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   EuGH, 20.12.2017 - C-70/16 P   

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EuGH, 20.12.2017 - C-70/16 P (https://dejure.org/2017,48990)
EuGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - C-70/16 P (https://dejure.org/2017,48990)
EuGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - C-70/16 P (https://dejure.org/2017,48990)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Digitalfernsehen - Beihilfe für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten - Subventionen zugunsten der Betreiber von Plattformen für terrestrisches Digitalfernsehen - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Digitalfernsehen - Beihilfe für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten - Subventionen zugunsten der Betreiber von Plattformen für terrestrisches Digitalfernsehen - ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-70/16
    Insoweit wies die Kommission insbesondere darauf hin, dass die spanischen Behörden lediglich den Fall der Autonomen Gemeinschaft Baskenland angeführt hätten, um sich auf das Nichtvorliegen einer staatlichen Beihilfe gemäß den vom Gerichtshof im Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, EU:C:2003:415), aufgestellten Voraussetzungen zu berufen.

    Mit dem ersten Teil ihres vierten Rechtsmittelgrundes werfen die Rechtsmittelführerinnen dem Gericht im Wesentlichen vor, es habe mehrere Fehler bei der Beurteilung des nationalen Rechts begangen, aufgrund deren es davon ausgegangen sei, dass im nationalen Recht eine klare Definition der Dienstleistung der Unterstützung von DVB-T als öffentliche Dienstleistung im Sinne des Urteils vom 24. Juli 2003, Altmark (C-280/00, EU:C:2003:415), fehle.

    Aus Rn. 109 des angefochtenen Urteils geht nämlich hervor, dass das Gericht sich nicht darauf beschränkt hat, das auf den Runderlass 1/2010 gestützte Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen mit der Begründung zurückzuweisen, dieser sei ihm nicht vorgelegt worden, sondern hilfsweise festgestellt hat, dass mit diesem Vorbringen nicht dargetan werde, dass die Dienstleistung des Betriebs eines terrestrischen Netzes als öffentliche Dienstleistung im Sinne des Urteils vom 24. Juli 2003, Altmark (C-280/00, EU:C:2003:415), definiert worden sei.

  • EuGH, 21.12.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-70/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist zur Beurteilung dieser Voraussetzung die Feststellung erforderlich, ob eine nationale Maßnahme im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung geeignet ist, "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" gegenüber anderen zu begünstigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (Urteil vom 21. Dezember 2016, Kommission/Hansestadt Lübeck, C-524/14 P, EU:C:2016:971, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie ist es nämlich nur dann, wenn sie im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung bewirkt, dass bestimmte Unternehmen gegenüber anderen begünstigt werden, die einem anderen oder demselben Wirtschaftszweig angehören und sich im Hinblick auf das mit dieser Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (Urteil vom 21. Dezember 2016, Kommission/Hansestadt Lübeck, C-524/14 P, EU:C:2016:971, Rn. 58).

  • EuG, 26.11.2015 - T-463/13

    Comunidad Autónoma de Galicia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-70/16
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Comunidad Autónoma de Galicia (Autonome Gemeinschaft Galicien, Spanien) und die Redes de Telecomunicación Galegas Retegal SA (Retegal) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. November 2015, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (T-463/13 und T-464/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:901, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/489/EU der Kommission vom 19. Juni 2013 über die staatliche Beihilfe SA.28599 ([C 23/2010] [ex NN 36/2010, ex CP 163/2009]), die das Königreich Spanien für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten (mit Ausnahme von Kastilien-La Mancha) gewährt hat (ABl. 2014, L 217, S. 52, im Folgenden: streitiger Beschluss), abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. November 2015, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (T - 463/13 und T - 464/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:901), wird aufgehoben.

  • EuGH, 21.04.2016 - C-563/14

    Dansk Automat Brancheforening / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-70/16
    Die Würdigung dieser Tatsachen und Beweismittel ist somit, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Beschluss vom 21. April 2016, Dansk Automat Brancheforening/Kommission, C-563/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:303, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (vgl. u. a. Beschluss vom 21. April 2016, Dansk Automat Brancheforening/Kommission, C-563/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:303, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-79/15

    Rat / Hamas

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-70/16
    Des Weiteren unterliegt die vom Gericht vorgenommene Beurteilung der Frage, ob die Begründung hinreichend ist, der Nachprüfung durch den Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels (Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 453, und vom 26. Juli 2017, Rat/Hamas, C-79/15 P, EU:C:2017:584, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-502/16

    Monster Energy / EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-70/16
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch die Befugnisse des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (Beschluss vom 16. Februar 2017, Monster Energy/EUIPO, C-502/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:139, Rn. 5 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.03.2017 - C-660/15

    Viasat Broadcasting UK / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Art.

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-70/16
    Insoweit muss die nach Art. 296 AEUV erforderliche Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil vom 8. März 2017, Viasat Broadcasting UK/Kommission, C-660/15 P, EU:C:2017:178, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-20/15

    Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen,

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-70/16
    Hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzung der Selektivität einer Beihilfemaßnahme hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Prüfung ausreichend begründet werden muss, um eine umfassende gerichtliche Kontrolle insbesondere der Vergleichbarkeit der Situation der Wirtschaftsteilnehmer, die von der Maßnahme begünstigt werden, mit derjenigen der Wirtschaftsteilnehmer, die von ihr ausgeschlossen sind, zu ermöglichen (Urteil vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group SA u. a., C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 94).
  • EuG, 26.11.2015 - T-462/13

    Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-70/16
    Insoweit weisen die Rechtsmittelführerinnen auf einen Widerspruch zu Rn. 78 des Urteils vom 26. November 2015, Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/Kommission (T-462/13, EU:T:2015:902), hin, in der das Gericht befunden habe, dass die Kommission im 121. Erwägungsgrund des streitigen Beschlusses zu Unrecht einen offenkundigen Fehler der spanischen Behörden bei der Definition der in Rede stehenden Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse festgestellt habe.
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-70/16
    Des Weiteren unterliegt die vom Gericht vorgenommene Beurteilung der Frage, ob die Begründung hinreichend ist, der Nachprüfung durch den Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels (Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 453, und vom 26. Juli 2017, Rat/Hamas, C-79/15 P, EU:C:2017:584, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.11.2016 - C-486/15

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission in dem Fall des

  • EuGH, 14.12.2023 - C-693/21

    EDP España/ Naturgy Energy Group und Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    In den Rn. 64 und 65 des angefochtenen Urteils hat das Gericht das Vorbringen der Klägerin zu den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), und vom 21. Dezember 2016, Kommission/Hansestadt Lübeck (C-524/14 P, EU:C:2016:971), ergangen sind, als ins Leere gehend zurückgewiesen, weil sich das erstgenannte Urteil auf einen Beschluss über die Einstellung des förmlichen Prüfverfahrens beziehe und das zweitgenannte Urteil nicht die Kontrolle der Einhaltung der Begründungspflicht betreffe.

    Mit dem ersten Teil dieses ersten Rechtsmittelgrundes machen sie geltend, das Gericht habe in den Rn. 64 und 65 des angefochtenen Urteils die sich aus den Urteilen vom 21. Dezember 2016, Kommission/Hansestadt Lübeck (C-524/14 P, EU:C:2016:971), und vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), ergebenden Grundsätze rechtsfehlerhaft ausgelegt.

    Daher seien die sich aus dem Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), ergebenden Grundsätze nicht nur für Einstellungsbeschlüsse maßgeblich.

    Der Gerichtshof habe sich, um im Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), zu entscheiden, dass die Begründungspflicht verletzt worden sei, zum einen darauf gestützt, dass der in jener Rechtssache fragliche Beschluss keinen Hinweis enthalte, anhand dessen sich die Selektivität der fraglichen Maßnahme nachvollziehen ließe, und zum anderen darauf, dass sich die Selektivität nicht allein aus der Feststellung ergeben könne, dass die geprüfte Maßnahme ausschließlich auf einen Tätigkeitsbereich angewandt werde.

    Demnach ist die Analyse des Gerichts in Rn. 64 des angefochtenen Urteils rechtsfehlerhaft, wonach das Vorbringen von Naturgy Energy Group und der Streithelferinnen im ersten Rechtszug zur Verletzung der Pflicht zur Begründung des streitigen Beschlusses, das auf die dem Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), zugrunde liegende Rechtssache gestützt sei, allein deshalb ins Leere gehe, weil es in jener Rechtssache um einen Beschluss der Kommission über die Einstellung des förmlichen Prüfverfahrens gegangen sei.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht nämlich hervor, dass eine Maßnahme, die nur einem Produktionszweig oder einem Teil der Unternehmen dieses Produktionszweigs zugutekommt, nicht zwangsläufig selektiv ist, sondern es nur dann ist, wenn sie im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung bewirkt, dass bestimmte Unternehmen gegenüber anderen begünstigt werden, die einem anderen oder demselben Wirtschaftszweig angehören und sich im Hinblick auf das mit dieser Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2016, Kommission/Hansestadt Lübeck, C-524/14 P, EU:C:2016:971, Rn. 58, und vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission, C-70/16 P, EU:C:2017:1002, Rn. 61).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-693/21

    EDP España/ Naturgy Energy Group und Kommission

    Sie tragen vor, dass das Gericht in den Rn. 64 und 65 des angefochtenen Urteils einen Rechtsfehler dadurch begangen habe, dass es das auf die Urteile vom 21. Dezember 2016, Kommission/Hansestadt Lübeck (C-524/14 P, EU:C:2016:971), und vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), gestützte Vorbringen zurückgewiesen habe.

    Im Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), habe der Gerichtshof befunden, dass die Begründungspflicht verletzt worden sei, da die Selektivität der Maßnahme nur auf einen Tätigkeitsbereich angewendet worden sei.

    10 Urteile vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), und vom 21. Dezember 2016, Kommission/Hansestadt Lübeck (C-524/14 P, EU:C:2016:971).

    11 Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002).

    12 Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002).

    15 Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), Rn. 61.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-374/17

    A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Materielle

    89 Vgl. u. a. Urteile vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a. (C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 57), vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002, Rn. 58 und 61), sowie vom 26. April 2018, ANGED (C-233/16, EU:C:2018:280, Rn. 38 und 40).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel -

    Eine Partei kann daher vor dem Gerichtshof nicht erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringen, das sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat, da ihr damit letztlich gestattet würde, den Gerichtshof, dessen Befugnisse bei Rechtsmitteln begrenzt sind, mit einem weiter reichenden Rechtsstreit zu befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (vgl. in diesem Sinne etwa Urteile vom 17. September 2015, Total/Kommission, C-597/13 P, EU:C:2015:613, Rn. 22, sowie vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission, C-70/16 P, EU:C:2017:1002, Rn. 88).
  • EuGH, 02.02.2023 - C-649/20

    Staatliche Beihilfen: Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach seiner Rechtsprechung, wenn er im Rahmen der Prüfung eines Rechtsmittels Beurteilungen des nationalen Rechts durch das Gericht kontrolliert, nur befugt ist, nachzuprüfen, ob dieses Recht verfälscht wurde, was sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 53, vom 9. November 2017, TV2/Danmark/Kommission, C-649/15 P, EU:C:2017:835, Rn. 49 und 50, sowie vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission, C-70/16 P, EU:C:2017:1002, Rn. 72).
  • EuGH, 20.09.2018 - C-114/17

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Digitalfernsehen -

    Das Königreich Spanien stützt diesen neuen Rechtsmittelgrund auf das Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), das es für einen erst während des Verfahrens zutage getretenen rechtlichen Gesichtspunkt im Sinne von Art. 127 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs hält, weshalb dieses Vorbringen im Laufe des Verfahrens gerechtfertigt sei.

    Im vorliegenden Fall kann das Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), nicht als ein erst während des Verfahrens zutage getretener rechtlicher Gesichtspunkt angesehen werden.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission, C-70/16 P, EU:C:2017:1002, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 23.09.2020 - T-411/17

    Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die nach Art. 296 AEUV erforderliche Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission, C-70/16 P, EU:C:2017:1002, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.09.2021 - T-328/18

    Naturgy Energy Group/ Kommission

    Dans ce contexte et compte tenu de la nature de la décision attaquée, il y a lieu de rejeter d'emblée comme inopérants les arguments de la requérante et des intervenantes, tirés de l'affaire ayant donné lieu à l'arrêt du 20 décembre 2017, Comunidad Autónoma de Galicia et Retegal/Commission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002).

    Premièrement, la jurisprudence citée par la requérante et par EDP España, notamment l'arrêt du 20 décembre 2017, Comunidad Autónoma de Galicia et Retegal/Commission (C-70/16 P, EU:C:2017:1002), n'est pas pertinente en l'espèce, dans la mesure où elle concerne des décisions adoptées à l'issue de la procédure formelle d'examen.

  • EuGH, 28.01.2021 - C-466/19

    Qualcomm und Qualcomm Europe/ Kommission

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission, C-70/16 P, EU:C:2017:1002, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.11.2019 - T-365/16

    Portigon / CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die nach Art. 296 AEUV erforderliche Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission, C-70/16 P, EU:C:2017:1002, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.11.2019 - T-377/16

    Hypo Vorarlberg Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

  • EuG, 23.09.2020 - T-414/17

    Hypo Vorarlberg Bank/ CRU

  • EuGH, 04.03.2020 - C-586/18

    Buonotourist / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 04.04.2019 - C-558/17

    OZ/ EIB

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-649/20

    Generalanwalt Pikamäe schlägt vor, das Urteil des Gerichts teilweise aufzuheben

  • EuG, 23.09.2020 - T-420/17

    Portigon / CRU

  • EuGH, 04.03.2020 - C-587/18

    CSTP Azienda della Mobilità/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche

  • EuGH, 27.04.2023 - C-549/21

    Fondazione Cassa di Risparmio di Pesaro u.a./ Kommission

  • EuGH, 07.12.2023 - C-317/23

    TO/ AUEA

  • EuGH, 27.04.2023 - C-537/21

    PL/ Kommission

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