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   EuGH, 20.05.2021 - C-6/20   

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https://dejure.org/2021,13483
EuGH, 20.05.2021 - C-6/20 (https://dejure.org/2021,13483)
EuGH, Entscheidung vom 20.05.2021 - C-6/20 (https://dejure.org/2021,13483)
EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - C-6/20 (https://dejure.org/2021,13483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Riigi Tugiteenuste Keskus

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 2 und 46 - Projekt, das durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen finanziert wird - Kriterien für die Auswahl der Bieter - Verordnung (EG) Nr. ...

  • Betriebs-Berater

    Kriterien für die Auswahl von Bietern bei Vergabe eines öffentlichen Auftrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 2 und 46 - Projekt, das durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen finanziert wird - Kriterien für die Auswahl der Bieter - Verordnung (EG) Nr. ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Registrierung oder Zulassung muss erst zum Vertragsschluss vorliegen!

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulassung aus anderem EU-Mitgliedstaat muss nicht bei Angebotsabgabe vorliegen! (VPR 2021, 114)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zulassung aus anderem EU-Mitgliedstaat muss nicht bei Angebotsabgabe vorliegen! (IBR 2021, 425)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.03.2019 - C-349/17

    Eesti Pagar

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-6/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich nur derjenige auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund klarer, unbedingter und übereinstimmender, aus befugten und zuverlässigen Quellen stammender Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 97, und vom 19. Dezember 2019, GRDF, C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 46).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-6/20
    Der einheitliche Staatsbegriff, der sowohl im Völkerrecht als auch im Unionsrecht gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 34), schließt es allerdings grundsätzlich aus, dass sich eine nationale Behörde in einem Rechtsstreit, in dem sie einem anderen Teil des Staates gegenübersteht, auf den unionsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen kann.
  • EuGH, 07.08.2018 - C-120/17

    Ministru kabinets - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Förderung

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-6/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich nur derjenige auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund klarer, unbedingter und übereinstimmender, aus befugten und zuverlässigen Quellen stammender Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 97, und vom 19. Dezember 2019, GRDF, C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 46).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-292/15

    Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-6/20
    Da das vorlegende Gericht nicht angegeben hat, zu welchem Zeitpunkt der öffentliche Auftraggeber die Art des Verfahrens auswählte und endgültig entschied, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe des betreffenden öffentlichen Auftrags besteht, lässt sich jedoch nicht feststellen, ob die Bestimmungen der Richtlinie 2014/24 deshalb unanwendbar sind, weil die Frist für deren Umsetzung nach diesem Zeitpunkt ablief (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 31 und 32, sowie vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 36), wobei allerdings der Inhalt der Art. 2 und 46 der Richtlinie 2004/18 in die Richtlinie 2014/24 übernommen wurde.
  • EuGH, 28.02.2018 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-6/20
    Da das vorlegende Gericht nicht angegeben hat, zu welchem Zeitpunkt der öffentliche Auftraggeber die Art des Verfahrens auswählte und endgültig entschied, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe des betreffenden öffentlichen Auftrags besteht, lässt sich jedoch nicht feststellen, ob die Bestimmungen der Richtlinie 2014/24 deshalb unanwendbar sind, weil die Frist für deren Umsetzung nach diesem Zeitpunkt ablief (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 31 und 32, sowie vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 36), wobei allerdings der Inhalt der Art. 2 und 46 der Richtlinie 2004/18 in die Richtlinie 2014/24 übernommen wurde.
  • EuGH, 19.12.2019 - C-236/18

    GRDF

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-6/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich nur derjenige auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund klarer, unbedingter und übereinstimmender, aus befugten und zuverlässigen Quellen stammender Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 97, und vom 19. Dezember 2019, GRDF, C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 46).
  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-6/20
    Würde man in einem Mitgliedstaat die Erbringung von Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen vom Besitz einer Genehmigung für die Niederlassung im erstgenannten Staat abhängig machen, hätte dies im Übrigen, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, zur Folge, dass Art. 56 AEUV, der gerade bezweckt, die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit solcher Personen zu beseitigen, die nicht in dem Mitgliedstaat niedergelassen sind, in dessen Hoheitsgebiet die Dienstleistung erbracht werden soll, jede praktische Wirksamkeit genommen wäre (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Februar 1982, Transporoute et travaux, 76/81, EU:C:1982:49, Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina/ Kommission

    186 Voir, par exemple, arrêts du 20 mai 2021, Riigi Tugiteenuste Keskus (C-6/20, EU:C:2021:402, point 49), et du 31 mars 2022, Smetna palata na Republika Bulgaria (C-195/21, EU:C:2022:239, point 65).
  • EuGH, 10.11.2022 - C-486/21

    SHARENGO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches System des Mietens und

    Dieser Grundsatz verwehrt es somit einem öffentlichen Auftraggeber, als qualitatives Auswahlkriterium die Eintragung eines Wirtschaftsteilnehmers im Handels- oder Berufsregister in dem Mitgliedstaat, in dem die Konzession durchgeführt wird, vorzuschreiben, wenn dieser Wirtschaftsteilnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem er niedergelassen ist, bereits über eine entsprechende Eintragung in einem Register verfügt (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Mai 2021, Riigi Tugiteenuste Keskus, C-6/20, EU:C:2021:402, Rn. 49 und 55).
  • EuGH, 31.03.2022 - C-195/21

    Smetna palata na Republika Bulgaria

    Der einheitliche Staatsbegriff, der sowohl im Völkerrecht als auch im Unionsrecht gilt, schließt es allerdings grundsätzlich aus, dass sich eine nationale Behörde in einem Rechtsstreit, in dem sie einem anderen Teil des Staates gegenübersteht, auf den unionsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen kann (Urteil vom 20. Mai 2021, Riigi Tugiteenuste Keskus, C-6/20, EU:C:2021:402, Rn. 69 und 70).
  • EuG, 02.03.2022 - T-579/20

    Genekam Biotechnology/ Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich nämlich nur derjenige auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, bei dem eine Verwaltungsbehörde aufgrund klarer, unbedingter und übereinstimmender, aus befugten und zuverlässigen Quellen stammender Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2021, Riigi Tugiteenuste Keskus, C-6/20, EU:C:2021:402, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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