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   EuGH, 20.12.2017 - C-255/16   

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EuGH, 20.12.2017 - C-255/16 (https://dejure.org/2017,49006)
EuGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - C-255/16 (https://dejure.org/2017,49006)
EuGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - C-255/16 (https://dejure.org/2017,49006)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Falbert u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Nationale Regelung, mit der ein Verbot, Glücksspiele, Lotterien und Wetten ohne Erlaubnis anzubieten, präzisiert oder eingeführt wird und ein Verbot, für ohne ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Falbert u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Nationale Regelung, mit der ein Verbot, Glücksspiele, Lotterien und Wetten ohne Erlaubnis anzubieten, präzisiert oder eingeführt wird und ein Verbot, für ohne ...

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.10.2016 - C-303/15

    M. und S. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Technische Vorschriften im

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-255/16
    Solche Vorschriften haben nämlich trotz der zwischen ihnen bestehenden engen Verbindung unterschiedliche Funktionen und Anwendungsbereiche (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2016, M. und S., C-303/15, EU:C:2016:771, Rn. 28).

    Hierzu ist festzustellen, dass der Begriff "technische Vorschrift" vier Kategorien von Maßnahmen umfasst, nämlich erstens "technische Spezifikationen" im Sinne von Art. 1 Nr. 3 der Richtlinie 98/34, zweitens "sonstige Vorschriften" gemäß der Definition in Art. 1 Nr. 4 dieser Richtlinie, drittens "Vorschriften betreffend Dienste" nach Art. 1 Nr. 5 der Richtlinie und viertens "Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, mit denen Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses oder Erbringung oder Nutzung eines Dienstes oder die Niederlassung als Erbringer von Diensten verboten werden", im Sinne von Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie (Urteile vom 4. Februar 2016, Ince, C-336/14, EU:C:2016:72, Rn. 70, und vom 13. Oktober 2016, M. und S., C-303/15, EU:C:2016:771, Rn. 18).

    Nach Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie erfasst die Kategorie "technische Vorschrift" nur Vorschriften über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft, also über jede elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung (Urteile vom 13. Oktober 2016, M. und S., C-303/15, EU:C:2016:771, Rn. 21, und vom 1. Februar 2017, Município de Palmela, C-144/16, EU:C:2017:76, Rn. 28).

  • EuGH, 01.02.2017 - C-144/16

    Município de Palmela - Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-255/16
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nationale Vorschriften, die lediglich die Voraussetzungen für die Niederlassung oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen vorsehen, wie Vorschriften, die die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit von einer vorherigen Erlaubnis abhängig machen, nach ständiger Rechtsprechung keine technischen Vorschriften im Sinne von Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34 darstellen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 4. Februar 2016, Ince, C-336/14, EU:C:2016:72, Rn. 76, und vom 1. Februar 2017, Município de Palmela, C-144/16, EU:C:2017:76, Rn. 26).

    Nach Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie erfasst die Kategorie "technische Vorschrift" nur Vorschriften über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft, also über jede elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung (Urteile vom 13. Oktober 2016, M. und S., C-303/15, EU:C:2016:771, Rn. 21, und vom 1. Februar 2017, Município de Palmela, C-144/16, EU:C:2017:76, Rn. 28).

  • EuGH, 21.04.2005 - C-267/03

    Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-255/16
    Hierzu ist erstens festzustellen, dass es sich bei der Frage, ob das Verbot der Werbung für unerlaubte Glücksspiele, wie es in § 10 Abs. 3 Nr. 3 des Glücksspielgesetzes insbesondere bezogen auf Online-Glücksspiele ausländischer Veranstalter von Glücksspielen vorgesehen ist, bereits in den vorherigen Regelungen zu Glücksspielen vorgesehen war, mit der Folge, dass das Änderungsgesetz sich darauf beschränkt hätte, dieses Verbot klarzustellen, oder ob dieses Verbot vielmehr erst durch das Änderungsgesetz in das Glücksspielgesetz eingefügt wurde, um eine Frage des nationalen Rechts handelt, für die das vorlegende Gericht zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 83).

    Damit eine neue nationale Regelung als eine technische Vorschrift angesehen werden kann, die nach der Richtlinie 98/34 mitgeteilt werden muss, darf sie sich nämlich nicht darauf beschränken, technische Vorschriften, die der Kommission ordnungsgemäß mitgeteilt worden sind, zu wiederholen oder zu ersetzen, ohne technische Spezifikationen oder sonstige neue oder ergänzende Vorschriften hinzuzufügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 85).

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-255/16
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nationale Vorschriften, die lediglich die Voraussetzungen für die Niederlassung oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen vorsehen, wie Vorschriften, die die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit von einer vorherigen Erlaubnis abhängig machen, nach ständiger Rechtsprechung keine technischen Vorschriften im Sinne von Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34 darstellen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 4. Februar 2016, Ince, C-336/14, EU:C:2016:72, Rn. 76, und vom 1. Februar 2017, Município de Palmela, C-144/16, EU:C:2017:76, Rn. 26).

    Hierzu ist festzustellen, dass der Begriff "technische Vorschrift" vier Kategorien von Maßnahmen umfasst, nämlich erstens "technische Spezifikationen" im Sinne von Art. 1 Nr. 3 der Richtlinie 98/34, zweitens "sonstige Vorschriften" gemäß der Definition in Art. 1 Nr. 4 dieser Richtlinie, drittens "Vorschriften betreffend Dienste" nach Art. 1 Nr. 5 der Richtlinie und viertens "Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, mit denen Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses oder Erbringung oder Nutzung eines Dienstes oder die Niederlassung als Erbringer von Diensten verboten werden", im Sinne von Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie (Urteile vom 4. Februar 2016, Ince, C-336/14, EU:C:2016:72, Rn. 70, und vom 13. Oktober 2016, M. und S., C-303/15, EU:C:2016:771, Rn. 18).

  • EuGH, 12.09.2019 - C-299/17

    VG Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Industriepolitik - Rechtsangleichung -

    Ferner wird nach dieser Bestimmung nicht vorausgesetzt, dass die fragliche Vorschrift insgesamt auf die Regelung von Dienstleistungen der Informationsgesellschaft abstellt, da es ausreicht, dass einzelne Bestimmungen der Vorschrift hierauf abstellen (Urteil vom 20. Dezember 2017, Falbert u. a., C-255/16, EU:C:2017:983, Rn. 32).

    Zudem kann selbst dann, wenn sich aus dem Wortlaut einer nationalen Vorschrift nicht ergibt, dass sie zumindest teilweise speziell auf die Regelung von Dienstleistungen der Informationsgesellschaft abzielt, dieser Zweck dennoch eindeutig aus der Begründung dieser Vorschrift hergeleitet werden, wie sie sich insoweit nach den einschlägigen nationalen Auslegungsgrundsätzen insbesondere den Materialien zu dieser Vorschrift entnehmen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Falbert u. a., C-255/16, EU:C:2017:983, Rn. 33).

    Diesem Ziel liefe es zuwider, wenn eine Vorschrift, die vermutlich auf Online-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Presseerzeugnissen abstellen soll, von einer Einstufung als im Sinne von Art. 1 Nr. 5 der Richtlinie 98/34 speziell auf solche Dienstleistungen abzielende Regelung allein deshalb ausgenommen würde, weil ihr Wortlaut sich nicht nur auf Online-Dienstleistungen, sondern auch offline erbrachte Dienstleistungen bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Falbert u. a., C-255/16, EU:C:2017:983, Rn. 34 und 35).

  • BFH, 17.05.2021 - IX R 20/18

    Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten

    Für eine Einstufung als "Vorschrift betreffend Dienste" muss eine Vorschrift jedoch gemäß der Definition in Art. 1 Nr. 5 EGRL 98/34 "speziell" auf Dienstleistungen der Informationsgesellschaft abzielen (vgl. EuGH-Urteile Falbert u.a. vom 20.12.2017 - C-255/16, EU:C:2017:983, Rz 29 f., und VG Media, EU:C:2019:716, Rz 30).

    Wenn sich aus dem Wortlaut einer nationalen Vorschrift nicht ergibt, dass sie zumindest teilweise speziell auf Dienstleistungen der Informationsgesellschaft abstellt --beispielsweise weil der Wortlaut der Regelung keine Unterscheidung zwischen offline erbrachten Dienstleistungen und online erbrachten Dienstleistungen trifft--, kann dieser Zweck folglich dennoch eindeutig aus der Begründung dieser Regelung, wie sie sich insoweit nach den einschlägigen nationalen Auslegungsgrundsätzen u.a. aus den Vorarbeiten zu dieser Regelung entnehmen lässt, hergeleitet werden (vgl. EuGH-Urteil Falbert u.a., EU:C:2017:983, Rz 32 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-299/17

    Generalanwalt Hogan schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die

    10 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Falbert u. a. (C-255/16, EU:C:2017:983, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 Urteil vom 20. Dezember 2017 (C-255/16, EU:C:2017:983).

    28 Urteil vom 20. Dezember 2017, Falbert u. a. (C-255/16, EU:C:2017:983, Rn. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-62/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist eine Dienstleistung, die darin

    26 Urteil vom 20. Dezember 2017 (C-255/16, EU:C:2017:983).

    27 Urteil vom 20. Dezember 2017, Falbert u. a. (C-255/16, EU:C:2017:983, Rn. 35).

    29 Urteil vom 20. Dezember 2017, Falbert u. a. (C-255/16, EU:C:2017:983, Rn. 16 bis 18).

  • EuGH, 22.10.2020 - C-275/19

    Sportingbet und Internet Opportunity Entertainment - Vorlage zur

    Eine solche Auslegung ist vereinbar mit dem Ziel der Richtlinie 98/34, wie es sich aus den Erwägungsgründen 7 und 8 der Richtlinie 98/48 ergibt, mit der diese Richtlinie geändert wurde, und das darauf gerichtet ist, die bestehenden nationalen Regelungen an die neuen Dienste der Informationsgesellschaft anzupassen und Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit, die zu einer Zersplitterung des Binnenmarkts führen würden, zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Falbert u. a., C-255/16, EU:C:2017:983, Rn. 34).

    Die in Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/34 vorgesehene Verpflichtung zur Mitteilung stellt ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung der Kontrolle durch die Europäische Union dar, mit der der freie Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit geschützt werden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Falbert u. a., C-255/16, EU:C:2017:983, Rn. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-390/18

    Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)

    Im Übrigen stellen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nationale Bestimmungen, die die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit von einer vorherigen Erlaubnis abhängig machen, keine technischen Vorschriften dar (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Falbert u. a., C-255/16, EU:C:2017:983, Rn. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-662/22

    Airbnb Ireland

    120 À cet égard, la Cour a jugé, dans l'arrêt du 20 décembre 2017, Falbert e.a. (C-255/16, EU:C:2017:983, points 35 et 36), rendu sous l'empire de la directive ayant précédé la directive 2015/1535, à savoir la directive 98/34, qu'une règle nationale qui a pour finalité et pour objet d'étendre une règle existante à des services de la société de l'information doit être qualifiée de « règle relative aux services ", au sens de cette directive.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-664/22

    Google Ireland

    120 À cet égard, la Cour a jugé, dans l'arrêt du 20 décembre 2017, Falbert e.a. (C-255/16, EU:C:2017:983, points 35 et 36), rendu sous l'empire de la directive ayant précédé la directive 2015/1535, à savoir la directive 98/34, qu'une règle nationale qui a pour finalité et pour objet d'étendre une règle existante à des services de la société de l'information doit être qualifiée de « règle relative aux services ", au sens de cette directive.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-663/22

    Expedia

    120 À cet égard, la Cour a jugé, dans l'arrêt du 20 décembre 2017, Falbert e.a. (C-255/16, EU:C:2017:983, points 35 et 36), rendu sous l'empire de la directive ayant précédé la directive 2015/1535, à savoir la directive 98/34, qu'une règle nationale qui a pour finalité et pour objet d'étendre une règle existante à des services de la société de l'information doit être qualifiée de « règle relative aux services ", au sens de cette directive.
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