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   EuGH, 20.07.2016 - C-141/16   

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https://dejure.org/2016,23403
EuGH, 20.07.2016 - C-141/16 (https://dejure.org/2016,23403)
EuGH, Entscheidung vom 20.07.2016 - C-141/16 (https://dejure.org/2016,23403)
EuGH, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - C-141/16 (https://dejure.org/2016,23403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Stanleybet Malta und Stoppani

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Stanleybet Malta Ltd und Mario Stoppani gegen Agenzia delle dogane e dei Monopoli - Ufficio dei Monopoli per la Lombardia

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 13.07.2017 - C-89/16

    Szoja

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren nach ständiger Rechtsprechung ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Beschluss vom 20. Juli 2016, Stanleybet Malta und Stoppani, C-141/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:596, Rn. 6 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem muss die Vorlageentscheidung die genauen Gründe angeben, aus denen dem nationalen Gericht die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage an den Gerichtshof erforderlich erscheint (Beschluss vom 20. Juli 2016, Stanleybet Malta und Stoppani, C-141/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:596, Rn. 7 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt bleibt, und zwar in Anbetracht der Tatsache, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (Beschluss vom 20. Juli 2016, Stanleybet Malta und Stoppani, C-141/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:596, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.2017 - C-76/16

    INGSTEEL und Metrostav - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Danach enthält ein Vorabentscheidungsersuchen "eine kurze Darstellung des Streitgegenstands und des maßgeblichen Sachverhalts, wie er vom vorlegenden Gericht festgestellt worden ist, oder zumindest eine Darstellung der tatsächlichen Umstände, auf denen die Vorlagefragen beruhen", "den Inhalt der möglicherweise auf den Fall anwendbaren nationalen Vorschriften und gegebenenfalls die einschlägige nationale Rechtsprechung" sowie "eine Darstellung der Gründe, aus denen das vorlegende Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts hat, und den Zusammenhang, den es zwischen diesen Vorschriften und dem auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren nationalen Recht herstellt" (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 20. Juli 2016, Stanleybet Malta und Stoppani, C-141/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:596, Rn. 8 und 9 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.05.2019 - C-827/18

    MC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der

    Außerdem müssen in der Vorlageentscheidung die genauen Gründe angegeben werden, aus denen dem nationalen Gericht die Auslegung des Unionsrechts fraglich erscheint und es die Vorlage einer Frage an den Gerichtshof zur Vorabentscheidung für erforderlich hält (Beschlüsse vom 6. November 2014, Herrenknecht, C-366/14, EU:C:2014:2353" Rn. 15, und vom 20. Juli 2016, Stanleybet Malte und Stoppani, C-141/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:596, Rn. 7 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-375/17

    Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur

    10 Vgl. dagegen die Fallgestaltung im Beschluss vom 20. Juli 2016, Stanleybet Malta und Stoppani (C-141/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:596), auf den Lottoitalia verweist.
  • LG Essen, 29.12.2016 - 13 T 63/16
    13 T 63/16 sa 17.C 141/16 Ih JAN.
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