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   EuGH, 20.01.2009 - C-240/07   

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https://dejure.org/2009,2102
EuGH, 20.01.2009 - C-240/07 (https://dejure.org/2009,2102)
EuGH, Entscheidung vom 20.01.2009 - C-240/07 (https://dejure.org/2009,2102)
EuGH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - C-240/07 (https://dejure.org/2009,2102)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte - Rechte der Hersteller von Tonträgern - Vervielfältigungsrecht - Verbreitungsrecht - Schutzdauer - Richtlinie 2006/116/EG - Rechte von Drittstaatsangehörigen

  • Europäischer Gerichtshof

    Sony Music Entertainment

    Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte - Rechte der Hersteller von Tonträgern - Vervielfältigungsrecht - Verbreitungsrecht - Schutzdauer - Richtlinie 2006/116/EG - Rechte von Drittstaatsangehörigen

  • EU-Kommission PDF

    Sony Music Entertainment

    Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte - Rechte der Hersteller von Tonträgern - Vervielfältigungsrecht - Verbreitungsrecht - Schutzdauer - Richtlinie 2006/116/EG - Rechte von Drittstaatsangehörigen

  • EU-Kommission

    Sony Music Entertainment

    Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte - Rechte der Hersteller von Tonträgern - Vervielfältigungsrecht - Verbreitungsrecht - Schutzdauer - Richtlinie 2006/116/EG - Rechte von Drittstaatsangehörigen“

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Anwendungsbereichs der Schutzfrist aus Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG bei nach nationalem Recht nicht geschützten Gegenständen des geistigen Eigentums; [Sony Music Entertainment (Germany) GmbH gegen Falcon Neue Medien Vertrieb GmbH]

  • Judicialis

    Richtlinie 2006/116/EG Art. 10

  • kanzlei.biz

    Bob Dylan bleibt exklusiv bei Sony Music

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Anwendungsbereichs der Schutzfrist aus Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG bei nach nationalem Recht nicht geschützten Gegenständen des geistigen Eigentums - [Sony Music Entertainment (Germany) GmbH gegen Falcon Neue Medien Vertrieb GmbH]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sony Music Entertainment

    Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte - Rechte der Hersteller von Tonträgern - Vervielfältigungsrecht - Verbreitungsrecht - Schutzdauer - Richtlinie 2006/116/EG - Rechte von Drittstaatsangehörigen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Vorabentscheidung des EuGH zu frühen Tonträgeraufnahmen von Bob Dylan

  • heise.de (Pressebericht, 21.01.2009)

    50-jähriger Urheberschutz für "Rock-Opas" EU-weit bestätigt

  • heise.de (Pressebericht, 21.01.2009)

    50-jähriger Urheberschutz für "Rock-Opas" EU-weit bestätigt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Musikwerke weiterhin urheberrechtlich geschützt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht)

    Urteil in Urheberstreit - Die Mundharmonika spielt für Sony

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tonträger aus der Zeit vor 1966 auch in Deutschland urheberrechtlich geschützt

  • beck.de (Kurzinformation)

    Rs. Sony Music gegen Falcon GmbH

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tonträger aus der Zeit vor 1966 auch in Deutschland urheberrechtlich geschützt

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshof (Deutschland), eingereicht am 16. Mai 2007 - Sony Music Entertainment (Germany) GmbH gegen Falcon Neue Medien Vertrieb GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (ABl. L 372, S. 12) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 393
  • GRUR Int. 2009, 404
  • EuZW 2009, 126
  • MMR 2009, 214 (Ls.)
  • K&R 2009, 175
  • ZUM 2009, 205
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG dahin auszulegen, dass die in der Richtlinie 2006/116/EG vorgesehenen Schutzfristen Anwendung finden, wenn das betreffende Werk als solches am 1. Juli 1995 in zumindest einem Mitgliedstaat nach dessen nationalen Bestimmungen über das Urheberrecht geschützt war und der Inhaber solcher Schutzrechte an diesem Werk, auch wenn er Drittstaatsangehöriger ist, zu diesem Zeitpunkt den in diesen nationalen Bestimmungen vorgesehenen Schutz genoss (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-240/07, Slg. 2009, I-263 = GRUR 2009, 393 Rn. 26 bis 37 - Sony/Falcon; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 bis 27 - Tonträger aus Drittstaaten II; BGH, GRUR 2014, 559 Rn. 57 - Tarzan).

    Danach kommt es für die Anwendung des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG und damit auch des § 137f Abs. 2 Satz 1 und 2 UrhG weder darauf an, ob der Inhaber des Schutzrechts Staatsangehöriger eines Drittstaates ist (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 35 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 - Tonträger aus Drittstaaten II), noch darauf, ob der Schutzgegenstand in dem Mitgliedstaat, für den Schutz beansprucht wird, überhaupt jemals geschützt gewesen ist.

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 49/13

    Tarzan - Urheberrechtsschutz: Folgen der Verlängerung der urheberrechtlichen

    Die Vorschrift des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union dahin auszulegen, dass die in der Richtlinie 2006/116/EG vorgesehenen Schutzfristen Anwendung finden, wenn das betreffende Werk als solches am 1. Juli 1995 in zumindest einem Mitgliedstaat nach dessen nationalen Bestimmungen über das Urheberrecht geschützt war und der Inhaber solcher Schutzrechte an diesem Werk, der Drittstaatsangehöriger ist, zu diesem Zeitpunkt den in diesen nationalen Bestimmungen vorgesehenen Schutz genoss (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-240/07, Slg. 2009, I-263 = GRUR 2009, 393 Rn. 26 bis 37 - Sony/Falcon; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 bis 27 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Danach kommt es für die Anwendung des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG und damit auch des § 137f Abs. 2 Satz 1 UrhG nicht darauf an, ob der Inhaber des Schutzrechts Staatsangehöriger eines Drittstaates ist (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 35 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Ferner ist es unerheblich, ob das Werk in dem Mitgliedstaat, für den Schutz beansprucht wird, zu keiner Zeit geschützt war; entscheidend ist allein, dass das Werk am 1. Juli 1995 zumindest in einem der Mitgliedstaaten geschützt war (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 20 bis 25 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 14 bis 22 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Die Auslegung von Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs "Sony/Falcon" geklärt (GRUR 2009, 393); an der Auslegung von Art. 7 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2006/116/EG bestehen - auch im Blick auf die Ausführungen des Gerichtshofs in der Sache "Sony/Falcon" - keine vernünftigen Zweifel.

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat hierüber durch Urteil vom 20. Januar 2009 (Rs. C-240/07, GRUR 2009, 393 - Sony/Falcon) wie folgt entschieden:.

    Eine Auslegung von Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie, wonach die erste der in dieser Vorschrift alternativ aufgestellten Voraussetzungen nur dann erfüllt wäre, wenn nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der in der Richtlinie vorgesehene Schutz beansprucht wird, vorher ein Schutz bestanden hätte, auch wenn ein solcher vorheriger Schutz in einem anderen Mitgliedstaat gewährt worden wäre, stünde weder mit dem Wortlaut dieser Vorschrift noch mit dem Zweck der Richtlinie in Einklang (EuGH GRUR 2009, 393 Tz. 24 - Sony/Falcon).

  • LG Köln, 01.06.2017 - 14 O 141/15

    Schutzfristen - Aufleben bei Riefenstahl-Standfotos

    Aus diesem Grunde wäre der Schutz der Lichtbilder selbst dann gegeben gewesen, wenn sie in Deutschland zu keiner Zeit geschützt waren (vergleiche etwa BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04 - Bob Dylan, unter Verweis auf EuGH GRUR 2009, 393 - Sony/Falcon).
  • OLG Rostock, 06.07.2011 - 2 U 38/03

    Urheberrechtsschutz für Angehörige von Drittstaaten - Urheberrechtliche

    Nach der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (Rs. C-240/07; GRUR 2009, 393 - Sony/Falcon ) zum Anwendungsbereich von Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG - Schutzdauerrichtlinie - sei die Bestimmung des § 137 f Abs. 2 UrhG auch dann anzuwenden, wenn der vorgesehene Schutz zwar nach dem Urheberrechtsgesetz vor dem 01.07.1995 zu keinem Zeitpunkt begründet worden sei, aber nach dem Gesetz eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union zum 01.07.1995 noch bestanden habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-169/15

    Montis Design - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Schutzdauer - Erlöschen

    16 - Urteil vom 20. Januar 2009 (C-240/07, EU:C:2009:19).

    34 - Urteil vom 20. Januar 2009, Sony Music Entertainment (C-240/07, EU:C:2009:19, Rn. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers

    19 Vgl. entsprechend Urteil vom 20. Januar 2009, Sony Music Entertainment (C-240/07, EU:C:2009:19, Rn. 20 bis 25, 27 und 35).
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