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   EuGH, 19.12.2019 - C-236/18   

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https://dejure.org/2019,44284
EuGH, 19.12.2019 - C-236/18 (https://dejure.org/2019,44284)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2019 - C-236/18 (https://dejure.org/2019,44284)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - C-236/18 (https://dejure.org/2019,44284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    GRDF

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2009/73/EG - Art. 41 Abs. 11 - Beilegung von Streitigkeiten über die dem Netzbetreiber obliegenden Verpflichtungen - Zeitliche Wirkungen der Entscheidungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2009/73/EG - Art. 41 Abs. 11 - Beilegung von Streitigkeiten über die dem Netzbetreiber obliegenden Verpflichtungen - Zeitliche Wirkungen der Entscheidungen der ...

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 07.08.2018 - C-120/17

    Ministru kabinets - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Förderung

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
    Wenn die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Durchführung des Unionsrechts erlassen, haben sie dessen allgemeine Grundsätze zu beachten (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes kann sich jeder berufen, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund bestimmter Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist zu prüfen, ob die Handlungen der betreffenden Verwaltungsbehörde in der Vorstellung des Betroffenen ein vernünftiges Vertrauen begründet haben und, wenn dies der Fall ist, ob dieses Vertrauen berechtigt ist (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht gegen eine klare unionsrechtliche Bestimmung angeführt werden und das unionsrechtswidrige Verhalten einer mit der Anwendung des Unionsrechts betrauten nationalen Behörde kein berechtigtes Vertrauen eines Einzelnen darauf begründen, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.10.2013 - C-105/12

    Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, die auf den Märkten für Elektrizität

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
    Die Erwägungsgründe 4, 6, 25 und 40 der Richtlinie lassen insoweit den Willen des Unionsgesetzgebers erkennen, einen nicht diskriminierenden Zugang zu den Gasverteilernetzen zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2013, Essent u. a., C-105/12 bis C-107/12, EU:C:2013:677" Rn. 65).

    Insoweit ist festzustellen, dass die Richtlinien 2009/72 und 2009/73 auf dieselben Ziele ausgerichtet sind, nämlich u. a. darauf, einen nicht diskriminierenden Zugang zu den Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2013, Essent u. a., C-105/12 bis C-107/12, EU:C:2013:677" Rn. 65).

  • EuGH, 11.09.2019 - C-676/17

    Calin

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet zum einen, dass Rechtsvorschriften klar und bestimmt sind, und zum anderen, dass ihre Anwendung für den Einzelnen voraussehbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2019, Calin, C-676/17, EU:C:2019:700, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.06.2019 - C-597/17

    Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
    Das vorlegende Gericht hat nämlich keine konkreten Gesichtspunkte genannt, die spezifische Risiken der Rechtsunsicherheit begründen könnten, die sich daraus ergäben, dass sich die Wirkungen der Entscheidungen des Cordis im Sinne von Art. 41 Abs. 11 der Richtlinie 2009/73 auf die Situation der Parteien der bei ihm anhängigen Streitigkeit erstrecken, wie sie zwischen ihnen vor Entstehung dieser Streitigkeit bestand (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
    In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Europäischen Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Pflicht, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts herzustellen, u. a. durch Behebung der Folgen eines Verstoßes gegen das Unionsrecht, nicht nur den nationalen Gerichten, sondern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten allen staatlichen Stellen des betreffenden Mitgliedstaats einschließlich der Verwaltungsbehörden obliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 1990, Deutschland/Kommission, C-8/88, EU:C:1990:241, Rn. 13, vom 7. Januar 2004, Wells, C-201/02, EU:C:2004:12, Rn. 64, und vom 4. Dezember 2018, Minister for Justice and Equality und Commissioner of An Garda Síochána, C-378/17, EU:C:2018:979, Rn. 38 und 39).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-383/06

    Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening - Strukturfonds - Art.

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
    Das vorlegende Gericht weist unter Bezugnahme auf das Urteil vom 13. März 2008, Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening u. a. (C-383/06 bis C-385/06, EU:C:2008:165" Rn. 55), darauf hin, dass der Gerichtshof den Grundsatz der Rechtssicherheit anerkannt und eingeräumt habe, dass dieser der Effektivität des Unionsrechts vorgehen könne.
  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
    In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Europäischen Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Pflicht, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts herzustellen, u. a. durch Behebung der Folgen eines Verstoßes gegen das Unionsrecht, nicht nur den nationalen Gerichten, sondern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten allen staatlichen Stellen des betreffenden Mitgliedstaats einschließlich der Verwaltungsbehörden obliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 1990, Deutschland/Kommission, C-8/88, EU:C:1990:241, Rn. 13, vom 7. Januar 2004, Wells, C-201/02, EU:C:2004:12, Rn. 64, und vom 4. Dezember 2018, Minister for Justice and Equality und Commissioner of An Garda Síochána, C-378/17, EU:C:2018:979, Rn. 38 und 39).
  • EuGH, 07.09.2016 - C-121/15

    Die Versorgungssicherheit und der territoriale Zusammenhalt sind Ziele von

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
    Der mit der Richtlinie 2009/73 verfolgte Zweck besteht in der Verwirklichung eines vollständig und tatsächlich offenen und wettbewerbsbestimmten Erdgasbinnenmarkts, in dem alle Kunden ihre Lieferanten frei wählen und alle Anbieter ihre Kunden frei beliefern können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 2016, ANODE, C-121/15, EU:C:2016:637, Rn. 26).
  • EuGH, 04.12.2018 - C-378/17

    The Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána -

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
    In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Europäischen Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Pflicht, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts herzustellen, u. a. durch Behebung der Folgen eines Verstoßes gegen das Unionsrecht, nicht nur den nationalen Gerichten, sondern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten allen staatlichen Stellen des betreffenden Mitgliedstaats einschließlich der Verwaltungsbehörden obliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 1990, Deutschland/Kommission, C-8/88, EU:C:1990:241, Rn. 13, vom 7. Januar 2004, Wells, C-201/02, EU:C:2004:12, Rn. 64, und vom 4. Dezember 2018, Minister for Justice and Equality und Commissioner of An Garda Síochána, C-378/17, EU:C:2018:979, Rn. 38 und 39).
  • EuGH, 26.03.2015 - C-596/13

    Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt -

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
    So verfolgt die Richtlinie 2009/73 dieselben Ziele wie die Richtlinie 2003/55 und nimmt keine inhaltliche Änderung der materiell-rechtlichen Vorschriften dieser Richtlinie, insbesondere der Vorschriften über den Zugang zum Verteilernetz in Art. 18 der Richtlinie 2003/55 und in Art. 32 der Richtlinie 2009/73 vor (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203" Rn. 37).
  • EuGH, 23.05.2019 - C-658/17

    Die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen

  • EuGH, 29.07.2019 - C-411/17

    Inter-Environnement Wallonie und Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen - Vorlage zur

  • EuGH, 14.05.2019 - C-406/17

    Acea Energia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

    18 Vgl. insoweit Urteile vom 11. Juni 2020, Prezident Slovenskej republiky (C-378/19, EU:C:2020:462, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung), zur Richtlinie 2009/72, und vom 19. Dezember 2019, GRDF (C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), zur Richtlinie 2009/73. Siehe auch unten, Nr. 108.

    39 Urteil vom 19. Dezember 2019, GRDF (C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-132/19

    Groupe Canal +/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Fernsehen -

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, GRDF (C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 42).
  • EuGH, 20.05.2021 - C-6/20

    Riigi Tugiteenuste Keskus

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich nur derjenige auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund klarer, unbedingter und übereinstimmender, aus befugten und zuverlässigen Quellen stammender Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 97, und vom 19. Dezember 2019, GRDF, C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 46).
  • EuGH, 04.02.2021 - C-903/19

    Ministre de la Transition écologique und solidaire und Ministre de l'Action und

    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Statut, das in allen seinen Teilen verbindlich ist und unmittelbar gilt, auch von den Mitgliedstaaten zu beachten (Urteile vom 20. Oktober 1981, Kommission/Belgien, 137/80, EU:C:1981:237, Rn. 7, und vom 10. Mai 2017, de Lobkowicz, C-690/15, EU:C:2017:355, Rn. 42), und damit nicht nur von den nationalen Gerichten, sondern von allen Stellen des betreffenden Mitgliedstaats, einschließlich der Verwaltungsbehörden (Urteil vom 19. Dezember 2019, GRDF, C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 35).
  • EuGH, 08.10.2020 - C-360/19

    Ein Kunde kann gegen den Betreiber des nationalen Netzes wegen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangen die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (Urteil vom 19. Dezember 2019, GRDF, C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2020 - C-218/19

    Onofrei

    39 Vgl. entsprechend z. B. Urteile vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 88), vom 11. April 2019, Cobra Servicios Auxiliares (C-29/18, C-30/18 und C-44/18, EU:C:2019:315, Rn. 45 bis 46 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 7. Oktober 2019, Safeway (C-171/18, EU:C:2019:839, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 19. Dezember 2019, GRDF (C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-420/19

    Heavyinstall

    5 Vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2019, GRDF (C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-360/19

    Crown Van Gelder - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt -

    6 Vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2019, GRDF (C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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