Rechtsprechung
EuGH, 20.03.2014 - C-61/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von Kraftfahrzeugen - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Richtlinie 70/311/EWG - Richtlinie 2007/46/EG - Rechtsverkehr in einem Mitgliedstaat - Verpflichtung, für die Zulassung die Lenkanlage von Personenkraftwagen auf die linke ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Litauen
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von Kraftfahrzeugen - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Richtlinie 70/311/EWG - Richtlinie 2007/46/EG - Rechtsverkehr in einem Mitgliedstaat - Verpflichtung, für die Zulassung die Lenkanlage von Personenkraftwagen auf die linke ...
- EU-Kommission
Kommission / Litauen
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von Kraftfahrzeugen - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Richtlinie 70/311/EWG - Richtlinie 2007/46/EG - Rechtsverkehr in einem Mitgliedstaat - Verpflichtung, für die Zulassung die Lenkanlage von Personenkraftwagen auf die linke ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Mitgliedsländer dürfen Halter von Pkw mit Lenkrad auf der rechten Seite nicht zum Umbau auf Linkslenkung verpflichten
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Mitgliedsländer dürfen Halter von Pkw mit Lenkrad auf der rechten Seite nicht zum Umbau auf Linkslenkung verpflichten
- vogel.de (Kurzinformation)
Lenkrad darf rechts oder links sein - EuGH sieht keine sicherheitsrelevanten Gründe für Umbau
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 34 AEUV, Art. 2 der Richtlinie 70/311/EWG des Rates vom 8. Juni 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Lenkanlagen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 133, S. ...
Verfahrensgang
- EuGH, 20.06.2012 - C-61/12
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
- EuGH, 20.03.2014 - C-61/12
Papierfundstellen
- EuZW 2014, 318
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 10.02.2009 - C-110/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - …
Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-61/12
Im Licht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die streitige Regelung eine nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen dar, da sie die Wirkung hat, den Zugang von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet und die rechtmäßig in anderen Mitgliedstaaten als der Republik Litauen hergestellt und zugelassen worden sind, zum litauischen Markt zu behindern (…vgl. zu den Ursprüngen dieser Rechtsprechung Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Rn. 5, vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Rn. 14, sowie in jüngerer Zeit Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 58).Nach derselben Rechtsprechung kann eine solche Regelung durch zwingende Erfordernisse gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was dazu erforderlich ist (Urteil Kommission/Italien, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die litauische Regierung beruft sich zur Rechtfertigung der in Rede stehenden Regelung auf die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die unstreitig nach der Rechtsprechung einen zwingenden Grund des Gemeinwohls darstellt, der geeignet ist, eine Behinderung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (Urteil Kommission/Italien, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Hierbei obliegt es den zuständigen nationalen Behörden, nachzuweisen, dass ihre Regelung geeignet ist, das verfolgte Ziel zu erreichen, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, Rn. 61 und 62 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Angesichts der vorstehenden Erwägungen ist daher anders als in dem Fall, der zum Urteil Kommission/Italien geführt hat, nicht ersichtlich, dass die in Rede stehende Maßnahme als für die Erreichung des verfolgten Ziels notwendig angesehen werden kann.
- EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)
Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-61/12
Im Licht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die streitige Regelung eine nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen dar, da sie die Wirkung hat, den Zugang von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet und die rechtmäßig in anderen Mitgliedstaaten als der Republik Litauen hergestellt und zugelassen worden sind, zum litauischen Markt zu behindern (…vgl. zu den Ursprüngen dieser Rechtsprechung Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Rn. 5, vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Rn. 14, sowie in jüngerer Zeit Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 58). - EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-61/12
Im Licht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die streitige Regelung eine nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen dar, da sie die Wirkung hat, den Zugang von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet und die rechtmäßig in anderen Mitgliedstaaten als der Republik Litauen hergestellt und zugelassen worden sind, zum litauischen Markt zu behindern (vgl. zu den Ursprüngen dieser Rechtsprechung Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Rn. 5…, vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Rn. 14, sowie in jüngerer Zeit Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 58). - EuGH, 28.01.2010 - C-333/08
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-61/12
Nach den dem Gerichtshof zur Verfügung stehenden Informationen erlauben außerdem die Regelungen von 22 Mitgliedstaaten, d. h. der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten, entweder ausdrücklich die Zulassung von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf derselben Seite wie die Verkehrsrichtung befindet, oder tolerieren sie, auch wenn in bestimmten dieser Mitgliedstaaten der Zustand des Straßennetzes mit dem in der Republik Litauen vergleichbar ist (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, Slg. 2010, I-757, Rn. 105).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) - …
20 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 2014, Kommission/Polen (…C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 57), und vom 20. März 2014, Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 62). - Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie, …
139 Vgl. z. B. Urteile vom 28. Februar 2018, Kommission/Xinyi PV Products (Anhui) Holdings (…C-301/16 P, EU:C:2018:132, Rn. 78); und vom 20. März 2014, Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 62). - Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-668/16
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Vgl. Urteile vom 20. März 2014, Kommission/Polen (C-639/11, EU:C:2014:173), und vom 20. März 2014, Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172). - Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17
RDW u.a. - Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsbescheinigungen, die für Fahrzeuge …
18 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1987, Gofette und Gilliard (…406/85, EU:C:1987:274, Rn. 7 bis 10), vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (…C-297/05, EU:C:2007:531, Rn. 73 bis 76), vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (…C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 57 bis 59), vom 6. September 2012, Kommission/Belgien (…C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 52 bis 54), vom 20. März 2014, Kommission/Polen (…C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 52, 53 und 55) und Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 57, 58 und 60). - VG Hamburg, 18.03.2022 - 5 K 6932/17
Erfolglose Klage gegen die polizeiliche Untersagung der Weiterfahrt mit einem Pkw …
Die Warenverkehrsfreiheit findet in Art. 36 Satz 1 AEUV eine ausdrückliche Schranke im Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen und darüber hinaus eine immanente Schranke in dem zwingenden Erfordernis der Sicherheit des Straßenverkehrs (EuGH, Urt. v. 20.3.2014, C-61/12, BeckRS 2014, 80571 Rn. 59, Kommission ./. Litauen m.w.N.).