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   EuGH, 20.09.2017 - C-183/16 P   

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https://dejure.org/2017,35060
EuGH, 20.09.2017 - C-183/16 P (https://dejure.org/2017,35060)
EuGH, Entscheidung vom 20.09.2017 - C-183/16 P (https://dejure.org/2017,35060)
EuGH, Entscheidung vom 20. September 2017 - C-183/16 P (https://dejure.org/2017,35060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tilly-Sabco / Kommission

    Rechtsmittel - Landwirtschaft - Geflügelfleisch - Gefrorene Hähnchen - Ausfuhrerstattungen - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch - Rechtmäßigkeit - Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 - Art. 162 und 164 - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Landwirtschaft - Geflügelfleisch - Gefrorene Hähnchen - Ausfuhrerstattungen - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch - Rechtmäßigkeit - Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 - Art. 162 und 164 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Der Gerichtshof erklärt die Verordnung der Kommission, mit der sie die Ausfuhrerstattungen im Geflügelfleischsektor im Juli 2013 auf 0 Euro festsetzte, für nichtig

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Tilly-Sabco / Kommission

    Rechtsmittel - Landwirtschaft - Geflügelfleisch - Gefrorene Hähnchen - Ausfuhrerstattungen - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch - Rechtmäßigkeit - Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 - Art. 162 und 164 - ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausfuhrerstattungen im Geflügelfleischsektor

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.06.2015 - C-263/13

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    Auszug aus EuGH, 20.09.2017 - C-183/16
    Insbesondere hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften über den Erlass einer beschwerenden Maßnahme eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellt und dass der Unionsrichter, wenn er bei der Untersuchung des betreffenden Rechtsakts zu dem Ergebnis kommt, dass dieser nicht ordnungsgemäß erlassen wurde, die Konsequenzen aus der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift zu ziehen und folglich den mit einem solchen Fehler behafteten Rechtsakt für nichtig zu erklären hat (Urteile vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103, und vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56).

    Ohne dass es einer Äußerung zu dem Einwand der Kommission bedarf, dass Tilly-Sabco nicht befugt ist, sich auf einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 182/2011 zu berufen, genügt die Feststellung, dass der Unionsrichter, wenn er einen derartigen Verstoß feststellt, diesen von Amts wegen zu prüfen hat (Urteil vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56).

  • EuG, 14.01.2016 - T-397/13

    Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Kommission kein Fehler unterlaufen

    Auszug aus EuGH, 20.09.2017 - C-183/16
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Tilly-Sabco SAS (im Folgenden: Tilly-Sabco) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:8), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 der Kommission vom 18. Juli 2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch (ABl. 2013, L 196, S. 13, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen wurde.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission (T - 397/13, EU:T:2016:8), wird aufgehoben.

  • EuGH, 23.12.2015 - C-595/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Ersetzung der angefochtenen Entscheidung

    Auszug aus EuGH, 20.09.2017 - C-183/16
    Als Zweites ist unter Berücksichtigung insbesondere der Feststellungen in den Rn. 90, 91, 94, 95 und 102 bis 104 des vorliegenden Urteils zugrunde zu legen, dass die in Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 182/2011 aufgestellten Anforderungen vom AEU-Vertrag gewünschte wesentliche Verfahrensvorschriften darstellen, die zu den Formvorschriften gehören, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens wesentlich sind und deren Verletzung die Nichtigkeit des betreffenden Rechtsakts zur Folge hat (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 10. Februar 1998, Deutschland/Kommission, C-263/95, EU:C:1998:47, Rn. 32, vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 80, und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat, C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 35).
  • EuGH, 24.06.2014 - C-658/11

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 20.09.2017 - C-183/16
    Als Zweites ist unter Berücksichtigung insbesondere der Feststellungen in den Rn. 90, 91, 94, 95 und 102 bis 104 des vorliegenden Urteils zugrunde zu legen, dass die in Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 182/2011 aufgestellten Anforderungen vom AEU-Vertrag gewünschte wesentliche Verfahrensvorschriften darstellen, die zu den Formvorschriften gehören, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens wesentlich sind und deren Verletzung die Nichtigkeit des betreffenden Rechtsakts zur Folge hat (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 10. Februar 1998, Deutschland/Kommission, C-263/95, EU:C:1998:47, Rn. 32, vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 80, und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat, C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 35).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-197/13

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses -

    Auszug aus EuGH, 20.09.2017 - C-183/16
    Insbesondere hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften über den Erlass einer beschwerenden Maßnahme eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellt und dass der Unionsrichter, wenn er bei der Untersuchung des betreffenden Rechtsakts zu dem Ergebnis kommt, dass dieser nicht ordnungsgemäß erlassen wurde, die Konsequenzen aus der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift zu ziehen und folglich den mit einem solchen Fehler behafteten Rechtsakt für nichtig zu erklären hat (Urteile vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103, und vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56).
  • EuGH, 04.12.2013 - C-117/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 1 und

    Auszug aus EuGH, 20.09.2017 - C-183/16
    Viertens ist, soweit Tilly-Sabco meint, dass die von ihr vor dem Gericht angeführten Punkte geeignet seien, einen Ermessensmissbrauch darzutun, darauf hinzuweisen, dass eine Handlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest hauptsächlich zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteil vom 4. Dezember 2013, Kommission/Rat, C-117/10, EU:C:2013:786, Rn. 96).
  • EuGH, 10.02.1998 - C-263/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.09.2017 - C-183/16
    Als Zweites ist unter Berücksichtigung insbesondere der Feststellungen in den Rn. 90, 91, 94, 95 und 102 bis 104 des vorliegenden Urteils zugrunde zu legen, dass die in Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 182/2011 aufgestellten Anforderungen vom AEU-Vertrag gewünschte wesentliche Verfahrensvorschriften darstellen, die zu den Formvorschriften gehören, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens wesentlich sind und deren Verletzung die Nichtigkeit des betreffenden Rechtsakts zur Folge hat (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 10. Februar 1998, Deutschland/Kommission, C-263/95, EU:C:1998:47, Rn. 32, vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 80, und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat, C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 8 A 2851/18

    Vergleichsverhandlungen zu Luftreinhalteplänen in NRW

    vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2017 - C-183/16 P -, juris Rn. 64; EuG, Urteil vom 18. September 2012 - T-156/11 -, juris Rn. 130; Cremer, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 263 AEUV Rn. 94.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-644/17

    Eurobolt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Nichtigkeit - Art. 47

    Nach alledem sehe ich mich gehalten, dem Ansatz des Gerichtshofs im Urteil Tilly-Sabco/Kommission zu folgen und zu dem Ergebnis zu kommen, dass die in Art. 15 Abs. 2 der Grundverordnung festgelegten Anforderungen "wesentliche Verfahrensvorschriften darstellen, die zu den Formvorschriften gehören, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens wesentlich sind und deren Verletzung die Nichtigkeit des betreffenden Rechtsakts zur Folge hat"(34).

    Das Urteil Tilly-Sabco/Kommission ist jedoch nicht mit der übermittelten Dokumentenart begründet worden, vielmehr ging es um den Zweck der Frist zwischen Vorlage des Entwurfs des Durchführungsrechtsakts und des Entwurfs der Tagesordnung.

    Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Ziels des Art. 15 Abs. 2 der Grundverordnung kann es meines Erachtens bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung keine andere Lösung geben als die, die der Gerichtshof im Urteil Tilly-Sabco/Kommission gewählt hat.

    31 Vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission (C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 103).

    32 Vgl. entsprechend Urteile vom 10. Februar 1998, Deutschland/Kommission (C-263/95, EU:C:1998:47, Rn. 31), und vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission (C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 103).

    34 Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission (C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 114).

    35 Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission (C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 102).

    36 Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission (C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 114).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 8 A 4775/18

    Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss überarbeitet werden

    vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2017 - C-183/16 P -, juris Rn. 64; EuG, Urteil vom 18. September 2012 - T-156/11 -, juris Rn. 130; Cremer, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 263 AEUV Rn. 94.
  • EuGH, 14.03.2024 - C-291/22

    D & A Pharma/ Kommission und EMA

    Insoweit stellt nach gefestigter Rechtsprechung die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften über den Erlass eines beschwerenden Rechtsakts eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Art. 263 Abs. 2 AEUV dar, so dass die Unionsgerichte, wenn sie feststellen, dass der angefochtene Rechtsakt nicht ordnungsgemäß erlassen wurde, die Konsequenzen aus der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift zu ziehen und diesen Rechtsakt somit für nichtig zu erklären haben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56, und vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 115).
  • EuGH, 03.07.2019 - C-644/17

    Eurobolt

    Sodann geht aus dem 25. Erwägungsgrund der Grundverordnung hervor, dass die in ihrem Art. 15 Abs. 2 vorgesehene Frist, da die betreffenden Informationen "oft äußerst technisch [sind] und ... genaue wirtschaftliche und rechtliche Analysen [umfassen]", den im Beratenden Ausschuss vertretenen Mitgliedstaaten genug Zeit lassen soll, um diese Informationen vor der Ausschusssitzung in Ruhe zu prüfen (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 102).

    Im Übrigen soll diese Frist außerdem den Regierungen der Mitgliedstaaten ermöglichen, über ihre Vertreter im Beratenden Ausschuss von allen zweckdienlichen Informationen zu einer Untersuchung Kenntnis zu erlangen, damit diese Regierungen mittels interner und externer Konsultationen einen Standpunkt festlegen können, mit dem innerhalb des Beratenden Ausschusses ihre jeweiligen eigenen Interessen gewahrt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 103).

    Unter diesen Umständen - und wie der Generalanwalt insbesondere in den Nrn. 61 und 66 seiner Schlussanträge ausgeführt hat - gehört das in Art. 15 Abs. 2 der Grundverordnung aufgestellte Erfordernis, dem Beratenden Ausschuss alle zweckdienlichen Informationen spätestens zehn Arbeitstage vor seiner Sitzung zu übermitteln, zu den für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens wesentlichen Formvorschriften, deren Verletzung die Nichtigkeit des betreffenden Rechtsakts zur Folge hat (vgl. entsprechend Urteile vom 10. Februar 1998, Deutschland/Kommission, C-263/95, EU:C:1998:47" Rn. 32, und vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704" Rn. 114).

  • EuG, 27.01.2021 - T-699/17

    Polen / Kommission

    Nach der Rechtsprechung stellt die Nichtbeachtung der Abstimmungsmodalitäten eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Art. 263 AEUV dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 68/86, EU:C:1988:85, Rn. 49; vom 28. April 2015, Kommission/Rat, C-28/12, EU:C:2015:282, Rn. 55, und vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 115), die zwingend zu einer Nichtigerklärung des mit einem solchen Fehler behafteten Rechtsakts führt, unabhängig davon, ob diese Verletzung demjenigen, der sie rügt, einen Schaden verursacht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. April 2000, Kommission/ICI, C-286/95 P, EU:C:2000:188, Rn. 52, vom 21. September 2017, Feralpi/Kommission, C-85/15 P, EU:C:2017:709, Rn. 45 bis 47, und vom 8. September 2016, Goldfish u. a./Kommission, T-54/14, EU:T:2016:455, Rn. 47).

    Diese Bestimmung wurde insbesondere dahin ausgelegt, dass sie es aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 124, und vom 4. September 2018, Kommission/Rat [Abkommen mit Kasachstan], C-244/17, EU:C:2018:662, Rn. 52), aber auch aus Gründen, die auf die Vermeidung einer Diskontinuität oder eines Rückschritts in der Umsetzung der von der Union verfolgten oder unterstützten Politiken, wie im Bereich des Umweltschutzes oder der öffentlichen Gesundheit, abzielen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 1999, Parlament/Rat, C-164/97 und C-165/97, EU:C:1999:99, Rn. 22 bis 24, und vom 16. April 2015, Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 72 bis 74), erlaubt, die Wirkungen einer für nichtig erklärten Handlung während eines angemessenen Zeitraums aufrechtzuerhalten.

  • EuG, 28.11.2019 - T-365/16

    Portigon / CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Die Nichtbeachtung solcher Verfahrensregeln, die für die Äußerung der Zustimmung erforderlich sind, stellt eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften dar, die der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann (Urteile vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56, und vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 116).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-291/22

    D & A Pharma/ Kommission und EMA

    21 Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission (C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 115 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 Vgl. hierzu Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission (C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 115), und Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in den Rechtssachen Kommission/ICI (C-286/95 P und C-287/95 P, EU:C:1999:578, Nr. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-622/16

    Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission - Rechtsmittel - Art. 263 Abs. 4

    Obwohl diese weiter gehende Auslegung von Art. 263 Abs. 4 AEUV Gegenstand eines Rechtsmittels war, ist sie von der Kommission nicht kritisiert und vom Gerichtshof nicht beanstandet worden (vgl. Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704).
  • EuG, 28.11.2019 - T-377/16

    Hypo Vorarlberg Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Die Nichtbeachtung solcher Verfahrensregeln, die für die Äußerung der Zustimmung erforderlich sind, stellt eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften dar, die der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann (Urteile vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56, und vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 116).
  • EuG, 08.07.2020 - T-429/18

    Das Gericht weist die Klage zweier brasilianischer Fleischproduzenten auf

  • EuG, 28.11.2019 - T-323/16

    Banco Cooperativo Español / CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

  • EuG, 11.07.2018 - T-13/17

    Europa Terra Nostra / Parlament - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament

  • EuG, 11.07.2018 - T-16/17

    APF / Parlament - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss,

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