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   EuGH, 20.10.1977 - 32/77   

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https://dejure.org/1977,1239
EuGH, 20.10.1977 - 32/77 (https://dejure.org/1977,1239)
EuGH, Entscheidung vom 20.10.1977 - 32/77 (https://dejure.org/1977,1239)
EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1977 - 32/77 (https://dejure.org/1977,1239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Giuliani

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - SOZIALLEISTUNGEN - BERECHNUNG - PRORATISIERUNG - VORAUSSETZUNG - ZUSAMMENRECHNUNG DER VERSICHERUNGSZEITEN

  • EU-Kommission

    Giuliani

  • Wolters Kluwer

    Rechtgültigkeit des Art. 46 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf innerhalb der Gemeinschaft zuwandernden und abwandernden Arbeitnehmer und deren Familien; Erfüllung der Voraussetzungen für den Erwerb eines ...

  • Judicialis

    Verordnung 1408/71/EWG Art. 46 Abs. 3; ; Verordnung 1408/71/EWG Art. 10 Abs. 1; ; EWGV Art. 51a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - SOZIALLEISTUNGEN - BERECHNUNG - PRORATISIERUNG - VORAUSSETZUNG - ZUSAMMENRECHNUNG DER VERSICHERUNGSZEITEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Erwerb des Leistungsanspruchs; Zusammenrechnung von Versicherungszeiten

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 20.10.1977 - 32/77
    Ungeachtet des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache Petroni (24/75, Slg. 1975, 1149) berichtigte die Beklagte des Ausgangsverfahrens in Anwendung von Artikel 46 Absatz 3 die deutsche Rente und gelangte damit zu dem Betrag von 64, 80 DM.

    4 Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 hat folgenden Wortlaut: "Die Geldleistungen bei Invalidität, Alter oder für die Hinterbliebenen, die Renten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und die Sterbegelder, auf die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten Anspruch erworben worden ist, dürfen, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, nicht deshalb gekürzt, geändert, zum Ruhen gebracht, entzogen oder beschlagnahmt werden, weil der Berechtigte im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als des Staats wohnt, in dessen Gebiet der zur Zahlung verpflichtete Träger seinen Sitz hat." 5 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1975 (Petroni, Rechtssache 24/75, Slg. 1975, 1149) für Recht erkannt hat, ist Artikel 46 Absatz 3 mit Artikel 51 des Vertrages unvereinbar, soweit er vorschreibt, daß in verschiedenen Mitgliedstaaten erworbene Leistungen durch eine Kürzung der in einem Mitgliedstaat allein nach dessen Rechtsvorschriften erworbenen Leistung beschränkt werden.

  • EuGH, 03.02.1977 - 62/76

    Strehl / Pensioenfonds Mijnwerkers

    Auszug aus EuGH, 20.10.1977 - 32/77
    Die Kommission bemerkt zunächst, das Sozialgericht Augsburg stelle das Urteil Petroni in seiner Substanz in Frage, obwohl der Gerichtshof in der Rechtssache Strehl (Urteil vom 3. Februar 1977, 62/76, Slg. 1977, 211) erneut im gleichen Sinne entschieden habe.

    In der erwähnten Rechtssache 62/76 sei er stillschweigend davon ausgegangen, daß ihm Fragen, die er bereits beantwortet habe, erneut vorgelegt werden dürften.

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus EuGH, 20.10.1977 - 32/77
    Sie sollte deshalb zum Anlaß genommen werden, die bereits in der Rechtssache Internationale Handelsgesellschaft (11/70, Slg. 1970, 1125) aufgestellten Grundsätze zu wiederholen.
  • EuGH, 25.11.1975 - 50/75

    Caisse des pension des E.P. / Massonet

    Auszug aus EuGH, 20.10.1977 - 32/77
    Der Gerichtshof habe in der Rechtssache Massonet (50/75, Slg. 1975, 1473) ausgeführt, daß den Wanderarbeitnehmern zum Ausgleich für die ihnen aus der Gemeinschaftsregelung entstehenden Vorteile, die sie ohne deren Anwendung nicht hätten, Beschränkungen auferlegt werden könnten.
  • EuGH, 13.05.1981 - 66/80

    International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato

    omnes oder inter partes eines Urteils, in dem eine gemeinschaftsrechtliche Bestimmung für ungültig erklärt werde, von der Lehre ausführlich erörtert und in den Schlußanträgen der Generalanwälte Gand (Rechtssache 16/65, Schwarze, Slg. 1965, 1181), Warner (Rechtssachen 112/76, 22/77, 32/77 und 37/77, Manzoni u. a., Slg. 1977, 1662) und Capotorti (Rechtssache 64/76, Dumortier Frère u.a., Slg. 1979, 3119) behandelt worden sei.

    b) Eine neue Vorlage an den Gerichtshof sei nicht ausgeschlossen, auch wenn der Gerichtshof bereits die Ungültigkeit der betreffenden Handlung festgestellt habe (Urteile vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149, vom 3. März 1977 in der Rechtssache 62/76, Strehl, Slg. 1977, 211, und vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 32/77, Giuliani, Slg. 1977, 1857).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-90/91

    Office national des pensions gegen Emilio Di Crescenzo und Angela Casagrande,

    Zur Stützung ihres Vorbringens berufen sie sich auf die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 32/77 (Giuliani, Slg. 1977, 1857), die auf einen Rechtsstreit darüber zurückging, wie die deutschen Behörden die Invaliditätsrente eines in Italien wohnhaften italienischen Staatsbürgers berechnet hatten, der zuerst in Italien und später in Deutschland gearbeitet hatte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-59/95

    Francisco Bastos Moriana, Cristóbal Aguilera Reyes, Cristóbal Gordo Valle,

    Siehe Artikel 10 der Verordnung und Rechtssache 32/77 (Giuliani/Landesversicherungsanstalt Schwaben, Slg. 1977, 1857).
  • EuGH, 12.07.1984 - 242/83

    Patteri

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 32/77,.
  • EuGH, 13.10.1977 - 37/77

    Greco

    In diesem Zusammenhang verweist die niederländische Regierung auf die vom Sozialgericht Augsburg in der Rechtssache 32/77 (Giuliani/Landesversicherungsanstalt Schwaben) vorgelegten Vorabentscheidungsfragen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1990 - 245/88

    HCM Daalmeijer gegen Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank. - Soziale

    Ich bin aber der Auffassung, daß die in dieser Bestimmung vorgesehene Aufhebung der Wohnortklausel - abgesehen von den ganz besonderen Fallgestaltungen, um die es in Ihren Urteilen vom 7. November 1973 in der Rechtssache 51/73 (Smieja, Slg. 1973, 1213), vom 10. Juni 1982 in der Rechtssache 92/81 (Camera, Slg. 1982, 2213) und vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88 (Winter-Lutzins, Slg. 1990, 1-1623) ging - in dem im Urteil vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 32/77 (Giuliani, Slg. 1977, 1857) angegebenen Sinn auszulegen ist, das heißt, daß "sie ohne Einfluß auf den Erwerb des Leistungsanspruchs bleibt".
  • EuGH, 31.03.1981 - 99/80

    Galinsky

    Er führt aus, daß er Artikel 6 als voll gültig angesehen hätte, wenn nicht Generalanwalt Warner seine Gültigkeit in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 32/77 (Giuliani, Slg. 1977, 1857) in Frage gestellt hätte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1981 - 99/80

    Maurice Galinsky gegen Insurance Officer. - Soziale Sicherheit: Selbständige

    Schließlich stellte sich der Commissioner im Hinblick auf eine Auffassung, die ich in der Rechtssache 32/77 (Giuliani/Landesversicherungsanstalt Schwaben, Slg. 1977, 1857, s. S. 1668 f.) vertreten hatte, die Frage, ob Artikel 6 der Verordnung Nr. 1408/71 insoweit gültig sei, als er zur Folge habe, daß Herrn Galinsky eine Leistung entzogen werde, auf die er nach dem zweiseitigen Abkommen, das durch die National Insurance and Industrial Injuries (Netherlands) Order 1955 in das britische Recht übernommen worden sei, Anspruch hätte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1981 - 66/80

    SpA International Chemical Corporation gegen Amministrazione delle finanze dello

    Dieser Schlußfolgerung steht auch nicht entgegen, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 62/76 (Jozef Strehl/Nationaal Pensioenfonds voor Mijnwerkers, Urteil vom 3. Februar 1977, Slg. 1977, 211) und 32/77 (Antonio Giuliani/Landesversicherungsanstalt Schwaben, Urteil vom 20. Oktober 1977, Slg. 1977, 1857) eine erneute Vorlage über die Frage der Gültigkeit einer Verordnung zugelassen hat, nachdem er bereits in der Rechtssache 24/75 (Teresa und Silvana Petroni/Office national des pensions pour travailleurs salariés, Urteil vom 21. Oktober 1975, Slg. 1975, 1149) die Ungültigkeit der betreffenden Vorschriften festgestellt hatte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77

    Giovanni Naselli gegen Caisse auxiliaire d'assurance maladie-invalidité,

    Wegen eines Einwands der Kommission sollte ich dem hinzufügen, daß dies angesichts der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 32/77, Giuliani (Slg. 1977, 1857) meiner Meinung nach unabhängig davon gelten muß, wo sich die betreffende Person aufhält.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 302/84

    A. A. Ten Holder gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1980 - 733/79

    Caisse de compensation des allocations familiales des régions de Charleroi et de

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