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   EuGH, 20.04.1999 - C-360/97   

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https://dejure.org/1999,2294
EuGH, 20.04.1999 - C-360/97 (https://dejure.org/1999,2294)
EuGH, Entscheidung vom 20.04.1999 - C-360/97 (https://dejure.org/1999,2294)
EuGH, Entscheidung vom 20. April 1999 - C-360/97 (https://dejure.org/1999,2294)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Arbeitsunfähigkeit - Besondere Regelung für Beamte - Anhang VI Abschnitt J Nummer 4 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Artikel 48 und 51 EWG-Vertrag

  • Europäischer Gerichtshof

    Nijhuis

  • EU-Kommission PDF

    Nijhuis

    EG-Vertrag, Artikel 48 und 51; Verordnungen des Rates Nr. 1408/71, Anhang VI Abschnitt J Nr. 4 Buchstabe a und Nr. 1606/98
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Besondere Bestimmungen über die Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Versicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit - ...

  • EU-Kommission

    Nijhuis

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; Beantragung einer proratisierten Versicherungsleistung bei Invalidität; Besondere Regelung für Beamte bei ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 51; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Anhang VI Abschn. J Nr. 4 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Besondere Bestimmungen über die Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Versicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit und Freizügigkeit: Nichtberücksichtigung von in einem Beamten-Sondersystem (Niederlande) zurückgelegten Versicherungszeiten bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit im EG-Ausland

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Centrale Raad van Beroep - Auslegung der Artikel 48 und 51 EG-Vertrag und der Artikel 45 Absatz 4, 46 Absatz 2 sowie des Anhangs VI, Abschnitt J - Niederlande, Nummer 4 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.10.1995 - C-227/94

    Olivieri-Coenen / Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

    Auszug aus EuGH, 20.04.1999 - C-360/97
    Für das vorlegende Gericht stellt sich die Frage, ob angesichts der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-227/94, Olivieri-Coenen, Slg. 1995, I-3301, vom 22. November 1995 in der Rechtssache C-443/93, Vougioukas, Slg. 1995, I-4033, und vom 13. November 1997 in der Rechtssache C-248/96, Grahame und Hollanders, Slg. 1997, I-6407) die ablehnende Entscheidung der NAB im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht.

    Der Kläger und die Kommission machen unter Hinweis auf die Urteile Olivieri-Coenen, Vougioukas sowie Grahame und Hollanders geltend, da es vor Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1606/98 keine für die Sondersysteme für Beamte geltenden Koordinierungsmaßnahmen gegeben habe, sei der zuständige niederländische Träger nach den Artikeln 48 und 51 des Vertrages verpflichtet gewesen, die nach der ABPW zurückgelegten Versicherungszeiten für die Gewährung einer anteilig berechneten Leistung zu berücksichtigen, die unter entsprechender Anwendung der für die Feststellung von Rentenansprüchen geltenden Bestimmung der Verordnung Nr. 1408/71 in der seinerzeit geltenden Fassung zu berechnen sei.

    Die Urteile Olivieri-Coenen sowie Grahame und Hollanders betreffen zwar ebenfalls die Feststellung von Leistungen bei Invalidität nach den niederländischen Rechtsvorschriften, können jedoch in der vorliegenden Rechtssache nicht herangezogen werden.

  • EuGH, 13.11.1997 - C-248/96

    Grahame und Hollanders

    Auszug aus EuGH, 20.04.1999 - C-360/97
    Für das vorlegende Gericht stellt sich die Frage, ob angesichts der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-227/94, Olivieri-Coenen, Slg. 1995, I-3301, vom 22. November 1995 in der Rechtssache C-443/93, Vougioukas, Slg. 1995, I-4033, und vom 13. November 1997 in der Rechtssache C-248/96, Grahame und Hollanders, Slg. 1997, I-6407) die ablehnende Entscheidung der NAB im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht.
  • EuGH, 22.11.1995 - C-443/93

    Vougioukas / Idryma Koinonikon Asfalisseon

    Auszug aus EuGH, 20.04.1999 - C-360/97
    Für das vorlegende Gericht stellt sich die Frage, ob angesichts der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-227/94, Olivieri-Coenen, Slg. 1995, I-3301, vom 22. November 1995 in der Rechtssache C-443/93, Vougioukas, Slg. 1995, I-4033, und vom 13. November 1997 in der Rechtssache C-248/96, Grahame und Hollanders, Slg. 1997, I-6407) die ablehnende Entscheidung der NAB im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    Zudem hat der Gerichtshof entschieden, dass der Rat mit dem Erlass der Verordnung Nr. 1408/71 in Anbetracht des weiten Ermessens, über das er bei der Wahl der Maßnahmen verfügt, die zur Erreichung des in Art. 42 EG genannten Ziels am besten geeignet sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 20. April 1999, Nijhuis, C-360/97, Slg. 1999, I-1919, Randnr. 30), seiner Verpflichtung grundsätzlich nachgekommen ist, die sich aus der ihm durch diesen Artikel übertragenen Aufgabe ergibt, ein System einzuführen, das den Arbeitnehmern eine Überwindung der Hindernisse ermöglicht, die sich für sie aus den nationalen Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit ergeben können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 22. November 1995, Vougioukas, C-443/93, Slg. 1995, I-4033, Randnr. 30, Molenaar, Randnr. 14, und vom 16. Dezember 2004, My, C-293/03, Slg. 2004, I-12013, Randnr. 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2001 - L 13 EG 14/00

    Anspruch auf Erziehungsgeld ohne Wohnsitz sowie ohne Arbeitsverhältnis in der

    Der EuGH hat in seinem Urteil in der Rechtssache Nijhuis (C-360/97) vom 22.10.1997 hierzu ausgeführt, daß zwar für die davor liegende Zeit eine er hebliche Lücke in der gemeinschaftlichen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit entstanden sei.

    Unmittelbar auf Art. 48 und 51 des EG-Vertrages gestützte Anträge auf Leistungen mußte der innerstaatliche Träger bis zum Erlaß der Koordinierungsmaßnahmen für die Sondersysteme für Beamte auf Gemeinschaftsebene auch nicht erfüllen (Urteil des EuGH in der Rechtssache Nijhuis vom 22.10.1997, C-360/97, Rdnr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09

    Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale

    15 - Urteil vom 20. April 1999, Nijhuis (C-360/97, Slg. 1999, I-1919, Randnr. 30).

    25 - Urteile Nijhuis (zitiert in Fn. 15, Randnr. 30) und vom 16. Juli 2009, von Chamier-Glisczinski (C-208/07, Slg. 2009, I-6095, Randnr. 64).

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