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   EuGH, 20.11.2008 - C-18/08   

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https://dejure.org/2008,21283
EuGH, 20.11.2008 - C-18/08 (https://dejure.org/2008,21283)
EuGH, Entscheidung vom 20.11.2008 - C-18/08 (https://dejure.org/2008,21283)
EuGH, Entscheidung vom 20. November 2008 - C-18/08 (https://dejure.org/2008,21283)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kraftfahrzeugsteuer - Richtlinie 1999/62/EG - Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - Art. 6 Abs. 2 Buchst. b - Entscheidung der Kommission, mit der eine Befreiung genehmigt wird - Keine unmittelbare Wirkung

  • Europäischer Gerichtshof

    Foselev Sud-Ouest

    Kraftfahrzeugsteuer - Richtlinie 1999/62/EG - Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - Art. 6 Abs. 2 Buchst. b - Entscheidung der Kommission, mit der eine Befreiung genehmigt wird - Keine unmittelbare Wirkung

  • EU-Kommission PDF

    Foselev Sud-Ouest

    Kraftfahrzeugsteuer - Richtlinie 1999/62/EG - Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - Art. 6 Abs. 2 Buchst. b - Entscheidung der Kommission, mit der eine Befreiung genehmigt wird - Keine unmittelbare Wirkung

  • EU-Kommission

    Foselev Sud-Ouest

    Kraftfahrzeugsteuer - Richtlinie 1999/62/EG - Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - Art. 6 Abs. 2 Buchst. b - Entscheidung der Kommission, mit der eine Befreiung genehmigt wird - Keine unmittelbare Wirkung“

  • Wolters Kluwer

    Berufung eines Einzelnen auf eine, die von einem Mitgliedstaat beabsichtigte Befreiung von der Achssteuer genehmigende Entscheidung der Kommission; Auswirkung des Unterlassens der Nennung eines Zeitpunkts für den Beginn der Anwendung einer Kommissionsentscheidung auf ...

  • Judicialis

    Richtlinie 1999/62/EG Art. 6 Abs. 2 Buchst. b; ; Entscheidung 2005/449/EG

  • datenbank.nwb.de

    Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Foselev Sud-Ouest

    Kraftfahrzeugsteuer - Richtlinie 1999/62/EG - Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - Art. 6 Abs. 2 Buchst. b - Entscheidung der Kommission, mit der eine Befreiung genehmigt wird - Keine unmittelbare Wirkung

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d'instance de Bordeaux (Frankreich) eingereicht am 21. Januar 2008 - Foselev Sud-Ouest SARL / Administration des douanes et des droits indirects, direction régionale

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 62/1999 Art 6 Abs 2 Buchst b, Richtlinie 62/1999/EG Art 6 Abs 2 Buchst b
    Gebühr; Kraftfahrzeugsteuer; Steuerbefreiung; Straße

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal d"instance de Bordeaux (Frankreich) - Auslegung der Entscheidung der Kommission vom 20. Juni 2005 betreffend einen Antrag Frankreichs auf [Zustimmung zu einer] Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. b der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-18/08
    Wie der Gerichtshof entschieden hat, wäre es erstens mit der den Entscheidungen durch Art. 189 EWG-Vertrag (später Art. 189 EG-Vertrag, jetzt Art. 249 EG) zuerkannten verbindlichen Wirkung unvereinbar, grundsätzlich auszuschließen, dass betroffene Personen sich auf die in der Entscheidung vorgesehene Verpflichtung berufen können, und kann zweitens eine Bestimmung einer an einen Mitgliedstaat gerichteten Entscheidung diesem Mitgliedstaat entgegengehalten werden, wenn sie ihrem Adressaten eine unbedingte und hinreichend klare und genaue Verpflichtung auferlegt (Urteil vom 10. November 1992, Hansa Fleisch Ernst Mundt, C-156/91, Slg. 1992, I-5567, Randnrn.
  • EuGH, 20.05.2010 - C-138/09

    Todaro Nunziatina & C. - Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfen -

    Somit verpflichtet die Entscheidung von 1995 die Italienische Republik nicht etwa, Beihilfen nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a und b des Gesetzes Nr. 27/91 zu gewähren, und verfolgt auch nicht diesen Zweck, sondern erlaubt es ihr, wenn dies weiterhin ihrem Willen entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2008, Foselev Sud-Ouest, C-18/08, Slg. 2008, I-8745, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10

    Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Schutz der Umwelt - Richtlinie

    67 - Vgl. zum Wirksamwerden von Entscheidungen das Urteil vom 20. November 2008, Foselev Sud-Ouest (C-18/08, Slg. 2008, I-8745, Randnr. 18).
  • VG Göttingen, 28.11.2013 - 2 B 887/13

    Abänderung; Antrag auf Abänderung; Abschiebungsanordnung; Dublin-Verfahren;

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist in Anknüpfung an das Urteil des EuGH in der Rs. Petrosian (Urteil vom 29. Januar 2009 - C-18/08 -, zit. nach juris, Rn. 37 ff.) bereits entschieden, dass diese Vorschrift zwei Anknüpfungspunkte für den Lauf der 6-Monats-Frist zur Überstellung des betroffenen Asylbewerbers an den zuständigen Mitgliedsstaat bietet.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-577/16

    Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG -

    31 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad (9/70, EU:C:1970:78, Rn. 5 bis 10), vom 10. November 1992, Hansa Fleisch Ernst Mundt (C-156/91, EU:C:1992:423, Rn. 13 und 19), vom 7. Juni 2007, Carp (C-80/06, EU:C:2007:327, Rn. 21), und vom 20. November 2008, Foselev Sud-Ouest (C-18/08, EU:C:2008:647, Rn. 11).
  • EuG, 09.12.2010 - T-69/08

    Polen / Kommission - Rechtsangleichung - Richtlinie 2001/18/EG - Von einer

    Die angefochtene Entscheidung erlangte nämlich gemäß Art. 254 Abs. 3 EG durch ihre Bekanntgabe an ihren Adressaten, im vorliegenden Fall die Republik Polen, Wirkung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 8. März 1979, Salumificio di Cornuda, 130/78, Slg. 1979, 867, Randnr. 23, und vom 20. November 2008, Foselev Sud-Ouest, C-18/08, Slg. 2008, I-8745, Randnr. 18).
  • EuGH, 06.05.2020 - C-415/19

    Blumar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Ein solcher Beschluss bezweckt und bewirkt lediglich, eine Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären und damit zu genehmigen, nicht aber, sie dem betreffenden Mitgliedstaat vorzuschreiben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2008, Foselev Sud-Ouest, C-18/08, EU:C:2008:647, Rn. 16, und vom 20. Mai 2010, Todaro Nunziatina & C., C-138/09, EU:C:2010:291, Rn. 52, sowie Beschluss vom 30. Mai 2018, Yanchev, C-481/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:352, Rn. 22).
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