Rechtsprechung
EuGH, 20.11.2003 - C-296/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 90/220/EWG - Genetisch veränderte Organismen
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist - (Artikel 226 EG)
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik
Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt
- Wolters Kluwer
Verstoß der Französischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 90/220/EWG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt wegen fehlender ordnungsgemäßer und vollständiger Umsetzung; Zeitpunkt eines Verstoßes im Rahmen ...
- Judicialis
EGV Art. 249; ; Richtlinie 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt in der Fassung der Richtlinie ... 97/35/EG der Kommission vom 18. Juni 1997 Art. 5; ; Richtlinie 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt in der Fassung der Richtlinie 97/35/EG der Kommission vom 18. Juni 1997 Art. 6; ; Richtlinie 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt in der Fassung der Richtlinie 97/35/EG der Kommission vom 18. Juni 1997 Art. 9 Abs. 3; ; Richtlinie 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt in der Fassung der Richtlinie 97/35/EG der Kommission vom 18. Juni 1997 Art. 11; ; Richtlinie 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt in der Fassung der Richtlinie 97/35/EG der Kommission vom 18. Juni 1997 Art. 12; ; Richtlinie 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt in der Fassung der Richtlinie 97/35/EG der Kommission vom 18. Juni 1997 Art. 19; ; Gesetz Nr. 92-654 vom 13. Juli 1992 über die Kontrolle des Einsatzes und der Freisetzung genetisch veränderter Organismen und zur Änderung des Gesetzes Nr. 76-663 vom 19. Juli 1976 über klassifizierte Anlagen zum Schutz der Umwelt (Frankreich); ; Dekret Nr. 95-1172 vom 6. November 1995 zur Durchführung des Titels III des Gesetzes Nr. 92-654 (Frankreich)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Frankreich
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Kommission / Frankreich
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Keine ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung von Artikel 5 Nrn. 1 bis 4, Artikel 6 Absätze 2 und 5, Artikel 9 Absatz 3, Artikel 11 Absätze 1 bis 3 und 6, Artikel 12 Absätze 3 und 4 sowie Artikel 19 Absätze 2 bis 4 der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-296/01
- EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 14.12.1962 - 46/59
Meroni & Co., Erba und Meroni e C., Mailand, gegen Hohe Behörde der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Wie sich aus Artikel 38 § 1 der Verfahrensordnung sowie der ständigen Rechtsprechung ergibt, muss der Antrag eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht Gefahr läuft, "ultra petita" zu entscheiden oder einzelne Punkte des Klageantrags zu übergehen (u. a. Urteil vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 46/59 und 47/59, Meroni/Hohe Behörde, Slg. 1962, 835, 854). - EuGH, 23.05.1985 - 29/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Insbesondere kann das Bestehen allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- oder Verwaltungsrechts die Umsetzung durch Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen, sofern diese Grundsätze tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantieren und für den Fall, dass die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (u. a. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, Randnrn. - EuGH, 30.01.2002 - C-103/00
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8).
- EuGH, 27.02.2003 - C-415/01
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, kann nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden, da die betroffenen Rechtssubjekte bezüglich des Umfangs ihrer Rechte und Pflichten auf einem gemeinschaftsrechtlich geregelten Gebiet in einem Zustand der Ungewissheit gelassen werden (siehe u. a. Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 20, vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685, Randnr. 18, und vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-415/01, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-2081, Randnr. 21). - EuGH, 30.05.2002 - C-323/01
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8). - EuGH, 12.06.2003 - C-97/01
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
22 und 23, vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-97/01, Kommission/Luxemburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-233/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 76). - EuGH, 24.03.1994 - C-80/92
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, kann nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden, da die betroffenen Rechtssubjekte bezüglich des Umfangs ihrer Rechte und Pflichten auf einem gemeinschaftsrechtlich geregelten Gebiet in einem Zustand der Ungewissheit gelassen werden (siehe u. a. Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 20, vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685, Randnr. 18, und vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-415/01, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-2081, Randnr. 21). - EuGH, 24.06.2003 - C-72/02
Kommission / Portugal
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Da die Mitgliedstaaten jedoch die vollständige Beachtung des Gemeinschaftsrechts sicherstellen müssen, ist die Kommission zu dem Nachweis befugt, dass die Einhaltung einer Richtlinienbestimmung, die diese Beziehungen regelt, den Erlass spezifischer Maßnahmen zu deren Umsetzung in die nationale Rechtsordnung erforderlich macht (in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2003 in der Rechtssache C-72/02, Kommission/Portugal, Slg. 2003, I-6597, Randnrn. - EuGH, 26.06.2003 - C-233/00
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
22 und 23, vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-97/01, Kommission/Luxemburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-233/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 76). - EuGH, 26.10.1995 - C-151/94
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, kann nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden, da die betroffenen Rechtssubjekte bezüglich des Umfangs ihrer Rechte und Pflichten auf einem gemeinschaftsrechtlich geregelten Gebiet in einem Zustand der Ungewissheit gelassen werden (siehe u. a. Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 20, vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685, Randnr. 18, und vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-415/01, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-2081, Randnr. 21).
- EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Folglich kann Irland ebenso wie jeder andere Mitgliedstaat die Form und die Mittel für die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie wählen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2003, Kommission/Frankreich, C-296/01, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 55). - EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
Kommission / Frankreich - Zulässigkeit - Fehlende Übereinstimmung zwischen der …
Diese Anträge müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht "ultra petita" entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 46/59 und 47/59, Meroni/Hohe Behörde, Slg. 1962, 835, 854, und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-296/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 121).Diese Freiheit gilt sowohl zugunsten des Dienstleistenden als auch zugunsten des Dienstleistungsempfängers (vgl. Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 16, und vom 13. Juli 2004 in der Rechtssache C-262/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-6569, Randnr. 22).
43 Der freie Dienstleistungsverkehr kann allerdings durch nationale Regelungen beschränkt werden, die aus den in Artikel 46 Absatz 1 EG in Verbindung mit Artikel 55 EG genannten Gründen oder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 23), soweit keine gemeinschaftliche Harmonisierungsmaßnahme vorliegt, die bereits die zur Gewährleistung des Schutzes dieser Interessen erforderlichen Maßnahmen vorsieht (vgl. in diesem Sinne im Kontext des freien Warenverkehrs Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-323/93, Centre d'insémination de la Crespelle, Slg. 1994, I-5077, Randnr. 31 und die dort zitierte Rechtsprechung).
Sie können dies jedoch nur in dem vom EG-Vertrag vorgegebenen Rahmen und insbesondere nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit tun, wonach die getroffenen Maßnahmen dazu geeignet sein müssen, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Säger, Randnr. 15, und vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 24).
- EuGH, 09.12.2008 - C-121/07
DER GERICHTSHOF VERURTEILT FRANKREICH ZUR ZAHLUNG EINES PAUSCHALBETRAGS, WEIL ES …
Insoweit verweist die Kommission auf die Urteile vom 20. November 2003, Kommission/Frankreich (C-296/01, Slg. 2003, I-13909), und vom 27. November 2003, Kommission/Frankreich (C-429/01, Slg. 2003, I-14355), und, bezüglich des zweiten dieser Urteile, darauf, dass dieses durchgeführt worden sei, nachdem der Gerichtshof auf der Grundlage von Art. 228 EG angerufen worden sei (vgl. Streichungsbeschluss vom 7. Februar 2007, Kommission/Frankreich, C-79/06).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-412/04
Kommission / Italien - Öffentliche Aufträge - Kriterien für die Anwendbarkeit der …
49 - Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92 (Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 20), vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685, Randnr. 18), vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-159/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4007, Randnr. 32), vom 17. Januar 2002 in der Rechtssache C-394/00 (Kommission/Irland, Slg. 2002, I-581, Randnr. 11), vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-415/01 (Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-2081, Randnr. 21) und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-296/01 (Kommission /Frankreich, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 54).62 - Urteil Kommission /Frankreich, zitiert in Fußnote 61, insbes.
- EuGH, 30.11.2006 - C-32/05
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
19 und 20, und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-296/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 92). - EuGH, 29.04.2004 - C-194/01
Kommission / Österreich
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann das Bestehen einer nationalen Regelung die Umsetzung durch Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers nur dann überflüssig machen, wenn diese Regelung tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantiert und wenn, für den Fall, dass die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-296/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 55 und die angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
Kommission / Belgien
20 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzt wurde, befand; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-296/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 43). - Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2009 - C-536/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
In diesem Sinne auch Urteile vom 20. November 2003, Kommission/Frankreich (C-296/01, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 121), und vom 14. Dezember 1962, Meroni/Hohe Behörde (46/59 und 47/59, Slg. 1962, 853, 854). - Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-6/04
Kommission / Vereinigtes Königreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - …
6 - Urteil vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-296/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 55). - EuGH, 26.04.2007 - C-195/04
Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentlicher …
Folglich müssen sich die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteile vom 9. Januar 2003, 1talien/Kommission, C-178/00, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6, vom 14. Oktober 2004, Kommission/Spanien, C-55/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23, und vom 15. September 2005, 1rland/Kommission, C-199/03, Slg. 2005, I-8027, Randnr. 50), und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (Urteile vom 20. November 2003, Kommission/Frankreich, C-296/01, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 121, und vom 15. Juni 2006, Kommission/Frankreich, C-255/04, Slg. 2006, I-5251, Randnr. 24). - EuGH, 30.09.2010 - C-132/09
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zuständigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-441/02
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL VERSTÖSST DIE DEUTSCHE …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - …
- EuGH, 24.10.2013 - C-151/12
Kommission / Spanien
- EuGH, 09.12.2004 - C-177/03
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-121/07
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 28.04.2005 - C-410/03
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 11.06.2015 - C-29/14
Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-32/05
Kommission / Luxemburg
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-151/12
Kommission / Spanien - Richtlinie 2000/60/EG - Wasserpolitik der Union - …
- EuGH, 07.09.2004 - C-469/02
Kommission / Belgien