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   EuGH, 20.11.2018 - C-147/17   

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EuGH, 20.11.2018 - C-147/17 (https://dejure.org/2018,38017)
EuGH, Entscheidung vom 20.11.2018 - C-147/17 (https://dejure.org/2018,38017)
EuGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - C-147/17 (https://dejure.org/2018,38017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sindicatul Familia Constanta u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Arbeitszeitgestaltung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 31 - Richtlinie 2003/88/EG - Anwendungsbereich - Abweichung - Art. 1 Abs. 3 - Richtlinie 89/391/EWG - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Arbeitszeitgestaltung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 31 - Richtlinie 2003/88/EG - Anwendungsbereich - Abweichung - Art. 1 Abs. 3 - Richtlinie 89/391/EWG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Sindicatul Familia Constanta u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Arbeitszeitgestaltung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 31 - Richtlinie 2003/88/EG - Anwendungsbereich - Abweichung - Art. 1 Abs. 3 - Richtlinie 89/391/EWG - ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflegeelterntätigkeit nicht von der Arbeitszeitgestaltungsrichtlinie erfasst

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitrecht gilt nicht für Pflegeeltern

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Nach dieser Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass durch die Richtlinie 2003/88 Mindestvorschriften festgelegt werden sollen, die dazu bestimmt sind, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch eine Angleichung namentlich der innerstaatlichen Arbeitszeitvorschriften zu verbessern (vgl. u. a. Urteile vom 26. Juni 2001, BECTU, C-173/99, EU:C:2001:356, Rn. 37, vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras, C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 23, sowie vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a., C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 39).
  • EuGH, 09.03.2021 - C-344/19

    Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem

    Viertens ist darauf hinzuweisen, dass sich die Richtlinie 2003/88 mit Ausnahme des in ihrem Art. 7 Abs. 1 geregelten Sonderfalls des bezahlten Jahresurlaubs darauf beschränkt, bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung zu regeln, um den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, so dass sie grundsätzlich keine Anwendung auf die Vergütung der Arbeitnehmer findet (Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 35).
  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 264/20

    Vergütungsrechtliche Einordnung von ärztlichem Hintergrunddienst als

    Art. 31 GRC und die Arbeitszeitrichtlinie regeln mit Ausnahme des hier nicht vorliegenden besonderen Falls des bezahlten Jahresurlaubs keine Fragen der Vergütung, weil die Europäische Union hierfür nach Art. 153 Abs. 5 AEUV nicht zuständig ist (vgl. für die Richtlinie 2003/88/EG EuGH 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija] Rn. 57 ff.; 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main] Rn. 56 ff.; 20.  November 2018 - C-147/17 - [Sindicatul Familia Constanta ua.] Rn. 35; 21. Februar 2018 - C-518/15 - [Matzak] Rn. 49; 11.  Januar 2007 - C-437/05 - [Vorel] Rn. 32 ff. mwN) .
  • EuGH, 07.07.2022 - C-257/21

    Coca-Cola European Partners Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Sowohl aus Art. 137 EG (jetzt Art. 153 AEUV), der die Rechtsgrundlage der Richtlinie 2003/88 bildet, als auch aus dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie, betrachtet im Licht ihrer Erwägungsgründe 1, 2, 4 und 5, ergibt sich nämlich, dass durch die Richtlinie Mindestvorschriften festgelegt werden sollen, die dazu bestimmt sind, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch eine Angleichung namentlich der innerstaatlichen Arbeitszeitvorschriften zu verbessern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a., C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18

    Arbeitszeitgesetz auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung

    Sie sind - im hier interessierenden Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen - dann zu bejahen, wenn Pflegeeltern ein Kind "durchgängig und auf lange Zeit angelegt in ihrem Haushalt und in ihrer Familie betreuen" und wegen dieser Eingliederung in den eigenen Haushalt keine Festlegung der Arbeitszeit erfolgt (EuGH, Urteil vom 20. November 2018 - C-147/17 [ECLI:EU:C:2018:926], Sindicatul Familia Constan?Rn. 67, 74, 77).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-742/19

    Ministrstvo za obrambo

    26 Vgl. u. a. Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 Vgl. entsprechend Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 36 bis 38).

    43 Vgl. u. a. Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    55 Vgl. Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    56 Vgl. Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 56, 58, 59 und 61).

    66 Vgl. u. a. Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    76 Vgl. Urteile vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 67), sowie vom 30. April 2020, Készenléti Rendörség (C-211/19, EU:C:2020:344, Rn. 40).

    79 Vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 67), sowie vom 30. April 2020, Készenléti Rendörség (C-211/19, EU:C:2020:344, Rn. 40 und 42).

    80 Urteil vom 20. November 2018 (C-147/17, EU:C:2018:926).

    81 Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 68).

    82 Vgl. Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 70 bis 75).

    84 Urteil vom 20. November 2018 (C-147/17, EU:C:2018:926).

  • EuGH, 25.06.2020 - C-762/18

    Ein Arbeitnehmer hat für den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Richtlinie 2003/88 nur für Arbeitnehmer gilt und dass als "Arbeitnehmer" eine Person anzusehen ist, die während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 40 und 41).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-742/19

    Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit

    Ob ein solches gegeben ist, muss in jedem Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen, geprüft werden (Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a., C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem beruht das in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391 verwendete Kriterium zur Ausnahme bestimmter Tätigkeiten vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie und damit auch vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88 nicht auf der Zugehörigkeit der Arbeitnehmer zu einem der in dieser Bestimmung allgemein beschriebenen Tätigkeitsbereichen, sondern ausschließlich auf der spezifischen Natur bestimmter von den Arbeitnehmern in den von dieser Vorschrift umfassten Sektoren wahrgenommener besonderer Aufgaben, die wegen der unbedingten Notwendigkeit, einen wirksamen Schutz des Gemeinwesens zu gewährleisten, eine Ausnahme von den Vorschriften im Bereich des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer rechtfertigt (Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu den Besonderheiten dieser spezifischen Tätigkeiten, die nach Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391 eine Ausnahme von den Regeln im Bereich des Schutzes der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer rechtfertigen, zählt der Umstand, dass eine Arbeitszeitplanung wegen der Art der Tätigkeiten nicht möglich ist (Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?£a, u. a., C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 64 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Kontinuitätserfordernis ist unter Berücksichtigung der spezifischen Art der in Rede stehenden Tätigkeit zu beurteilen (Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a., C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 65 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    In solchen Fällen ist dem Ziel des Schutzes der Bevölkerung absoluter Vorrang einzuräumen, zulasten der Befolgung der Vorschriften dieser Richtlinie, die innerhalb dieser Dienste vorübergehend außer Acht gelassen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 67, und vom 30. April 2020, Készenléti Rendörség, C-211/19, EU:C:2020:344, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen hat der Gerichtshof entschieden, dass bestimmte besondere Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes, selbst wenn sie unter normalen Bedingungen ausgeübt werden, so spezifische Merkmale aufweisen, dass ihre Art zwingend einer Arbeitszeitplanung entgegensteht, die die Vorgaben der Richtlinie 2003/88 beachtet (Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 68).

    Dies ist insbesondere der Fall bei Tätigkeiten, die, um das ihnen im Allgemeininteresse liegende Ziel wirksam zu erreichen, nur kontinuierlich und von ein und demselben Arbeitnehmer ausgeübt werden können, ohne dass es möglich wäre, ein Rotationssystem einzuführen, das es ermöglicht, diesem Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen nach einer bestimmten Anzahl geleisteter Arbeitsstunden oder -tagen das Recht auf Ruhestunden oder -tage zu gewähren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 70 bis 74, und vom 30. April 2020, Készenléti Rendörség, C-211/19, EU:C:2020:344, Rn. 43 und 44).

    Die Ausnahme in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391 ist in gleicher Weise auf alle Arbeitnehmer anwendbar, die identische spezifische Tätigkeiten im Dienst des Gemeinwesens ausüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constan?C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 59).

  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

    Die Bestimmungen der RL 2003/88/EG sind nur auf Arbeitnehmer anwendbar (EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - [Sindicatul Familia Constanta ua.] Rn. 40) .

    Ob ein solches gegeben ist, muss in jedem Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen, geprüft werden (EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - [Sindicatul Familia Constanta ua.] Rn. 41 f. mwN) .

    Mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die unionsrechtlichen Grundsätze, die für den Anwendungsbereich der RL 2003/88/EG und den hierfür maßgebenden Arbeitnehmerbegriff maßgebend sind, als geklärt anzusehen (EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - [Sindicatul Familia Constanta ua.] Rn. 40 ff. mwN) .

  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 C 7.21

    Pausen in "Bereithaltung" als Arbeitszeit

    Dies schließt allerdings nicht aus, dass auch bestimmte Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes, selbst wenn sie unter normalen Bedingungen ausgeübt werden, so spezifische Merkmale aufweisen können, dass ihre Art zwingend einer die Vorgaben der Richtlinie 2003/88 beachtenden Arbeitsplanung entgegensteht (EuGH, Urteil vom 20. November 2018 - C-147/17, Sindicatul Familia Constanta u. a. - juris Rn. 68).
  • EuGH, 30.04.2020 - C-211/19

    Freizügigkeit

  • EuGH, 17.03.2021 - C-585/19

    Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge

  • EuGH, 16.07.2020 - C-658/18

    Governo della Repubblica italiana (Statut des juges de paix italiens) - Vorlage

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18

    UX (Statut des juges de paix italiens) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 10 B 17.18

    Pausenzeiten unter Bereithaltungspflicht als Arbeitszeit

  • EuGH, 11.04.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19

    Academia de Studii Economice din Bucuresti - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit,

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-107/19

    Dopravní podnik hl. m. Prahy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2019 - C-129/18

    Nachzug von unter Vomundschaft ("Kafala") stehenden Kindern

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-477/21

    MÁV-START - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2019 - C-588/18

    Fetico u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-392/21

    Inspectoratul General pentru Imigrari (Acquisition de lunettes par un

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