Rechtsprechung
EuGH, 20.10.2000 - C-242/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Soziale Sicherheit - Niederlassungsfreiheit - Anwendbares Recht - Selbständige Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten - Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 14a Nummer 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendbarkeit nur eines Rechts
- Europäischer Gerichtshof
Vogler
- EU-Kommission
Vogler
Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 104 § 3; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 14a Nummer 2
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Anwendbare Rechtsvorschriften - Bestimmung nach dem Gemeinschaftsrecht - Arbeitnehmer, der selbständige Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten ausübt und im Gebiet eines dieser Staaten wohnt - Grundsatz der ...
- EU-Kommission
Vogler
- Wolters Kluwer
Rechtsstreit über die Zugehörigkeit zum deutschen System der Alterssicherung der Landwirte; Anwendbarkeit des nationalen Rechts der sozialen Sicherheit auf eine Person, die in Österreich als selbständiger Betreiber eines Hotels in der Sozialversicherung der gewerblichen ...
- Judicialis
EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; Verfahrensordnung Art. 104 § 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 14a Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Anwendbare Rechtsvorschriften - Bestimmung nach dem Gemeinschaftsrecht - Arbeitnehmer, der selbständige Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten ausübt und im Gebiet eines dieser Staaten wohnt - Grundsatz der ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 26.04.1999 - S 10 LW 28/98
- EuGH, 20.10.2000 - C-242/99
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.11.1995 - C-443/93
Vougioukas / Idryma Koinonikon Asfalisseon
Auszug aus EuGH, 20.10.2000 - C-242/99
Für die Beantwortung der Frage, ob diese Regelung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang steht, ist von Belang, dass der Rat bei der Auswahl der Maßnahmen, die zur Erreichung des in Artikel 51 EG-Vertrag genannten Zieles am besten geeignet sind, über einen weiten Spielraum verfügt (Urteil vom 22. November 1995 in der Rechtssache C-443/93, Vougioukas, Slg. 1995, I-4033, Randnr. 35). - EuGH, 03.05.1990 - C-2/89
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank / Kits van Heijningen
Auszug aus EuGH, 20.10.2000 - C-242/99
Wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat, sollen mit dem Grundsatz der Anwendbarkeit nur eines Rechts Schwierigkeiten vermieden werden, die sich aus der gleichzeitigen Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten ergeben können (vgl. u. a. Urteil vom 3. Mai 1990 in der Rechtssache C-2/89, Kits van Heijningen, Slg. 1990, I-1755, Randnr. 12). - EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG …
Auszug aus EuGH, 20.10.2000 - C-242/99
Die Ausübung dieser Befugnis kann daher gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob ein offensichtlicher Irrtum oder ein Befugnismissbrauch vorliegt oder ob das Organ die Grenzen seiner Befugnis offenkundig überschritten hat (vgl. Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 58).
- BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer …
Der EuGH hat hierzu durch Beschluss vom 20.10.2000 klargestellt, dass der in Art. 13 VO (EWG) 1408/71 verankerte Grundsatz der Anwendbarkeit nur eines Rechts gebiete, auch in solchen Fällen auf den "Wohnort" abzustellen (EuGH Urteil vom 20.10.2000 - C-242/99 - "Vogler" - EuGHE I 2000, 9083, RdNr 24 und RdNr 27; in diesem Sinne auch EuGH Urteil vom 18.4.2013 - C-548/11 - "Mulders" - vgl dazu Fuchs, NZS 2014, 121, 124) . - EuGH, 26.05.2005 - C-249/04
Allard - Artikel 48 und 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 43 …
Ebenso ergibt sich klar aus dem Wortlaut des Artikels 14a Absatz 2, dass eine Person, die eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt, den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats unterliegt, in dessen Gebiet sie wohnt, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil im Gebiet dieses Mitgliedstaats ausübt (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2000 in der Rechtssache C-242/99, Vogler, Slg. 2000, I-9083, Randnr. 19).20 Im vorliegenden Fall unterliegt also Herr Allard nach der Verordnung Nr. 1408/71 ausschließlich dem mit den belgischen Rechtsvorschriften eingeführten System der sozialen Sicherheit (vgl. analog Beschluss Vogler, Randnr. 20).
28 Zunächst ist festzustellen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass im Bereich der sozialen Sicherheit mit dem Grundsatz der Anwendbarkeit nur eines Rechts die Komplikationen vermieden werden sollen, die sich aus der gleichzeitigen Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten ergeben können, und dass die Anbindung des Selbständigen, der eine oder mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt, an die Rechtsvorschriften seines Wohnstaats keineswegs unangemessen ist (vgl. Beschluss Vogler, Randnrn. 26 und 27).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
Bosmann - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates - …
14 - Vgl. Urteil vom 20. Januar 2005, Effing (C-302/02, Slg. 2005, I-553, Randnr. 38), und Beschluss vom 20. Oktober 2000, Vogler (C-242/99, Slg. 2000, I-9083, Randnr. 26). - Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-623/13
de Ruyter - 'Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Sachlicher …
31 - Urteile Kits van Heijningen (…EU:C:1990:183, Rn. 12) und Allard (…EU:C:2005:329, Rn. 28) sowie Beschluss Vogler (C-242/99, EU:C:2000:582, Rn. 26).