Rechtsprechung
EuGH, 20.09.2017 - C-158/17 P |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Anton Riemerschmid Weinbrennerei und Likörfabrik/ EUIPO
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Anton Riemerschmid Weinbrennerei und Likörfabrik/ EUIPO
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Wortmarke LITU - Zurückweisung des Widerspruchs
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Anton Riemerschmid Weinbrennerei und Likörfabrik/ EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 25.01.2017 - T-187/16
- EuGH, 20.09.2017 - C-158/17 P
Wird zitiert von ...
- EuGH, 24.01.2018 - C-553/17
Windfinder R & L/ EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des …
Auch dies ist eine Aufgabe, die allein dem Gericht zufällt, und keine Rechtsfrage, die dem Gerichtshof zur Kontrolle vorgelegt werden könnte, es sei denn, es handelt sich um eine offensichtliche Verfälschung von Beweismitteln (Beschluss vom 20. September 2017, Anton Riemerschmid Weinbrennerei und Likörfabrik/EUIPO, C-158/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:701, Nrn. 3 und 4 der Stellungnahme des Generalanwalts sowie die dort angeführte Rechtsprechung), unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters des Vorwurfs einer Verfälschung, die sich klar aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (…Beschluss vom 17. September 2015, Arnoldo Mondadori Editore/HABM, C-548/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:624, Rn. 41).