins spécialistes en formation) -

    Ferner kann es zwar nach der Rechtsprechung, wenn eine Rechtssache große Ungewissheit hervorruft, die Grundfragen des nationalen Verfassungsrechts und des Unionsrechts berührt, in Anbetracht der besonderen Umstände einer solchen Rechtssache erforderlich sein, sie im Einklang mit Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung rasch zu erledigen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2018, Wightman u. a., C-621/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:851, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung), jedoch geht aus dem Vorabentscheidungsersuchen nicht hervor, dass die in Rn. 25 des vorliegenden Urteils angeführten Umstände, die im Wesentlichen den Umfang des gerichtlichen Schutzes der Rechte betreffen, die den Betroffenen aus den in Rede stehenden Bestimmungen des Unionsrechts erwachsen, die Anwendung dieses Verfahrens rechtfertigen können.
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