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   EuGH, 20.03.2001 - C-33/99   

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https://dejure.org/2001,2721
EuGH, 20.03.2001 - C-33/99 (https://dejure.org/2001,2721)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.2001 - C-33/99 (https://dejure.org/2001,2721)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 2001 - C-33/99 (https://dejure.org/2001,2721)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Artikel 41 des Kooperationsabkommens EWG-Marokko - Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Soziale Sicherheit - Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Artikel 48 und 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 43 EG) - Freizügigkeit - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado

  • EU-Kommission PDF

    Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado

    EG-Vertrag, Artikel 48 [nach Änderung jetzt Artikel 39 EG]; Kooperatinsabkommen EWG-Marokko; Verordnungen Nrn. 1612/68 und 1408/71 des Rates
    1. Völkerrechtliche Verträge - Kooperationsabkommen EWG-Marokko - Soziale Sicherheit - Gleichbehandlung - Schrittweise Abschaffung eines Kindergelds - Zulässigkeit - Voraussetzung

  • EU-Kommission

    Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige; Auslegung der Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Gesetz über die Studienfinanzierung; Diskriminerung aus Gründen ...

  • Judicialis

    Kooperationsabkommen EWG-Marokko Art. 41; ; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 3; ; VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7; ; EGV Art. 48; ; EGV Art. 52; ; EGV Art. 39; ; EGV Art. 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artikel 41 des Kooperationsabkommens EWG-Marokko - Artikel 3 der Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 - Soziale Sicherheit - Artikel 7 der Verordnung [EWG] Nr. 1612/68 - Artikel 48 und 52 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 43 EG] - Freizügigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Arrondissementsrechtbank Amsterdam - Auslegung von Artikel 41 des Kooperationsabkommens EWG-Marokko (Nichtdiskriminierung der marokkanischen Arbeitnehmer in Bezug auf die soziale Sicherheit) - Anwendung auf Empfänger einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2001, 277
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 27.09.1988 - 313/86

    Lenoir / Caisse d'allocations familiales des Alpes-Maritimes

    Auszug aus EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
    Zur Beantwortung der so umformulierten Frage ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nach einer früheren Entscheidung des Gerichtshofes Artikel 77 der Verordnung Nr. 1408/71 einem Rentner, der die Rente nach den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedsstaats bezieht und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, nur einen Anspruch auf Familienbeihilfen unter Ausschluss anderer Familienleistungen einräumt (vgl. Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 313/86, Lenoir, Slg. 1988, 5391, Randnrn.
  • EuGH, 24.04.1980 - 110/79

    Coonan / Insurance Officer

    Auszug aus EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
    Nach wie vor können nämlich die Mitgliedstaaten ihre Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere die Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch auf Leistung besteht, nach ihren Vorstellungen gestalten, sofern sie bei der Ausübung dieser Zuständigkeit nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen (vgl. u. a. Urteile vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 1/78, Kenny, Slg. 1978, 1489, Randnr. 16, vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-120/95, Decker, Slg. 1998, I-1831, Randnrn.
  • EuGH, 28.06.1978 - 1/78

    Kenny

    Auszug aus EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
    Nach wie vor können nämlich die Mitgliedstaaten ihre Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere die Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch auf Leistung besteht, nach ihren Vorstellungen gestalten, sofern sie bei der Ausübung dieser Zuständigkeit nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen (vgl. u. a. Urteile vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 1/78, Kenny, Slg. 1978, 1489, Randnr. 16, vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-120/95, Decker, Slg. 1998, I-1831, Randnrn.
  • EuGH, 15.06.2000 - C-302/98

    Sehrer

    Auszug aus EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
    Zu der eventuellen Unzuständigkeit des vorlegenden Gerichts, über die WSF zu befinden, oder zu der Tatsache, dass die bei ihm anhängig gemachte Klage nur auf die AKW gestützt worden ist, sowie zu den hierzu von der Kommission und der niederländischen Regierung geäußerten Bedenken ist festzustellen, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-302/98, Sehrer, Slg. 2000, I-4585, Randnr. 20).
  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Auszug aus EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
    Daher besteht kein Grund, die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 7. September 1999 in derRechtssache C-355/97, Beck und Bergdorf, Slg. 1999, I-4977, Randnr. 22, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 27.11.1997 - C-57/96

    Meints

    Auszug aus EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
    Wie sich insbesondere aus ihrem Kontext und ihren Zielen ergibt, kann diese Bestimmung mit der in ihr enthaltenen Gewähleistung gleichen Zugangs zu den sozialen Vergünstigungen des Aufnahmemitgliedstaats grundsätzlich und abgesehen von besonderen Umständen (vgl. hierzu u. a. Urteil vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-57/96, Meints, Slg. 1997, I-6689, das zu einer Entschädigung ergangen ist, deren Gewährung vom Bestehen eines kürzlich beendeten Arbeitsverhältnisses abhängig war und in unauflöslichem Zusammenhang mit der objektiven Arbeitnehmereigenschaft der Berechtigten stand) nicht auf Arbeitnehmer erstreckt werden, die ihre Erwerbstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat beendet und beschlossen haben, in ihren Herkunftsmitgliedstaat zurückzukehren.
  • EuGH, 07.09.1999 - C-355/97

    Beck und Bergdorf

    Auszug aus EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
    Daher besteht kein Grund, die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 7. September 1999 in derRechtssache C-355/97, Beck und Bergdorf, Slg. 1999, I-4977, Randnr. 22, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 08.06.1999 - C-337/97

    Meeusen

    Auszug aus EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
    Dagegen steht außer Frage, dass Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68, der jede Ungleichbehandlung von inländischen Arbeitnehmern und von Wanderarbeitnehmern bei der Gewährung sozialer Vergünstigungen verbietet, Anwendung finden kann, soweit die Studienfinanzierung nach der WSF eine solche soziale Vergünstigung darstellt (vgl. Urteile vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-3/90, Bernini, Slg. 1992, I-1071, Randnr. 23, und vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-337/97, Meeusen, Slg. 1999, I-3289).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-179/98

    Mesbah

    Auszug aus EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, soll das Kooperationsabkommen die soziale Lage marokkanischer Arbeitnehmer und ihrer mit ihnen im Aufnahmemitgliedstaat zusammenlebenden Familienangehörigen sichern (Urteil vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-179/98, Mesbah, Slg. 1999, I-7955, Randnr. 36), und das Benachteiligungsverbot in Artikel 41 Absatz 1 dieses Abkommens ist, soweit es speziell um Familienleistungen geht, nur in den Grenzen der in Absatz 3 dieser Bestimmung festgelegten Voraussetzungen gewährleistet (Urteil vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-18/90, Kziber, Slg. 1991, I-199, Randnr. 18).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus EuGH, 20.03.2001 - C-33/99
    Nach wie vor können nämlich die Mitgliedstaaten ihre Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere die Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch auf Leistung besteht, nach ihren Vorstellungen gestalten, sofern sie bei der Ausübung dieser Zuständigkeit nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen (vgl. u. a. Urteile vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 1/78, Kenny, Slg. 1978, 1489, Randnr. 16, vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-120/95, Decker, Slg. 1998, I-1831, Randnrn.
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • EuGH, 31.01.1991 - C-18/90

    Office national de l'emploi / Kziber

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13

    Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten -

    Im Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (C-33/99, EU:C:2001:176) entschied der Gerichtshof, dass sie nicht aufgrund von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 die Aufrechterhaltung einer sozialen Vergünstigung wie einer Studienfinanzierung beanspruchen konnte, da sie ihre Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat beendet hatte und in ihren Herkunftsmitgliedstaat zurückgekehrt war (Rn. 46 und 47).

    67 - Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (EU:C:2001:176, Rn. 51).

    69 - Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (EU:C:2001:176, Rn. 43).

    70 - Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (EU:C:2001:176, Rn. 46 und 47).

    71 - Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (EU:C:2001:176, Rn. 47).

    72 - Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (EU:C:2001:176, Rn. 49).

  • EuGH, 31.05.2001 - C-43/99

    Leclere und Deaconescu

    Nach Artikel 77 der Verordnung Nr. 1408/71 handelt es sich bei den Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder, auf die Rentner ohne Rücksicht darauf, in welchem Mitgliedstaat sie wohnen, Anspruch haben, ausschließlich um die Familienbeihilfen (vgl. u. a. Urteil vom 20. März 2001 in der Rechtssache C-33/99, Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-109/01

    EIN GEMEINSCHAFTSBÜRGER, DER VON DER FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER GEBRAUCH

    48: - Urteil vom 20. März 2001 in der Rechtssache C-33/99 (Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado, Slg. 2001, I-2415, Randnr. 47).
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