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   EuGH, 20.03.2018 - C-596/16, C-597/16   

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EuGH, 20.03.2018 - C-596/16, C-597/16 (https://dejure.org/2018,5855)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.2018 - C-596/16, C-597/16 (https://dejure.org/2018,5855)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 2018 - C-596/16, C-597/16 (https://dejure.org/2018,5855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 50 GRC; Art. 51 GRC; Art. 52 Abs. 1 GRC; Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK
    Vorabentscheidungsverfahren zur Richtlinie 2003/6/EG / Richtlinie 2014/57/EU (Insider-Geschäfte; ne bis in idem bei Sanktionen nach nationalen Rechtsvorschriften, die für dieselbe Tat eine verwaltungsrechtliche und eine (andere) strafrechtliche Sanktion vorsehen; ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Di Puma

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/6/EG - Insider-Geschäfte - Sanktionen - Nationale Rechtsvorschriften, die für dieselbe Tat eine verwaltungsrechtliche und eine strafrechtliche Sanktion vorsehen - Erstreckung der Rechtskraft eines endgültigen Strafurteils ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/6/EG - Insider-Geschäfte - Sanktionen - Nationale Rechtsvorschriften, die für dieselbe Tat eine verwaltungsrechtliche und eine strafrechtliche Sanktion vorsehen - Erstreckung der Rechtskraft eines endgültigen Strafurteils ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Di Puma

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/6/EG - Insider-Geschäfte - Sanktionen - Nationale Rechtsvorschriften, die für dieselbe Tat eine verwaltungsrechtliche und eine strafrechtliche Sanktion vorsehen - Erstreckung der Rechtskraft eines endgültigen Strafurteils ...

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Iterum iterumque in idem? - Einschränkungen des europäischen Mehrfachverfolgungsverbots bei Zusammentreffen von Kriminalstrafe und anderen Sanktionstypen

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1237
  • EuZW 2018, 301
  • WM 2018, 1094
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-596/16

    Di Puma - Charta der Grundrechte der Europäischen Union Richtlinie 2003/6/EG

    Auszug aus EuGH, 20.03.2018 - C-596/16
    In den verbundenen Rechtssachen C-596/16 und C-597/16.

    Antonio Zecca (C-597/16).

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Dezember 2016 sind die Rechtssachen C-596/16 und C-597/16 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus EuGH, 20.03.2018 - C-596/16
    In seinem Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 34 und 36), habe der Gerichtshof zum einen entschieden, dass Art. 50 der Charta der Einleitung eines Strafverfahrens nach der Verhängung einer unanfechtbaren steuerrechtlichen Sanktion strafrechtlicher Natur im Sinne dieses Artikels gegen dieselbe Person wegen derselben Tat entgegenstehe, zum anderen aber festgestellt, dass es Sache des nationalen Gerichts sei, zu klären, ob die verbleibenden Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend seien.

    Im Unterschied zu der Situation, die zu dem Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105), geführt hat - wo das Strafverfahren nach der Verhängung einer steuerrechtlichen Sanktion eingeleitet worden war -, werfen die Ausgangsverfahren die Frage auf, ob ein Verfahren zur Verhängung einer Geldbuße als Verwaltungssanktion strafrechtlicher Natur fortgesetzt werden kann, wenn in einem endgültigen freisprechenden Strafurteil festgestellt wurde, dass die Tat, die einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften über Insider-Geschäfte begründen kann und auf deren Grundlage auch dieses Verfahren eingeleitet wurde, nicht erwiesen ist.

  • EuGH, 27.05.2014 - C-129/14

    Es verstößt nicht gegen die Charta der Grundrechte, dass im Schengen-Raum das

    Auszug aus EuGH, 20.03.2018 - C-596/16
    Eine solche Einschränkung des Grundsatzes ne bis in idem kann jedoch nach Art. 52 Abs. 1 der Charta gerechtfertigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Mai 2014, Spasic, C-129/14 PPU, EU:C:2014:586, Rn. 55 und 56, sowie Urteile vom heutigen Tag, Menci, C-524/15, Rn. 40, und Garlsson Real Estate, C-537/16, Rn. 42).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-69/14

    Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der

    Auszug aus EuGH, 20.03.2018 - C-596/16
    In Anbetracht der Bedeutung, die dem Grundsatz der Rechtskraft sowohl in der Unionsrechtsordnung als auch in den nationalen Rechtsordnungen zukommt, hat der Gerichtshof zudem entschieden, dass das Unionsrecht nicht verlangt, von der Anwendung nationaler Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen (vgl. in diesem Sinne, zum Grundsatz der Effektivität, Urteile vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 58 und 59, sowie vom 6. Oktober 2015, Târ?Ÿia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 28 und 29).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    Auszug aus EuGH, 20.03.2018 - C-596/16
    In Anbetracht der Bedeutung, die dem Grundsatz der Rechtskraft sowohl in der Unionsrechtsordnung als auch in den nationalen Rechtsordnungen zukommt, hat der Gerichtshof zudem entschieden, dass das Unionsrecht nicht verlangt, von der Anwendung nationaler Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen (vgl. in diesem Sinne, zum Grundsatz der Effektivität, Urteile vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 58 und 59, sowie vom 6. Oktober 2015, Târ?Ÿia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 28 und 29).
  • EGMR, 04.03.2014 - 18640/10

    GRANDE STEVENS AND OTHERS v. ITALY

    Auszug aus EuGH, 20.03.2018 - C-596/16
    Zu Art. 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK führt das vorlegende Gericht aus, der Umstand, dass dasselbe Insider-Geschäft nach den Art. 184 und 187bis TUF sowohl mit strafrechtlichen Sanktionen als auch mit Geldbußen als Verwaltungssanktionen geahndet werde, könne einen Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem begründen, der nach der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte u. a. im Urteil vom 4. März 2014, Grande Stevens u. a./Italien (ECLI:CE:ECHR:2014:0304JUD001864010), vorgenommenen Auslegung in Art. 4 verankert sei.
  • EuGH, 23.12.2009 - C-45/08

    Der Gerichtshof legt die Richtlinie über Insider-Geschäfte aus

    Auszug aus EuGH, 20.03.2018 - C-596/16
    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie den Mitgliedstaaten lediglich aufgibt, Verwaltungssanktionen vorzusehen, die solche Merkmale aufweisen, ohne von ihnen zu verlangen, gegen Personen, die Insider-Geschäfte tätigen, auch strafrechtliche Sanktionen zu verhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck, C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 42).
  • EuGH, 02.02.2021 - C-481/19

    Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln,

    Diese Rechtsprechung - die zu juristischen und nicht zu natürlichen Personen ergangen sei und weitgehend aus der Zeit vor dem Erlass der Charta stamme - erscheine schwer vereinbar mit der vom Gerichtshof im Urteil vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192), anerkannten strafrechtlichen Natur der in der italienischen Rechtsordnung vorgesehenen Verwaltungssanktionen für Insidergeschäfte.

    Es ist zwar Sache des vorlegenden Gerichts, im Licht dieser Kriterien zu beurteilen, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Verwaltungssanktionen strafrechtlicher Natur sind; dieses Gericht weist jedoch zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit einigen der von der Consob verhängten Verwaltungssanktionen eine repressive Zielsetzung verfolgt zu werden scheint und dass ihnen aufgrund ihres hohen Schweregrads strafrechtliche Natur beigemessen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca, C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192, Rn. 38, und vom 20. März 2018, Garlsson Real Estate u. a., C-537/16, EU:C:2018:193, Rn. 34 und 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-117/20

    Generalanwalt Bobek schlägt eine einheitliche Prüfung für den Schutz gegen

    4 Urteile vom 20. März 2018, Menci (C-524/15, EU:C:2018:197), Garlsson Real Estate u. a. (C-537/16, EU:C:2018:193) sowie Di Puma und Zecca (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192).

    64 Urteile vom 20. März 2018, Menci (C-524/15, EU:C:2018:197); Garlsson Real Estate u. a. (C-537/16, EU:C:2018:193); sowie Di Puma und Zecca (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192).

    71 Urteil vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192, Rn. 42).

    87 Dieser Aspekt wird im Urteil vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca (C-596/16 und C 597/16, EU:C:2018:192) nicht behandelt.

    110 Urteil vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192, Rn. 43 und 44).

  • EuGH, 22.03.2022 - C-117/20

    Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur im

    Außerdem möchte das vorlegende Gericht wissen, unter welchen Voraussetzungen eine etwaige Kumulierung der Verfolgungsmaßnahmen aufgrund einer Einschränkung des Grundsatzes ne bis in idem im Licht der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 20. März 2018, Menci (C-524/15, EU:C:2018:197), vom 20. März 2018, Garlsson Real Estate u. a. (C-537/16, EU:C:2018:193), sowie vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192), möglich ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-370/17

    CRPNPAC

    Entgegen dem Vorbringen der französischen Regierung wird diese Auslegung durch das Urteil Di Puma und Zecca(114) nicht in Frage gestellt.

    114 Urteil vom 20. März 2018 (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192, Rn. 25, 28, 29 und 32 bis 34).

    115 Vgl. Urteil vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192, Rn. 32 bis 34).

  • EuGH, 17.10.2018 - C-167/17

    Klohn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung

    Auch verlangt es das Unionsrecht nicht, von der Anwendung nationaler Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen (Urteil vom 20. März 2018, Di Puma und Consob, C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192, Rn. 31 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.01.2019 - C-310/16

    Dzivev u.a.

    Im Bereich des Strafrechts sind diese Rechte und diese allgemeinen Grundsätze nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Ermittlungsverfahren zu beachten, sobald gegen den Betroffenen eine Beschuldigung erhoben wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2017, M.A.S. und M.B., C-42/17, EU:C:2017:936" Rn. 52, vom 5. Juni 2018 Kolev u. a., C-612/15, EU:C:2018:392" Rn. 68 und 71, sowie vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca, C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192" Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-481/19

    Consob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marktmissbrauch -

    5 Urteil vom 20. März 2018 (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192).

    Vgl. Urteil vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192, Rn. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-27/22

    Nach Ansicht von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona kann Volkswagen in Italien

    Im Urteil vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca (C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192, Rn. 42), werden als dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen der Schutz der Integrität der Finanzmärkte und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Finanzinstrumente genannt.
  • EuGH, 14.09.2023 - C-820/21

    Vinal

    In Anbetracht der Bedeutung, die das Unionsrecht dieser dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzung beimisst, kann eine Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur gerechtfertigt sein, wenn zur Erreichung des betreffenden Ziels mit diesen Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen komplementäre Zwecke verfolgt werden, die gegebenenfalls verschiedene Aspekte desselben rechtswidrigen Verhaltens betreffen (vgl. entsprechend Urteile vom 20. März 2018, Menci, C-524/15, EU:C:2018:197, Rn. 44, vom 20. März 2018, Garlsson Real Estate u. a., C-537/16, EU:C:2018:193, Rn. 46, vom 20. März 2018, Di Puma und Zecca, C-596/16 und C-597/16, EU:C:2018:192, Rn. 42, und vom 22. März 2022, Nordzucker u. a., C-151/20, EU:C:2022:203, Rn. 52).
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