Rechtsprechung
EuGH, 11.01.2000 - C-285/98 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr
- Europäischer Gerichtshof
Kreil
- EU-Kommission
Kreil
Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 2 und 3
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Mit den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit begründete abweichende Maßnahmen - Geltung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts - Befugnis ...
- EU-Kommission
Kreil
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidung über die Auslegung der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg ; Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Europarecht verlangt Öffnung der Streitkräfte
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
Richtlinie 76/207/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. 2. 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufs... bildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39 S. 40) Art. 2
Gleichbehandlung von Männern und Frauen: Europarechtlich unzulässige Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
SOZIALPOLITIK - FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE
- nomos.de , S. 27 (Kurzinformation)
Bundeswehr muss bewaffnete Einheiten für Frauen öffnen
- nomos.de , S. 46 (Leitsatz)
RL 76/207/EWG; § 1 Abs. 2 Satz 3 SoldatenG; § 3a SoldatenlaufbahnVO
Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Zugang zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr
Besprechungen u.ä. (3)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Grundrechte, Zugang von Frauen zum Dienst mit der Waffe
- duessellaw.eu (Entscheidungsbesprechung)
Frauen in der Bundeswehr? (Ralf Hansen)
- mpifg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Warum betreibt der Europäische Gerichtshof Rechtsfortbildung? Die Politisierungshypothese (Martin Höpner)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Kreil-Entscheidung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Hannover - Auslegung des Artikels 2 Absatz 2 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 13.07.1998 - 2 A 6856/96
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
- EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Papierfundstellen
- NJW 2000, 497
- NVwZ 2000, 304 (Ls.)
- EuZW 2000, 211
- NZA 2000, 137
- NJ 2000, 209 (Ls.)
- DVBl 2000, 336
- DVBl 2000, 476
- BB 2000, 204
- BB 2000, 220
- DB 2000, 279
- DÖV 2000, 421
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Würde ein solcherVorbehalt unabhängig von den besonderen Tatbestandsmerkmalen derBestimmungen des Vertrages anerkannt, so könnte das die Verbindlichkeit und dieeinheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen (vgl. Urteile vom15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 26, undSirdar, Randnr. 16).Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummergenannten Artikel des Vertrages umfaßt aber sowohl die innere Sicherheit einesMitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrundelag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zumUrteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22,vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231,Randnr. 26, und Sirdar, Randnr. 17).
Nach Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten die Befugnis,solche beruflichen Tätigkeiten, für die das Geschlecht aufgrund ihrer Art oder derBedingungen ihrer Ausübung eine unabdingbare Voraussetzung darstellt, vomAnwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, wobei jedoch daran zu erinnernist, daß diese Bestimmung als Ausnahme von einem in der Richtlinie verankertenindividuellen Recht eng auszulegen ist (vgl. Urteile Johnston, Randnr. 36, undSirdar, Randnr. 23).
11 bis 18), für bestimmteTätigkeiten wie die der Polizei bei schweren inneren Unruhen (Urteil Johnston,Randnrn. 36 und 37) oder auch für den Dienst in speziellen Kampfeinheiten (UrteilSirdar, Randnrn. 29 bis 31) eine unabdingbare Voraussetzung darstellen kann.
DieMitgliedstaaten sind, wie sich aus Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie ergibt, in einemsolchen Fall verpflichtet, die betreffenden Tätigkeiten in regelmäßigen Abständenzu prüfen, um unter Berücksichtigung der sozialen Entwicklung festzustellen, ob dieAusnahme von der allgemeinen Regelung der Richtlinie noch aufrechterhaltenwerden kann (vgl. Urteile Johnston, Randnr. 37, und Sirdar, Randnr. 25).
- EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Gerster / Freistaat Bayern
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Esentspricht ständiger Rechtsprechung, daß dieser Grundsatz allgemeine Geltung hatund daß die Richtlinie auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist(vgl. Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83,Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, vom 2. Oktober 1997 in derRechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18, und Sirdar,Randnr. 18). - EuGH, 30.06.1988 - 318/86
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
So hat der Gerichtshof z. B. festgestellt, daß das Geschlecht fürBeschäftigungsverhältnisse wie die eines Aufsehers und Chefaufsehers in Haftanstalten (Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 318/86,Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 3559, Randnrn.
- EuGH, 17.10.1995 - C-83/94
Strafverfahren gegen Leifer u.a.
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummergenannten Artikel des Vertrages umfaßt aber sowohl die innere Sicherheit einesMitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrundelag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zumUrteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22,vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231,Randnr. 26, und Sirdar, Randnr. 17). - EuGH, 21.05.1985 - 248/83
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Esentspricht ständiger Rechtsprechung, daß dieser Grundsatz allgemeine Geltung hatund daß die Richtlinie auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist(vgl. Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83,Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, vom 2. Oktober 1997 in derRechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18, und Sirdar,Randnr. 18). - EuGH, 26.10.1999 - C-273/97
Sirdar
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Wie der Gerichtshof in Randnummer 15 des Urteils vom 26. Oktober 1999 in derRechtssache C-273/97 (Sirdar, Slg. 1999, I-0000) ausgeführt hat, ist es Sache derMitgliedstaaten, die die geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer innerenund äußeren Sicherheit zu ergreifen haben, die Entscheidungen über dieOrganisation ihrer Streitkräfte zu treffen. - EuGH, 04.10.1991 - C-367/89
Strafverfahren gegen Richardt
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummergenannten Artikel des Vertrages umfaßt aber sowohl die innere Sicherheit einesMitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrundelag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zumUrteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22,vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231,Randnr. 26, und Sirdar, Randnr. 17).
- BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im …
c) § 8 Abs. 1 AGG ist unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegen (EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; vgl. 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 20 mwN zu der teilweise gleichlautenden Vorgängerbestimmung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG; 15. Mai 1986 - 222/84 - [Johnston] Rn. 36; zu § 8 Abs. 1 AGG als Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG vgl. ua. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 101, BAGE 156, 71) .Danach dürfen Ausnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 23) .
ein mit dem Grund "Geschlecht" im Zusammenhang stehendes Merkmal, nur dann eine "wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung" nach Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2006/54/EG und § 8 Abs. 1 AGG sein, wenn es die spezifische Art der Tätigkeit bzw. die besonderen Bedingungen ihrer Ausübung betrifft (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 27; 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich] Rn. 25) .
- BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19
Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion
Danach dürfen Ausnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist ( EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 23) . - BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
§ 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit
Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts, der grundsätzlich gegenüber jeglichem nationalen Recht und damit auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht gilt (dazu EuGH 15. Januar 2013 - C-416/10 - [Krizan] Rn. 70; 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Slg. 2000, I-69 [zur Unvereinbarkeit des Art. 12a GG mit der RL 76/207/EWG]; 9. März 1978 - 106/77 - [Staatliche Finanzverwaltung/Simmenthal] Rn. 17 f., Slg. 1978, 629; BVerfG st. Rspr., zuletzt 21. Juni 2016 - 2 BvE 13/13 ua. - [OMT] Rn. 117 ff.) und der auch im Verhältnis zwischen einem Verfassungsgericht und innerstaatlichen Fachgerichten zu berücksichtigen ist (EuGH 15. Januar 2013 - C-416/10 - [Krizan] Rn. 70) , tritt deshalb zurück, weshalb der Senat keinen Anlass zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV hatte.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die …
Vgl. allgemein Urteil vom 11. Januar 2000, Kreil (C-285/98, EU:C:2000:2, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung), wonach Abweichungen von individuellen Rechten in Gleichbehandlungsrichtlinien eng auszulegen sind.97 Vgl. entsprechend Rn. 16 des Urteils vom 11. Januar 2000, Kreil (C-285/98, EU:C:2000:2).
133 Vgl. auch Urteil vom 11. Januar 2000, Kreil (C-285/98, EU:C:2000:2, Rn. 23).
- EuGH, 11.03.2003 - C-186/01
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEHRPFLICHT NUR FÜR MÄNNER NICHT ENTGEGEN
Zur Begründung führte er aus, das Wehrpflichtgesetz verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, wobei er sich auf das Urteil vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache C-285/98 (Kreil, Slg. 2000, I-69) berief, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Frauen nicht vom Zugang zu allen militärischen Verwendungen in der deutschen Bundeswehr ausgeschlossen werden können.Mit Bescheid vom 3. September 2000 wies das Kreiswehrersatzamt diesen Antrag zurück und führte aus, dass das Urteil Kreil nur den Zugang von Frauen zum freiwilligen Dienst in der Bundeswehr betreffe, nicht aber die Frage der Wehrpflicht, und dass die Wehrpflicht nach wie vor in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle.
Daraufhin rief Herr Dory das Verwaltungsgericht Stuttgart an, vor dem er geltend macht, dass der Umstand, dass Frauen nach dem Urteil Kreil ein Recht auf Zugang zu militärischen Verwendungen hätten, von der Wehrpflicht aber befreit seien, während Männer der Wehrpflicht unterlägen, dem Gleichheitssatz widerspreche und eine unzulässige Diskriminierung von Männern darstelle.
Die finnische Regierung macht geltend, dass verteidigungspolitische Grundsatzentscheidungen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fielen, wie der Gerichtshof im Urteil Kreil entschieden habe, und dass das Gemeinschaftsrecht im Ausgangsverfahren keine Anwendung finde.
Würde ein solcher Vorbehalt unabhängig von den besonderen Tatbestandsmerkmalen der Bestimmungen des Vertrages anerkannt, so könnte das die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 26, Sirdar, Randnr. 16, und Kreil, Randnr. 16).
Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummer genannten Artikel des Vertrages umfasst aber sowohl die innere Sicherheit eines Mitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrunde lag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zum Urteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22, vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231, Randnr. 26, Sirdar, Randnr. 17, und Kreil, Randnr. 17).
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dieser Grundsatz allgemeine Geltung hat und dass die Richtlinie 76/207 auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18, Sirdar, Randnr. 18, und Kreil, Randnr. 18).
So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 76/207 auf den Zugang zur Beschäftigung in den Streitkräften anwendbar ist und dass er zu prüfen hat, ob die Maßnahmen, die die nationalen Stellen in Ausübung des ihnen zuerkannten Ermessens getroffen haben, tatsächlich das Ziel verfolgen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und ob sie angemessen und erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen (Urteile Sirdar, Randnr. 28, und Kreil, Randnr. 25).
- BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08
Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten
Zu Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die durch § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB aF in nationales Recht umgesetzt wurde, hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Bestimmung dieser Richtlinie, wonach die Mitgliedstaaten die Befugnis haben, solche berufliche Tätigkeiten, für die das Geschlecht aufgrund ihrer Art oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine unabdingbare Voraussetzung darstellt, vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, als Ausnahme von dem in der Richtlinie verankerten individuellen Recht eng auszulegen ist (…vgl. etwa EuGH 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 23, Slg. 1999, I-7403; 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 20, Slg. 2000, I-69) und dass Ausnahmen von dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach dem allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung des verfolgten Zwecks angemessen und erforderlich ist (…vgl. etwa EuGH 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 26, aaO.; 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 23, aaO.).Außerdem ist der Grundsatz der Gleichbehandlung soweit wie möglich mit den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit, die für die Bedingungen der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bestimmend sind, in Einklang zu bringen (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 23, aaO.).
Andererseits verfügen die nationalen Stellen nach den genannten Entscheidungen je nach den Umständen über einen bestimmten Ermessensspielraum, wenn sie für die öffentliche Sicherheit eines Mitgliedstaats erforderliche Maßnahmen treffen (…EuGH 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 27, aaO.; 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 24, aaO.).
- EuGH, 23.11.2010 - C-145/09
Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …
Hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit hat der Gerichtshof entschieden, dass sie sowohl die innere als auch die äußere Sicherheit eines Mitgliedstaats umfasst (vgl. u. a. Urteile vom 26. Oktober 1999, Sirdar, C-273/97, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 17, vom 11. Januar 2000, Kreil, C-285/98, Slg. 2000, I-69, Randnr. 17, vom 13. Juli 2000, Albore, C-423/98, Slg. 2000, I-5965, Randnr. 18, und vom 11. März 2003, Dory, C-186/01, Slg. 2003, I-2479, Randnr. 32). - EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang …
In einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher insbesondere, den Grundsatz der Gleichbehandlung so weit wie möglich mit den Erfordernissen der Sicherheit im Straßenverkehr, die für die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen bestimmend sind, in Einklang zu bringen (vgl. entsprechend Urteile Johnston, EU:C:1986:206, Rn. 38, Sirdar, EU:C:1999:523, Rn. 26, und Kreil, C-285/98, EU:C:2000:2, Rn. 23). - BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
Haar- und Barttracht; Uniform; Vorbehalt des Gesetzes; Einschätzungsspielraum; …
Das Anwendungsfeld der Regelung hat sich auf das gesamte Spektrum der Streitkräfte erweitert, seit im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2000 - Rs. C-285/98, Kreil - Slg. 2000, I-69, zum Januar 2001 sämtliche Verwendungsbereiche der Bundeswehr für Frauen geöffnet wurden. - BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2000 (NJW 2000, S. 497) über den Zugang von Frauen zur Bundeswehr habe indirekt Auswirkungen auf die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht. - Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-742/19
Ministrstvo za obrambo
- BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11
Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat; …
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 4663/11
Diskriminierende Altersgrenze in Hessen für den Ruhestandsübertritt
- EuGH, 08.04.2008 - C-337/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-188/15
Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston stellt eine Unternehmenspraxis, …
- EuGH, 15.07.2021 - C-742/19
Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit …
- EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Lommers
- EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen …
- EuGH, 16.09.2010 - C-149/10
Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL WIRD EINE NATIONALE REGELUNG WIE DIE …
- EuGH, 09.09.2003 - C-361/01
Kik / HABM
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Lebenspartner; eingetragene …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09
Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 36.13
Besoldung von Soldaten; Diskriminierung wegen des Alters; Endstufe der …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
Prigge u.a. - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG …
- EuGH, 29.11.2001 - C-366/99
DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN …
- EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
Kommission / Österreich
- EuGH, 15.12.2009 - C-284/05
Der Gerichtshof stellt fest, dass Finnland, Schweden, Deutschland, Italien, …
- VG Hamburg, 15.03.2017 - 16 A 5081/16
Syrer; Rückkehrgefährdung wegen illegaler Ausreise, Asylantragstellung und …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-147/08
Römer - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 141 EG - Richtlinie …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 39.13
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 20.10
Polizeivollzugsdienst; Einsatz im Spezialeinsatzkommando; SEK; Altersgrenze; …
- EuGH, 30.09.2004 - C-319/03
Briheche - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 141 …
- EuGH, 24.10.2001 - C-186/01
Dory
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
Verwendung im Ausland; Abordnung; Auslandsdienstort; Auslandstrennungsgeld; …
- ArbG Hamburg, 25.01.2024 - 12 Ca 183/23
Entschädigung - Diskriminierung - Bewerbungsverfahren
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 47.13
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 38.13
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09
Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - …
- EuG, 12.07.2001 - T-120/99
Kik / HABM (Kik)
- Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-187/16
Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche …
- EuGH, 15.12.2009 - C-239/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- EuGH, 15.12.2009 - C-372/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
Lommers
- VG Stuttgart, 04.04.2001 - 17 K 1458/00
Wehrpflicht für Männer - entgegenstehendes Europarecht
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2016 - C-41/15
Dowling u.a.
- EuGH, 15.12.2009 - C-387/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- EuGH, 15.12.2009 - C-461/05
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05
Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr …
- EuGH, 15.12.2009 - C-294/05
Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- EuGH, 15.12.2009 - C-409/05
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09
Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-141/07
Kommission / Deutschland - Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses durch eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-434/02
Arnold André - Gültigkeit des Artikels 8 der Richtlinie 2001/37/EG des …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2009 - C-123/08
Wolzenburg - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-169/07
Hartlauer - Niederlassungsfreiheit - Errichtung und Betrieb einer Krankenanstalt …
- FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses selbstgenutzter Wohngebäude von der …
- BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter bei …
- VG Stuttgart, 23.11.2005 - 17 K 1433/03
Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht und Herausnahme aus der Erfassung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-361/01
Kik / HABM
- VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
Kommunalwahlrecht -Festsetzung des Mindestwahlalters auf 18 Jahre
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2008 - C-66/08
Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-481/99
Heininger
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002 - C-3/00
Dänemark / Kommission
- VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
Versetzung eines transsexuellen Berufssoldaten in den Ruhestand wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-167/12
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott haben bei legaler Ersatzmutterschaft …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-109/00
Tele Danmark
- VG Minden, 29.06.2004 - 10 K 1109/04
Gewährung einer Elternzeit mit Halbtagsbeschäftigung für eine Soldatin; …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-319/03
Briheche
- BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 62.00
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter bei …
- BVerwG, 11.04.2002 - 6 B 20.02
Beschränkung der Wehr - und Ersatzdienstpflicht auf Männer
- VG Berlin, 12.03.2002 - 23 A 36.02
Belehrung in einem Musterungsbescheid über die Pflichten, die in Zusammenhang mit …
- BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 60.00
Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht für Männer - Grundsatz der …
- OVG Sachsen, 20.01.2011 - 2 A 627/08
Trennungsgeld, eingetragene Lebenspartnerschaft
- VG Stuttgart, 18.01.2001 - 17 K 334/01
Zur Frage, ob die deutsche Wehrpflicht für Männer gegen Europarecht verstößt
- VG Leipzig, 16.02.2000 - 6 K 52/00
Dienstverpflichtung, Bundeswehr, Gleichbehandlung, Entlassung, Wehrdienst