Rechtsprechung
   EuGH, 20.06.1996 - C-155/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,664
EuGH, 20.06.1996 - C-155/94 (https://dejure.org/1996,664)
EuGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - C-155/94 (https://dejure.org/1996,664)
EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - C-155/94 (https://dejure.org/1996,664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit.

  • EU-Kommission PDF

    Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 4 Absatz 2
    Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie; Kauf und Verkauf von Wertpapieren im Rahmen der Verwaltung des Vermögens eines gemeinnützigen Trusts; Ausschluß

  • EU-Kommission

    Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise

  • Wolters Kluwer

    Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Antrag auf Erstattung von Mehrwertsteuer; Investitionen in börsengängige Wertpapiere

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Wertpapierhandel

  • Judicialis
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/388 des Rates Art. 4 Absatz 2
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Kauf und Verkauf von Wertpapieren im Rahmen der Verwaltung des Vermögens eines gemeinnützigen Trusts - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1997, 384
  • WM 1997, 688
  • BB 1996, 2556
  • BB 1996, 790
  • DB 1996, 2012
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.06.1991 - C-60/90

    Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 20.06.1996 - C-155/94
    31 Nach den im Vorlagebeschluß enthaltenen Angaben besitzt die Klägerin zwar im Vereinigten Königreich nicht die Eigenschaft eines gewerbsmässigen Wertpapierhändlers, jedoch schließt dieser Umstand nicht notwendig aus, daß eine Tätigkeit der im Ausgangsverfahren fraglichen Art, die im Kauf und Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren besteht, unter Umständen als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie angesehen werden kann, der nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes einen sehr weiten Anwendungsbereich für die Mehrwertsteuer festlegt (in diesem Sinn Urteil vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90, Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111, Randnr. 12).

    In diesem Sinn hat der Gerichtshof für den Fall entschieden, daß eine Holdinggesellschaft finanzielle Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwirbt (siehe u. a. Urteile Polysar Investments Netherlands, a. a. O., Randnr. 13, und vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91, Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 12).

    Dies ist u. a. dann der Fall, wenn solche Umsätze im Rahmen des gewerbsmässigen Wertpapierhandels oder zum Zweck des unmittelbaren oder mittelbaren Eingreifens in die Verwaltung der Gesellschaften erfolgen, an denen die Beteiligung besteht (siehe Urteil Polysar Investments Netherlands, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 22.06.1993 - C-333/91

    Sofitam / Ministre chargé du Budget

    Auszug aus EuGH, 20.06.1996 - C-155/94
    In diesem Sinn hat der Gerichtshof für den Fall entschieden, daß eine Holdinggesellschaft finanzielle Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwirbt (siehe u. a. Urteile Polysar Investments Netherlands, a. a. O., Randnr. 13, und vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91, Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 12).
  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 20. Juni 1996 C-155/94, Wellcome Trust Ltd. (Slg. 1996, I-3013) und des BFH vom 30. Juli 2003 X R 7/99 (BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408) zum An- und Verkauf von Wertpapieren seien auf den vorliegenden Fall ebenfalls übertragbar.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

    Zur Berücksichtigung des Umfangs der Verkäufe von Aktien und sonstigen Wertpapieren verweist die EDM auf das Urteil vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94 (Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013).

    37 Angesichts der Art der Tätigkeiten der EDM und insbesondere im Hinblick darauf, dass der geschäftliche Charakter von Tätigkeiten im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe d der Sechsten Richtlinie nur im Ausnahmefall anerkannt sei (vgl. Urteile Wellcome Trust, Randnr. 35, und Harnas & Helm, Randnr. 16), könne nicht angenommen werden, dass die Darlehen und die Aktienverkäufe stets nur im außergeschäftlichen Bereich der Holdinggesellschaft lägen.

    Wenn derartige Tätigkeiten als solche keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinie darstellen, muss dasselbe auch für die Veräußerung solcher Beteiligungen gelten (vgl. Urteile Wellcome Trust, Randnr. 33, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-442/01, KapHag, Slg. 2003, I-6851, Randnrn.

    60 Folglich ist hinsichtlich der Tätigkeiten eines Unternehmens, die im bloßen Verkauf von Aktien und sonstigen Wertpapieren wie etwa Beteiligungen an Investmentfonds bestehen, anzunehmen, dass sich das Unternehmen insoweit wie ein privater Anleger auf die Verwaltung eines Wertpapiervermögens beschränkt (vgl. Urteil Wellcome Trust, Randnr. 36).

    61 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass es für die Unterscheidung zwischen der nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Tätigkeit eines privaten Anlegers und der Tätigkeit eines Anlegers, dessen Umsätze eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, weder auf den Umfang eines Aktienverkaufs noch auf die Hinzuziehung von Beratungsgesellschaften im Rahmen eines solchen Verkaufs ankommen kann (vgl. Urteil Wellcome Trust, Randnr.37).

  • EuGH, 29.10.2009 - C-29/08

    AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5

    Außerdem geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass sich auf Aktien oder Anteile an einer Gesellschaft beziehende Umsätze in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen, wenn sie im Rahmen des gewerbsmäßigen Wertpapierhandels oder zum Zweck des unmittelbaren oder mittelbaren Eingreifens in die Verwaltung der Gesellschaften erfolgen, an denen die Beteiligung begründet worden ist, oder wenn sie eine unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung einer steuerbaren Tätigkeit darstellen (vgl. u. a. Urteile vom 20. Juni 1996, Wellcome Trust, C-155/94, Slg. 1996, I-3013, Randnr. 35, und Harnas & Helm, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie der Generalanwalt in Nr. 34 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, steht diese Feststellung im Übrigen mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Steuerneutralität in Einklang, die es verlangen, dass die Wertungen, die für die Bejahung des wirtschaftlichen Charakters des Erwerbs von Beteiligungen zugrunde gelegt werden, der mit Eingriffen der Muttergesellschaft in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften und ihrer beherrschten Gesellschaften einhergeht, auf die Fälle der Veräußerung von Beteiligungen, durch die diese Eingriffe beendet werden, erstreckt werden (vgl. entsprechend Urteile Wellcome Trust, Randnr. 33, und Kretztechnik, Randnr. 19).

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat mit Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-155/94 (Slg. 1996, I-3013 Rn. 36 f. - Wellcome Trust; vgl. auch EuGH-Urteil vom 14. November 2000 Rs. C-142/99, Slg. 2000, I-9567) entschieden, dass der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten i.S. von Art. 4 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) dahin auszulegen ist, dass er eine Tätigkeit nicht einschließt, die darin besteht, dass sich ein Treuhänder, indem er Wertpapiere an- und verkauft, "wie ein privater Anleger auf die Verwaltung eines Wertpapiervermögens beschränkt".

    In dem durch das EuGH-Urteil in Slg. 1996, I-3013 entschiedenen Fall waren insgesamt Aktien im Wert von ca. 2,5 Mrd.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-459/19

    Wellcome Trust

    In seinem Urteil Wellcome Trust hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage(9) (im Folgenden: Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie) (jetzt Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie) eine Tätigkeit, die im Kauf und Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren durch einen Treuhänder im Rahmen der Verwaltung des Vermögens eines gemeinnützigen Trusts besteht, nicht umfasst.

    WTL und die HMRC stimmen darin überein, dass die Tätigkeiten von WTL im Wesentlichen denjenigen entsprechen, über die im Urteil Wellcome Trust entschieden wurde.

    WTL berief sich dabei auf das Urteil Wellcome Trust: Sie sei ein Steuerpflichtiger im Sinne der Art. 2 und 9 der Mehrwertsteuerrichtlinie, aber kein Steuerpflichtiger, der als solcher handele, im Sinne von Art. 44 dieser Richtlinie, soweit sie Anlagetätigkeiten ausübe, die im Wesentlichen denjenigen entsprächen, die der Gerichtshof in diesem Urteil zu beurteilen gehabt habe.

    Wie bereits angedeutet, geht das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen auf das Urteil Wellcome Trust und auf eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie durch Art. 2 der Richtlinie 2008/8 mit Wirkung zum 1. Januar 2010 zurück.

    Im Urteil Wellcome Trust hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Anlagetätigkeiten von WTL(13), die im Wesentlichen im Kauf und Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren zur Maximierung der Dividenden und Kapitalerträge bestehen, die dazu bestimmt sind, die medizinische Forschung zu fördern, keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (jetzt Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie) sind.

    Außerdem geht aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, EDM (C-77/01, EU:C:2004:243, Rn. 60 bis 70), in dem auf das Urteil Wellcome Trust Bezug genommen wurde, klar hervor, dass der bloße Verkauf von Aktien und anderen handelbaren Wertpapieren, wie beispielsweise Beteiligungen an Investmentfonds, sowie der Ertrag aus Anlagen in Investmentfonds nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerrichtlinie fallen.

    In diesem Zusammenhang weist WTL darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Wellcome Trust festgestellt habe, dass WTL bei der Ausübung ihrer Anlagetätigkeiten nicht als ein Steuerpflichtiger, der "als solcher" handele, im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie anzusehen sei(19).

    Darüber hinaus ist WTL der Ansicht, dass jede Auslegung der Art. 43 und 44 der Mehrwertsteuerrichtlinie, aufgrund deren sie einer anderen Beurteilung unterläge als ein privater Investor, nur schwer mit dem Urteil Wellcome Trust vereinbar wäre.

    5 Vgl. Urteil vom 20. Juni 1996, Wellcome Trust (C-155/94, EU:C:1996:243, im Folgenden: Urteil Wellcome Trust).

  • EuGH, 30.05.2013 - C-651/11

    X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff

    36 und 37 des vorliegenden Urteils hervorgeht, stellt der Anteilsverkauf entweder keine der Mehrwertsteuer unterliegende wirtschaftliche Tätigkeit dar oder ist nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Sechsten Richtlinie befreit, wenn er zum Zweck des unmittelbaren oder mittelbaren Eingreifens in die Verwaltung der Gesellschaften erfolgt, an denen die Beteiligung besteht (Urteil vom 20. Juni 1996, Wellcome Trust, C-155/94, Slg. 1996, I-3013, Randnr. 35).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-465/03

    EINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN

    Stellt der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen als solcher keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie dar, so muss dasselbe auch für die Veräußerung solcher Beteiligungen gelten (vgl. Urteil vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94, Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013, Randnr. 33, sowie Urteile KapHag, Randnr. 40, und BBL, Randnr. 38).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/03

    DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE

    25 Die BBL verweist hierzu auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Grenzziehung auf dem Gebiet der Finanzinstrumente zwischen den Umsätzen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der Sechsten Richtlinie fielen, und jenen, die hiervon nicht erfasst würden, darunter die Urteile vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90 (Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111), vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91 (Sofitam, Slg. 1993, I-3513) und vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94 (Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013).

    Wenn diese Tätigkeiten als solche daher keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Richtlinie darstellen, muss dasselbe auch für die Veräußerung solcher Beteiligungen gelten (vgl. Urteile Wellcome Trust, Randnr. 33, und KapHag, Randnr. 40).

  • EuGH, 14.11.2000 - C-142/99

    Floridienne und Berginvest

    Die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft, die im Überlassen von Kapital an ihre Tochtergesellschaften besteht, ist nur dann selbst eine wirtschaftliche Tätigkeit inGestalt der Nutzung dieses Kapitals zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen in Form von Zinsen, wenn sie nicht nur gelegentlich ausgeübt wird und sich nicht wie die eines privaten Anlegers auf die Verwaltung von Anlagen beschränkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94, Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013, Randnr. 36, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-230/94, Enkler, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 20), sondern im Rahmen eines Unternehmensziels oder zu einem geschäftlichen Zweck erfolgt, der insbesondere durch das Interesse an der Rentabilisierung des investierten Kapitals geprägt ist.
  • EuGH, 26.06.2003 - C-442/01

    KapHag

    Wenn der Erwerb von Beteiligungen als solcher keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie darstellt, so muss dasselbe auch für die Veräußerung solcher Beteiligungen gelten (Urteil vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94, Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013, Randnr. 33).
  • EuGH, 17.03.2021 - C-459/19

    Wellcome Trust - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts

  • EuGH, 15.09.2011 - C-180/10

    Slaby - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff des

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01

    EDM

  • EuGH, 08.02.2007 - C-435/05

    Investrand - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf

  • BFH, 29.01.1998 - V R 67/96

    Steuerpflicht für treuhänderische Geldanlage

  • EuGH, 12.01.2006 - C-246/04

    Turn- und Sportunion Waldburg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02

    Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1

  • EuGH, 06.02.1997 - C-80/95

    Harnas & Helm /Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 03.12.1998 - C-381/97

    Belgocodex

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-16/00

    Cibo Participations

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-502/17

    C&D Foods Acquisition - Vorabentscheidungsverfahren - Gemeinsames

  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/01

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Bestimmung des Ortes der

  • EuGH, 13.06.2018 - C-421/17

    Polfarmex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-249/17

    Ryanair - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Gemeinsames

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11

    Kommission / Irland - Mehrwertsteuer - Art. 9 und Art. 11 der Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2008 - C-572/07

    RLRE Tellmer Property - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04

    Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-29/08

    AB SKF - Mehrwertsteuer - Auslegung der Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2005 - C-354/03

    Optigen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-646/15

    Trustees of the P Panayi Accumulation & Maintenance Settlements - Steuerrecht -

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2021 - 7 K 7011/19

    Umsatzsteuer 2015 (Beklagter zu 1.) und Umsatzsteuer 2016 (Beklagter zu 2.)

  • EuGH, 25.04.2013 - C-65/11

    Kommission / Niederlande

  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07

    Voraussetzung eines Staatshaftunganspruch wegen Verletzung Europäischen Rechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2000 - C-142/99

    Floridienne und Berginvest

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.05.2022 - 7 K 7011/19

    Umsatzsteuer 2015 (Beklagter zu 1.) und Umsatzsteuer 2016 (Beklagter zu 2.)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-8/03

    DER GERICHTSHOF IST ZUM ERSTEN MAL MIT DER FRAGE DER ANWENDUNG DES GEMEINSAMEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-442/01

    KapHag

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-62/12

    Kostov - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Begriff des Steuerpflichtigen -

  • FG Niedersachsen, 06.12.2007 - 16 K 511/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Vorsteuerabzug durch einen Unternehmer;

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-465/03

    Kretztechnik

  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 583/90

    Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit

  • LG Mainz, 28.01.2000 - 3 S 105/99

    Rückforderung von Maklerprovision; Fähigkeit von Verwaltern Maklerprovision zu

  • LG Mainz, 21.09.1999 - 3 S 124/99

    Auftragsbereich des Wohneigentums-Verwalters; Anwendbarkeit der Vorschriften des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht