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   EuGH, 20.11.2008 - C-38/07 P   

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EuGH, 20.11.2008 - C-38/07 P (https://dejure.org/2008,12900)
EuGH, Entscheidung vom 20.11.2008 - C-38/07 P (https://dejure.org/2008,12900)
EuGH, Entscheidung vom 20. November 2008 - C-38/07 P (https://dejure.org/2008,12900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Erlass von Eingangsabgaben - Entscheidung der Kommission - Art. 239 des Zollkodex - Vorliegen besonderer Umstände - Keine betrügerische Absicht - Offensichtliche Fahrlässigkeit des Einführers

  • Europäischer Gerichtshof

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission

    Rechtsmittel - Erlass von Eingangsabgaben - Entscheidung der Kommission - Art. 239 des Zollkodex - Vorliegen besonderer Umstände - Keine betrügerische Absicht - Offensichtliche Fahrlässigkeit des Einführers

  • EU-Kommission PDF

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission

    Rechtsmittel - Erlass von Eingangsabgaben - Entscheidung der Kommission - Art. 239 des Zollkodex - Vorliegen besonderer Umstände - Keine betrügerische Absicht - Offensichtliche Fahrlässigkeit des Einführers

  • EU-Kommission

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission

    Rechtsmittel - Erlass von Eingangsabgaben - Entscheidung der Kommission - Art. 239 des Zollkodex - Vorliegen besonderer Umstände - Keine betrügerische Absicht - Offensichtliche Fahrlässigkeit des Einführers“

  • Wolters Kluwer

    Erlass von Einfuhrabgaben im Fall der Einführung von Reispapier aus Vietnam; Beurteilung der fachlichen Erfahrung eines Wirtschaftsteilnehmers im Rahmen der Prüfung der Voraussetzung des Fehlens offensichtlicher Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 239 des Zollkodex; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2658/87

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von Eingangsabgaben - Entscheidung der Kommission - Art. 239 des Zollkodex

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission

    Rechtsmittel - Erlass von Eingangsabgaben - Entscheidung der Kommission - Art. 239 des Zollkodex - Vorliegen besonderer Umstände - Keine betrügerische Absicht - Offensichtliche Fahrlässigkeit des Einführers

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 1. Februar 2007 von Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 30. November 2006 in der Rechtssache T-382/04, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission der Europäischen ...

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 239, KN, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 239, EWGV 29 13/92 Art 239
    Einfuhr; Einreihung; Erlass; Reispapier; Zoll; Zolltarif

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 30. November 2006 (Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading BV/ Kommission der Europäischen Gemeinschaften, T-382/04), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-38/07
    Ein gewichtiges Indiz dafür, dass das zu lösende Problem komplexer Natur ist, liegt vor, wenn es angesichts der Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten über die Tarifierung einer Ware erforderlich war, eine Verordnung zu erlassen, die die Tarifposition, in die die Ware einzustufen ist, abschließend klärt (vgl. Urteil vom 1. April 1993, Hewlett Packard France, C-250/91, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 23).
  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-38/07
    Diese Feststellung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Gerichtshof in Randnr. 20 seines Urteils vom 26. Juni 1990, Deutsche Fernsprecher (C-64/89, Slg. 1990, I-2535), ausgeführt hat, dass in einem Fall wie dem dort vorliegenden, in dem die der Zollbehandlung zugrunde gelegte irrtümliche Auffassung dem Wirtschaftsteilnehmer zweimal als richtig bestätigt wurde, der wiederholte Irrtum der Zollbehörde ein Anhaltspunkt dafür ist, dass das zu lösende Problem verwickelt war.
  • EuGH, 13.09.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art.

    Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-38/07
    Bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne des Art. 239 des Zollkodex vorliegt, sind insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die fachliche Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen (Urteil vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission, C-443/05 P, Slg. 2007, I-7209, Randnr. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-38/07
    Sie stellen von dieser Veröffentlichung an das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet dar, und niemand kann sich auf dessen Unkenntnis berufen (vgl. Urteil vom 12. Juli 1989, Binder, 161/88, Slg. 1989, 2415, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-12/94

    Uelzena Milchwerke / Antpöhler

    Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-38/07
    Darüber hinaus habe die Einreihungsverordnung, anders als das Gericht entschieden habe, die Mehrdeutigkeit hinsichtlich der Einreihung der fraglichen Ware nicht ausräumen können, da die durch diese Verordnung erfolgte Einreihung nicht im Einklang mit der KN und der sich aus dem Urteil vom 11. August 1995, Uelzena Milchwerke (C-12/94, Slg. 1995, I-2397), ergebenden Rechtsprechung des Gerichtshofs stehe.
  • EuG, 30.11.2006 - T-382/04

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-38/07
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading BV (im Folgenden: H & S) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. November 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission (T-382/04, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission REM 19/2002 vom 17. Juni 2004, mit der festgestellt wurde, dass der Erlass der Einfuhrabgaben im konkreten Fall nicht gerechtfertigt gewesen sei (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.
  • EuGH, 03.03.2005 - C-499/03

    Biegi Nahrungsmittel und Commonfood - Rechtsmittel - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-38/07
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus Art. 225 EG, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 § 1 Buchst. c seiner Verfahrensordnung, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (Urteil vom 3. März 2005, Biegi Nahrungsmittel und Commonfood/Kommission, C-499/03 P, Slg. 2005, I-1751, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-38/07
    Nachdem das Gericht zunächst in Randnr. 43 des angefochtenen Urteils ausgeführt hatte, dass der Rechtsstreit ausschließlich die Frage betreffe, ob die Kommission zu Recht eine offensichtliche Fahrlässigkeit von H & S habe feststellen können, erinnerte es in Randnr. 44 des angefochtenen Urteils an die ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 11. November 1999, Söhl und Söhlke (C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 56), nach der bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit vorliege, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründe, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden müssten.
  • EuGH, 26.03.2015 - C-7/14

    Wünsche Handelsgesellschaft International / Kommission - Rechtsmittel - Zollkodex

    In Rn. 85 des angefochtenen Urteils hat das Gericht unter Bezugnahme auf Rn. 64 des Urteils Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission (C-38/07 P, EU:C:2008:641) ausgeführt, dass sich ein sorgfältiger Wirtschaftsteilnehmer nicht bedenkenlos dafür entschieden hätte, seine Waren weiter außerhalb der Gültigkeitsdauer der Agrarursprungszeugnisse unter Inanspruchnahme des Kontingentsatzes in den freien Verkehr zu überführen, nur weil diese Praxis von einigen Zollbehörden akzeptiert worden sei.

    Insoweit hätte das Gericht nicht die aus dem Urteil Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission (EU:C:2008:641), dem ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen habe, hervorgegangene Rechtsprechung des Gerichtshofs anwenden dürfen.

    Überdies betreffe die Rüge, die sich gegen die Anwendung der aus dem Urteil Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission (EU:C:2008:641) hervorgegangenen Rechtsprechung auf die vorliegende Rechtssache richte, einen nicht tragenden Grund und könne somit nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen.

    Da das Fehlen offensichtlicher Fahrlässigkeit eine unabdingbare Voraussetzung des Anspruchs auf die Erstattung oder den Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist, muss dieser Begriff so ausgelegt werden, dass die Zahl der Fälle der Erstattung oder des Erlasses begrenzt bleibt (Urteile Söhl & Söhlke, C-48/98, EU:C:1999:548, Rn. 52, und Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, EU:C:2008:641, Rn. 60, sowie Beschluss Thomson Sales Europe/Kommission, C-498/09 P, EU:C:2010:338, Rn. 118).

  • FG Düsseldorf, 05.02.2020 - 4 K 3554/18

    Zollerstattung bei Wiederausfuhr einer Nichtgemeinschaftsware - Rückwirkende

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, sind insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet hat, sowie die Erfahrung und Sorgfalt des Wirtschaftsbeteiligten zu berücksichtigen (EuGH, Urteile vom 13. September 2007 Rs. C- 443/05 P, ECLI:EU:C:2007:511, Randnr. 174 sowie vom 20. November 2008 Rs. C- 38/07 P, ECLI:EU:C:2008:641, Randnr. 40).

    Hinsichtlich der Erfahrung des Wirtschaftsbeteiligten ist zu prüfen, ob er im Wesentlichen im Einfuhr- und Ausfuhrgeschäft tätig ist und bereits über eine gewisse Erfahrung mit der Durchführung derartiger Geschäfte verfügt (EuGH, Urteile vom 13. September 2007 Rs. C- 443/05 P, ECLI:EU:C:2007:511, Randnr. 188 sowie vom 20. November 2008 Rs. C- 38/07 P, ECLI:EU:C:2008:641, Randnr. 50).

  • EuG, 13.05.2020 - T-607/17

    Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

    Da das Gesetz Nr. 10/2010 außerdem im Bollettino Ufficiale della Regione autonoma della Sardegna veröffentlicht worden war, konnte der Klägerin als auf dem italienischen Luftverkehrsmarkt tätiger besonnener Wirtschaftsteilnehmer weder die Existenz dieses Gesetzes unbekannt sein (vgl. entsprechend Urteil vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, EU:C:2008:641, Rn. 61) noch demzufolge die darin vorgesehenen Finanzierungsmechanismen und die Gefahr, dass diese zum einen als Beihilferegelung im Sinne von Art. 1 Buchst. d der Verordnung 2015/1589 angesehen werden könnten und dass zum anderen die Luftverkehrsunternehmen als die tatsächlichen Begünstigten dieser Regelung angesehen würden.
  • EuGH, 09.07.2020 - C-391/19

    Unipack

    Was als Zweites die Möglichkeit angeht, sich auf die Haltung der Zollbehörden zu berufen, die darin bestand, Anmeldungen zu akzeptieren, in denen auf falsche Codes Bezug genommen wurde, um das Fehlen einer Änderung des angemeldeten Tarifcodes zu rechtfertigen, hatte der Gerichtshof bereits Gelegenheit, ein solches Vorbringen zurückzuweisen, indem er erklärt hat, dass sich ein sorgfältiger Wirtschaftsteilnehmer, der von einer im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Einreihungsverordnung Kenntnis genommen hat, nicht darauf beschränken kann, seine Ware weiter unter einem falschen Code einzuführen, nur weil diese Einreihung von der Zollverwaltung akzeptiert worden ist (Urteil vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, EU:C:2008:641, Rn. 64).
  • EuG, 13.05.2020 - T-8/18

    easyJet Airline / Kommission

    Da das Gesetz Nr. 10/2010 außerdem im Bollettino Ufficiale della Regione autonoma della Sardegna veröffentlicht worden war, konnte der Klägerin als auf dem italienischen Luftverkehrsmarkt tätiger besonnener Wirtschaftsteilnehmer weder die Existenz dieses Gesetzes unbekannt sein (vgl. entsprechend Urteil vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, EU:C:2008:641, Rn. 61), noch demzufolge die darin vorgesehenen Finanzierungsmechanismen und die Gefahr, dass diese zum einen als Beihilferegelung im Sinne von Art. 1 Buchst. d der Verordnung 2015/1589 angesehen werden könnten und dass zum anderen die Luftverkehrsunternehmen als die tatsächlichen Begünstigten dieser Regelung angesehen würden.
  • EuGH, 18.03.2010 - C-218/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 -

    Da das Vorliegen höherer Gewalt eine unabdingbare Voraussetzung der Zahlung der Erstattung für Erzeugnisse ist, die in diesem Drittland nicht zum freien Verkehr abgefertigt worden sind, muss dieser Begriff folglich so ausgelegt werden, dass die Zahl der Fälle, in denen eine solche Zahlung gewährt werden kann, begrenzt bleibt (vgl. entsprechend Urteil vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, Slg. 2008, I-8599, Randnr. 60).
  • EuGH, 17.02.2011 - C-78/10

    Berel u.a. - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 213, 233 und 239 -

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass der Wirtschaftsteilnehmer, der sich direkt oder indirekt durch einen Zollagenten vertreten lässt, gegenüber den Zollbehörden jedenfalls Zollschuldner ist und dass er sich nicht unter Berufung auf Fehler dieses Zollagenten seiner Verantwortung entziehen kann (vgl. Urteil vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, Slg. 2008, I-8599, Randnr. 52).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-552/08

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission - Rechtsmittel - Zollkodex - Art. 220 Abs. 2

    Da die "Gutgläubigkeit" unabdingbare Voraussetzung der Erstattung oder des Erlasses von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist, muss dieser Begriff folglich so ausgelegt werden, dass die Anzahl der Fälle, in denen die Abgaben erstattet oder erlassen werden, begrenzt bleibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 52, und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 60).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-99/12

    Eurofit - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Gemeinsame

    Da das Vorliegen höherer Gewalt eine unabdingbare Voraussetzung der Zahlung der Erstattung für Erzeugnisse ist, die in diesem Drittland nicht zum freien Verkehr abgefertigt worden sind, muss dieser Begriff folglich so ausgelegt werden, dass die Zahl der Fälle, in denen eine solche Zahlung gewährt werden kann, begrenzt bleibt (Urteil SGS Belgium u. a., Randnr. 46, sowie entsprechend Urteil vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, Slg. 2008, I-8599, Randnr. 60).
  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 129/07

    Nacherhebung von Abgaben / Vertrauensschutz

    Die Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 lit. a) ii) ZK stellt das einzige positive Recht auf dem Gebiet des Zollwertrechts dar; diese Normierung in Form einer Ratsverordnung ist nicht nur von jeder nationalen Verwaltungsbehörde, sondern auch von der Europäischen Kommission anzuwenden und zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 20.11.2008, C-38/07, Rz. 61; Urteil vom 13.1.2004, C-453/00, Rz. 22; Urt. vom 12.7.1989, C-161/88, Rz. 19), anderenfalls ihre einheitliche Geltung und Anwendung im Gemeinschaftsgebiet in Frage gestellt wäre.
  • EuG, 12.11.2013 - T-147/12

    Wünsche Handelsgesellschaft International / Kommission - Zollunion - Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-78/10

    Berel u.a. - Zollunion - Erlass von Einfuhrzöllen - Stellvertretung -

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 166/08

    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 36/08

    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07

    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 11 K 1965/13

    Tarifierung von Milchpermeat

  • FG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 K 1370/20

    Rechtmäßigkeit eines Einfuhrabgabenbescheides über eingeführtes Erdnussöl

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-4/96

    Northern Ireland Fish Producers' Organisation Ltd (NIFPO) und Northern Ireland

  • EuG, 29.09.2009 - T-364/07

    Thomson Sales Europe / Kommission

  • FG München, 18.09.2014 - 14 K 1035/11

    Weitergabe von Waren an Tochterfirmen ohne Bewilligung einer besonderen

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