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   EuGH, 19.12.2019 - C-176/18   

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https://dejure.org/2019,44171
EuGH, 19.12.2019 - C-176/18 (https://dejure.org/2019,44171)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2019 - C-176/18 (https://dejure.org/2019,44171)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - C-176/18 (https://dejure.org/2019,44171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Club de Variedades Vegetales Protegidas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Verordnung (EG) Nr. 2100/94 - Art. 13 Abs. 2 und 3 - Schutzwirkungen - Mehrphasiges Schutzsystem - Anbau von Sortenbestandteilen und Ernte ihrer Früchte - Unterscheidung zwischen den an den ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Gemeinschaftlicher Sortenschutz; Verordnung (EG) Nr. 2100/94; Art. 13 Abs. 2 und 3; Schutzwirkungen; Mehrphasiges Schutzsystem; Anbau von Sortenbestandteilen und Ernte ihrer Früchte; Unterscheidung zwischen den an den Sortenbestandteilen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 176
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.10.2011 - C-140/10

    Greenstar-Kanzi Europe - Verordnung (EG) Nr. 2100/94 in der Fassung der

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-176/18
    Erntegut wiederum ist Gegenstand eines "Sekundärschutzes", der, obwohl er ebenfalls in dieser Bestimmung erwähnt wird, durch die in Art. 13 Abs. 3 vorgesehenen zusätzlichen Voraussetzungen stark eingeschränkt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2011, Greenstar-Kanzi Europe, C-140/10, EU:C:2011:677, Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21
    Folglich ist bei Handlungen in Bezug auf Erntegut die nach Art. 13 Abs. 2 lit. c und/oder d GemSortV erforderliche Zustimmung durch den Inhaber des gemeinschaftlichen Sortenschutzes für die geschützte Sorte nur erforderlich, wenn die in Art. 13 Abs. 3 GemSortV vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (EuGH, GRUR 2020, 176 Rn. 23 - CVVP/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    Erntegut wiederum ist Gegenstand eines "Sekundärschutzes", der, obwohl er ebenfalls in dieser Bestimmung erwähnt wird, durch die in Art. 13 Abs. 3 GemSortV vorgesehenen zusätzlichen Voraussetzungen eingeschränkt wird (vgl. EuGH, GRUR 2012, 49 Rn. 26 - Greenstar-Kanzi Europe; GRUR 2020, 176 Rn. 24 - CVVP/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    ee) Ihr steht auch das UPOV-Übereinkommen nicht entgegen, welches bei der Auslegung der Sortenschutz-Verordnung gemäß ihrem 29. Erwägungsgrund zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH, GRUR 2020, 176 Rn. 35 - CVVP/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    Um diesem Ziel zu entsprechen, bestimmt Art. 13 Abs. 3 GemSortV, dass der dem Inhaber des gemeinschaftlichen Sortenschutzes nach Art. 13 Abs. 2 GemSortV gewährte Schutz nur unter bestimmten Voraussetzungen auf "Erntegut" Anwendung findet (EuGH, GRUR 2020, 176 Rn. 32 - CVVP/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    gg) Zutreffend ist zwar, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) betont, dass der "Sekundärschutz" für Erntegut, obgleich er ebenfalls in Art. 13 Abs. 2 GemSortV erwähnt wird, durch die in Art. 13 Abs. 3 GemSortV vorgesehenen zusätzlichen Voraussetzungen "stark eingeschränkt" wird (EuGH, GRUR 2012, 49 Rn. 26 - Greenstar-Kanzi Europe; GRUR 2020, 176 Rn. 24 - CVVP/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    Nach der "mehrphasige Schutzregelung" (EuGH, GRUR 2020, 176 Rn. 33 - CVVP/Adolfo Juan Martínez Sanchís; Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge v. 18.09.2019 - C-176/18, BeckRS 2019, 21346 Rn. 22) des Art. 13 GemSortV ist Erntegut zwar - wie ausgeführt - nur Gegenstand eines "Sekundärschutzes".

  • BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22

    Konkrete Erwiderung der in Anspruch genommenen Partei i.R. des Zumutbaren auf

    Der in Art. 94 Abs. 2 GemSortV vorgesehene Anspruch auf Schadensersatz entsteht, wenn eine der in Art. 13 Abs. 3 der Verordnung aufgeführten Handlungen ohne Zustimmung des Berechtigten vorgenommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-176/18, GRUR 2020, 176 Rn. 41 - Club de Variedades Vegetales Protegidas/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    Dessen Bestimmungen sind zur Auslegung der Verordnung heranzuziehen (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-176/18, GRUR 2020, 176 Rn. 35 - Club de Variedades Vegetales Protegidas/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    Nach Art. 13 Abs. 2 GemSortV ist eine vorherige Zustimmung des Berechtigten erforderlich (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-176/18, GRUR 2020, 176 Rn. 43 und 47 - Club de Variedades Vegetales Protegidas/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    Andernfalls würde der Schutz des öffentlichen Interesses an der Sicherung der landwirtschaftlichen Erzeugung, der Versorgung des Marktes mit Pflanzenmaterial oder das eigentliche Ziel, die ständige Züchtung besserer Sorten, beeinträchtigt (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019, C-176/18, GRUR 2020, 176 Rn. 32 - Club de Variedades Vegetales Protegidas/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

  • EuGH, 14.10.2021 - C-186/18

    José Cánovas Pardo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftlicher

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Februar 2019 ist das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zur Verkündung des Urteils in der Rechtssache C-176/18 ausgesetzt worden, die ein Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) betreffend die Auslegung von Art. 13 der Verordnung Nr. 2100/94 im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem CVVP und Herrn Adolfo Juan Martínez Sanchís wegen der Nutzung von Mandarinenbäumen der Sorte Nadorcott durch Herrn Martinez Sanchis zum Gegenstand hatte.

    Nach Verkündung des Urteils vom 19. Dezember 2019, Club de Variedades Vegetales Protegidas (C-176/18, EU:C:2019:1131), übermittelte die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht dieses Urteil mit Schreiben vom 7. Januar 2020 und fragte, ob es im Hinblick auf dieses Urteil sein Vorabentscheidungsersuchen in der vorliegenden Rechtssache aufrechterhalten wolle.

    Daher kann derjenige, der unter diesen Umständen eine dieser Handlungen vornimmt, gemäß Art. 94 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung vom Inhaber auf Unterlassung der Verletzung oder Zahlung einer angemessenen Vergütung oder auf beides in Anspruch genommen werden (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2019, Club de Variedades Vegetales Protegidas, C-176/18, EU:C:2019:1131, Rn. 41).

    Zum anderen kann der Inhaber gemäß Art. 95 der Verordnung Nr. 2100/94 für die Zeit vor Erteilung dieses Schutzes eine angemessene Vergütung von demjenigen verlangen, der in der Zeit zwischen der Bekanntmachung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz und der Erteilung des Schutzes eine Handlung vorgenommen hat, die ihm nach diesem Zeitraum aufgrund des gemeinschaftlichen Sortenschutzes verboten wäre (Urteil vom 19. Dezember 2019, Club de Variedades Vegetales Protegidas, C-176/18, EU:C:2019:1131, Rn. 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-186/18

    José Cánovas Pardo

    6 Urteil vom 19. Dezember 2019, Club de Variedades Vegetales Protegidas (C-176/18, EU:C:2019:1131).

    8 Urteil vom 19. Dezember 2019 (C-176/18, EU:C:2019:1131).

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