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   EuGH, 19.11.2015 - C-74/15   

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https://dejure.org/2015,35722
EuGH, 19.11.2015 - C-74/15 (https://dejure.org/2015,35722)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.2015 - C-74/15 (https://dejure.org/2015,35722)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 2015 - C-74/15 (https://dejure.org/2015,35722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tarcau

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. b - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Verträge über eine Bürgschaft und die Bestellung einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Tarcau

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. b - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Verträge über eine Bürgschaft und die Bestellung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Tarcau

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. b - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Verträge über eine Bürgschaft und die Bestellung einer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 09.11.2016 - C-149/15

    Wathelet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/44/EG -

    21 - Costea; Beschl. v. 19.11.2015 - C-74/15, EU:C:2015:772 Rn .
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-149/15

    Wathelet

    17 - Der Gerichtshof hat in ähnlicher Weise entschieden, dass der Verbraucherbegriff im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13 "objektiven Charakter" hat und "anhand eines funktionellen Kriteriums zu beurteilen [ist], nämlich, ob die in Rede stehende Vertragsbeziehung außerhalb der Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit liegt" (Beschluss Tarcau, C-74/15, EU:C:2015:772, Rn. 27).

    36 - Vgl. in Bezug auf die Richtlinie 1999/44 Urteil Faber (C-497/13, EU:C:2015:357, Rn. 42) und in Bezug auf die Richtlinie 93/13 Urteile Bucura (C-348/14, EU:C:2015:447, Rn. 52), Costea (C-110/14, EU:C:2015:538, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung), BBVA (C-8/14, EU:C:2015:731, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Kusionová (C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Beschluss Tarcau (C-74/15, EU:C:2015:772, Rn. 24).

    39 - Vgl. in diesem Sinn in Bezug auf den Begriff "Verbraucher" Urteile Faber (C-497/13, EU:C:2015:357, Rn. 38 bis 48) und Costea (C-110/14, EU:C:2015:538, Rn. 22 und 23) sowie Beschluss Tarcau (C-74/15, EU:C:2015:772, Rn. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-693/19

    SPV Project 1503 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

    4 Das vorlegende Gericht verweist insoweit auf die Beschlüsse vom 19. November 2015, Tarcau (C-74/15, EU:C:2015:772), und vom 14. September 2016, Dumitras (C-534/15, EU:C:2016:700).

    14 C-74/15, EU:C:2015:772, insbesondere Rn. 26 bis 30.

  • EuGH, 17.05.2022 - C-693/19

    SPV Project 1503

    Außerdem habe es zum Zeitpunkt des Erlasses der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Mahnbescheide noch an einer Festlegung derjenigen Voraussetzungen durch den Gerichtshof gefehlt, unter denen der Bürge, der für eine juristische Person Sicherheit leiste, als Verbraucher eingestuft werden könne, da diese Voraussetzungen erst später durch die Beschlüsse vom 19. November 2015, Tarcau (C-74/15, EU:C:2015:772), und vom 14. September 2016, Dumitras (C-534/15, EU:C:2016:700), festgelegt worden seien.
  • EuGH, 27.10.2022 - C-485/21

    S.V. (Immeuble en copropriété) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Erstens ist festzustellen, dass die Richtlinie 93/13, wie sich aus ihrem Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 ergibt, auf Klauseln "in Verträgen zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern" Anwendung findet, darunter diejenigen, die "nicht im Einzelnen ausgehandelt" wurden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. November 2015, Tarcau, C-74/15, EU:C:2015:772, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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