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   EuGH, 19.11.2019 - C-660/19 P   

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https://dejure.org/2019,40117
EuGH, 19.11.2019 - C-660/19 P (https://dejure.org/2019,40117)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.2019 - C-660/19 P (https://dejure.org/2019,40117)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 2019 - C-660/19 P (https://dejure.org/2019,40117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nonnemacher/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antrag, in dem die Bedeutsamkeit der Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird - Nichtzulassung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Nonnemacher/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antrag, in dem die Bedeutsamkeit der Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird - Nichtzulassung des ...

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 24.10.2019 - C-613/19

    Porsche/ EUIPO - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Zulassung von

    Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-660/19
    Da der Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln in Art. 58a der Satzung die Kontrolle durch den Gerichtshof auf die für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsamen Fragen beschränken soll, sind vom Gerichtshof nämlich im Rahmen des Rechtsmittels nur Gründe zu prüfen, die solche Fragen aufwerfen; dies muss vom Rechtsmittelführer nachgewiesen worden sein (Beschluss vom 24. Oktober 2019, Porsche/EUIPO, C-613/19 P, EU:C:2019:905, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels, der die in der vorstehenden Randnummer genannten Angaben nicht enthält, ist nämlich von vornherein nicht geeignet, zu belegen, dass das Rechtsmittel eine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufwirft, die seine Zulassung rechtfertigt (Beschluss vom 24. Oktober 2019, Porsche/EUIPO, C-613/19 P, EU:C:2019:905, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.06.2019 - T-390/18

    Nonnemacher/ EUIPO - Ingram (WKU WORLD KICKBOXING AND KARATE UNION) - Unionsmarke

    Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-660/19
    Mit seinem Rechtsmittel begehrt Herr Klaus Nonnemacher die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 20. Juni 2019, Nonnemacher/EUIPO - Ingram (WKU) (T-390/18, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:439), mit dem das Gericht seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 17. April 2018 (Sache R 409/2017-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Herrn Ingram und Herrn Nonnemacher abgewiesen hat.
  • EuGH, 16.09.2019 - C-444/19

    Kiku/ CPVO

    Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-660/19
    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es Sache des Rechtsmittelführers ist, den Nachweis zu erbringen, dass die mit seinem Rechtsmittel aufgeworfenen Fragen für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsam sind (Beschluss vom 16. September 2019, Kiku/CPVO, C-444/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:746, Rn. 11).
  • EuGH, 10.10.2019 - C-577/19

    KID-Systeme/ EUIPO

    Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-660/19
    Was insbesondere die Rechtsmittelgründe betrifft, muss der Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels nähere Angaben zu der Bestimmung des Unionsrechts oder der Rechtsprechung enthalten, gegen die das angefochtene Urteil verstoßen soll, in gedrängter Form darlegen, worin der vom Gericht angeblich begangene Rechtsfehler besteht, und Ausführungen dazu machen, inwieweit sich dieser Fehler auf das Ergebnis des angefochtenen Urteils ausgewirkt hat (Beschluss vom 10. Oktober 2019, KID-Systeme/EUIPO, C-577/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:854, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.09.2019 - C-461/19

    All Star/ EUIPO

    Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-660/19
    Der Rechtsmittelführer ist nämlich stets verpflichtet, eine solche Bedeutung nachzuweisen, indem er genaue Angaben nicht nur zur Neuheit dieser Frage macht, sondern auch zu den Gründen, aus denen sie im Hinblick auf diese Entwicklung bedeutsam ist (Beschluss vom 30. September 2019, All Star/EUIPO, C-461/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:797, Rn. 16).
  • EuG, 15.07.2020 - T-390/18

    Nonnemacher/ EUIPO - Ingram (WKU WORLD KICKBOXING AND KARATE UNION) - Unionsmarke

    Mit Beschluss vom 19. November 2019, Nonnemacher/EUIPO (C-660/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:996), hat der Gerichtshof das vom Kläger gegen das Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2019 eingelegte Rechtsmittel nicht zugelassen.
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