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   EuGH, 03.09.2008 - C-402/05 P, C-415/05 P   

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EuGH, 03.09.2008 - C-402/05 P, C-415/05 P (https://dejure.org/2008,71)
EuGH, Entscheidung vom 03.09.2008 - C-402/05 P, C-415/05 P (https://dejure.org/2008,71)
EuGH, Entscheidung vom 03. September 2008 - C-402/05 P, C-415/05 P (https://dejure.org/2008,71)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Vereinte Nationen - Sicherheitsrat - Resolutionen nach Kapitel VII der Charta ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kadi / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Vereinte Nationen - Sicherheitsrat - Resolutionen nach Kapitel VII der Charta ...

  • EU-Kommission PDF

    Kadi / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Vereinte Nationen - Sicherheitsrat - Resolutionen nach Kapitel VII der Charta ...

  • EU-Kommission

    Kadi / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Vereinte Nationen - Sicherheitsrat - Resolutionen nach Kapitel VII der Charta ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 14 Abs. 2; BGB § 134; Verordnung (EG) Nr. 881/2002; EG Art. 60, 249, 301, 308; EMRK Zusatzprotokoll Nr. 1 Art. 1
    Teilweise Nichtigerklärung der Al-Quaida-Verordnung betreffend zwei Personen mangels deren Verteidigungsmöglichkeit, aber vorläufige Aufrechterhaltung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehenden Personen und Organisationen; Anforderungen an die Wahl der Rechtsgrundlage eines gemeinschaftlichen Rechtsakts; ...

  • opinioiuris.de

    Kadi / Al Barakaat

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 881/2002; ; Verordnung (EG) Nr. 881/2002 Anhang I; ; EG Art. 60; ; EG Art. 301; ; EG Art. 308

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE GELDER VON HERRN KADI UND DER AL BARAKAAT FOUNDATION EINGEFROREN WERDEN, FÜR NICHTIG

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kadi / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Vereinte Nationen - Sicherheitsrat - Resolutionen nach Kapitel VII der Charta ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH fordert Grundrechtsschutz auch für Terror-Verdächtigte - Einfrieren der Gelder von Verdächtigen verstößt gegen Eigentumsrecht und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • 123recht.net (Pressebericht, 3.9.2008)

    EuGH fordert Grundrechtsschutz auch für Terror-Verdächtigte // EU darf UN-Beschlüsse nicht eins zu eins umsetzen

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsstaat und Terrorlisten - Kaltstellung ohne Rechtsschutz? (RA Dr. Frank Meyer; HRRS 2/2010, S. 74 ff.)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 60 EGV; Art. 301 EGV; Art. 308 EGV; VO (EG) 881/2002; VO (EG) 467/2001
    Gemeinschaftsrechtlicher Grundrechtsschutz gegen europarechtlich umgesetzte VN-Sanktionen (Prof. Dr. Matthias Rossi, Augsburg; ZJS 2008, 551)

  • bundestag.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Terrorlisten-Urteil des EuGH (F. Arndt, M. Köngeter - Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst)

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Menschenrechte nach Gutsherrenart (Bernd Häusler)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Yassin Kadi

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Ahmed Yusuf und der Al Barakaat International Foundation gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 21. September 2005 in der Rechtssache T-306/01, Ahmed Yusuf und Barakaat International Foundation gegen Rat ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Yassin Abdullah Kadi gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 21. September 2005 in der Rechtssache T-315/01, Yassin Abdullah Kadi gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3697 (Ls.)
  • NVwZ 2009, 295 (Ls.)
  • EuZW 2008, 589
  • EuZW 2008, 648 (Ls.)
  • DVBl 2009, 175
 
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Wird zitiert von ... (310)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
    28 bis 35 des Gutachtens 2/94 vom 28. März 1996 (Slg. 1996, I-1759) hervor, dass die Erwähnung eines Ziels im EU-Vertrag nicht das Fehlen dieses Ziels in der Aufzählung der Ziele des EG-Vertrags heilen könne.

    Außerdem kann Art. 308 EG als integraler Bestandteil einer auf dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung beruhenden institutionellen Ordnung keine Grundlage dafür bieten, den Bereich der Gemeinschaftsbefugnisse über den allgemeinen Rahmen hinaus auszudehnen, der sich aus der Gesamtheit der Vertragsbestimmungen und insbesondere denjenigen ergibt, die die Aufgaben und Tätigkeiten der Gemeinschaft festlegen (Gutachten 2/94, Randnr. 30).

    Was die oben genannte erste Kategorie von Rügen angeht, ist daran zu erinnern, dass Art. 308 EG einen Ausgleich in Fällen schaffen soll, in denen den Gemeinschaftsorganen durch spezifische Bestimmungen des Vertrags ausdrücklich oder implizit verliehene Befugnisse fehlen, die gleichwohl erforderlich erscheinen, damit die Gemeinschaft ihre Aufgaben im Hinblick auf die Erreichung eines der vom Vertrag festgelegten Ziele wahrnehmen kann (Gutachten 2/94, Randnr. 29).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich auch, dass die Achtung der Menschenrechte eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Gemeinschaft ist (Gutachten 2/94, Randnr. 34) und dass Maßnahmen, die mit der Achtung dieser Rechte unvereinbar sind, in der Gemeinschaft nicht als rechtens anerkannt werden können (Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-117/06

    und Sicherheitspolitik - EIN GRUNDSTÜCKSVERKAUF DARF NICHT VOLLZOGEN WERDEN, WENN

    Auszug aus EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass das mit der streitigen Verordnung verfolgte Ziel darin besteht, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban verbündeten Personen unverzüglich am Zugriff auf alle finanziellen und wirtschaftlichen Ressourcen zu hindern, damit der Finanzierung terroristischer Tätigkeiten Einhalt geboten wird (Urteil vom 11. Oktober 2007, Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, C-117/06, Slg. 2007, I-8361, Randnr. 63).

    Die streitige Verordnung enthält wie die Resolution 1390 (2002), deren Umsetzung sie bezweckt, ein besonders weit gefasstes Verbot, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen den genannten Personen oder Organisationen zur Verfügung zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, Randnrn.

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass bei der Auslegung der streitigen Verordnung auch der Wortlaut und das Ziel der Resolution 1390 (2002) des Sicherheitsrats zu berücksichtigen sind, die mit dieser Verordnung ausweislich ihres vierten Erwägungsgrundes umgesetzt werden soll (Urteil Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um das mit dieser Verordnung verfolgte Ziel zu erreichen, müssen solche Maßnahmen naturgemäß einen Überraschungseffekt haben und, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, unverzüglich zur Anwendung kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, Randnr. 63).

  • EuGH, 14.01.1997 - C-124/95

    The Queen, ex parte Centro-Com / HM Treasury und Bank of England

    Auszug aus EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
    8 bis 10, und vom 14. Januar 1997, Centro-Com, C-124/95, Slg. 1997, I-81, Randnrn.

    Zwar hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Art. 234 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 307 EG), wenn sein Tatbestand erfüllt ist, Abweichungen vom Primärrecht, z. B. von dem die gemeinsame Handelspolitik betreffenden Art. 113 EG-Vertrag, zulassen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Centro-Com, Randnrn.

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
    Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu anderen Bereichen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.

    Die Erfüllung dieser Verpflichtung zur Mitteilung der betreffenden Begründung ist nämlich sowohl erforderlich, um es den Adressaten der Restriktionen zu ermöglichen, ihre Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für sie von Nutzen ist, den Gemeinschaftsrichter anzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteil Heylens u. a., Randnr. 15), als auch, um den Gemeinschaftsrichter vollständig in die Lage zu versetzen, die ihm aufgrund des EG-Vertrags obliegende Kontrolle der Rechtmäßigkeit des fraglichen Gemeinschaftsrechtsakts auszuüben.

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen Herr Kadi (C-402/05 P) und die Al Barakaat International Foundation (im Folgenden: Al Barakaat) (C-415/05 P) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649) sowie Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533) (im Folgenden: angefochtenes Urteil Kadi bzw. angefochtenes Urteil Yusuf und Al Barakaat sowie - zusammen - angefochtene Urteile).

    Die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01) sowie Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-366/01), werden aufgehoben.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-94/03

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2003/106/EG des Rates über die

    Auszug aus EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
    Die zuletzt genannten Artikel stellten die Grundlage für die hauptsächliche oder überwiegende Komponente dieser Verordnung bereit, der gegenüber andere Komponenten, wie z. B. das Einfrieren der Vermögenswerte von Personen, die gleichzeitig Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Union und Verbündete einer ausländischen Terrorgruppe seien, völlig nebensächlich seien, wobei die Kommission insoweit u. a. auf das Urteil vom 10. Januar 2006, Kommission/Rat (C-94/03, Slg. 2006, I-1, Randnr. 35) verweist.
  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM

    Auszug aus EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
    Wäre Art. 300 Abs. 7 EG auf die UN-Charta anwendbar, hätte diese danach Vorrang vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
    Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu anderen Bereichen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
  • EuGH, 17.10.1995 - C-70/94

    Werner / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
    Außerdem wird mit den betreffenden Vorschriften eine Praxis fortgesetzt, die vor Einfügung der Art. 60 EG und 301 EG durch den Vertrag von Amsterdam auf Art. 113 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 133 EG) gestützt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 1995, Werner, C-70/94, Slg. 1995, I-3189, Randnrn.
  • EuGH, 20.05.2008 - C-91/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR

    Auszug aus EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
    Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass die in den Art. 177 EG und 181 EG vorgesehenen Befugnisse der Gemeinschaft auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung unter Beachtung der im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen gegebenen Zusagen ausgeübt werden müssen (Urteil vom 20. Mai 2008, Kommission/Rat, C-91/05, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.10.2007 - C-440/05

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN, GEMEINSAME

  • EuGH, 26.06.2007 - C-305/05

    DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS

  • EuGH, 30.05.2006 - C-459/03

    INDEM ES IM RAHMEN DES SEERECHTSÜBEREINKOMMENS EIN VERFAHREN GEGEN DAS VEREINIGTE

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

  • EuGH, 12.05.2005 - C-347/03

    DAS SICH AUS EINEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DER

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG -

  • EuGH, 13.11.2001 - C-430/00

    Dürbeck / Kommission

  • RG, 22.02.1902 - I 366/01

    Konkurs; Widerspruchsverfolgung gemäß § 146 Abs. 6 K.0.

  • EuGH, 16.06.1998 - C-162/96

    Racke

  • EuGH, 30.07.1996 - C-84/95

    Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.

  • EuGH, 24.11.1992 - C-286/90

    Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation

  • EuGH, 17.10.1989 - 97/87

    Dow Chemical Ibérica u.a. / Kommission

  • EuGH, 08.10.1986 - 234/85

    Strafverfahren gegen Keller

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

  • RG, 17.02.1887 - 99/87

    1. Ist der zur Anstiftung oder Hilfeleistung erforderliche Dolus bei demjenigen

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Eine entsprechende Auffassung hat auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit seiner Entscheidung vom 3. September 2008 in der Rechtssache Kadi zugrundegelegt, wonach dem völkerrechtlichen Geltungsanspruch einer Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen grundlegende Rechtsprinzipien der Gemeinschaft entgegengehalten werden können (EuGH, verb. Rs. C-402/05 P und C-415/05 P, EuR 2009, S. 80 ).
  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die Bekämpfung des internationalen Terrorismus zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung der Union dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 363, sowie Al-Aqsa/Rat, C-539/10 P und C-550/10 P, EU:C:2012:711, Rn. 130).
  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    In diesem Rahmen misst der Gerichtshof der EMRK besondere Bedeutung bei (vgl. u. a. Urteile ERT, C-260/89, EU:C:1991:254, Rn. 41, sowie Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 283).

    Im Mittelpunkt dieser rechtlichen Konstruktion stehen im Übrigen die durch die Charta - die nach Art. 6 Abs. 1 EUV den gleichen rechtlichen Rang hat wie die Verträge - anerkannten Grundrechte, deren Achtung eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Union ist, so dass Maßnahmen, die mit diesen Rechten unvereinbar sind, in der Union nicht zulässig sind (vgl. Urteile ERT, C-260/89, EU:C:1991:254, Rn. 41, Kremzow, C-299/95, EU:C:1997:254, Rn. 14, Schmidberger, C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 73, sowie Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, EU:C:2008:461, Rn. 283 und 284).

    Die Autonomie, über die das Unionsrecht im Verhältnis zum Recht der Mitgliedstaaten sowie zum Völkerrecht verfügt, gebietet aber, dass die Auslegung dieser Grundrechte im Rahmen der Struktur und der Ziele der Union gewährleistet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Internationale Handelsgesellschaft, EU:C:1970:114, Rn. 4, sowie Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, EU:C:2008:461, Rn. 281 bis 285).

    Der Gerichtshof hat jedoch auch klargestellt, dass eine internationale Übereinkunft nur dann Auswirkungen auf seine eigenen Zuständigkeiten haben kann, wenn die wesentlichen Voraussetzungen für die Wahrung des Wesens dieser Zuständigkeiten erfüllt sind und folglich die Autonomie der Unionsrechtsordnung nicht beeinträchtigt wird (vgl. Gutachten 1/00, EU:C:2002:231, Rn. 21, 23 und 26, sowie 1/09, EU:C:2011:123, Rn. 76; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, EU:C:2008:461, Rn. 282).

    Dieser Grundsatz ist insbesondere in Art. 344 AEUV verankert; danach verpflichten sich die Mitgliedstaaten, Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung der Verträge nicht anders als hierin vorgesehen zu regeln (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/91, EU:C:1991:490, Rn. 35, und 1/00, EU:C:2002:231, Rn. 11 und 12; Urteile Kommission/Irland, C-459/03, EU:C:2006:345, Rn. 123 und 136, sowie Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, EU:C:2008:461, Rn. 282).

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