Rechtsprechung
EuGH, 20.05.1992 - C-106/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Ramrath / Ministre de la Justice
EWG-Vertrag, Artikel 52
1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Mehrere Stätten für die Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft - Wirtschaftsprüfer - EU-Kommission
Ramrath / Ministre de la Justice
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Verbots der Niederlassung in Mitgliedsstaat und der Ausübung des Berufs des Wirtschaftsprüfers unter Gesichtspunkt der Niederlassungsfreiheit; Verletzung der Niederlassungsfreiheit bei Verbot der Niederlassung in Mitgliedsstaat als Wirtschaftfsprüfer ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Niederlassungsfreiheit von Wirtschaftsprüfern
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 59
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EGV Art. 52 ff.
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wirtschaftsprüfer - Erfordernis einer beruflichen Niederlassung in einem Mitgliedstaat.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1992 - C-106/91
- EuGH, 20.05.1992 - C-106/91
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2407
- NVwZ 1992, 972 (Ls.)
- BB 1992, 1394
- BB 1994, 249
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 07.07.1988 - 154/87
Inasti / Wolf u.a.
Auszug aus EuGH, 20.05.1992 - C-106/91
20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19; Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11; Urteil vom 7. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf, Slg. 1988, 3897, Randnr. 11) umfasst das Niederlassungsrecht auch die Möglichkeit, unter Beachtung der jeweiligen Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten.26 Nach den Urteilen Stanton und Wolf vom 7. Juli 1988 (a. a. O., jeweils Randnr. 12) gelten die Erwägungen, die vorstehend im Rahmen der Beantwortung der ersten Frage zum Niederlassungsrecht wiedergegeben wurden, zudem auch für einen Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist und daneben einer Tätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat nachgehen möchte.
- EuGH, 07.07.1988 - 143/87
Stanton / Inasti
Auszug aus EuGH, 20.05.1992 - C-106/91
20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19; Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11; Urteil vom 7. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf, Slg. 1988, 3897, Randnr. 11) umfasst das Niederlassungsrecht auch die Möglichkeit, unter Beachtung der jeweiligen Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten.26 Nach den Urteilen Stanton und Wolf vom 7. Juli 1988 (…a. a. O., jeweils Randnr. 12) gelten die Erwägungen, die vorstehend im Rahmen der Beantwortung der ersten Frage zum Niederlassungsrecht wiedergegeben wurden, zudem auch für einen Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist und daneben einer Tätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat nachgehen möchte.
- EuGH, 12.07.1984 - 107/83
Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp
Auszug aus EuGH, 20.05.1992 - C-106/91
20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19; Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11; Urteil vom 7. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf, Slg. 1988, 3897, Randnr. 11) umfasst das Niederlassungsrecht auch die Möglichkeit, unter Beachtung der jeweiligen Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten. - EuGH, 26.02.1991 - C-180/89
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 20.05.1992 - C-106/91
Jedoch darf die Freizuegigkeit als tragender Grundsatz des Vertrages nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt sind und die für alle Personen oder Unternehmen gelten, die diese Tätigkeiten im Hoheitsgebiet des fraglichen Staates ausüben, und zwar nur insoweit, als dem Allgemeininteresse nicht bereits durch Rechtsvorschriften Rechnung getragen ist, denen der Gemeinschaftsbürger in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17). - EuGH, 17.12.1981 - 279/80
Webb
Auszug aus EuGH, 20.05.1992 - C-106/91
27 Schließlich umfasst der freie Dienstleistungsverkehr im Sinne der Artikel 59 ff. EWG-Vertrag das Gebot der Beseitigung sämtlicher Diskriminierungen des Leistungserbringers unter anderem aufgrund des Umstands, daß er in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ansässig ist, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 14).
- EuGH, 31.03.1993 - C-19/92
Kraus / Land Baden-Württemberg
In einem solchen Fall müsste jedoch darüber hinaus die Anwendung der fraglichen nationalen Regelung geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zwecks zu gewährleisten, und sie dürfte nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich ist (vgl. Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnrn. - EuGH, 13.05.2003 - C-385/99
DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN …
17 und 18, vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc …
In dem 1992 erlassenen Urteil Ramrath(223) ging es um die Regelung des Berufs des Wirtschaftsprüfers in Luxemburg.In einem solchen Fall müßte jedoch darüber hinaus die Anwendung der fraglichen nationalen Regelung geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zwecks zu gewährleisten, und sie dürfte nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich ist (vgl. Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnrn.
Alle Zweifel hinsichtlich der Frage, ob Artikel 48 über den Grundsatz der Inländerbehandlung hinausgehende Anforderungen stellt, die nach diesen Urteilen noch bestanden haben mögen, sind meines Erachtens durch die Urteile Ramrath und Kraus beseitigt worden.
Im übrigen ist jedenfalls darauf hinzuweisen, daß die Urteile Ramrath und Kraus mehrere Jahre nach diesem Urteil erlassen wurden.
(223) - Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91 (Ramrath, Slg. 1992, I-3375).
- EuGH, 12.07.2001 - C-157/99
Smits und Peerbooms
17 und 18, und vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnrn. - EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
Asscher / Staatssecretaris van Financiën
29 Nach dem Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91 (Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnr. 17) zeigt der Vergleich zwischen den Artikeln 48 und 52 ohnehin, daß sie sowohl bezueglich der Einreise von unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Personen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und ihres Aufenthalts dort als auch bezueglich des Verbots der Diskriminierung dieser Personen aus Gründen der Staatsangehörigkeit auf denselben Grundsätzen beruhen. - BFH, 19.07.1994 - VII R 107/93
Zurückweisung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft
Die Anforderungen müssen allerdings insbesondere sachlich geboten sein, um die Einhaltung der Berufsregelungen und den Schutz von Empfängern von Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH, Urteile in EuGHE 1974, 1299 ff.; vom 26. Februar 1991 Rs. C-180/89, EuGHE 1991, I-709, 722; in EuGHE 1991, I-4221, Gründe Tz. 17; vom 20. Mai 1992 Rs. C-106/91, EuGHE 1992, I-3351, Gründe Tz. 29 ff.).Sie richtet sich vielmehr nach dem sachlich und objektiv begründeten Allgemeininteresse im Empfängerstaat (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE 1992, I-3351, Gründe Tz. 19).
Dies wäre jedoch erforderlich gewesen, weil die Zulässigkeit der Beschränkung nicht von dem Bestehen eines gemeinschaftlich begründeten Allgemeininteresses, sondern, wie bereits erwähnt, von dem durch die Anforderungen des Empfängerstaats geprägten zwingenden Allgemeininteresse abhängt (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE 1992, I-3351, Gründe Tz. 29), dem allerdings - wie erwähnt (1, b, aa) - auch dadurch Rechnung getragen werden kann, daß im Heimatstaat Rechtsvorschriften bestehen, die das im Empfängerstaat bestehende Allgemeininteresse ausreichend schützen (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE 1986, 3755, 3804 f., Gründe Tz. 13).
- EuGH, 18.01.2001 - C-162/99
Kommission / Italien
Unstreitig stellt es eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und der Freizügigkeit der Erwerbstätigen dar, wenn ein Mitgliedstaat die Eintragung in das Register der Zahnärztekammer und damit die Berufsausübung der Zahnärzte davon abhängig macht, dass die Betreffenden im Bezirk der Zahnärztekammer wohnen, bei der sie ihre Eintragung beantragen; denn eine solche Verpflichtung hindert die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen oder wohnenden Zahnärzte daran, eine zweite Zahnarztpraxis im Gebiet des ersten Staates zu gründen oder ihre Tätigkeit dort als Angestellte auszuüben (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Freier …
Die Verordnung Nr. 2092/91 unterscheidet sich jedoch durchaus von den Gemeinschaftsvorschriften, die in dem Urteil vom 20. Mai 1992, Ramrath (C-106/91, Slg. 1992, I-3351), einschlägig waren, auf das sich Österreich in seiner Klagebeantwortung beruft.Vgl. Urteil Ramrath, Randnr. 34.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-162/99
Kommission / Italien
10: - Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91 (Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnr. 21).Siehe auch Urteile Ramrath (Randnr. 28) und vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95 (Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 37).
- EuGH, 27.10.2011 - C-255/09
Die portugiesische Regelung der Kostenerstattung für ambulante ärztliche …
17 und 18, sowie vom 20. Mai 1992, Ramrath, C-106/91, Slg. 1992, I-3351, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002 - C-385/99
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS STEHT DAS GEMEINSCHAFTSRECHT EINER NATIONALEN …
- EuGH, 14.10.2004 - C-299/02
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00
De Coster
- EuGH, 07.03.2002 - C-145/99
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-60/00
NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN HAT EIN DRITTSTAATSANGEHÖRIGER EHEGATTE EINES …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-157/99
GENERALANWALT RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DAS ERFORDERNIS DER …
- EuGH, 11.03.2004 - C-496/01
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98
Graf
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-35/98
Staatssecretaris van Financiën gegen B.G.M. Verkooijen. - Freier Kapitalverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-70/95
Sodemare SA, Anni Azzurri Holding SpA und Anni Azzurri Rezzato Srl gegen Regione …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-475/12
UPC DTH - Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-512/08
Kommission / Frankreich - Freier Dienstleistungsverkehr - Ungerechtfertigte …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-378/97
Wijsenbeek
- EuGH, 16.06.1992 - C-351/90
Kommission / Luxemburg
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV - …
- EuGH, 02.12.2005 - C-117/05
Seidl - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Freizügigkeit - Artikel …
- BFH, 03.02.2000 - V B 167/99
Zurückweisung eines Bevollmächtigten; "Belastingadviseur"
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-18/93
Corsica Ferries Italia Srl gegen Corpo dei piloti del porto di Genova. - Pflicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1993 - C-19/92
Dieter Kraus gegen Land Baden-Württemberg.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2004 - C-140/03
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1999 - C-358/98
Kommission / Italien
- BFH, 20.10.1999 - V B 154/99
Beschwerde eines sog. "Belastingadviseur"
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1995 - C-134/94
Esso Española SA gegen Comunidad Autónoma de Canarias. - Mineralölerzeugnisse - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
Raymond Vander Elst gegen Office des migrations internationales. - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-232/01
van Lent
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1998 - C-234/97
Fernández de Bobadilla
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-369/96
Arblade
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1996 - C-101/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1997 - C-350/96
Clean Car Autoservice GesmbH gegen Landeshauptmann von Wien. - Freizügigkeit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-145/99
Kommission / Italien
- BFH, 03.02.2000 - V B 168/99
Lieferungen nach Kasachstan - Steuerbefreiung - Aussetzung der Vollziehung - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2011 - 12 N 15.10
Wirtschaftsprüfer; griechischer Staatsangehöriger; Tätigkeit als gesetzlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-376/96
Leloup u.a.
- FG Sachsen-Anhalt, 05.09.2000 - 1 K 183/99
Befugnis eines in den Niederlanden zugelassenen Belastingadviseurs zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1996 - C-53/95
Inasti (Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants) …