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   EuGH, 20.06.2013 - C-7/12   

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https://dejure.org/2013,13408
EuGH, 20.06.2013 - C-7/12 (https://dejure.org/2013,13408)
EuGH, Entscheidung vom 20.06.2013 - C-7/12 (https://dejure.org/2013,13408)
EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - C-7/12 (https://dejure.org/2013,13408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Streichung von Beamtenstellen aufgrund einer landesweiten wirtschaftlichen Rezession - Beurteilung einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Riezniece

    Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Streichung von Beamtenstellen aufgrund einer landesweiten wirtschaftlichen Rezession - Beurteilung einer ...

  • EU-Kommission

    Riezniece

    Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Streichung von Beamtenstellen aufgrund einer landesweiten wirtschaftlichen Rezession - Beurteilung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Gleichstellung eines weiblichen Arbeitnehmers in Elternzeit bei dienstlichen Beurteilungen i.R.d. Streichung von Beamtenstellen aufgrund wirtschaftlicher Rezession

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellung einer Arbeitnehmerin in Elternzeit bei dienstlichen Beurteilungen im Rahmen der Streichung von Beamtenstellen aufgrund wirtschaftlicher Rezession; Vorabentscheidungsersuchen des Senats des lettischen Obersten Gerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Riezniece

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Augstakas tiesas Senats - Auslegung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum ...

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.09.2010 - C-149/10

    Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus EuGH, 20.06.2013 - C-7/12
    Wie sich aus dem ersten Absatz der Präambel der Rahmenvereinbarung über Elternurlaub und aus Nr. 5 ihrer Allgemeinen Erwägungen ergibt, stellt diese Rahmenvereinbarung ein Engagement der Sozialpartner dar, im Wege von Mindestvorschriften Maßnahmen zu schaffen, um die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu fördern, indem ihnen Gelegenheit geboten wird, ihre berufliche Verantwortung und ihre familiären Verpflichtungen miteinander zu vereinbaren (Urteile vom 22. Oktober 2009, Meerts, C-116/08, Slg. 2009, I-10063, Randnr. 35, und vom 16. September 2010, Chatzi, C-149/10, Slg. 2010, I-8489, Randnr. 56).

    Während eines Zeitraums, der von jedem Mitgliedstaat unter Beachtung einer Mindestdauer von drei Monaten frei festgelegt wird, und nach den im Ermessen der nationalen Gesetzgeber stehenden Modalitäten haben Personen, die gerade Eltern geworden sind, somit die Möglichkeit, ihrem Kind die aufgrund seines Alters erforderliche Unterstützung zu gewähren und Maßnahmen zur Organisation des Familienlebens im Hinblick auf ihre Rückkehr ins Berufsleben vorzusehen (Urteil Chatzi, Randnr. 57).

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 20.06.2013 - C-7/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber eine sehr viel höhere Zahl von Frauen als von Männern benachteiligt (vgl. u. a. Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 30, und vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Randnr. 56).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus EuGH, 20.06.2013 - C-7/12
    Wie der Gerichtshof im Übrigen schon im Urteil vom 21. Oktober 1999, Lewen (C-333/97, Slg. 1999, I-7243, Randnr. 35), gestützt auf die Angaben des nationalen Gerichts ausgeführt hat, nehmen Frauen weitaus häufiger als Männer Elternurlaub in Anspruch.
  • EuGH, 27.02.2003 - C-320/01

    Busch

    Auszug aus EuGH, 20.06.2013 - C-7/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 76/207 jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, zu denen auch die Voraussetzungen für die Rückkehr eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitsplatz nach einem Elternurlaub gehören, verboten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2003, Busch, C-320/01, Slg. 2003, I-2041, Randnr. 38).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus EuGH, 20.06.2013 - C-7/12
    Was dieses Argument betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die im aktiven Dienst verbliebenen Arbeitnehmer im Unterschied zu den Arbeitnehmern, die Elternurlaub in Anspruch genommen haben, zwar die Möglichkeit hatten, zusätzliche Erfahrung zu erwerben, die es dem Arbeitnehmer im Allgemeinen ermöglicht, bessere Leistungen zu erbringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2006, Cadman, C-17/05, Slg. 2006, I-9583, Randnrn.
  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus EuGH, 20.06.2013 - C-7/12
    Wie sich aus dem ersten Absatz der Präambel der Rahmenvereinbarung über Elternurlaub und aus Nr. 5 ihrer Allgemeinen Erwägungen ergibt, stellt diese Rahmenvereinbarung ein Engagement der Sozialpartner dar, im Wege von Mindestvorschriften Maßnahmen zu schaffen, um die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu fördern, indem ihnen Gelegenheit geboten wird, ihre berufliche Verantwortung und ihre familiären Verpflichtungen miteinander zu vereinbaren (Urteile vom 22. Oktober 2009, Meerts, C-116/08, Slg. 2009, I-10063, Randnr. 35, und vom 16. September 2010, Chatzi, C-149/10, Slg. 2010, I-8489, Randnr. 56).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der

    Auszug aus EuGH, 20.06.2013 - C-7/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber eine sehr viel höhere Zahl von Frauen als von Männern benachteiligt (vgl. u. a. Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 30, und vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Randnr. 56).
  • EuGH, 07.09.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2010/18/EU -

    Abgesehen davon, dass sich dieses Ergebnis, wie der Generalanwalt in Nr. 20 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, bereits implizit aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 12, 17, 32, 50 und 51), findet die gegenteilige Auffassung des Landes Berlin nämlich keine Stütze im Wortlaut der überarbeiteten Rahmenvereinbarung, in deren Paragraf 5 Nrn. 1 und 2 vom Recht auf Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz "[i]m Anschluss an den Elternurlaub" und vom Bestehenbleiben der Rechte, die der Arbeitnehmer erworben hatte oder dabei war zu erwerben, "bis zum Ende des Elternurlaubs" die Rede ist.

    Das vorlegende Gericht wird folglich insbesondere zu prüfen haben, ob es dem Land Berlin in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens tatsächlich unmöglich war, zu gewährleisten, dass Frau H. im Anschluss an ihren Elternurlaub an ihren früheren Arbeitsplatz zurückkehren kann, und, falls dies zu bejahen ist, darüber zu wachen haben, dass ihr, wie in Paragraf 5 Nr. 1 der überarbeiteten Rahmenvereinbarung gefordert, ein entsprechend ihrem Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsverhältnis gleichwertiger oder ähnlicher Arbeitsplatz zugewiesen wird, damit sie dort eine Probezeit unter Bedingungen fortsetzen kann, die auch den Anforderungen von Paragraf 5 Nr. 2 dieser Rahmenvereinbarung entsprechen (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 51).

    Der Gerichtshof hat zwar bereits anerkannt, dass es einem Arbeitgeber freisteht, für die Zwecke einer rationellen Bewirtschaftung seines Betriebs seine Dienststellen umzustrukturieren, doch hat er klargestellt, dass der Arbeitgeber dabei die anwendbaren Vorschriften des Unionsrechts einhalten muss (vgl. entsprechend, zur Rahmenvereinbarung von 1995, Urteil vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 36).

    Schließlich ist zu der Frage, ob die Übertragung eines gleichwertigen oder ähnlichen Amts mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe von der vorherigen Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens abhängig gemacht werden darf, festzustellen, dass ein solches Erfordernis geeignet wäre, das einer Arbeitnehmerin wie der des Ausgangsverfahrens, die Elternurlaub in Anspruch genommen hat, zustehende Recht auszuhöhlen, das darin besteht, unter den in Paragraf 5 Nr. 1 der überarbeiteten Rahmenvereinbarung vorgesehenen Voraussetzungen einen ähnlichen oder gleichwertigen Arbeitsplatz zugewiesen zu bekommen, um dort eine Probezeit unter Bedingungen fortzusetzen, die auch den Anforderungen von Paragraf 5 Nr. 2 Satz 1 dieser Rahmenvereinbarung entsprechen (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 54).

  • EuGH, 18.10.2017 - C-409/16

    Kalliri - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber eine sehr viel höhere Zahl von Frauen als von Männern benachteiligt (vgl. u. a. Urteile vom 2. Oktober 1997, Kording, C-100/95, EU:C:1997:453, Rn. 16, und vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den

    21 Urteile vom 16. September 2010 (C-149/10, EU:C:2010:534) bzw. vom 20. Juni 2013 (C-7/12, EU:C:2013:410).

    22 Vgl. Urteile vom 16. September 2010, Chatzi (C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 57), und vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece (C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 50 und 51).

    Außerdem ist der Gerichtshof selbst nicht von einer solchen Begrenzung ausgegangen: vgl. Urteile vom 16. September 2010, Chatzi (C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 57), und vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece (C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 32).

    34 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es Sache der nationalen Gerichte, eine solche Feststellung zu treffen (vgl. Urteil vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    37 Vgl. auch Urteile vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece (C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 18. März 2014, Z. (C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    39 Vgl. entsprechend Urteil vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece (C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 41).

  • VG Berlin, 02.07.2015 - 26 K 313.14
    Ob diese Rechtsfolge im Einklang mit Paragraph 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 20. Juni 2013 - C-7/12 [Riezniece] -, juris Rn. 50 ff.) steht, erscheint der Kammer zweifelhaft.

    Das vorlegende Gericht geht davon aus, dass auch die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im öffentlichen wie im privaten Sektor und somit grundsätzlich auch in beamtenrechtlichen Fällen wie dem vorliegenden anwendbar ist (vgl. Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54/EG sowie EuGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - C-7/12 [Rieznie-ce] -, juris; Urteil vom 6. März 2014 - C-595/12 [Napoli] -, juris).

    Die Kammer entnimmt den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs daneben auch, dass zu den Arbeitsbedingungen im Sinne von Artikel 14 Abs. 1 Buchst. c die Voraussetzungen für die Rückkehr eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitsplatz nach einem Elternurlaub gehören (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - C-7/12 [Riezniece] -, juris Rn. 38, sowie Urteil vom 27. Februar 2003 - C-320/01 [Busch], juris Rn. 38, jeweils zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 76/207/EWG; vgl. auch Erwägungsgrund Nr. 11 der Richtlinie 2006/54/EG).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine durch Artikel 14 untersagte mittelbare Diskriminierung vorliegen, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber eine sehr viel höhere Zahl von Frauen als von Männern benachteiligt (vgl. die Begriffsbestimmung in Artikel 2 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/54/EG sowie EuGH, Urteil vom 20. Juni 2013, a. a. O., Rn. 39 m. w. N.).

    Wie der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, ist es Sache des vorlegenden Gerichts zu prüfen, ob in dem betreffenden Mitgliedstaat eine sehr viel höhere Zahl von Frauen als Männer Elternurlaub in Anspruch nimmt, so dass Frauen mit höherer Wahrscheinlichkeit von Maßnahmen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden betroffen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - C-7/12 [Riezniece] -, juris Rn. 40).

  • EuGH, 27.02.2014 - C-588/12

    Bei einer rechtswidrigen Entlassung während eines Elternurlaubs auf Teilzeitbasis

    Wie sich sowohl aus dem ersten Absatz der Präambel als auch aus den Nrn. 4 und 5 der Allgemeinen Erwägungen der Rahmenvereinbarung sowie deren Paragraf 1 Nr. 1 ergibt, stellt diese Rahmenvereinbarung ein Engagement der Sozialpartner dar, im Wege von Mindestvorschriften Maßnahmen zu schaffen, die es Männern und Frauen ermöglichen, ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen gleichermaßen nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile Meerts, Rn. 35, vom 16. September 2010, Chatzi, C-149/10, Slg. 2010, I-8489, Rn. 56, sowie vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, Rn. 31).

    Im Hinblick darauf ermöglicht es die Rahmenvereinbarung nach Paragraf 2 Nr. 1 Personen, die gerade Eltern geworden sind, ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen, um sich ihren familiären Verpflichtungen zu widmen, und gewährleistet ihnen in Paragraf 2 Nr. 5 grundsätzlich die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz im Anschluss an diesen Elternurlaub (vgl. Urteile Chatzi, Rn. 57, und Rie?¾niece, Rn. 32).

    Diese Bestimmung bezweckt daher nach ihrem Wortlaut, die Arbeitnehmer gegen Entlassungen zu schützen, die auf einem Antrag auf Elternurlaub oder auf der Inanspruchnahme des Elternurlaubs beruhen (vgl. Urteile Meerts, Rn. 33, und Rie?¾niece, Rn. 34).

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union liegt etwa eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - C-1/95, Slg. 1997, I-5253 Rn. 30 - Gerster; Urteil vom 20. Oktober 2011 - C-123/10, Slg. 2011, I-10003 Rn. 56 - Brachner; Urteil vom 20. Juni 2013 - C-7/12, BeckEuRS 2012, 648635 - Riezniece; Urteil vom 18. März 2014 - C-363/12, NZA 2014, 525 Rn. 51 - Z./A Government department und The Board of management of a community school).
  • EuGH, 18.03.2014 - C-167/12

    Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer

    Ferner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Rn. 30, vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 56, und vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, Rn. 39).
  • EuGH, 18.03.2014 - C-363/12

    Z - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG -

    Ferner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Rn. 30, vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 56, und vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, Rn. 39).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-512/11

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN - Sozialpolitik - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass gemäß dieser Bestimmung nach dem Ende des Urlaubs die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu denselben Bedingungen ermöglicht werden muss wie sie in dem Zeitpunkt bestanden, als der Urlaub genommen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, Rn. 32).
  • VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16

    Soldatin; Feststellung der Beförderungsreife zum Stabsfeldwebel; Restdienstzeit;

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH liegt eine mittelbare Diskriminierung (i. S. d. Art. 2 Abs. 2, 2. Spiegelstrich RL 2002/73/EG) vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber eine sehr viel höhere Zahl von Frauen als Männer benachteiligt (Urteil vom 20.06.2013 - C-7/12 - Riezniece - juris Rn. 39 m. w. N.).
  • EuGH, 18.09.2019 - C-366/18

    Ortiz Mesonero

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 4 S 249/17

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit; Zustimmung des Dienstherren

  • VG Wiesbaden, 23.04.2020 - 3 K 828/16

    Zur vorzeitigen Beendigung und der Übertragung von Elternzeit, die in die Zeit

  • VG München, 25.11.2014 - M 5 K 14.3327

    Elternzeit

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